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Fahrzeugverkauf - Frage zur Vertragsgestaltung wegen Vorschäden

Hallo Motortalker,

ich möchte in den nächsten Tagen/Wochen ein Fahrzeug privat verkaufen, im Auftrag meiner Schwiegermutter. Auf sie ist das Fahrzeug zugelassen, Vollmacht vorhanden.
Gefahren hat das Fahrzeug in den letzten Jahren mein Schwiegervater, der nun vor einiger zeit gestorben ist.
Die beiden hatten das Fahrzeug vor fünf Jahren als Gebrauchtwagen gekauft. Wie ich nun herausgefunden habe, wurde ihnen das Fahrzeug damals als Unfallfrei verkauft (Vertrag vorhanden). gehe davon aus, dass das auch so ok war.

Meine Schwiegereltern wohnen 100km von uns weg, das heisst, wir haben das Fahrzeug nicht regelmäßig gesehen. Ist auch nicht so schlimm, wenn mein Schwiegervater nicht so ein stolzer Mann gewesen wäre. Denn: In den letzten Jahren ist er das eine oder andere mal angeeckt und es gab verschiedene Schäden an der Karosse. Kein größere Unfall, nur hier mal ein Poller gestreift, dort mal ein wenig angeeckt.
Uns hat er nicht immer mitgeteilt was da so alles war. Die Firma, in der er den Wagen dann immer reparieren liess gibt es seit einigen Monaten nicht mehr. War eine alteingesessene Karosseriebau Firma.
Die Schäden sind, bis auf eine Kleinigkeit ordentlich beseitigt, soweit ich das beurteilen kann.

Kurz und bündig: Ich weiss nicht genau was mit dem Wagen so alles war und kann es auch nicht mehr herausfinden. Schwiegermutter hat von allem keine Ahnung.
Dass ich den Wagen nicht als Unfallfrei verkaufen kann ist mir klar.

Meine Frage: Was schreibe ich in den Kaufvertrag? Will niemanden über den Tisch ziehen und auch keinen Ärger bekommen.

Vielleicht kann mir jemand helfen - Danke im Voraus!!

15 Antworten

"der Verkäufer wurde auf reparierte Kleinschäden (Parkbeulen etc.) hingewiesen"

Oder schlicht und einfach nicht den Passus unfallfrei reinschreiben.
Im Mustervertrag des ADAC gibt es unter dem Punkt z.B. das Kästchen mit "keine Angaben".

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 22. September 2016 um 10:27:05 Uhr:


Oder schlicht und einfach nicht den Passus unfallfrei reinschreiben.
Im Mustervertrag des ADAC gibt es unter dem Punkt z.B. das Kästchen mit "keine Angaben".

nein, Fehler. Bekannte Mängel (und Vorschäden zählen dazu) müssen angegeben werden.

Ein Unfallwagen ist ein Unfallwagen wenn ein Bauteil zb Kotflügel ausgetauscht werden musste, wird zb. der Kotflügel nur wegen einer Schramme lackiert ist es kein Unfallwagen.

Versuche doch einmal anhand der Rechnungen herauszufinden was am Fahrzeug gemacht wurde.

Was hat das Fahrzeug denn noch für einen Wert ? Alter Marke Bj ?

Wenn sie aber nicht wirklich bekannt sind nach Art, Anzahl und Schwere der Beschädigungen kann man auch schwerlich etwas angeben. Wichtig ist nur, dass nicht versehentlich "unfallfrei" angekreuzt wird.
Die Lösung von Kai, "der Verkäufer wurde auf reparierte Kleinschäden (Parkbeulen etc.) hingewiesen", halte ich hier für den besten Weg.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 22. September 2016 um 11:15:50 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 22. September 2016 um 10:27:05 Uhr:


Oder schlicht und einfach nicht den Passus unfallfrei reinschreiben.
Im Mustervertrag des ADAC gibt es unter dem Punkt z.B. das Kästchen mit "keine Angaben".

nein, Fehler. Bekannte Mängel (und Vorschäden zählen dazu) müssen angegeben werden.

Das Problem hier ist doch, dass sie keiner lebenden Person mehr bekannt sind.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 22. September 2016 um 11:36:01 Uhr:


...
Das Problem hier ist doch, dass sie keiner lebenden Person mehr bekannt sind.

Das macht nichts.

Wenn Vorschäden, insb. Unfallschäden, positiv bekannt sind, dann müssen sie erwähnt werden.
Man kann höchstens darauf hinweisen, dass diese aufgrund dieser und jener Umstände nach genauer Art und genauem Umfang nicht mehr bekannt sind.
Und das muss alles im Vertrag selber stehen, Nebenabreden (vor allem nur mündliche, die man später nicht mehr beweisen kann), nützen gar nichts.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 22. September 2016 um 11:36:01 Uhr:


Das Problem hier ist doch, dass sie keiner lebenden Person mehr bekannt sind.

dass es solche Schäden gab ist aber bekannt. Das muss dann auch erwähnt werden. Ist doch völlig in Ordnung, dass man auch reinschreibt, dass man Zahl und Umfang nicht benennen kann.

Die Mär vom Unfallwagen ist übrigens tatsächlich eine Mär. Jeder Käufer wird einen Kleinschaden ganz anders bewerten, als einen Frontalaufprall mit Rahmenschaden. Beides sind aber rechtlich Unfälle. Also ist ein Hinweis "Unfallwagen" in keiner Weise hilfreich, vielmehr sollte man genau beschreiben, um was für Schäden es sich gehandelt hat.

Ob da nun keine Angabe oder eine im Prinzip wertlose Angabe drin steht (wie dein pauschaler Satz des ersten Beitrags), macht am Ende keinen Unterschied.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 22. September 2016 um 11:51:17 Uhr:


Ob da nun keine Angabe oder eine im Prinzip wertlose Angabe drin steht (wie dein pauschaler Satz des ersten Beitrags), macht am Ende keinen Unterschied.

Ich würde meinen, das stimmt nicht ganz.

Wenn "vorhandene, aber nicht mehr näher bekannte Vorschäden" erwähnt sind, dann ist der Käufer immerhin gewarnt und er kann, wenn er sich damit nicht wohl fühlt, vom Kauf Abstand nehmen oder das über die Preisgestaltung ausgleichen.

Wenn man ihm Vorschäden verschweigt, dann geht er unzutreffenderweise von Unfallfreiheit aus.

eben doch. Der Unterschied zwischen "ich habe nachweisbar alles erzählt, was ich wusste und auf reparierte Schäden hingewiesen" und "ich habe möglicherweise gar nichts gesagt, obwohl ich von Schäden wusste" ist sehr erheblich.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 22. September 2016 um 12:02:49 Uhr:


Wenn "vorhandene, aber nicht mehr näher bekannte Vorschäden" erwähnt sind, dann ist der Käufer immerhin gewarnt und er kann, wenn er sich damit nicht wohl fühlt, vom Kauf Abstand nehmen oder das über die Preisgestaltung ausgleichen.

Wenn man ihm Vorschäden verschweigt, dann geht er unzutreffenderweise von Unfallfreiheit aus.

Danke erst mal für die Antworten.
Ich denke auf das was Blubber schreibt wird es hinauslaufen.

Das Fahrzeug wird auf jeden Fall nicht als Unfallfrei angeboten.
Überlege mir, ob ich folgendes in etwa in den Vertrag schreibe: Vorschäden an der Karosserie sind vorhanden, dem Verkäufer aber nicht näher bekannt. Einzelne Karosserieteile wurden wurden ausgetauscht oder instand gesetzt.

Wie gesagt, ich möchte niemanden über den Tisch ziehen, keine Vorteile aus der Sache ziehen und auch keinen Ärger bekommen. Verkauft werden muss die Kiste aber auch irgendwie.
Der Wert liegt in etwa bei 12 000,- - 14 000,-. Also es geht um ein bisschen was.

Rechnungen zu den Schäden gibt es keine. Der Seniorchef des Karosseriebauers war ein Spezi von meinem Schwiegervater....ihr wisst was ich meine.... Herausfinden kann ich da nichts mehr.
Rechnungen habe ich nur über Servicearbeiten und Reparaturen vom Vertragshändler. Die wissen aber nichts von Karosserieschäden.

Gestern war ich beim TÜV und hab eine HU machen lassen. Dem Prüfer hab ich die Story erzählt und er hat sich die Karosse etwas näher angeschaut (netter Typ) - Es gab wohl keine größeren Unfallschäden.

Verkäufer bist Du nur, wenn Dir das Auto auch gehört. Wenn Du es nicht geerbt / geschenkt bekommen hast, dann handelst Du nur in Vollmacht der Eigentümerin und das wäre dann entweder die Erbengemeinschaft oder, wenn die schon auseinandergesetzt ist, die Schwiegermutter oder halt derjenige, dem das Auto bei der Erbauseinandersetzung zugeordnet wurde.

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