Fahrzeugverkauf mit Hürden?

VW Tiguan 2 (AD)

Hallo zusammen,

ich weiß nicht ob ich hier ganz richtig bin aber wusste jetzt nicht so ganz wohin damit.

Ich brauche bitte mal euren Rat. Es geht darum, dass ich meinen Tiguan verkaufen möchte. Es hat sich ein Käufer aufgetan, jedoch haben wir so unsere Schwierigkeiten zusammen zu finden. Am Telefon ist er wirklich sehr seriös aber man weiß ja doch nie zu 100%.

Zwei Haken als Info vorab. Mein Auto ist finanziert und der Brief bei der Bank. Und: er kommt 8 Stunden mit der Bahn entfernt weit weg.

Hier die Optionen die wir besprochen haben:

  • 2x fahren (1x gucken und Vertrag machen 1x abholen und zahlen) kommt nicht in Frage
  • Überweisen (ungesehen) und später mit Brief zusammen abholen kommt nicht in Frage.
  • Kommen, Auto mitnehmen, im Nachgang überweisen und danach den Brief senden kommt für mich nicht in Frage.

Schwierigkeit ist auch, dass er mit so viel Bargeld nicht durch die Gegend fahren will.

Ich will auch das Auto nicht rausgeben auch wenn ich dann den Brief habe. Der Wagen wird angemeldet übergeben und da hilft mir der Brief nicht viel wenn das Auto und die Schlüssel „weg“ sind.

Jetzt hat er noch was von Blitzüberweisung erzählt. Aber keine Ahnung wie lange das dauert und wie zuverlässig das ist?

Habt ihr nochmal einen heißen Tipp für mich??

Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich: Warte auf den nähsten Käufer, der aus der Nähe kommt.

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Zitat:

@anwa24 schrieb am 11. Juni 2020 um 13:09:41 Uhr:


In der heutigen Zeit ist es schwierig beim Gebrauchtwagenverkauf. Ich habe nach dem Kauf meines Tiguan immer noch einen Sportsvan vor der Tür, weil der sich einfach nicht zu meinen Vorstellungen verkaufen lässt.

Vielleicht ist der Verkaufspreis einfach deutlich zu hoch im Vergleich zu anderen Verkäufern.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 11. Juni 2020 um 14:26:29 Uhr:


Einfach mal ins Gesetz schauen,da steht klar beschrieben das man laut Gesetzgeber den ganzen Tag fahren darf.
Die KFZ Versicherung muss darüber nur informiert sein,es liegt also nur an der Zustimmung der Versicherung.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Also ich sehe das Verbringen des Kfz quer durch die Republik nicht als Rückfahrt nach der Außerbetriebsetzung

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 11. Juni 2020 um 14:26:29 Uhr:


Einfach mal ins Gesetz schauen,da steht klar beschrieben das man laut Gesetzgeber den ganzen Tag fahren darf.
Die KFZ Versicherung muss darüber nur informiert sein,es liegt also nur an der Zustimmung der Versicherung.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Nicht nur schauen, sondern auch lesen:

nur "... innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks ...."

Im übrigen sehe ich die Zahlmethode "Sofortüberweisung" als unproblematisch an. Der Käufer überweist dir den Betrag per Online-Banking und du siehst kurz darauf den Geldeingang auf deinem Konto.

Im Gegensatz zum Lastschrifteinzug kann man das auch nicht zurückrufen.

Aber laß dich nicht auf andere Geld-Transferarten ein, wie z.B. Western Union etc., da gibt es Betrugsmöglichkeiten etc.

Angemeldetes Fzg. mitgeben: habe ich schon mehrfach gemacht, aber ich sichere mich ab, indem ich in den Kaufvertrag reinschreibe

1. daß das Fzg. innerhalb von x Werktagen umgemeldet werden muß
2. daß ab Übergabe der Käufer für alle "Nachteile" aufzukommen hat (Bußgelder, Rückstufung in der Versicherung wegen Unfall etc.)

Wenn du ganz sicher gehen willst, verlange, daß der Käufer dir ein Pfand da läßt (z.B. Ausweis, Führerschein...), das du erst zurückschickst, wenn er nachweislich das Auto ab-/umgemeldet hat.

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Zitat:

@nogel schrieb am 11. Juni 2020 um 16:16:29 Uhr:



Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 11. Juni 2020 um 14:26:29 Uhr:


Einfach mal ins Gesetz schauen,da steht klar beschrieben das man laut Gesetzgeber den ganzen Tag fahren darf.
Die KFZ Versicherung muss darüber nur informiert sein,es liegt also nur an der Zustimmung der Versicherung.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Nicht nur schauen, sondern auch lesen:

nur "... innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks ...."

Er hat schon recht. Dein Zitat bezieht sich auf die Fahrten zur Anmeldung oder zum TÜV, nicht auf die Abmeldung.

Trotzdem hat er unrecht, weil im folgenden von Rückfahrt gesprochen wird. Ich fahre also zur Abmeldung in meinem Kreis und darf dann ohne Plakette zurück (nach Hause) fahren, aber mit nichten ans andere Ende der Republik.

Zitat:

@nogel schrieb am 11. Juni 2020 um 17:02:27 Uhr:


Im übrigen sehe ich die Zahlmethode "Sofortüberweisung" als unproblematisch an. Der Käufer überweist dir den Betrag per Online-Banking und du siehst kurz darauf den Geldeingang auf deinem Konto.

Das stimmt nicht. Sofortüberweisung ist eine Dienstleistung für den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Onlineshops und hat nichts mit sofortigem Geldeingang zu tun. Hier bestätigt der Dienstleister dem Verkäufer nur, dass eine Überweisung ausgeführt wurde und das Konto zu dem Zeitpunkt gedeckt war. Die Buchung erfolgt erst am nächsten Bankarbeitstag.

Ich vermute du meinst Echtzeitüberweisung. Das ist was völlig anderes. Hierbei wird dem Verkäufer das Geld innerhalb Sekunden auf sein Bankkonto gebucht.

Zitat:

@nogel schrieb am 11. Juni 2020 um 16:16:29 Uhr:



Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 11. Juni 2020 um 14:26:29 Uhr:


Einfach mal ins Gesetz schauen,da steht klar beschrieben das man laut Gesetzgeber den ganzen Tag fahren darf.
Die KFZ Versicherung muss darüber nur informiert sein,es liegt also nur an der Zustimmung der Versicherung.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Nicht nur schauen, sondern auch lesen:

nur "... innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks ...."

Habe es gelesen.
Was Du schreibst steht bei der Zulassung,für Rückfahrten steht da:

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Da steht nichts von Zulassungsbezirk.
Und das deckt sich mit der Aussage einer Mitarbeiterin der Zulassungsstelle.die mir das auch genauso auf Anfrage letztes Jahr gesagt hat.
Für die Zulassung steht es expliziot drin,für die Abmeldung nicht.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 11. Juni 2020 um 18:58:43 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 11. Juni 2020 um 16:16:29 Uhr:


Nicht nur schauen, sondern auch lesen:

nur "... innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks ...."

Habe es gelesen.
Was Du schreibst steht bei der Zulassung,für Rückfahrten steht da:

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Da steht nichts von Zulassungsbezirk.

Da steht Rückfahrt!

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. Juni 2020 um 19:01:10 Uhr:



Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 11. Juni 2020 um 18:58:43 Uhr:


Habe es gelesen.
Was Du schreibst steht bei der Zulassung,für Rückfahrten steht da:

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Da steht nichts von Zulassungsbezirk.

Da steht Rückfahrt!

Stimmt,die bedingt ja die Hinfahrt.
Ich schäme mich.:-)
Der Wald vor lauter Bäumen.

Nicht notwendig 😁

Höflichkeit hat noch keinem geschadet.

Wenn du nicht in der Pampa wohnst und seine Hausbank zufällig in der Nähe ist, soll er mit seiner Bank absprechen, dass er den Kaufbetrag an Tag X in der Bankfiliale XY abheben möchte. Dort fahrt ihr nach Einigung hin, er bekommt das Bargeld ausgezahlt, dass er dir dann übergibt.

Selbst schon so gemacht und hat reibungslos funktioniert. Wollte ebenfalls nicht mehr viel Bargeld quer durch die Republik gondeln.

Den Brief kann er ja eh nicht bekommen, wenn er bei der Finanzierungsbank liegt.

OT zum Thema Kosten und Mühen: Mein Händler war sehr kundenfreundlich und ist mir erst zur Bank hinterhergefahren und anschließend noch zur Zulassungsstelle in seinem Bereich. Das war nämlich alles derart kurzfristig, dass ich bei meiner Zulassungsstelle keine Kurzzeitkennzeichen mehr hätte bekommen können, dazu Mai-Feiertag. Insgesamt knapp 50 km Strecke. Also wenn beide Parteien ein ernsthaftes Interesse haben ... 😉

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. Juni 2020 um 18:03:01 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 11. Juni 2020 um 17:02:27 Uhr:


Im übrigen sehe ich die Zahlmethode "Sofortüberweisung" als unproblematisch an. Der Käufer überweist dir den Betrag per Online-Banking und du siehst kurz darauf den Geldeingang auf deinem Konto.

Das stimmt nicht. Sofortüberweisung ist eine Dienstleistung für den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Onlineshops und hat nichts mit sofortigem Geldeingang zu tun. Hier bestätigt der Dienstleister dem Verkäufer nur, dass eine Überweisung ausgeführt wurde und das Konto zu dem Zeitpunkt gedeckt war. Die Buchung erfolgt erst am nächsten Bankarbeitstag.

Ich vermute du meinst Echtzeitüberweisung. Das ist was völlig anderes. Hierbei wird dem Verkäufer das Geld innerhalb Sekunden auf sein Bankkonto gebucht.

Ja, stimmt, das ist der richtige Begriff.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 11. Juni 2020 um 18:58:43 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 11. Juni 2020 um 16:16:29 Uhr:


Nicht nur schauen, sondern auch lesen:

nur "... innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks ...."

Habe es gelesen.
Was Du schreibst steht bei der Zulassung,für Rückfahrten steht da:

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Da steht nichts von Zulassungsbezirk.
Und das deckt sich mit der Aussage einer Mitarbeiterin der Zulassungsstelle.die mir das auch genauso auf Anfrage letztes Jahr gesagt hat.
Für die Zulassung steht es expliziot drin,für die Abmeldung nicht.

Nein falsch.

So liest man keine Gesetze.

Im ersten Teil steht das, was IMMER gilt, also für Hin- und Rückfahrt. Und im unteren Teil wird nur noch konkretisiert, daß die Rückfahrt am selben Tag zu erfolgen hat (wohingegen die Fahrten im Rahmen der der Zulassung/HU/Werkstatt eben an mehreren Tagen erfolgen können).

Wer das nicht glaubt, schau sich die FZV in der vorheigen Fassung an, z.B. von 2011. Da war der letzte Teil nicht angehängt, sondern es hieß

" (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. "

Ich hab auch schon ein finanziertes Auto verkauft. Bei vielen Banken kann man den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bis zu 14 Tage "ausleihen". Wenn man innerhalb dieser 14 Tage den Betrag des Kredits auslöst, ist alles gut. Wenn nicht, wandelt sich der Autokredit zu einem (sehr teuren) Barkredit.

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