Fahrzeugübergabe beim :)
An die neuen Avant Besitzer. Mein Avant steht seit letzter Woche beim 🙂. Werden ihn nächste Woche übergeben bekommen. Habe Ihn mir schon angeschaut, die freude ist schon sehr gross.
1.Was mir aufgefallen ist, dass einer orangener Belag auf den Bremsscheiben war und an der zentralen Radschraube der Felgen. Was ist das und wie bekomme ich den weg.
2.Überhaupt in was für einem Zustand muss mir der 🙂 den Wagen übergeben. Muss er nich dafür sorgen dass das Auto tadellos und sauber übergeben wird. Ich dachte ich bekomme den Wagen so wie es beim 🙂 im Showroom steht.
Wie sind eure Erfahrungen und was sind meine Rechte.
Danke im voraus.
Beste Antwort im Thema
Puh krasse Geschichten.
Meint Ihr das machen die auch bei Werksabholung in Ingolstadt?
Hole den dort direkt ab und hoffe das der Wagen wie ne 1 dort steht 😁
Das ist unser 1. Audi und besonders ich bin da schon sehr wild drauf. Das ist in meinen Augen was besonderes und selbst bei unserem Skoda war ich happy als das Auto gekommen ist 😉.
Manche Leute schätzen so was gar nicht und ist anscheinend wurst wie die Kiste kommt, wird eh gebraucht und in 3 Jahren gibts ne neue Karre.
Ich sage immer so, wenn ich etwas bekomme, dann möchte ich es 1a haben. Was dann nach Übergabe passiert ist mein Problem (Kratzer, Steinschläge usw.)
Tom
67 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von combatmiles
[...]Als Beispiel: ich kriege jedesmal den Zuckaus wenn jemand glaubt, sein Kind auf mein geparktes Motorrad setzen zu müssen! Bin da schon zweimal demjenigen nachgegangen, hab gewartet bis der sein Auto aufsperrt und mich dann reingesetzt. Gab dann immer ein Riesentheater! 😁 😁 😁
😁 Stehe hier gerade am Bahnsteig und musste laut loslachen! Nicht schlecht!
Zitat:
Original geschrieben von combatmiles
... ich kriege jedesmal den Zuckaus wenn jemand glaubt, sein Kind auf mein geparktes Motorrad setzen zu müssen! Bin da schon zweimal demjenigen nachgegangen, hab gewartet bis der sein Auto aufsperrt und mich dann reingesetzt. Gab dann immer ein Riesentheater! 😁 😁 😁
[Nelson]Ha-ha![/Nelson] zu geil 😁
hehe, allein das ungläubige Staunen der FzgBesitzer ist den Aufwand wert!!
"Papi, was macht der Mann in unserm Auto?"
Zitat:
Original geschrieben von combatmiles
Als Beispiel: ich kriege jedesmal den Zuckaus wenn jemand glaubt, sein Kind auf mein geparktes Motorrad setzen zu müssen! Bin da schon zweimal demjenigen nachgegangen, hab gewartet bis der sein Auto aufsperrt und mich dann reingesetzt. Gab dann immer ein Riesentheater! 😁 😁 😁
...ich kann mich kaum erholen vor Lachen, das ist ja cool, mache ich künftig auch so😁😁😁
Auch in dem Beispiel mit dem Haus finde ich es eigenartig, dass offenbar einige es richtig finden, wenn nicht zwischen Mein und Dein unterscheiden wird.
M. E. hat auf mein Grundstück grundsätzlich ohne meinen direkten oder indirekten Auftrag niemand den Fuß zu setzen. Auch der Architekt hat um meine Bewilligung zu ersuchen, wenn er zu irgend einem anderen Zweck, als meinen Auftrag zu erfüllen, fremde Personen auf mein Grundstück/Haus führt.
Genauso finde ich es unkorrekt, wenn jemand zu irgend einem anderen Zweck, als meinen Auftrag zu erfüllen, meinen Neuwagen benutzt. Als Benutzen in diesem Sinne sehe ich bereits das öffnen des Wagens für andere Kunden, geschweige denn Probesitzen, Probefahren, Benutzung für einen internen Botengang von Mitarbeitern (zB. mit Garagenkennzeichen) oder was nicht sonst noch gewissen Leuten in den Sinn kommt.
Gerade wegen der schieren Unmöglichkeit, solche Vorfälle zu Beweisen (außer in flagranti), kommt für mich persönlich ausschließlich Werksabholung mehr in Betracht. Das Leben lehrt: Vertrauen sei gut dumm, Wissen aber besser.
😁😛
IHR seit ja alle gut drauf! 😁
Ich habe das letzte Mal in IN abgeholt, diesesmal ist bisher HN vorgemerkt...
Das mir keiner in meine neue Kiste steigt, wenn sie dann in ein paar Monaten fertig ist! 😰
😁
Wir sollten das hier beenden, denn zu "mein" und "dein" gibt es eine juritische Seite. Und da ist in allen Beispielen "mein" noch nicht "mein", sondern stets das des Verkäufers.
Ich finde wir sollten uns über Combats Lösung lachen und freuen, dass es anscheinend nicht so einfach ist.
Zitat:
Original geschrieben von combatmiles
[...]Als Beispiel: ich kriege jedesmal den Zuckaus wenn jemand glaubt, sein Kind auf mein geparktes Motorrad setzen zu müssen! Bin da schon zweimal demjenigen nachgegangen, hab gewartet bis der sein Auto aufsperrt und mich dann reingesetzt. Gab dann immer ein Riesentheater! 😁 😁 😁
"I don't drink from your toilet, so don't pee in my pool!"
Das musste irgendwie noch 'raus, sorry! 😉
Und ja, Stefan, es ist natürlich eine rechtliche Frage, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass hier ein Kaufvertrag zwischen Händler und Kunde geschlossen ist, in dem nicht drin steht, dass der Händler das Auto zu Verkaufszwecken verwenden darf.
(Die Audi-Hotline ist übrigens ein Ka-ta-stro-phe! Riefen mich zurück und haben so ziemlich alles vergeigt und missverstanden, was ich von denen wollte. Und nett war die Dame auch nicht. Da ist die Telekom ja kompetenter! Bin echt enttäuscht ...)
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Ich habe nur geschrieben, was ich denke und es ging zu erst darum "Wie kommen die km auf den Tacho".Zitat:
Original geschrieben von snapli
Ich denke nicht, dass das Thema übertrieben ist, ganz und gar nicht. Es geht ja auch nicht darum, was Audi mit dem Auto macht, sondern der Händler mit einem bereits verkauften.
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Und an dem Punkt, ist es wie in der Kirche: Die einen glauben, die anderen lesen bis zum Ende:Zitat:
Wenn die Karre mit 32,1 km bei Audi auf den Laster rollt und ich sie mit 68,2 km beim Händler abhole, stimmt etwas nicht. So einfach ist das!
Ich glaube, die Definition "Neuwagen" schließt ein, dass "er noch nicht im Straßenverkehr gefahren ist".
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Zitat:
Als neu gelten auch Fahrzeuge, die nur zur Überführung und dabei nicht mehr als 1000 Kilometer gefahren wurden. Ein Autokäufer konnte den Kaufpreis mindern, weil der Wagen bereits 103 Kilometer auf dem Tacho hatte und der Händler nicht plausibel darlegen konnte, dass der Pkw nicht "zu Verkehrszwecken", sondern für Überführungs- oder notwendige Testfahrten benutzt wurde (Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 08.05.2001, Aktenzeichen: 23 S 2/01). Wird dagegen ein Neuwagen, der vom Händler nicht in der gewünschten Zeit beschafft werden kann, von einem anderen Händler geliefert, der allerdings 450 Kilometer entfernt ist, so kann der Kunde nach der Lieferung mit einem Kilometerstand "452" die Abnahme nicht mit der Begründung verweigern, das Fahrzeug sei ja gar nicht "neu". Davon könnte erst gesprochen werden, wenn der Tachometer mehr als 1.000 Kilometer anzeigt (Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28.06.2000, Aktenzeichen: 4 U 53/00).
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Weil es nun mal nur ein Beispiel ist. Anderes Beispiel: Wenn Du ein fertig gestelltes Haus kaufst, darf es auch nicht von jemand anderem betreten worden sein? (Nur damit die finanziellen Dimensionen passen)Zitat:
Und wie man einen Anzug für paar wenige hundert Kröten von der Stange (der von anderen anprobiert wurde, ja! Für einen maßgeschneiderten Anzug gilt das sicher nicht) mit einem > 50 k€ Auto vergleichen kann, ist mir schleierhaft.
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Ob das rechtswidrig ist, wollen wir mal dahin gestellt lassen. Wenn Dein Händler so potent ist und alle Kombinationen und Details aller Fahrzeugklassen in der Ausstellung stehen hat, dann hat er es richtig gemacht. Ich gehe lieber zu einem Händler, der das sich das spart, eine passende Lösung hat und nebenbei noch Geld hat dem Kunden einen anderen Service zu bieten oder einen attraktiven Preis zu machen.Zitat:
Wenn ein Händler Autos zum Vorführen will, soll er sie aus dem eigenen Bestand nehmen und nicht bereits bezahlte Wagen dazu rechtswidrig missbrauchen.
Gruß
Stefan
(So einfach sehe ich das)
Komisches Beispiel, das ist ja eher so das die normalen Monteure am Band oder im Werk eben an meinem Auto schrauben (das ist voll ok) und so wäre es wenn Handwerker das Haus bauen.
Das wie es im aktuellen Fall ist, wäre eher so das nun fremde Familien mal mein Haus besichtigen dürfen um sich die Qualität der Baufirma anzuschauen. Sorry da hört es sich auf, finde ich auch nicht ok, außer es gibt einen Preisnachlass 😉
Bin in der Hinsicht echt "genau" und ich würde es nicht gerne haben, wenn Laufkundschaft meinen neuen Wagen ankrabbelt 😉
Tom