Fahrzeugschein weg = keine Zulassung

Hallo,

ich habe vor einem halben Jahr einen Golf 2 gekauft und mit einem Kumpel aufgebaut. Nun wollten wir den Wagen Zulassen. Der Wagen war abgemeldet und nie auf uns zugelassen.

Wir haben alle benoetigten Unterlagen, ausser den Schein.
Kein Problem dachten wir, der wird ja bei der Zulassung sowieso neu ausgestellt.

Leider verweigert man uns die Zulassung. Die Sachbearbeiterin sagte uns, dass nur der letzte eingetragene Vorbesitzer den Schein neu beantragen kann. Dieser ist leider nicht mehr auffindbar.

Gibt es da keine Alternativen, um den Wagen doch noch auf die Strasse zu bekommen?

Beste Antwort im Thema

"Wer den Brief hat dem gehört das Fahrzeug."

Und auf den neueren Zulassungsbescheinigungen steht daher der Satz "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen"?

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Hast denn auch keinen Fahrzeugbrief, der ist doch wichtiger als der Fahrzeugschein . Mit dem dürfte es dann kein
Problem geben . Wer den Brief hat dem gehört das Fahrzeug .
Damit bist Du doch der neue Besitzer und kannst das Fahrzeug anmelden.
Also irgendwie kann ich das auch nicht nachvollziehen , der Vorbesitzer hat mit dem Auto doch gar nichts mehr zu tun
und es sicherlich auch abgemeldet.
Erkundige Dich doch mal ausführlich beim Kraftfahrtbundesamt.
MfG. BrigitteMa

Zitat:

@BrigitteMa schrieb am 23. Dezember 2014 um 22:30:48 Uhr:


Hast denn auch keinen Fahrzeugbrief, der ist doch wichtiger als der Fahrzeugschein . Mit dem dürfte es dann kein
Problem geben . Wer den Brief hat dem gehört das Fahrzeug .
Damit bist Du doch der neue Besitzer und kannst das Fahrzeug anmelden.
Also irgendwie kann ich das auch nicht nachvollziehen , der Vorbesitzer hat mit dem Auto doch gar nichts mehr zu tun und es sicherlich auch abgemeldet.
Erkundige Dich doch mal ausführlich beim Kraftfahrtbundesamt.
Das kann doch nicht sein, das es da keine Möglichkeit gibt.
Notfalls mit einer " Eidesstattlichen Versicherung ", daß der Fahrzeugschein verloren gegangen ist .
MfG. BrigitteMa

Zitat:

@NQX1 schrieb am 23. Dezember 2014 um 21:12:02 Uhr:


...
ich habe vor einem halben Jahr einen Golf 2 gekauft ...

Kaufvertrag ???

Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II ???

Doch ich besitze den Brief, und ich war auch mit dem Kaufvertrag und allen anderen Unterlagen bei der Zulassungsstelle.
Trotzdem hat mich die Nette Dame dort nach Hause geschickt.

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"Wer den Brief hat dem gehört das Fahrzeug."

Und auf den neueren Zulassungsbescheinigungen steht daher der Satz "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen"?

Seit es keinen Fahrzeugbrief mehr gibt, wird die Abmeldung auf der Zulassungsbescheinigung I (früher Fahrzeugschein) vermerkt. Daher bekommt man das Ding auch ausgehändigt. Es ist der einzige Nachweis, dass das Fahrzeug abgemeldet ist.

Früher wurde der Fahrzeugschein eingezogen und die Abmeldung im Brief eingetragen.

Also fehlt Dir jetzt ein wichtiges Dokument. Und wenn der Vorbesitzer nicht mehr auffindbar ist, dann hast Du ein Problem...

Man kann eine Verlusterklärung für die Zulassungsbescheinigung Teil I / des Fahrzeugscheines bei der Zulassungsstelle abgeben.
Kann der letzte Halter das nicht für dich machen?
Das Problem wird sein, dass ansonsten der Verlust nicht klar ist, denn der letzte Halter könnte den noch haben.

Vielleicht solltest du, wenn der letzte Halter gar nicht greifbar ist, das mit dem Leiter der Zulassungsstelle abklären.
Vielleicht akzeptiert der den Kaufvertrag und eine "Eidesstattliche Versicherung" von dir.

Zitat:

@Devil8x4 schrieb am 24. Dezember 2014 um 00:18:42 Uhr:


...
Früher wurde der Fahrzeugschein eingezogen und die Abmeldung im Brief eingetragen.
...

Den Brief hat der TE doch und die Abmeldung sollte auch ohne Papiere in der Hand, für die Zulassungsstelle nachvollziehbar sein.

Habe mal ein Gebrauchtwagen gekauft und auch nur den neuen Fahrzeugbrief bekommen, mehr nicht.

Konnte damit problemlos das Auto anmelden. Das steht doch eh alles bei denen im Computer.

Zitat:

@Qnkel schrieb am 24. Dezember 2014 um 03:41:54 Uhr:


Habe mal ein Gebrauchtwagen gekauft und auch nur den neuen Fahrzeugbrief bekommen, mehr nicht.

Früher ist früher, heute ist halt die Gegenwart. Und heutzutage braucht man nunmal die Zulassungsbescheinigung I und II zum Zulassen.

@TE: Wir hatten so einen ähnlichen Fall gehabt. Fahrzeugschein versehentlich mit anderen Papieren geschreddert und Vorbesitzer war inzwischen "Six feet under". Mit eidesstattlicher Aussage konnte das Fahrzeug zugelassen werden.

Gruß J_Novi

komisch ich konnte mein Fahrzeug nur mit Fahrzeugbrief Teil II anmelden.

Zitat:

@BrigitteMa schrieb am 23. Dezember 2014 um 22:30:48 Uhr:


Wer den Brief hat dem gehört das Fahrzeug .
Damit bist Du doch der neue Besitzer und kannst das Fahrzeug anmelden.
Also irgendwie kann ich das auch nicht nachvollziehen , der Vorbesitzer hat mit dem Auto doch gar nichts mehr zu tun
und es sicherlich auch abgemeldet.
Erkundige Dich doch mal ausführlich beim Kraftfahrtbundesamt.
MfG. BrigitteMa

Stirbt denn diese Hausfrauen-Weisheit nie aus? Hast du's nicht geblickt, dass Besitzer, Eigentümer und Halter drei verschiedene Personen sein können? Dass sich die Zulassungsstelle nicht für den Eigentümer oder Besitzer interessiert, sondern für den Halter? Und dass der Brief (Zul.Besch. Teil II) eben gerade KEIN Eigentumsnachweis ist?

Ist doch alles vor kurzem erst hier zu aller Belustigung durchgekaut worden.

Meine Güte...

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 24. Dezember 2014 um 15:43:58 Uhr:



Zitat:

@BrigitteMa schrieb am 23. Dezember 2014 um 22:30:48 Uhr:


Wer den Brief hat dem gehört das Fahrzeug .
Damit bist Du doch der neue Besitzer und kannst das Fahrzeug anmelden.
Also irgendwie kann ich das auch nicht nachvollziehen , der Vorbesitzer hat mit dem Auto doch gar nichts mehr zu tun
und es sicherlich auch abgemeldet.
Erkundige Dich doch mal ausführlich beim Kraftfahrtbundesamt.
MfG. BrigitteMa
Stirbt denn diese Hausfrauen-Weisheit nie aus? Hast du's nicht geblickt, dass Besitzer, Eigentümer und Halter drei verschiedene Personen sein können? Dass sich die Zulassungsstelle nicht für den Eigentümer oder Besitzer interessiert, sondern für den Halter? Und dass der Brief (Zul.Besch. Teil II) eben gerade KEIN Eigentumsnachweis ist?

Ist doch alles vor kurzem erst hier zu aller Belustigung durchgekaut worden.

Meine Güte...

Wie wie schön daß es immer noch superschlaue Matschos gibt, die beleidigend werden.

Jedoch selbst nicht nach vollziehen, zuwelcher Zeit wann was geschrieben oder durchgekaut wurde.

Schönen Dank auch und trotzdem noch schöne Feiertage an alle . Mfg. BrigitteMa

Zitat:

@BrigitteMa schrieb am 23. Dezember 2014 um 22:30:48 Uhr:


Hast denn auch keinen Fahrzeugbrief, der ist doch wichtiger als der Fahrzeugschein . Mit dem dürfte es dann kein Problem geben . Wer den Brief hat dem gehört das Fahrzeug .
Damit bist Du doch der neue Besitzer und kannst das Fahrzeug anmelden.

Das nutzt dem TE nichts. Er ist zwar der neue Besitzer, muß hier aber einen

Eigentums

nachweis erbringen.

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