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Gebrauchtes Auto kaufen, korrektes Vorgehen (Versicherung, Zulassung, etc....)

Themenstarteram 10. Juli 2005 um 10:39

Hallo Leute,

ich möchte nächste Woche ein gebrauchtes Auto kaufen und wollte euch mal fragen, ob der Verlauf der ganzen Aktion so korrekt geplant ist.

Da es mein erster Autokauf von Privat ist, bin ich beim Vorgehen noch etwas unsicher. Ich habe die Suche aber schon fleißig genutzt, möchte aber meinen Fall nochmal vortragen, damit ich da ja keinen Fehler mache.

 

Das Auto soll nicht auf meinen Namen laufen, sondern auf meinen Vater (als sein "Erst-Auto" mit 35%). Das alte Auto wurde diese Woche verkauft und das neue wird nächste Woche gekauft.

 

Von der Versicherung habe ich vor ein paar Tagen eine "Vesicherungsbestätigung" (früher "Doppelkarte") geholt. Der darauf aufgeführte Versicherungsnehmer ist ebenfalls mein Vater, da es auch die Versicherung ist wo der alte versichert war. Die Karte ist für "Kennzeichen nach $23 StVZO.." (also nicht für Rote oder Kurzzeit-Kennzeichen).

Das neue gebrauchte Auto ist derzeit noch auf den aktuellen Halter angemeldet und wird von mir auch angemeldet mit seinen Kennzeichen für die Heimfahrt übernommen und dann nach Hause gefahren (~400km).

Vertrag wurde vom ADAC geholt, der natürlich vollständig ausgefüllt wird (auch die Karte für die Zulassungsstelle und Versicherung).

Nun zur ersten Frage: Muss ich mit der Versicherungsbestätigung vor dem Autokauf zur Zulassungsbeörde? Neee, oder?

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, muss ich mit der Karte und dem von meinem Vater ausgefüllte Kaufvertrag (muss er ja unterschreiben, da das alles über ihn läuft) das Auto einfach übernehmen und dann zu meiner Zulassungsstelle fahren, wo die alten Kennzeichen entstempelt werden und meine neuen die Plaketten bekommen. Erst die Zulassungstelle trägt auf der Karte meine neuen eigenen Kennzeichen ein und füllt die komplett aus.

Oder?

 

Durch die Versicherungskarte habe ich ja für die ~400km Heimfahrt ja ein Haftpflichtversicherung.

Aber wie schaut es mit Kasko-Schutz aus? Bei meinem alten Auto hatte ich eine Vollkasko-Versicherung. Gilt der Schutz auch schon für die Heimfahrt mit dem neuen Auto oder erst wenn der Versicherungsvertrag nach korrekter Ummeldung unterschrieben ist? Oder gilt etwa noch die Kasko-Versicherung des dann Vorbesitzers? Was ist wenn ich dann auf der Heimfahrt einen Unfall verursache? Würde das seine Versicherung übernehmen? Wird er dann zurückgestuft oder ich (bzw. mein Dad)? Bin zwar schon >100tkm in meinem Leben gefahren und auch ein umsichtiger Fahrer, aber passieren kann ja immer mal was....

 

Fragen über Fragen... freue mich auf Antworten die mir da mehr Klarheit verschaffen.

 

Gruß,

MS

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10 Antworten

Hi ,

alles richtig :)

zu1) Nein

Erst wenn Du den Wagen zulässt werden die noch fehlenden Daten von der Sachbearbeiterin der Zulassungsstelle eingetragen.Wenn Du das Auto zulassen möchtest und dein Vater als Halter im Kfz. Brief eingetragen werden soll , dann ist zusätzlich eine Vollmacht deines Vaters und sein Personalausweis bei der Zulassung vorzulegen.Oder dein Vater geht mit zum anmelden.

zu2) Dein Auto ist über die Versicherungsbestätigung deiner ausgewählten VS versichert.Evtl. Schäden gehen zu deinen Lasten ( bzw. deiner VS ) Wenn Du für deinen Wagen eine Kasko abschliessen möchtest , so kannst Du nach Rücksprache mit deiner VS , auch dafür eine vorläufige Deckung beantragen.Also bevor Du das Auto abholst , zur VS gehen und die Deckungszusage für die Kasko einholen und auf der VS-Bestätigung eintragen lassen.

Gruß

capri

Themenstarteram 10. Juli 2005 um 14:07

Hi,

zu 1) Der soll man schön arbeiten gehen ;)

An die Vollmacht und Perso hätte ich gedacht, habe es hier leider nur verpennt zu schreiben.

 

zu 2) hmmm... habe gerade bei denen angerufen. Irgendwie hatte ich das Gefühl, dass die junge Frau sich auch nicht so doll ausgekannt hat, weil Sie zuerst meinte, dass die Haftpflicht-Versicherung vom VK bis zur Ummeldung eintritt. häää?

Auch meinte Sie, dass es über die Versicherungsbestätigung keinen Kasko-Schutz gibt (generell nicht).

..öhmm... ja wie nun? Gibt es das oder nicht?

Ich glaub, ich werde da gleich nochmal anrufen und hoffentlich

einen Hotliner erwischen der sich besser damit auskennt. ;)

1. Der Ablauf stimmt so.

2. Solange Du mit der alten Zulassung fährst, läuft der Wagen noch auf die alte Versicherung.

Evt. entstehedne Schäden bezahlt also die Altversicherung.

Haftpflicht für Drittschäden, Kasko für Eigenschäden.

Nach der Ummeldung beginnt erst der neue Versicherungsschutz. Eine Kaskozusage bereits ab Deckung ist bei jeder versicherung machbar. Meist gibt es dafür ein entsprechendes Kreuz auf dem Antrag.

Die Versicherungsbestätigungskarte ersetzt keinen Antrag, meist gibt es aber auch auf der Karte ein Kästchen, dass den entsprechenden Kaskoschutz attestiert.

=> nachschauen

Themenstarteram 10. Juli 2005 um 15:59

Hallo....

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

2. Solange Du mit der alten Zulassung fährst, läuft der Wagen noch auf die alte Versicherung.

Evt. entstehedne Schäden bezahlt also die Altversicherung.

Haftpflicht für Drittschäden, Kasko für Eigenschäden.

Wer würde denn in dem Fall zurückgestuft werden? Der Verkäufer oder der Käufer? ...ja sicherlich der Käufer, also ich (bzw. mein Dad), oder wie?

Das bedeutet also, dass ich für eine kurze Zeit (Unterschreiben des Kaufvertrags und 400km Heimfahrt bis Ummeldung in meiner zuständtigen Zulassungsstelle) einen Versicherungsschutz durch die Versicherung des Vorbesitzer habe?

 

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Nach der Ummeldung beginnt erst der neue Versicherungsschutz. Eine Kaskozusage bereits ab Deckung ist bei jeder versicherung machbar. Meist gibt es dafür ein entsprechendes Kreuz auf dem Antrag.

Die Versicherungsbestätigungskarte ersetzt keinen Antrag, meist gibt es aber auch auf der Karte ein Kästchen, dass den entsprechenden Kaskoschutz attestiert.

=> nachschauen

Auf der kleinen "Versicherungsbestätigung" steht nix von Kasko. Das heißt für mich also, dass "mein" Auto für die Zeit der Ummeldung bei mir und der Unterschrift + Abgabe des "Antrag (Fahrzeugwechsel) auf Kraftfahrzeugversicherung" eigentlich ohne Kasko Schutz ist? ... na das wäre ja nicht ganz so tragisch. Die Wege würde ich alle in einem Abwasch mit einem anderen Auto oder Bus/Bahn erledigen, so dass mein neuer schön in der Garage stehen bleiben kann, damit ihm ja nix passiert. :)

/edit:

...ich habe paar Zeilen weiter oben extra "eigentlich" ohne Kasko geschrieben (bzw. beim schreiben nachträglich reineditiert), da auf dem Antragsformular der HUK ein Punkt "Vorläufge Deckung" aufgeführt ist. Darin wird unter anderem die Haftpflicht aufgerführt sowie die Fahrzeugvollversicherung & -teilversischerung, die "ab Zulassung des Fahrzeugs" gilt. Dann startet der Vertrag also mit der Zulassung und nicht erst mit der Abgabe des unterschriebenen Vertrags? Also bis zur Ummeldung Schutz über die Versicherung des Vorbesitzers und aber der Ummeldung Schutz durch unsere eigene Versicherung (auch wenn der Vertrag erst paar Stunden später abgegeben wird)?

 

...mal ehrlich, ist das System wirklich bisserl kompliziert oder stelle ich mich echt so doof an? Oder will ich es einfach nur zu genau wissen, wo sich viele andere keine Gedanken machen?

Jedes System ist kompliziert.

Oder warum denkst Du müsste man für die meisten Berufe eine Ausbildung machen?

Lies mal den ADAC-Vertrag gründlich durch, da steht etwas über die Versicherung. Steht daneben in jedem versicherungsvertrag, dass mit Verkauf die Versicherung auf den Käufer übergeht.

Hier kann Dein Vater ebenfalls nachlesen (in seinem Vertrag).

Der Altbesitzer wird also nicht zurückgestuft.

Ja, die Leistung der Versicherung startet mit Zulassung.

Auch ohne Vertrag.

Der folgt meist danach.

Es ist allerdings schlau vorher alles klar zu machen (=Antrag) und sich den Kaskoschutz vor Zulassung bestätigen zu lassen.

Themenstarteram 12. Juli 2005 um 7:01

Stimmt schon... wäre schlimm wenn das jeder alleine macht, dann würden wohl paar Leute arbeitslos werden.

Aber nun gehts weiter (das Auto ist übrigends sicher bei mir @home angekommen).

Kann ich das Auto bei der Zulassungsstelle auf meinen Namen zulassen, die Versicherung aber über meinen Vater laufen lassen?? Also als sein Erstauto mit eben 30/35%?

Dann könnte man sich das spätere Umschreiben der Papiere auf meinen Namen, wenn ich die Versicherung über mich laufen lassen will, sparen.

am 12. Juli 2005 um 7:04

Ja, ist möglich

Nur frag vorher bei der Versicherung an - u.U. fallen dann Rabattmerkmale weg oder es gibt Zuschläge

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 12. Juli 2005 um 7:06

Hi,

Danke, werde ich nachher mal machen.

 

Gruß,

ms

Themenstarteram 17. Juli 2005 um 20:59

Hallo...

... noch eine wichtige Frage.

Wer muss die alten Versicherung eigentlich kündigen?

Das Auto läuft seit ein paar Tagen mit der neuen Versicherungen (unserer eigenen alten). Aber was passiert nun mit der Versicherung des vorbesitzers? Muss er oder ich die kündigen?

Gruß,

ms

Mit Ummeldung ruht die Versicherung.

Der Verkäufer wird diese durch Neuanmeldung eines Kfz wieder aktivieren.

Du musst nicht tätig werden - es sei denn ihr habt das so vereinbart.

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