Fahrzeugschein weg = keine Zulassung

Hallo,

ich habe vor einem halben Jahr einen Golf 2 gekauft und mit einem Kumpel aufgebaut. Nun wollten wir den Wagen Zulassen. Der Wagen war abgemeldet und nie auf uns zugelassen.

Wir haben alle benoetigten Unterlagen, ausser den Schein.
Kein Problem dachten wir, der wird ja bei der Zulassung sowieso neu ausgestellt.

Leider verweigert man uns die Zulassung. Die Sachbearbeiterin sagte uns, dass nur der letzte eingetragene Vorbesitzer den Schein neu beantragen kann. Dieser ist leider nicht mehr auffindbar.

Gibt es da keine Alternativen, um den Wagen doch noch auf die Strasse zu bekommen?

Beste Antwort im Thema

"Wer den Brief hat dem gehört das Fahrzeug."

Und auf den neueren Zulassungsbescheinigungen steht daher der Satz "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen"?

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Der Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I taugt aber schon gar nicht als Eigentumsnachweis.
Selbst wenn man Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I besitzt, bedeutet das noch keinen Eigentumsnachweis.
Trotzdem kann man ein Fahrzeug zulassen, ohne Eigentumsnachweis, unter Vorlage von Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I.

Der Fahrzeugbrief dient als Verfügungsberechtigung im Zulassungsverfahren. Das reicht für den TE, um die Berechtigung nachzuweisen.

Aber um die Zulassung auch durchzuführen, braucht man heute einfach den Fahrzeugschein (oder die Abmeldebescheinigung, wenn die letzte Abmeldung vor Oktober 2005 war). Das ist das Problem des TE.

Da die Handhabung bei fehlenden Papieren von Ort zu Ort unterschiedlich ist, hilft dem TE eigentlich nur, bei der zuständigen Zulassungsstelle nachzufragen. Ein "geht nicht" dürfte da eigentlich nicht die letzte Auskunft sein.

Mal ein kleines Update nach 3 Besuchen bei der Zulassungsstelle.

Hier in Berlin kommt man nur mit Termin hin. Das heisst jedes mal 1- 2 Wochen Warten.

Der einfachen Sachbearbeiterin ist es egal. Die bleibt stur dabei, dass ich den letzten Halter aufsuchen muss.

Wenn mir das nicht passt, kann ich mit ihrer Vorgesetzten reden. Das wurde natuerlich auch gleich getan.

Diese bot mir nun nach einigen ringen an, dass ich von demjenigen, wo ich den Wagen gekauft habe (nicht der Halter), eine Unterschriebene Verlusterklaerung abgebe. Ich habe auch 3x nachgehakt indirekt, ob dieser nicht den Ausweis vorzeigen muss oder mir eine Kopie mitgeben muss. Scheint aber nicht so.

Nun gehe ich morgen erneut hin, mit dieser Verlusterklaerung.

Fuer andere Betroffene in Berlin:

Es muss im Kaufvertrag ersichtlich sein, welche Unterlagen mitgekauft wurden.

Die Mitarbeiter in den beiden Berliner Zulassungsstellen haben kein Interesse daran Probleme zu loesen.

Der Gang zur naechsthoeheren Etage ist zwingend.

Habe gerade das gleiche Problem.

Derzeitiger Stand:
Der letzte Halter hatte einen Kaufvertrag mit dem Zwischenhändler gemacht - diesen Kaufvertrag muß ich auftreiben und eine Kopie des Personalausweises des letzten Halters soll ich auch heranschaffen, damit die Unterschrift auf dem Kaufvertrag mit der Unterschrift im Personalausweis verglichen werden können.

Zusätzlich wird noch der Kaufvertrag zwischen dem Zwischenhändler und mir benötigt - mit einer Kopie des Personalausweises des Zwischenhändlers. Wieder wegen des Unterschriftenvergleichs. Alternativ können diese beiden Personen auch mit auf der Zulassungsstelle erscheinen, wenn sie ihre Personalausweise mitbringen. Wichtig ist es, daß die Lücke vom letzten Halter zu der Person, die den Fahrzeugschein verloren hat, geschlossen wird.

Das bringt Probleme mit sich - der Zwischenhändler wird wohl kaum wollen, daß ich sehe, zu welchem Tarif er das Fahrzeug aufgekauft hat. Insbesondere nicht, da er zwar Händler ist, das Auto aber von Privat verkauft hat.

Danach erst kann ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden.

DAS IST DIE DIKTATUR DER PAPIERE - die Deutschen trauen sich nicht, eigene Entscheidungen zu treffen, weil sie von ihren Vorgesetzten rund gemacht werden, falls etwas nicht perfekt laufen sollte. Also muß alles nach einer Regel gehandhabt werden. Wenn der Einzelfall aber kompliziert ist und die Regeln kontraproduktiv sind, wird dennoch nicht vernunftgelenkt davon abgewichen und eine gute Lösung gefunden, sondern man ist starr und hält sich an die Regeln. Man befolgt halt Befehle. Das war hier schon vor 80 Jahren nicht anders.

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Sei froh das du 80 Jahre später Internet hast und dich über die "Diktatur" aufregen kannst... weil du ja eigentlich selbst den Fahrzeugschein verloren hast 😉

@Regulierer
Genau diese Vorgehensweise ist vom Gesetzgeber so vorgesehen. Und wenn Du die ZB 1 nicht verloren hast,warum kaufst Du einen Wagen ohne vollständige Papiere?

Gruß m

@Regulierer

Du würdest doch bestimmt auch schimpfen wenn einfach jemand dein auto nimmt zur zulassung fährt und es ohne papiere ummeldet 😉

Zitat:

@Regulierer schrieb am 23. November 2017 um 10:39:42 Uhr:


DAS IST DIE DIKTATUR DER PAPIERE - die Deutschen trauen sich nicht, eigene Entscheidungen zu treffen, weil sie von ihren Vorgesetzten rund gemacht werden, falls etwas nicht perfekt laufen sollte. Also muß alles nach einer Regel gehandhabt werden. Wenn der Einzelfall aber kompliziert ist und die Regeln kontraproduktiv sind, wird dennoch nicht vernunftgelenkt davon abgewichen und eine gute Lösung gefunden, sondern man ist starr und hält sich an die Regeln. Man befolgt halt Befehle. Das war hier schon vor 80 Jahren nicht anders.

Daß die Umstände deines Falles für dich ein erhebliches Problem darstellen, ziehe ich nicht in Zweifel, allerdings halte ich den Weg, deshalb Godwin's Law in die Diskussion einzubringen, für ziemlich unangemessen.

@Drahkke Godwin's Law... Da musste ich mal googln grad . Wieder was gelernt... und es is was wahres dran 🙂

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 23. November 2017 um 20:36:54 Uhr:


@Regulierer

Du würdest doch bestimmt auch schimpfen wenn einfach jemand dein auto nimmt zur zulassung fährt und es ohne papiere ummeldet 😉

Den Brief habe ich doch, die Schlüssel auch, das Auto steht vor meiner Tür, den Kaufvertrag mit den Zwischenhändler habe ich auch - den kann ohne meine Einwilligung niemand zulassen - und im umgekehrten Falle wäre es ebenso. Auch habe ich eine Kopie im Kaufvertrag mit drin - von dem Fahrzeugbrief (von dem ich auch das Original habe) als auch vom Fahrzeugschein (den ich verloren habe).

Der Vergleich hinkt also gewaltig.

Auch spricht die Anzahl meiner Vorstrafen von null für mich - was nichts besonderes wäre, hätte ich erst im Jahre 1997 das Licht der Welt erblickt - da ich aber nun schon fast 50 Jahre alt bin...
Kriminelle Karrieren beginnen nicht in meinem Alter.

Also nicht gänzlich ohne Papiere, sondern nur mit einem verlorenen Fahrzeugschein.
Deutschland eben...

Zitat:

@Regulierer schrieb am 27. November 2017 um 03:42:39 Uhr:


ich aber nun schon fast 50 Jahre alt bin...
Kriminelle Karrieren beginnen nicht in meinem Alter.

.mir hat noch keiner am Schalter gesagt,dass er mich über den Tisch ziehen will. Und den meisten Kriminellen sieht man es nicht an.

Also Dein Vergleich hinkt auch.

Wer hat denn die ZB 1 verloren? Derjenige muss die EV über den Verlust abgeben und dann bekommst auch Deinen Wagen zugelassen

Und es gibt reichlich Gründe,eine ZB 1 verschwindet zu lassen. Die müssen für den Laien auch nicht offensichtlich sein.

Gruß m

Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, sollte die Zulassungsbehörde das wissen und wenn Du einen Kaufvertrag hast, dürfte einer Neuausfertigung kein vernüftigen Grund entgegenstehen. Notfalls mal nach der Rechtsgrundlage fragen und ein "das machen wir so" oder "steht der FZV" nicht akzeptieren. Genaue Rechtsquelle erfragen. Recht haben und Recht bekommen ist leider, gerade bei Behörden, eher selten der Fall.

Ansonsten beim KBA ein Kfz-Lebenslauf anfordern. Aus dem sollte die Abmeldung ebenfalls hervorgehen.

Selbst in der FZV nachschauen hilft auch schon weiter:

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung

(2) Soll ein nach Absatz 1 Satz 1 bis 3 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen oder ein solches zulassungsfreies kennzeichenpflichtiges Fahrzeug wieder in Betrieb genommen werden, ist die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorzulegen,

Und die Zulassungsstelle hat nichts davon gesagt,dass der Wagen nicht außer Betrieb gesetzt ist, sondern nur das die vorgelegten Unterlagen unvollständig sind. Zumindest hab ich das hier so gelesen.
Und den Lebenslauf des Fzg kann der MA der Zulassungsstelle selber abfragen. Das Kba wird sich nicht ins Zulassungsverfahren einmischen. Warum auch.

Gruß M

ich brauch dennnoch kein Jurist zu sein, um zu erkennen, dass ein nicht vorhandenen Schein i.V.m. einem unwilligen Verkäufer nicht dazuführen kann ein Auto nicht zulassen zu können...

Insofern...

ich bin auch kein Jurist, Du fragtest nach der Rechtsquelle, in der steht, dass die ZB 1 vorzuglegen ist. Die hab ich hier eingestellt. Bin sicher in der Richtung etwas bevorteilt aber darum ging es nicht.

Und ein "geht nicht" und Auto muss verschrottet werden, hat die Zulassungsstelle bestimmt nicht so gesagt. Einfach mal fragen, wie man in diesem Einzelfall verfahren kann, um das Fzg zulassen zu können.

Und sachlich bleiben kann am Schalter ungemein helfen.

Gruß Martin

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