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Exporthändler will Fahrzeugschein

Themenstarteram 6. Januar 2008 um 11:14

Hallo,

ich habe kurz vor Silvester mein Auto abgemeldet, da es einen Motorschaden hat und ich es verkaufen will. Den Fahrzeugschein haben sie bei der Zulassungsbehörde einbehalten.

Gestern habe ich das Fahrzeug ins Internet gestellt und es hat auch gleich ein Exporthändler angerufen, der das Fahrzeug kaufen möchte. Allerdings braucht er den Fahrzeugschein?? Reicht es nicht, wenn ich ihm den Fahrzeugbrief und die Tüv Papiere gebe?

Es gibt ja zwar seit 2005 diese neuen Papiere wo man die Zulassungsbescheinigung teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) wieder mitbekommt, aber bei mir waren es eben noch die alten Papiere.

Hat da vielleicht jemand einen Rat für mich, ob ich da jetzt wirklich die neuen Papiere beantragen muss (das kostet mich ja auch wieder) oder ob nicht der Brief und Tüv Bericht reicht??

Beste Antwort im Thema

Skeptisch?

Du hast dein Auto VERKAUFT.

Was damit und mit den dazugehörigen Papieren passiert geht dich schlicht und ergreifend nichts mehr an.

Ich weiß, warum ich von privat keine Autos kaufe.

Hinterher darf ich peu a peu betteln, bis der Verkäufer gnädig genug ist mit die Fahrzeugpapiere auszuhändigen, weil ER meint entscheiden zu müssen, was ich brauche und was nicht.

Wenn der Käufer schlau ist, stellt er dir die Karre wieder vor die Tür und macht den Kauf rückgängig wegen Nichterfüllung.

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Zum Verkauf reichts auch so.

Die behalten den oefters mal ein, nur auf Anfrage wird er dir mit "UNGUELTIG" Stempel mitgegeben.

am 6. Januar 2008 um 12:04

solang du den grünen zettel für die Abmeldebestättigung hast ist alles i.o., die wird gebraucht oder ebend der alte Fahrzeugschein in dem ein stempel ist, dass er abgemeldet ist. Bei uns in Berlin wird der nichtmal ungültig gestempelt sondern nur ein Stempel abgemeldet am xx.xx.xx mit einem freien feld um ihn auf gleichem wege wieder zuzulassen(auf selben halter).

Themenstarteram 6. Januar 2008 um 12:22

Von der Zulassungsstelle hab ich nur nen Beleg für die bezahlte Abmeldegebühr bekommen mit Unterschrift halt. Ein grüner Zettel ist das nicht. Und im Brief wurde die Stillegung eingetragen mit Datum und Stempel.

Moin,

Den Grünen Zettel gibt es auch nur noch auf gesondertes Nachfragen und entsprechende Mehrgebühr, weil der heute für die Versicherung nicht mehr notwendig ist (Die bekommen die Benachrichtigung vom Amt, und nicht mehr von dir).

Der Brief bzw. die neue Zulassungsbescheinigung reichen beim Verkauf aus. Um den Rest soll sich der Käufer kümmern.

MFG Kester

Themenstarteram 6. Januar 2008 um 14:26

Also der Händler hat vorhin grad schon wieder angerufen und nach dem Fahrzeugschein gefragt. Er braucht ihn anscheinend um das Auto durch den Zoll zu bekommen.

Ich werde jetzt morgen mal bei der Zulassungsstelle anrufen und mich erkundigen, aber keine Mehrkosten ausgeben. Wenn es dann halt nicht klappt, dann bekommt er eben das Auto nicht. Ich finde das Ganze jetzt schon irgendwie dubios. Vor allem, da er jetzt auch so einen Druck macht und unbedingt auch die Adresse will, wo das Auto steht etc. Werde ich ihm aber vorläufig auch nicht mitteilen, bevor nicht die Sache mit dem Fahrzeugschein geklärt ist.

Zitat:

Original geschrieben von Schneeflocke79

Also der Händler hat vorhin grad schon wieder angerufen und nach dem Fahrzeugschein gefragt. Er braucht ihn anscheinend um das Auto durch den Zoll zu bekommen.

Der Fahrzeugbrief ist für den Zoll vollkommen ausreichend.

Themenstarteram 6. Januar 2008 um 15:07

Ja, das denke ich auch, dass der Fahrzeugbrief ausreicht. Deshalb finde ich es auch seltsam, dass er so auf den Schein besteht. Wenn er den unbedingt will, kann er das Auto ja selber wieder anmelden. Dann bekommt er ja einen Schein.

Vielleicht verwechselt er Schein und Brief??

Bei einem abgemeldeten Auto ist mir noch nie zu Ohren gekommen das der Schein dabei wäre.

Themenstarteram 6. Januar 2008 um 15:30

Ich glaube nicht, dass er den Schein mit dem Brief verwechselt hat. Er hat nämlich gemeint, er verkauft im Jahr ein paar tausend Autos und weiß welche Papiere er dafür benötigt und den Schein benötigt er auf jeden Fall. Irgendwie scheint der dann doch nicht seriös zu sein oder?

Hört sich ganz danach an, als ob mit dem Dokument ein Betrug vorbereitet werden soll....

am 6. Januar 2008 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hört sich ganz danach an, als ob mit dem Dokument ein Betrug vorbereitet werden soll....

Die Befürchtung habe ich langsam auch!

Übrigens, es gibt NIE einen gültigen Kfz.-Schein oder gültige Zul.besch. Teil I für ein abgemeldetes Fahrzeug!

mfg. Matt

Wahrscheinlich soll das Auto garnicht in den Export, sondern nur wieder in .de zugelassen werden. Zumindest hier in München ersetzt der ungültig gestempelte alte Fahrzeugschein inzwischen die Abmeldebescheinigung.

Aus welcher Stadt kommt denn der Händler wenn ich mal fragen darf?

Themenstarteram 6. Januar 2008 um 21:31

Der Händler kommt aus Ingolstadt. Aber selbst wenn es in D wieder zugelassen wird reichen ja eigentlich der Fahrzeugbrief und die Tüv Papiere aus. Es ist doch dann nicht meine Pflicht den Fahrzeugschein wieder zu beschaffen. Den bekommt ja dann der neue Besitzer wieder ausgehändigt wenn er das Fahrzeug neu auf sich zulässt. Das Ganze klingt halt schon irgendwie seltsam und da bin ich jetzt echt vorsichtig.

Schon klar... ich denk mal, der will sich nur den Aufwand sparen.

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