Fahrzeugschein weg = keine Zulassung
Hallo,
ich habe vor einem halben Jahr einen Golf 2 gekauft und mit einem Kumpel aufgebaut. Nun wollten wir den Wagen Zulassen. Der Wagen war abgemeldet und nie auf uns zugelassen.
Wir haben alle benoetigten Unterlagen, ausser den Schein.
Kein Problem dachten wir, der wird ja bei der Zulassung sowieso neu ausgestellt.
Leider verweigert man uns die Zulassung. Die Sachbearbeiterin sagte uns, dass nur der letzte eingetragene Vorbesitzer den Schein neu beantragen kann. Dieser ist leider nicht mehr auffindbar.
Gibt es da keine Alternativen, um den Wagen doch noch auf die Strasse zu bekommen?
Beste Antwort im Thema
"Wer den Brief hat dem gehört das Fahrzeug."
Und auf den neueren Zulassungsbescheinigungen steht daher der Satz "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen"?
30 Antworten
Zitat:
@Regulierer schrieb am 23. November 2017 um 10:39:42 Uhr:
Der letzte Halter hatte einen Kaufvertrag mit dem Zwischenhändler gemacht - diesen Kaufvertrag muß ich auftreiben und eine Kopie des Personalausweises des letzten Halters soll ich auch heranschaffen, damit die Unterschrift auf dem Kaufvertrag mit der Unterschrift im Personalausweis verglichen werden können.Zusätzlich wird noch der Kaufvertrag zwischen dem Zwischenhändler und mir benötigt - mit einer Kopie des Personalausweises des Zwischenhändlers. Wieder wegen des Unterschriftenvergleichs. Alternativ können diese beiden Personen auch mit auf der Zulassungsstelle erscheinen, wenn sie ihre Personalausweise mitbringen. Wichtig ist es, daß die Lücke vom letzten Halter zu der Person, die den Fahrzeugschein verloren hat, geschlossen wird.
Das Verfahren, um hier eine Zulassung zu erlangen, wurde dem Fragesteller auf der Zulassungsstelle ja schon genannt...