Fahrzeugschein - Original oder Kopie im Fahrzeug mitführen ?
Hallo BMW-ler;
in Anbetracht der zahlreichen Diebstahlsmeldungen von Fahrzeugen in den letzten Monaten mal konkret die Frage - ohne Kentniss der Rechtslage:
Wie haltet ihr es?
Habt ihr im Fahrzeug, im Handschuhfach oder hinter der Sonnenblende die Original-Zulassung / Fahrzeugschein des Fahrzeugs deponiert, oder führt ihr immer nur eine Kopie im Fahrzeug mit?
Reicht da eine S/W -Kopie, oder muss es was in Farbe sein?
Und wie ist es bei Fahrten in den Urlaub/im Ausland?
Beste Antwort im Thema
Fahrzeugschein - egal ob Kopie oder nicht gehören mE in den Geldbeutel oder die Brieftasche und nicht ins Fahrzeug.
Gruss Mic 🙂
85 Antworten
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 12. November 2015 um 22:36:44 Uhr:
Das Polizeirecht regelt per Gesetz oder Verordnung die Aufgaben und Befugnisse der Polizei. Innerdienstlich gelten ferner – jedoch untergeordnet – Dienstanweisungen, Anordnungen und hergebrachte Grundsätze.Ganz gut zu recherchieren hier...
Ergo? Das Polizeirecht betrifft mich als Privatperson nur bedingt, nämlich insofern, wie es in meine Rechte als Bürger eingreift. Aber letztlich ist schon recht genau geregelt, was erlaubt ist und was nicht.
Prinzipiell versteh ich aber schon, was Du meinst, nur ganz so einfach ist es dann wohl eher nicht... 😉
Die Durchsuchung des Fahrzeuges ohne richterlichen Beschluss erfordert zumindestens einen begründeten Verdacht - ich betone "begründet"... Als reine Präventivmaßnahme also gänzlich ungeignet, nur weil sich jemand zufällig an Ort XYZ aufhält und sich eventuell nicht ausweisen kann. Wird tatsächlich etwas gefunden, ist es ja okay, aber wenn nicht - na ja, kaum wer wird dagegen wirklich vorgehen, aber kommt ihr an den Richtigen, ist das Geeiere wieder groß.
Aber dürftet Ihr mal bei mir probieren, eure Fast-ED. Ohne richterlichen Beschluss gäbe es nicht mal ein Foto von mir und Fingerabdrücke schon gar nicht. Und den richterlichen Beschluss dürfte man sich ohne begründeten Verdacht (und die Aussicht eines Personalausweisdokuments im heimischen Wohnzimmer) mal beflissentlich - oder sagen wir im Regelfall von der Backe kratzen. Ausnahmen von der Regel gibt es bekanntlich immer... 😁 😁 😁
Man kontrolliert ja auch nicht den unauffälligen gemeinen deutschen Bürger sondern DIE DUBIOSEN Gestalten.. ist doch KLAR! grins
§ 30
Durchsuchung von Sachen
Die Polizei kann eine Sache durchsuchen, wenn
1.
sie von einer Person mitgeführt wird, die nach § 29 Abs. 1 oder 2 durchsucht werden darf,
2.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine Person befindet, die
a)
in Gewahrsam genommen werden darf,
b)
widerrechtlich festgehalten wird oder
c)
infolge Hilflosigkeit an Leib oder Leben gefährdet ist,
3.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine andere Sache befindet, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden darf,
4.
sie sich an einem der in § 26 Abs. 1 Nr. 2 genannten Orte befindet oder
5.
sie sich in einem Objekt im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe befindet und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß Straftaten in oder an Objekten dieser Art begangen werden sollen, oder
6.
es sich um ein Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug handelt, in dem sich eine Person befindet, deren Identität nach § 26 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 festgestellt werden darf; die Durchsuchung kann sich auch auf die in dem Fahrzeug enthaltenen oder mit dem Fahrzeug verbundenen Sachen erstrecken,
7.
sie von einer Person mitgeführt wird, deren Identität nach § 26 Abs. 1 Nr. 4 und 5 festgestellt werden darf oder
8.
es sich um ein Kraftfahrzeug handelt, dessen Kennzeichen nach § 25 oder nach Artikel 99 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens zur gezielten Kontrolle ausgeschrieben ist.
Mir ist der § 105 StPO bestens bekannt.. nur es geht dabei um STRAFVERFOLGUNG da gibts den Richtervorbehalt bei Durchsuchungen.. ist mir ja klar.. nur wir machen KEINE strafprozessualen Durchsuchungen auf der Autobahn.. sogut wie NIE.. also reicht uns die Rechtsgrundlage auf dem PolG aus. !!!
Meistens braucht man eh keinerlei Befugnis, da der Betroffene meistens zur Durchsuchung einwilligt.. also..
Eben - wenn er denn einwilligt... 😉
Wenn nicht, dann nicht... Dann aber wird es wohl einen Grund haben und schon ließe sich daraus ein begründeter Verdacht konstruieren, wenn man es denn darauf anlegt, auch wenn das (theoretisch) wieder nicht zulässig wäre...
Aber lassen wir das, war ja nicht Thema... 😁 😁 😁
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Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 12. November 2015 um 22:52:19 Uhr:
Eben - wenn er denn einwilligt... 😉Wenn nicht, dann nicht... Dann aber wird es wohl einen Grund haben und schon ließe sich daraus ein begründeter Verdacht konstruieren, wenn man es denn darauf anlegt, auch wenn das (theoretisch) wieder nicht zulässig wäre...
Aber lassen wir das, war ja nicht Thema... 😁 😁 😁
ES ist eine sog. "VERDACHTSUNABHÄNGIGE" Kontrolle, Durchsuchung... mensch mensch.. wie oft muss ich das noch wiederholen🙂 das ist POLIZEIRECHT.... .. das ist möglich!!!!! an solchen Orten wie beschrieben🙂 natürlich
Du lass mal, wir reden gerade gewaltig aneinander vorbei... 😉
Ich behaupte überhaupt nicht, dass Du unrecht hast, nur eben nicht in dem von mir gemeinten Zusammenhang. Soll hier aber auch nicht ausarten in eine Grundsatzdiskussion über die Abwägung gegenseitiger Rechte, also belassen wir es am besten dabei.
Fakt ist, in Deutschland muss niemand seinen Personalausweis mit sich führen, nur eben einen besitzen und bei Bedarf beibringen können. Fakt ist, die Zulassungsbescheinigung wie auch die Fahrerlaubnis sind eigentlich im Original mitzuführen, wenn nicht, stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend geahndet werden kann (nicht muss). Fakt ist auch, eine Farbkopie der jeweiligen Dokumente ist grundsätzlich strafunschädlich, sofern diese deutlich erkennbar als Kopie gekennzeichnet sind.
..wie gesagt, da ich in den letzten 3 Jahren mindestens 6 mal kontrolliert wurde..,,. davon ca. 5 x Zoll und 1x allgemeine Verkehrskontrolle... und immer das Gleiche: Ausweis, Fahrzeugpapiere, Führerschein, ... Haben Sie was zu verzollen und was haben Sie dort gemacht.... ?
führe ich sinnvollerweise die Originalpapiere mit,..nur eben nicht mehr im Handschuhfach..... 😛
Das ist gerade beim Cabrio eben heikel; das Schloss speziell beim 3er kann klemmen oder man kann vergessen abzuschließen beim kurzen Bäckerbesuch..... .
So isses... 😉
Ich hab alles im Original in der Brieftasche, wurde aber auch schon Ewigkeiten nicht mehr aufgehalten, obwohl ich des Öfteren im Ausland und damit im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs bin.
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 13. November 2015 um 09:21:20 Uhr:
So isses... 😉Ich hab alles im Original in der Brieftasche, wurde aber auch schon Ewigkeiten nicht mehr aufgehalten, obwohl ich des Öfteren im Ausland und damit im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs bin.
Hallo Neo, du scheinst ein sehr seriös aussehender Staatsbürger zu sein.. deswegen.. !!!! Solche werden ja von der Polizei eher weniger herausgezogen da die Polizei ja erfolgreiche Kontrollen durchführen mag und kein Interesse an Zeitverschwendung hat! grins
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 13. November 2015 um 08:37:04 Uhr:
Du lass mal, wir reden gerade gewaltig aneinander vorbei... 😉Ich behaupte überhaupt nicht, dass Du unrecht hast, nur eben nicht in dem von mir gemeinten Zusammenhang. Soll hier aber auch nicht ausarten in eine Grundsatzdiskussion über die Abwägung gegenseitiger Rechte, also belassen wir es am besten dabei.
Fakt ist, in Deutschland muss niemand seinen Personalausweis mit sich führen, nur eben einen besitzen und bei Bedarf beibringen können. Fakt ist, die Zulassungsbescheinigung wie auch die Fahrerlaubnis sind eigentlich im Original mitzuführen, wenn nicht, stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend geahndet werden kann (nicht muss). Fakt ist auch, eine Farbkopie der jeweiligen Dokumente ist grundsätzlich strafunschädlich, sofern diese deutlich erkennbar als Kopie gekennzeichnet sind.
Du hast Recht, es besteht KEINE Mitführpflicht des BPAs bei deutschen Staatsbürgern. Bei ausl. Mitbürgern ist das schon problematischer, wenn keine el. Aufenthaltstitel/Visum mitgeführt wird, wird zunächst mal von einem illegalen Aufenthalt ausgegangen. Dann sind wir im AufenthG und der StPO und stellen die Identität fest, bzw. den Status des Aufenthaltes.. Wenn DAS positiv beschieden wurde, kann der ausl. Mitbürger gehen.
Gruss
M
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 13. November 2015 um 09:02:09 Uhr:
..wie gesagt, da ich in den letzten 3 Jahren mindestens 6 mal kontrolliert wurde..,,. davon ca. 5 x Zoll und 1x allgemeine Verkehrskontrolle... und immer das Gleiche: Ausweis, Fahrzeugpapiere, Führerschein, ... Haben Sie was zu verzollen und was haben Sie dort gemacht.... ?
Den Worten von Polizist Dixie zufolge musst Du ja einen gewissen "Reiz" auf die Beamten ausüben, wenn sie Dich öfters mal aus der Reihe holen. 😁 😉
Vielleicht wieder mal rasieren? 😛
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 10. November 2015 um 15:53:51 Uhr:
die Rechtslage ist eindeutig:
eine Kopie ist kritisch bis heikel;
völlig an der Realität vorbei geweint. Wenn du von deinem eigenen Fahrzeugschein eine Kopie machst, ist das völlig wurst, latte und scheiß egal. Rechtlich mag das nicht erlaubt sein, aber es gibt überhaupt keinen Grund dir deswegen Urkundenfälschung anzudichten. Das wird in der Praxis niemals passieren, weil es eben keine Urkundenfälschung ist. Du hättest die Kopie eben nur zum Schutz des Originaldokuments angefertigt.
Kurz: Bullshit.
Wenn du Angst um deine Dokumente hast, lasse sie zu Hause. Ganz einfach. Ich hatte bei einem Verkehrsunfall nicht ein Dokument mit dabei. Keinen Führerschein, keinen Ausweis, keinen Fahrzeugschein, einfach nichts 🙂. Und was hat es die Bullerei gestört? Richtig: kein Stück. Aber ich war auch leicht in Rage.
Als Tipp: es gibt Schutzhüllen für den Fahrzeugschein; damit kannst du die recht gefahrlos in die Brieftasche stecken. Und wenn jemand dein Auto klaut, dann spielt es kaum eine Rolle, ob sie das mit oder ohne Fahrzeugschein machen 🙂. Wie oft wird man schon kontrolliert? Siehst.
10 Euro sind immerhin 2 Kaffee in meinem Stammlokal. Geht mal gar nicht... 😉 Da schleppe ich lieber das Original mit... 😉