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Fahrzeugschein im Scheckkartenformat
Hallo,
gibt es hierzu irgendwelche aktuellen Entwicklungen? Eine Google-Suche ergab nur einen Beitrag der AutoBild aus 2003.
In Zeiten von Digitalisierung, Big Data und Blockchain halte ich den aktuellen Fahrzeugschein für sehr antiquiert. Zumindest ein Schein im Scheckkartenformat sollte doch möglich sein.
Ich fahre aktuell immer ohne Fahrzeugschein, da es nicht in mein Portmonee passt und ich es aus Versicherungsgründen nicht im Auto aufbewahren soll.
Vielleicht sollte es eine Petition geben? Der aktuelle Verkehrsminister ist m. E. etwas beschränkt, aber vielleicht lässt sich da was bewegen.
Beste Antwort im Thema
Ja gut der wird dann Zentral gefertigt, kostet dann 50€ und hat Lieferzeit von 3 Wochen. Noch mehr Plastikmüll ?? Nee Nee
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110 Antworten
Meiner liegt seit fast 50 Jahren im Handschuhfach, aber nicht dauerhaft, zum TÜV und Inspektion kommt der an die Luft.
Frau Kinder jeder der fährt hat Ihn dabei.
Zitat:
@Seelze 01 schrieb am 10. Mai 2019 um 09:6:36 Uhr:
Alles was nicht unbedingt auf der Karte sein muss kann man als ABE oder ähnliches im Auto lassen.
So mache ich es jedenfalls.
Das funktioniert nicht. Unsere Familienkutsche hat mit den Standardeintragungen die erste Seite fast voll. Auf der Folgeseite stehen dann unterschiedliche Felgen und Reifen für vorne und hinten sowie Spurplatten mit Felgen für den Winter. Da ist nichteinmal ein Fahrwerk bei. ABE gibt es dazu nicht, für die Sommerfelgen in der Kombination nicht einmal ein Teilegutachten für das Fahrzeug. Nicht einmal ein Fahrwerk ist eingetragen und ab da an wären die ABE mit großer Wahrscheinlichkeit eh hinfällig, da eine Abnahme in Kombination nötig ist.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 10. Mai 2019 um 08:59:21 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 10. Mai 2019 um 08:45:14 Uhr:
Doch, kann man so pauschal behaupten, da wir 2019 haben und nicht mehr 2007. Die Rechtsprechung ist viel weiter und auch in anderen Bereichen wird dort der ZB I weniger Bedeutung zugemessen als man hier mit „Gefahrenerhöhung“ glauben machen will...keiner wird auf seinem Schaden sitzen bleiben, nur weil die ZB I im Fahrzeug gelegen hat.
Sehr schwache Begründung. Die Rechtsprechung kann nicht einfach so "viel weiter" sein.
Ach ja, stimmt. Gesetze und deren Interpretationen ändern sich ja nie, hatte ich ganz vergessen Insbesondere da ja 2007 die FZV kam und die ZB erst 1,5 Jahre vorher... Na dann wirst du wohl recht haben und wir alle, die das Teil im Fahrzeug aufbewahren, sind verdammt. Kann ich mit leben...
Zwischen Fahrzeugschein und ZBS I wird die Rechtsprechung da keinen Unterschied machen, weil in beiden Fällen der Dieb bei einer Kontrolle oder beim Grenzübertritt das vorgeschriebene Dokument vorweisen kann. Den einzigen Grund, warum sich die rechtliche Würdigung geändert haben kann, habe ich schon erwähnt, nämlich den Entfall der Einrede der groben Fahrlässigkeit. Bei einem Altvertrag wird die Versicherung sicherlich versuchen, das zu ihren Gunsten auszunutzen, insofern finde ich, dass dein Tipp gefährlich ist. Mit süffisanten Anmerkungen wie "Gesetze und deren Interpretationen ändern sich ja nie, hatte ich ganz vergessen" kommt man da auch nicht weiter.
Wie will man denn nachweisen, daß der "Schein" dauerhaft im Fahrzeug aufbewahrt wurde? Im Fall der Fälle lag er halt nur zufälligerweise drin.
Wir sind bei uns im Haushalt zu zweit und haben drei Autos. Zu 95 % fahre ich eines meiner beiden Autos selber und meine Frau fährt ihr Auto. Trotzdem liegt der Schein nahezu immer im jeweiligen Fahrzeug.
Und die Begründung "Dieb hat alle nötigen Papiere bei einer Kontrolle dabei" zieht nicht wirklich. Die Beamten lassen sich Führerschein im Zweifel immer zusammen mit dem Personalausweis/Reisepass zeigen und wenn dann der Name im Schein komplett abweicht, dann wird das sehr hartnäckig hinterfragt. Bei Auslandsreisen muß ich in einigen Ländern sogar eine Vollmacht mitführen, weil im Schein vom Firmenwagen die Leasingsgesellschaft als Halter eingetragen ist und nicht mein Arbeitgeber. Die Beziehung zwischen Arbeitgeber und mir könnte ich über meinen Firmenausweis noch belegen.
Zitat:
@Weilheimer schrieb am 10. Mai 2019 um 10:08:23 Uhr:
Wie will man denn nachweisen, daß der "Schein" dauerhaft im Fahrzeug aufbewahrt wurde? Im Fall der Fälle lag er halt nur zufälligerweise drin.
Die Versicherung unterstellt es dir einfach, denn der Schein ist ja weg. Wie willst du denn nachweisen, dass er nur ausnahmsweise im Auto lag? Sag jetzt nicht, dass die Beweislast dafür bei der Versicherung liegt ...
Zitat:
@Weilheimer schrieb am 10. Mai 2019 um 10:08:23 Uhr:
Und die Begründung "Dieb hat alle nötigen Papiere bei einer Kontrolle dabei" zieht nicht wirklich.
Für das OLG Celle "zog" das schon. Bei einer möglichen Kontrolle ist "ein Fahrzeugschein" bestimmt besser als "kein Fahrzeugschein".
Viel Polemik und viel Wind um nichts. Das der Fahrzeugschein nicht in s Fahrzeug gehört kann ich verstehen. Aber bei den wenigen Polizeikontrollen die ich erlebet habe , hatte ich noch nie hatte ein Problem mit meiner Kopie des Scheines.
Der Schein wurde beanstandet und mir zur Auflage gemacht das Original in den nächsten Tagen auf der nächsten Polizeiwache vorzulegen.
MfG kheinz
Hi,
in Österreich gibt es die Option eines Scheckkartenzulassungsscheins schon ein paar Jahre gegen Aufpreis bei der Fzg Zulassung.
Die Eintragungen können über ein Internetportal durch Eingabe des KFZ.Kennz. und der Kartennummer jederzeit abgerufen werden.
Ich habe das Original zuhause sicher verwahrt. Bei einer Kontrolle "unbemerkt/unabsichtlich zuhause vergessen" und glücklicherweise "zufällig" eine Schwarz/Weiß-Kopie im Fahrzeug.
Zitat:
@azoiso schrieb am 10. Mai 2019 um 11:59:51 Uhr:
Hi,
in Österreich gibt es die Option eines Scheckkartenzulassungsscheins schon ein paar Jahre gegen Aufpreis bei der Fzg Zulassung.
Die Eintragungen können über ein Internetportal durch Eingabe des KFZ.Kennz. und der Kartennummer jederzeit abgerufen werden.
kostet bei uns 20 euro Aufpreis wenn man die plastikkarte haben will
Zitat:
@crafter276 schrieb am 10. Mai 2019 um 11:08:28 Uhr:
Aber bei den wenigen Polizeikontrollen die ich erlebet habe , hatte ich noch nie hatte ein Problem mit meiner Kopie des Scheines
Noch nie ein Problem hört sich für mich aber anders an.
Zitat:
@crafter276 schrieb am 10. Mai 2019 um 11:08:28 Uhr:
Der Schein wurde beanstandet und mir zur Auflage gemacht das Original in den nächsten Tagen auf der nächsten Polizeiwache vorzulegen.
Zitat:
Und was machen die Tuner , die teilweise 2 - 3 Seiten haben . Wo soll das auf die Karte ?
Wenn man mit einem stark getunten Auto unterwegs ist, dann sind die Dokumente das geringste Problem. Ich hatte bei meinem straßenzugelassenen Rennwagen immer einen kleinen DIN-A5-Ordner dabei mit allen benötigten Papieren. Ich habe sowieso stets eine Umhängetasche dabei, da passte der gut rein. Gehört halt dazu, wenn man so ein Auto hat.
Unabhängig davon würde ich einen Fahrzeugschein in Checkkartenformat auch sehr begrüßen. Hat auch einfach damit etwas zu tun, dass eine Plastikkarte haltbarer ist und nicht so schnell verschmutzt, bzw. einfacher zu reinigen ist.
Das mit der zentralen Speicherung und Abrufen der Daten über eine ID ist natürlich eine gute Möglichkeit. Aber einen beglaubigten Ausdruck hätte ich dann schon gerne, falls die Daten mal hopps gehen oder verfälscht werden. Am liebsten habe ich meine Daten zu Hause.
Gerne möchte ich das Thema noch Mal hochholen.
Denn auch ich würde meinen Schein sofort umtauschen.
Nur Mal ein Vergleich
Personalausweis würde auf Scheckkartengröße geschrumpft.
Führerschein ebenso.
Behindertenausweis genauso.
Warum ist das dann beim Fahrzeugschein nicht möglich.
Vorgabe der EU dafür gibt es schon seit 2003 soweit ich weiß.
Österreich, Slowenien, und noch 1-2 andere Länder haben den schon lang.
Weiss nicht warum bei uns immer so ein trara uns Zirkus ist.
Wichtigsten Daten aufgedruckt alles andere im Chip auf der Karte oder über Internet abrufbar oder beides.
Mit der Gesundheitskarte ist das genauso ein Affentheater.
Die wichtigsten Daten, Medis, Allergien, Implantate, Blutgruppe etc könnten schon schon alle "auf" der Kare stehen.
Wer's nicht will lässt es weg, bzw den Teil den er nicht will. Dafür bedarf es keine Datenschützer.
Könnte leben Retten - Karte ins mobile Lesegeräte, dann wären alle wichtigen Daten für alle Notfallmediziner sofort und ohne Internet verfügbar.
Aber nein. Man wartet bis die Gesundheitskarte im ganz großen Stil zur Verfügung steh oder gar nicht.
Mit dem Schein ist es das gleiche.
In meiner Brieftasche das letzte Große und auch das letzte Papier Dokument.
Ist wirklich nicht mehr zeitgemäß
Du musst ihn doch nur einmal mehr falten, und das Problem ist gelöst.
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