Fahrzeugrücktransport VW Mobilitätsgarantie
Hallo.
Ich bin derzeit im Urlaub (DK) und gestern ist bei meinem Touran die Motorkontrollleuchte angegangen. Ich habe den Volkswagen Notdienst im Rahmen der Mobilitätsgarantie angerufen und man hat mir ein Pannenhelfer vorbei geschickt, der den Fehlercode ausgelesen hat. P0016, laut VW Partner hier vor Ort Steuerkette. Nun wurde das Auto zum nächsten VW Partner transportiert, der jedoch das Auto nicht reparieren wird. VW wird nun das Auto nach Deutschland transportieren, sodass das Auto von "meinem" VW Partner repariert wird. Im Autohaus sagten sie mir, dass der Rücktransport 4 Wochen dauern wird - für ca. 700km im Rahmen eines Sammeltransports.
Habt ihr Erfahrung diesbezüglich? Ich hoffe nicht, dass ich nun 4 Wochen + x zu Hause auf mein Auto verzichten muss, während es zum VW Partner transportiert und dort repariert wird.
Danke 🙂 Vg
17 Antworten
Mir erschließt sich nicht warum das nicht von der Mobilitäsgarantie abgedeckt sein soll... Die ist doch genau dafür da, das Autofahrer, die trotz teurer Wartung in der Vertragswerkstatt liegen bleiben, mobil bleiben. Ist doch für den Kunden völlig irrelevant, was da jetzt die Ursache war.
An Kosten für den Kunden dürfte da doch nur die eigentliche Reparatur an sich zur Diskussion stehen und das müsste ggf. die erste Werkstatt übernehmen
Zitat:
@NicoV6 schrieb am 28. Juni 2018 um 19:42:32 Uhr:
Wann greift diese Garantie denn überhaupt, wenn nicht einmal in einem solchen Fall?
Also nach meiner Erfahrung greift sie zumindest, wenn eine Zündspule defekt ist ohne diese Vorgeschichte wie bei Dir.
Die greift aber nicht bei Gewaltschäden durch die Hand anderer 😉.
Da muss dann natürlich der Verursacher bezahlen.
Naja, es war ja kein "Anderer". Es war die VW-Werkstatt bei der Inspektion.
Ich sehe das aus Sicht des Kunden so: Der Kunde bringt sein Auto zur Inspektion incl. Mob-Gar. in die VW-Werkstatt A, in der Hoffnung, dass die das Autos bestens warten und es nachher möglichst nicht liegen bleibt. Bleibt es doch liegen, steht VW in Form der Mob-Gar. dafür insofern gerade, dass der Kunde kostenlos mobil bleibt und der Wagen in die VW-Werkstatt B abgeschleppt wird.
Ob da jetzt ein Bauteilausfall wegen Fabrikationsfehlers oder wegen Unfähigkeit von VW-Werkstatt A die Ursache ist, sollte doch für die Leistungen der Mobilitätsgarantie eigentlich wurscht sein. Die eigentliche Reparatur müsste der Kunde ja im Normalfall eh zahlen. Nur dass hier eben die VW-Werkstatt A Mist gebaut hat und die Kosten der Reparatur evtl. übernehmen müsste.
Daher sollten in meinen Augen nicht mehr als die Reparaturkosten zur Diskussion stehen.
Wäre jetzt was anderes, wenn der Kunde selbst, oder eine Fremdwerkstatt Verursacher der Bastelei/Pfuscherei gewesen wäre.
Ich würde evtl. nochmal an die Hotline gehen. Kundenfreundlich finde ich das nicht. Schöner wäre es, wenn VW und Werkstatt A + B das direkt unter sich ausmachen würden.
Was war den eigentlich die Begründung von Werkstatt A, dass das nicht richtig repariert wurde? Haben die gehofft das Gebastel hält länger und sie kommen so aus der Sache raus, oder hatten die kein Ersatzteil vorrätig und wollten das nochmal richtig beheben? Wobei so ein Ersatzteil im Normalfall ja am Folgetag schon da ist.