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Fahrzeugidentnummer in der Seitenscheibe PROBLEM

VW Golf 4 (1J)

Hallo zusammen,
habe da seit Heute auf dem Weg zum Audi/VW Treffen in Stadum folgendes Problem.
Polizeikontrolle..... war mir sicher das alles eingetragen b.z.w. mit E-Nummer versehen ist.

Aber weit gefehlt............. habe einen Reimport Golf 4 Bj.99 aus Frankreich erworben und der hat in allen Seitenscheiben die
Fahrgestellnummer oder Fahrzeuidentnummer eingeätzt/gelasert oder graviert.
Mußte mich belehren lassen das jegliche Veränderung der Scheiben in Deutschland nicht erlaubt ist.

Soooooo da kuckst Du dachte ich mir weil der Wagen ist 10 Jahre alt und schon einige male durch den Tüv.
Aber egal die Polizei möchte nun ein Unbedenklichkeitsgutachten von mir......... was das denn?????

Tüv und alles was man so am Freitag Nachmittag erreichen kann angerufen.
Ergebnisse leider nicht wie gedacht.

So nun zum Punkt,
hat da jemand Erfahrung damit oder kennt jemanden der so ein Gutachten/Erfahrungen damit hat.

Danke schon in voraus für Eure Rückantworten.

P.S. es geht hier nicht um irgend welche Bilder u.s.w. die nachträglich gemacht wurden und je nch Tüv durchgehen oder nicht,
sondern um Veränderung ab Werk.

Frage mich als Laie wie der jemals zugelassen wurde bei der Einfuhr.

Gruß
Stefan

21 Antworten

Kann ich mir gar net vorstellen, dass das schon ab Werk war.

Weil, wie schon gesagt wurde, damit die Stabilität der Scheibe gefährdet ist.

"Ätzen, Sandstrahlen, Gravieren und ähnliche Methoden führen gemäß §22a StVZO zum Erlöschen der Bauartgenehmigung, demnach liegt eine Gefährdung gemäß §19(2)StVZO vor.
Das heißt im Einzelfall, dass ein Bußgeldbescheid in Höhe von 50 Euro und 3 Punkten droht. Unerheblich ist es an welcher Scheibe etwas verändert wurde.
Siehe Verlautbarung zu den §§19, Abs. 2, 22a und 40 StVZO; Kennzeichnung von Scheiben als Diebstahlschutz"

Scheinen Recht zu haben, die von der Rennleitung...
Bei Skoda scheint es das auf Wunsch ab Werk zu geben, allerdings bei späteren Baujahren. Ich würde mal bei VW anfragen vielleicht gab/gibt es da eine spezielle Regelung für Frankreich-Fahrzeuge und es wurde nur "vergessen" bei der Einfuhr mit anzugeben.

Ab werk sicher nicht.
Hier wende dich mal an die.

http://www.securmark.com/securmark.ch/schweiz/deutsch/car_mark.htm

Die kommen aus der Schweiz sind aber auch hier Vertreten und arbeiten Europaweit.
Kann mir nicht vorstellen das es dann nicht erlaubt ist.
Da hätten die wohl schon mächtig Ärger an der Backe kleben.
Kannst ja dort auch mal deine Nummer eingeben.😁

http://www.securmark.com/german/frame_d.htm

Zitat:

Original geschrieben von november


Mußte mich belehren lassen das jegliche Veränderung der Scheiben in Deutschland nicht erlaubt ist.

das ist so richtig......gutachten wirst du im übrigen keines bekommen....da hilft dir nur der tausch sämtlicher scheiben!

Zitat:

Frage mich als Laie wie der jemals zugelassen wurde bei der Einfuhr.

es gibt halt auch "kulante" tüv'ler......

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Dann wäre die Stabilität der Scheibe nur in D nicht gegeben. In F hält die Scheibe, in D ist sie noch heile, und nicht zerbröselt... seltsam...

Das EU-Recht bezieht sich auch auf die Verglasung, sollte das EU-Recht der länderübergreifenden Anerkennung verletzt worden sein, was bei der Zulassung nicht, aber durch die Polizei geschehen ist, hilft ein Anwalt weiter, um die "Anzeige" mittels einer Verwaltungsklage vom Tisch zu bekommen, die zudem gebührenfrei ist.

Hier nochwas dazu.

Bei Fahrzeugscheiben handelt es sich um gemäss §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtige Teile. Zu einer Veränderung von Scheiben hat der Gesetzgeber im "Verkehrsblatt" (Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums) klar Stellung bezogen:

VKBL 1993 Nr. 173: §§ 19 Abs. 2,22a, und 40 StVZO; Kennzeichnung von Scheiben als Diebstahlschutz

Werden an Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Kennzeichnungen durch Ätzen, Sandstrahlen, Gravieren, mittels Laserstrahlen oder anderer Verfahren angebracht, so erlischt nach § 22a StVZO die Bauartgenehmigung der aus Sicherheitsglas bestehenden Scheibe und damit gemäß § 19 Abs. 2 StVZO die für das Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht bzw. die Bauartgenehmigung wird nicht unwirksam, wenn die Kennzeichnung (FIN oder Code) bei Windschutzscheiben außerhalb des Wischerbereichs und bei allen anderen Scheiben im unteren sichtbaren Randbereich von nicht mehr als 50 mm Höhe erfolgt und wenn das Kraftfahrt-Bundesamt dem Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller auf Anfrage erklärt hat, daß die nach Art und Größe (maximal 1 000 mm2 Schriftfeld) bestimmte Kennzeichnung mit der genannten Bezeichnung unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen keine unzulässige Veränderung der geprüften und genehmigten Eigenschaften des Glases erfolgt. Der Nachweis der technischen Unbedenklichkeit des Kennzeichnungssystems ist vom Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt durch ein Gutachten der für die Prüfung von Sicherheitsglas zuständigen Prüfstelle zu führen.

Ein Abdruck der vom Kraftfahrt-Bundesamt abgegebenen Erklärung ist vom Führer des betreffenden Fahrzeugs mitzuführen und zuständigen Person auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen; dies gilt nicht, wenn ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugschein im Rahmen einer Betriebserlaubnis erfolgt ist.

Die Veränderung der Scheibe ist demzufolge leider unzulässig.

Mit freundlichen Grüßen,

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

Wenn es sich um einen F- Re-Import handelt, ist die Gravur Bestandteil des Fahrzeugs und zur Auslieferung gemacht worden.
Da auch die VKBL 1993 Nr. 173: §§ 19 Abs. 2,22a, und 40 StVZO in der Gesamtform gegen EU-Recht verstossen, ist leider keine Sammelklage möglich. Jeder § kann für sich, vor Ort zur Anwendung kommen, keine OWi ist der anderen gleich.
Jeder muss seinen Streitfall einzeln durchziehen, falls man nicht gewillt ist, mehrere 100 Euro für nicht vorhandenen Glasschaden auszugeben.

Ja,
genau so dachte ich mir das auch mal sehen was VW schreibt.
Werde darüber weiterhin berichten.

Pervers is ja nur das wenn die Scheiben auch noch so stark zerkratzt sind ist es schei**egal.
Außer vielleicht die Frontscheibe.

Nochmal, diese Gravur gibt es nicht ab Werk, da brauchst du gar nicht bei VW fragen.
Die werden nachträglich angebracht.
Sonst hätte das ja jeder VW aus Frankreich.
Gib doch in dem Link von mir mal die Nummer ein und schau was raus kommt, so kannst du rausfinden wann und wo die Nummer eingraviert wurde.

ich frag wie man das fahrzeuf in deutschland angemeldet bekommen hat???

das wird doch normalerweise per einzelabnhame angemeldet oder nicht?

mfg

Die Anmeldung läuft ganz normal ab, da es es ein EU-Neuwagen ist,
kein Gebraucht-Import der über die Einzelabnahme muss.
Es wird vor Ort, bei der Zulassung, beim StVA überprüft ob alle Angaben zu dem Fahrzeug stimmen, ob der Zustand so ist, das die Stempel geklebt werden können und gut.
Dort hat man das EU- Recht, das mit der Euro-Einführung kam umgesetzt, was der EU Gerichtshof später für alle Länder bestätigt hat.
Die Umsetzung ist in D aber noch lange nicht in allen Bereichen geschehen, so muss man den für den Kläger kostenlosen Klageweg beschreiten, um eine Neuverglasung zu umgehen.
[Edit]
Viele Re- und Importe aus Lettland tragen übrigens auch ihre Identnummern in den Scheiben, nicht nur Golf VI, Renault Clio, T5, Citroen der C-Reihen sondern auch viele andere...
Verständlich, wenn man von Bürgern aus Gernmitnehmerländern umzingelt ist...

Zitat:

Original geschrieben von zonki101


(...) Die Betriebserlaubnis erlischt nicht bzw. die Bauartgenehmigung wird nicht unwirksam, wenn (...)

Die Veränderung der Scheibe ist demzufolge leider unzulässig.
(...)

Danke an Zonki101!

Nur ist die Schlussfolgerung des DEKRA leider Humbug, weil unlogisch. Vorher steht doch da lang und breit, unter welchen Voraussetzungen das Auto die BE behält.

Da wär also zu fragen, ob ggf. bei den Kfz-Dokumenten noch so eine Freigabe-Erklärung des Sicherheits-Scheibendienstes dabei ist, oder ob ggf. auch was in den Kfz-Papieren steht. Oben wurde dazu nix geschrieben.

Vermutlich hat aber beim StVA der Sachbearbeiter nur auf das CoC geguckt (Certificate of Conformity), das leider durch die Bearbeitung der Scheiben nicht mehr anwendungsfähig war, das Fahrzeug war ja verändert. Also wurde bei der Zulassung gepennt.

Hab das so aus einem anderen Forum.
Die Frage dort ging um Gravuren auf Scheiben (Logos, Zeichen, usw.).
Denke darauf bezieht sich der Schlußsatz.

Zitat:

Original geschrieben von zonki101


Nochmal, diese Gravur gibt es nicht ab Werk, da brauchst du gar nicht bei VW fragen.
Die werden nachträglich angebracht.
Sonst hätte das ja jeder VW aus Frankreich.
Gib doch in dem Link von mir mal die Nummer ein und schau was raus kommt, so kannst du rausfinden wann und wo die Nummer eingraviert wurde.

Da muß ich dich nun eines besseren belehren, habe mit VW Kontakt aufgenommen ist ab Werk aber nicht für den deutschen Markt deswegen können diie angeblich nichts machen und verweisen auf Tüv/Dekra.

Mal sehen wie es weiter geht.
Werde berichten.

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