Fahrzeughistorie von Audi erfragen für Beweis Lage vor Gericht

Audi A4 B7/8E

Hallo,

meine Bekannte ist opfer eines Tachodrehers geworden. Nun sind wir am überlegen ob wir vor Gericht gehen oder nicht. Die Chancen zu gewinnen liegen nun mal an der Beweislage.

Wir konnten bei einer Audi Werkstatt schon mal auf die Audi Internen Daten zum Wagen gucken, und dadurch wissen wir das der Wagen auf jeden fall mehr gelaufen hat als im Kaufvertrag steht. Diese Audi Werkstatt wollte uns das ganze aber nicht ausdrucken, da Audi das ja untersagt.

Wir würden das allerdings gerne in gedruckter Form vorliegen haben, um die Gewinn Chancen vor Gericht auszuloten. Wenn wir sicher sind das wir vor Gericht ziehen werden die Daten ja sowieso vom Gericht bei Audi eingefordert.

Wäre jemand Bereit uns die Daten zur verfügung zu stellen oder kennt jemand eine Audi Werkstatt im Umkreis von Bremerhaven wo wir Chancen haben die Daten zubekommen?

Das Fahrzeug ist leider nicht mehr fahr tüchtig, Motorschaden, daher ist das ganze erst aufgeflogen, dabei wurde der Wagen erst vor rund 4 Wochen gekauft 🙁

Beste Antwort im Thema

Als "normalsterblicher" kann man die Vorhalter anfragen, bei den Prüforganisationen (TÜV, DEKRA; KÜS, GtÜ usw.) nachfragen auch die haben die Kilometerstände am Tage der Prüfung gespeichert.
Zu den Tachomanipulationen: Nun es ist ja auch verlockend, wenn der Kunde was haben will, was es kaum gibt, wie einen 6 jährigen Audi tdi mit 60.000 echten Kilometern und solange der Kunde auch bereit ist dafür (zuviel) Geld zu bezahlen schürt man die Manipulationen auch. Leider ist die Langzeitqualität von Audi schon seit Jahren wieder miserabel und man kann sich nicht mehr auf ein Spiel einlassen und einen mit 250.000 km kaufen. Früher in den Ende 80ziger und 90ziger Jahren hielten die Fahrzeuge und Kilometerlaufleistungen bis 500.000 waren bei vernünftiger Pflege gut möglich und die Karosserie hat auch nicht gerostet. Es gab mal einen schönen Bericht "Hunderter, wollt ihr ewig leben?" Da ging es um die Baureihe Typ44 ab Modelljahr 1986 als die Bleche feuerverzinkt und galvanisch verzinkt waren, gute Lackfüller Nitrolacke verwendet wurden, die Schnittkanten versiegelt und die Hohlräume tauchgrundiert und wachsgeflutet waren. Bis zu 15 Kilogramm Wachs hatte ein Audi in den Hohlräumen und die Motoren hielten klaglos, man denke nur an den legendären 5-Zylinder 2,3 E mit serienmäßigen Hammersound... Ja lange ist es her...

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Lass doch mal über (d)einen Anwalt anfragen.

Ansonsten würde Audi die daten sicherlich auch rausrücken, wenn du Anzeige erstattest und die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Das wird euch keiner geben. Da könnt Ihr nur den direkten Weg über Audi gehen. Genau genommen dürft Ihr euch ja noch nicht einmal Infos darüber einholen...

Kann Audi nicht als "Zeuge" von der Staatswanwaltschaft geladen werden?

Das geht alles Sicher, aber das sind alles dann die Schritte die soweiso gemacht werden wenn wir dann vor gericht gehen. Und ist somit alles auch schon mit immensen Kosten verbunden. Wir wollen ja vorher halt schon die Beweislage checken, daher auch die Fahrzeughistorie, wenn wir sicher sind das wir vor Gericht gehen werden wir sowieso die Daten noch mal gerichtlich einfordern.

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wenn du ne anzeige erstattest wegen betrugsverdacht, kostet dich das gar nichts.
Das ist sache der Polizei/Staatsanwaltschaft... und an den Prozess könntest dich dann wegen deiner Forderungen dranhängen.

Ich würde da einfach mal direkt mit der Polizei sprechen.

Haste keine Rechtsschutz?

Vor Gericht kannste dann vermutlich die Tachomanipulation nachweisen, aber der Motorschaden hat ja evtl. nix mit der Laufleistung zu tun. Falsches Öl? Kalt getreten etc.... Und dann? Kannst du beweisen, dass der Schaden defnitiv bei der "gekauften" Fahrleistung nicht aufgetreten wäre?

Und noch was: Vor 4 Wochen gekauft bedeutet doch Gewährleistungspflicht. Oder privat gekauft?

Dann kommt das nächste Problem: Wenn du vor Gericht gewinnst, ist der Privatmann zahlungsfähig?

sorry für die destruktiven Gedanken... Aber du willst ja deine Erfolgsaussichten vorab beurteilen.

Jo, von Privat....das ist uns alles schon bewusst, deswegen überlegen wir ja ob wir überhaupt vor Gericht gehen.

hallo,
wieviel vorbesitzer hat der wagen?
von wann ist der letzte bei audi erfasste service(datum/km)?
bei mehreren vorbesitzern solltest du über eine anfrage beim kba alle namen der vorbesitzer erfragen und danach musst du dich mit jeden in verbindung setzen um zu erfahren bei welchem jeweiligen km stand(und mit welchen angegebenen mängeln/unfallschäden) der wagen verkauft worden ist(kopien der kaufverträge erbitten und eine zusage als möglicher zeuge auszusagen).
es ist wichtig festzustellen zu welchem zeitpunkt der tacho manipuliert worden ist und in welchem besitz der wagen zu diesem zeitpunkt war,denn schadenersatz kannst du nur vom "täter" bekommen und nicht von jemanden,der unwissentlich dir den wagen mit einem manipulierten tacho verkauft hat,den dieser wäre auch ein geschädigter.
gruss

Wir haben die Historie nun. Nun können wir das Datum der Manipulation auf ein paar Wochen eingrenzen, und Wissen nun wer es auf jedenfall war. Nun geht es vor Gericht.

Danke trotzdem an alle!

Wo ist das Problem einen VW Händler nach dem anderen abklappern und nach dem Motto wir wollen einen Gebrauchten holen können sie uns Auskunft geben vllt für eine Spende für die Kaffeekasse 😉
Ich wünsche dir auf jedenfall schonmal viel Glück und Erfolg für dasd Verfahren !
(Ob ein Privatmann zahlungsfähig oder nicht würde mich nicht interessieren, er hat mir die Karre verkauft also will ich mein Geld wieder !besonders bei Tachodrehern)

Wünsche euch viel Glück, diesen Säcken gehört das Handwerk gelegt.

Kleiner Hinweis: Es gibt das Mittel der Adhäsionsklage. Bei dieser gibst du als Geschädigter eine Anzeige wegen einer Straftat auf ("Tachobetrug"😉, der Staatsanwalt ermittelt kostenlos für dich. An diese Klage hängst du dich zivilrechtlich per Adhäsionsklage "dran". Bei einer Verurteilung wird zugleich auch ein zivilrechtliches Urteil gefällt, damit hättest du einen vollstreckbaren Titel.

Was die "Insolvenz" angeht: Zweischneidig. Forderungen aus Straftaten und Geldstrafen sind von einer Privatinsolvenz auf Antrag des Gläubigers ausgenommen. Siehe §302 Insolvenzordnung.

Du musst als Gläubiger "lediglich" diese Forderung beim Insolvenzverwalter sowohl anmelden als auch zugleich die Restschuldbefreiung verweigern (das musst du aktiv beantragen, automatisch geht das leider nicht!). Dann hast du 30 Jahre Zeit dem auf die Pelle zu rücken und dem bei Verdacht auf Vermögen einen Gerichtsvollzieher auf den Pelz zu schicken. 30 Jahre können sehr lang sein wenn du sehr nachtragend sein willst. Nur bis zur Pfändungsgrenze verdienen zu dürfen und ab und zu ne Pfändung kassieren macht sicher keinen Spaß.

Zitat:

Original geschrieben von GaryK


Wünsche euch viel Glück, diesen Säcken gehört das Handwerk gelegt.

Kleiner Hinweis: Es gibt das Mittel der Adhäsionsklage. Bei dieser gibst du als Geschädigter eine Anzeige wegen einer Straftat auf ("Tachobetrug"😉, der Staatsanwalt ermittelt kostenlos für dich. An diese Klage hängst du dich zivilrechtlich per Adhäsionsklage "dran". Bei einer Verurteilung wird zugleich auch ein zivilrechtliches Urteil gefällt, damit hättest du einen vollstreckbaren Titel.

Leider besteht diese Möglichkeit nur auf dem Papier. Ich habe noch nie einen Strafrichter erlebt, der nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hätte, von der Entscheidung abzusehen. Und da die allermeisten Strafrichter auch keine Lust haben, sich mit zivilrechtlichen Fragen zu befassen, würde ich auch eher davon absehen. Wemm man den langen Atem hat, sollte man lieber den Ausgang des Strafverfahrens abwarten und erst dann klagen, dann kann man sich auf das Strafverfahren beziehen. Man muss sich aber im Klaren darüber sein, dass ein Zivilgericht durch ein Strafurteil nicht gebunden ist, also auch anders entscheiden kann.

Grüße

Jan

War es denn der Verkäufer oder schon jemand davor? Dann wäre allein schon die Frage, welchen Schadenersatz der Manipulierer an wen und in welcher Höhe zahlen sollte.

Vermutlich nur die Differenz des Gebrauchtwagenpreises mit X zu Y-Km-Fahrleistung. Ein neuer Motor wird da wohl nicht bei rauskommen...

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


War es denn der Verkäufer oder schon jemand davor? Dann wäre allein schon die Frage, welchen Schadenersatz der Manipulierer an wen und in welcher Höhe zahlen sollte.

Vermutlich nur die Differenz des Gebrauchtwagenpreises mit X zu Y-Km-Fahrleistung. Ein neuer Motor wird da wohl nicht bei rauskommen...

Naja, es sei denn der ganze Kaufvertrag wird durch die falschen Angaben nichtig.

Dann bekommt der Verkäufer seinen (jetzt kaputten) Wagen zurück, und der Käufer zahlt nur ein Nutzungsentgeld für die gefahreren KM.

Ich glaube es läuft eher darauf hinaus.

Mangels zweier übereinstimmender Wilenserklärung DÜRFTE hier doch kein wirksamer Kaufvertrag vorliegen, oder?!?

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