Fahrzeugbewertung
Hallo,
mein Nachbar hat beim Zurücksezten meinen BMW 316d links hinten leicht gerammt. Nach dem
Unfall sind zu sehen:
1. leichte Kratzspuren am Fänger
2. unter Blinckerglas 1,5 cm langer Riss
3. Fänger (Stossstange) links steht 2-3 cm ab,
lies sich wieder andrücken , steht nur noch einen Zentimeter ab.
Was tun? Was wird sowas kosten?
Sollte der Wagen verkauft werden (Wert jetzt ca. 5300 Euro) , wie würde der Schaden in Euro angerechnet?
Gruß
Gruß
Beste Antwort im Thema
Nicht vergessen, den TE zum Anwalt zu schicken, denn die Versicherung wird ihn doch bestimmt übers Ohr hauen. Und schon wird eine Staatsaffäre daraus.
Mannomann.
Bei sowas fährt man in eine Karosseriewerkstatt, die das entweder repariert und der Nachbar zahlt. Oder es wird ein KVA gemacht und auf der Basis eine pauschale Summe vereinbart. Wenn es nicht repariert werden soll. Wertminderung ist bei dem Alter kein Thema. Einfach und der Nachbarschaftsfriede ist bewahrt.
117 Antworten
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 14. Dezember 2019 um 19:32:09 Uhr:
Moin,Soweit ich mich erinnere ist der kleinste Diesel beim E46 der 318d.
Dein Nachbar soll umgehend die Versicherung infomieren und du gehst zu einem Gutachter.
Der Schaden kann zwar vielleicht nur 500€ kosten - er kann aber mit etwas Pech auch 2000€ betragen. Ist der Schaden klein genug, kann man den Schaden von der Versicherung ohne weiteres zurückkaufen.
LG Kester
Es ist ein 318d ! Entschuldigung , habe mich vertan!
Zitat:
@cartuner84 schrieb am 14. Dezember 2019 um 19:41:29 Uhr:
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 14. Dezember 2019 um 19:32:09 Uhr:
Moin,Soweit ich mich erinnere ist der kleinste Diesel beim E46 der 318d.
.LG Kester
Hast glaub Recht, Asche auf mein Haupt...
Beim E9x ist der Stoßfänger, anders als beim E46 dann "bloß“ in eine Kunststoffführung eingeklickt.
Kann sein dass sie dann bloß rausgesprungen ist. Problem bei dem Modell jedoch, dass die Nasen am Stoßfänger sehr leicht reißen/ brechen, auch bei sorgsamer Demontage...
Was ist eine "Nase am Stoßfänger"?
Zitat:
@camper0711 schrieb am 14. Dezember 2019 um 20:48:20 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Dezember 2019 um 20:22:04 Uhr:
Ö.b.u.v. Sachverständigen selbst beauftragen. Den Schaden dann selbst oder über einen Anwalt von der HP-Versicherung einfordern. Der Nachbar kann den Sachschchaden bei seiner Versicherung ohne die Nebenkosten dann zurückkaufen.... und der TE freut sich über 600 oder 800 Euro auf dem Konto - wundert sich nur, warum er (als "geldgeiler oberkorrekter Abzocker"😉 ab nächstem Sommer nicht mehr zu den Grillparties eingeladen wird 😉
Genau, ich möchte nicht der geldgeile Egomane sein (den fast jeder kennt), der seinen Nachbarn abkassiert.
Dennoch hätte ich gerne den tatsächlichen Schaden, der entstand, ersetzt.
Ähnliche Themen
Zitat:
@HGeolog schrieb am 14. Dezember 2019 um 21:28:43 Uhr:
Zitat:
@camper0711 schrieb am 14. Dezember 2019 um 20:48:20 Uhr:
Dennoch hätte ich gerne den tatsächlichen Schaden, der entstand, ersetzt.
Dann musst wohl doch nen eigenen Gutachter + Anwalt nehmen 😉
Nase/ Haltenase/ Löcher im Stoßfänger, wo der Stoßfängerhalter seitlich einklipst
Welches Baujahr ist er denn?
Zitat:
@cartuner84 schrieb am 14. Dezember 2019 um 21:54:05 Uhr:
Zitat:
@HGeolog schrieb am 14. Dezember 2019 um 21:28:43 Uhr:
Dennoch hätte ich gerne den tatsächlichen Schaden, der entstand, ersetzt.
Dann musst wohl doch nen eigenen Gutachter + Anwalt nehmen 😉
Nase/ Haltenase/ Löcher im Stoßfänger, wo der Stoßfängerhalter seitlich einklipst
Welches Baujahr ist er denn?
Baujahr 2009, 137 Tsd KM
Den wahren Schaden erfährst Du ausschließlich durch ein richtiges Schadengutachten.Nur da wird die Wertminderung ermittelt. Beim Rückkauf durch deinen Nachbarn würde er diese Schadenermittlungskosten aber nicht erstatten müssen und dennoch bliebe ihm seine SF-Klasse erhalten. Der Rückkauf lohnt sich halt ab 1.500,- € Schadensbetrag meist nicht mehr und die sind schnell erreicht.
Im Übrigen: wasch mich aber mach mir den Pekz nicht nass ... funktioniert eben nicht.
Nicht vergessen, den TE zum Anwalt zu schicken, denn die Versicherung wird ihn doch bestimmt übers Ohr hauen. Und schon wird eine Staatsaffäre daraus.
Mannomann.
Bei sowas fährt man in eine Karosseriewerkstatt, die das entweder repariert und der Nachbar zahlt. Oder es wird ein KVA gemacht und auf der Basis eine pauschale Summe vereinbart. Wenn es nicht repariert werden soll. Wertminderung ist bei dem Alter kein Thema. Einfach und der Nachbarschaftsfriede ist bewahrt.
Zitat:
@camper0711 schrieb am 14. Dezember 2019 um 20:48:20 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Dezember 2019 um 20:22:04 Uhr:
Ö.b.u.v. Sachverständigen selbst beauftragen. Den Schaden dann selbst oder über einen Anwalt von der HP-Versicherung einfordern. Der Nachbar kann den Sachschchaden bei seiner Versicherung ohne die Nebenkosten dann zurückkaufen.... und der TE freut sich über 600 oder 800 Euro auf dem Konto - wundert sich nur, warum er (als "geldgeiler oberkorrekter Abzocker"😉 ab nächstem Sommer nicht mehr zu den Grillparties eingeladen wird 😉
Dann lieber die 200 Euro vom Nachbarn einstecken und beim Verkauf 2.500 Wertverlust in Kauf nehmen....
Vielleicht gibt es noch ein Extra Würstchen vom Nachbar dazu.
Und was hat es mit Abzocken zu tun? Abzocken wäre wenn man für 200 Euro Schaden 2000 Euro verlangen würde.
Dafür haben wir nunmal die Haftpflichtversicherung erfunden und zahlen sie brav jeden Monat.
Den Schaden der Versicherung melden, Gutachten erstellen und danach kann der Nachbar entscheiden ob er die Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.
So wie der Schaden beschrieben ist, wird es mindestens 1500 Euro sein. Dazu ist der Wagen jetzt offiziell ein Unfallwagen .
Kai, da kannst du gerne gackern wie Du willst. 😛 Der TE spricht vom Gesamtschaden inkl. Wertminderung. Das will er ersetzt bekommen. Ohne Schadengutachten erfährt er davon aber nichts Fundiertes. Das lässt sich nunmal kostenneutral über die HP-Versicherung des Nachbarn finanzieren. Sollten beide mal drüber sprechen.
Dass sich das etwas mit dem Nachbarschaftsfrieden beißen kann, das schrobte ich bereits. Natürlich kann man den Schaden auch raten, sich irgendwas schönreden und mit dem ungewissen Gefühl leben, dass das alles doch irgendwie nicht so richtig gepasst hat. Wenn dann später ein Käufer doch einen Blechschaden findet, kann - nicht muss - es für den TE teurer werden. Da soll der TE dann sicher wie ein Mann dazu stehen und den verbliebenen Schaden selbst tragen ... 😮😮😮
Moin,
Was nützt dir die beste Nachbarschaft und die Einladung zum Grillen, wenn zwei Laien der Meinung sind, dass der Schaden 500€ beträgt und man beim Verkauf dann feststellen muss, dass unterm Plastik alles Schrott ist und der Schaden tatsächlich 2500€ war? Dann ist zwar der Schadensverursacher sehr billig weggekommen - aber der Geschädigte sehr schlecht, ob das für die Nachbarschaft am Ende gut ist? Es muss fair für beide werden und das geht nur, wenn jemand drittes mit Fachkunde dazu kommt.
Klar kann man auch zum Karosseriebauer gehen - aber meine Erfahrungen mit dem Gewerbe sind eher ambivalent und negativ - deshalb wäre das nicht mein Weg.
Ob man nen Anwalt benötigt muss jeder für sich rausfinden. Ich bin bisher immer gut ohne zurande gekommen.
LG Kester
Als meine Frau vor einem halben Jahr einen Unfall hatte, hätte der Laie den Schaden auch vielleicht auf etwas über 1000 Euro geschätzt. Die Stoßstange etwas eingedrückt, die Heckklappe leicht verbeult. Ergebnis des Gutachters : wirtschaftlicher Totalschaden. Das Fahrzeug hatte laut Gutachter einen Wert von rund 7500 Euro. Die Karosserie war verzogen.
Hallo, Danke an Alle, die hier antworten.
Erschwert/erleichtert? wird die Sache noch dadurch, dass es sich beim "Gegner" um einen Firmenwagen handelt, also die Versicherung des Unternehmens zahlen würde. Ich denke nicht, dass der Nachbar Schwierigkeiten bei seinem Arbeitgeber hätte, da er in leitender Posi tätig ist.
Dann gibt es erst recht gar keine Probleme. Das ganze läuft über eine große Pool Versicherung sie hunderte von solchen Unfällen am Tag abwickeln und solche Kleinschäden jucken keinen. Auch der Nachbar hat keine persönlichen Probleme. Soll er den Schaden melden und gut ist.
Ja, ich denke auch, daß sich unter diesen Voraussetzungen der Schaden auf dem üblichen Weg über die Versicherung vollkommen streßfrei abwickeln läßt.