Fahrzeug wandeln
Hallo,
Mein Fahrzeug wird nun gewandelt, da mir der Verkäufer verschwiegen hat das im Wagen ein Chiptuning verbaut war/ist.
Hat jemand von euch schon einmal Erfahrungen gemacht mit einer Wandlung?
Welche Kosten bekomme ich zurückerstattet?
Beste Antwort im Thema
Es wurde wohl am Steuergerät selber rumgefummelt vom Vorbesitzer. Ich weiß also nicht auf was der vorher "hochgezüchtet" wurde. Ob es nur 20 Ps oder deutlich mehr waren kann man nicht mehr nachvollziehen. Finde ehrlich gesagt auch nicht das ein Chip ein Mehrwert für ein Fahrzeug ist. Wenn man mehr Leistung haben will sollte man sich ein Wagen mit einer höheren Leistung ab Werk kaufen.
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35 Antworten
Die nehmen doch eine vorausgesetzte Kilometerleistung die der Wagen "wohl" gefahren werden kann. Die vorausgesetzte Kilometerleistung
Gibt die der Händler vor oder direkt von Audi ? Wenn ja schriftlich ?
Denke der Händler, läuft alles über den Anwalt
Freund Google schmeisst die vom TE angegebene Formel aus. Hinsichtlich der zu erwartenden Gesamtlaufleistung gibt es wohl unterschiedliche Bewertungen, ein schneller Blick sagt mir, dass die 250Tkm wohl für eine A6 angemessen sind (Kleinwagen 150Tkm, Mittelklasse wird gestritten ...).
Allerdings scheinen die Werte beim TE nicht zu stimmen (oder ich kann nicht rechnen ;-) ):
Müsste mE lauten 22.000km x 39.600€ / 164.000km = ca. 5.320€
Andersherum formuliert ist der Gedankengang wohl
Kaufpreis / erwartete Restlauf-Kilometer (zum Kaufzeitpunkt!) x genutzte Kilometer
Gruß, Thomas
Zitat:
@flobr0 schrieb am 23. April 2017 um 19:22:49 Uhr:
Also der Händler bietet eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km an.
Ich habe vor knapp einem Jahr 39600€ bezahlt und bin nun 22.000km gefahren. Stand damals 86000 km
22.000 x 39600: 148000= ca. 5800€
Finde ich doch ganz schön happig
Nach der sich aus dem verlinkten Beitrag ergibt sich eine Entschädigung von 3.485,-€.
https://automobilkanzlei.de/nutzungsentschaedigung
Du solltest auch einen Anwalt zu Rate ziehen.
@golfer0510 Danke für den Link. Genau diese Rechnung habe ich eben meinem Anwalt geschrieben, dadurch würde ich ja einiges sparen
Hier wurde doch betrogen, man kann es mit Tachodrehen vergleichen.
Nichts zu zahlen und alles wieder zurück, das wäre mein Angebot: man stellt den Käufer so, als wäre kein Geschäft zustande gekommen.
War es denn ein Vertragshändler?
Ja Audi Händler
Keinen Cent. Ich kenne einen Fall aus der Erzählung eines Kollegen, auch BTDI - ging 1:1 retour.
PLZ 33 oder 32.
... bei dieser Rechnung muss dann aber der Bruttolistenpreis eingesetzt werden - das gilt nur bei Neufahrzeug (m.E.!).
Gebrauchtwagen: Kaufpreis zum Kaufzeitpunkt und erwartete Restkilometer zum Kaufzeitpunkt. Dann kommt man auf die Werte aus meinem obigen Post.
Die Herren Anwälte werden schon rechnen ... wobei man da manchmal auch interessantes erlebt ...
Gruß, Thomas
Alternativ kann ich ja noch diese Methode anwenden :
Ich würde ein Verfahren wegen arglistiger Täuschung anbieten, für den Fall, dass man sich nicht geräuschlos auf eine Rückabwicklung ohne Nutzungsausgleich einigen kann.
Zitat:
@flobr0 schrieb am 23. April 2017 um 20:12:24 Uhr:
Alternativ kann ich ja noch diese Methode anwenden :
Da ist aber keine andere Berechnungsmethode und bezieht sich auch auf Neuwagen.
Ein Bekannter von mir hatte einen RS5 gebraucht gekauft, als er nach 2 Jahren zum TÜV musste wurde eine nicht eingetragen Auspuffanlagen festgestellt die sich auch nicht eintragen ließ.
Das Ende vom Lied ist das er das Auto zurückgeben hat ohne irgendwelche Entschädigungen zu bezahlen.
So wurde es mir von Ihm erzählt
@franorenic hast du vielleicht Kontaktdaten oder ist er auch hier angemeldet?