Fahrzeug wandeln
Hallo,
Mein Fahrzeug wird nun gewandelt, da mir der Verkäufer verschwiegen hat das im Wagen ein Chiptuning verbaut war/ist.
Hat jemand von euch schon einmal Erfahrungen gemacht mit einer Wandlung?
Welche Kosten bekomme ich zurückerstattet?
Beste Antwort im Thema
Es wurde wohl am Steuergerät selber rumgefummelt vom Vorbesitzer. Ich weiß also nicht auf was der vorher "hochgezüchtet" wurde. Ob es nur 20 Ps oder deutlich mehr waren kann man nicht mehr nachvollziehen. Finde ehrlich gesagt auch nicht das ein Chip ein Mehrwert für ein Fahrzeug ist. Wenn man mehr Leistung haben will sollte man sich ein Wagen mit einer höheren Leistung ab Werk kaufen.
35 Antworten
Ne er ist hier nicht angemeldet soweit ich das weiß.
Werde Ihn ansprechen und fragen bzgl seiner Nummer weitergeben.
Es ist ganz einfach, du hast ein Auto erworben welches nicht dem entsprach was deklariert bzw beworben wurde.
An deiner Stelle würde ich mir ein guten und spezialisierten Anwalt zur Seite holen.
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, würde ich das dann auch über den Anwalt klären lassen.
Mir war nicht ganz klar, das die Wandlung mit Abzügen verbunden ist und wenn der Händler darauf besteht, dann liegt er falsch, da in dem Fall schon von Betrug gesprochen werden kann (Ob der Händler das nun selber wußte oder nicht).
Du wirst den Fall gewinnen, ohne Rechtsschutz streckst Du die Kohle für Dein Anwalt und alle Nebenkosten allerdings erst mal aus eigener Tasche vor und das hat so manchem schon das Genick gebrochen bevor der Fall erledigt war. Das wird oft nicht berücksichtigt und ein Autohaus hat erstens bereits einen guten Anwalt und zweitens die besseren finanziellen Mittel.
Ich hab vor 2 Jahren gerade einen 4 jährigen Rechtsstreit hinter mich gebracht, bei dem von vornherein klar war, dass der Gegner damit nie durch kommt und ohne Rechtsschutz hätte ich wohl zwischen durch aufgeben müssen, da ich mir den Anwalt wohl nicht mehr hätte leisten können. Selbst wenn man es durch zieht und zum Schluss gewinnt, muss erst mal über eine privat Klage das Geld wieder eingeklagt werden. Nur so am Rande, was bei einem Rechtsstreit so alles auf einem zukommen kann, obwohl man im Recht ist wenn's blöd läuft 😉
So einfach ist das alles nicht.
1. Betrug setzt Vorsatz und Erzielung eines Vorteils voraus. Der Vorsatz wird hier nicht gerichstfest oder überhaupt nicht nachweisbar sein.
2. Auch eine arglistige Täuschung setzt Vorsatz voraus - ist aber hier ohnehin nicht relevant da ein Sachmangel vorliegt und auch ein Gewährleistungsanspruch.
3. Eine evtl. strafrechtliche Bewertung der Geschichte hat keinen Einfluss auf die zivilrechtliche Seite.
4. Zivilrechtlich ist ganz klar eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen. Diese wird allgemein auf eine Gesamtlaufleistung von 250.000km berechnet.
Gruß, Marcus
Glaubst Du allen ernstes, dass ein Vertragshändler das Fahrzeug nicht inspiziert? 90% der Fahrzeuge sind geleast, das heißt, sie werden mit Abnahmeprotokoll dem Leasingnehmer abgenommen. Außerdem hat ein Autohändler eine gewisse Sorgfaltspflicht.
Ich kenne einen identischen Fall, wo man sofort und vor allem völlig ohne Nebengeräusche rückabgewickelt - ohne Nutzungsentgelt.
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Ich habe selber schon einige Leasingfahrzeuge wieder abgegeben - da wird nur der Fehlerspeicher ausgelesen, mehr nicht. Das reicht aber nicht um ein Chiptuning zu entdecken. Natürlich geht das - bedeutet aber deutlich mehr Aufwand. Das macht z.B. das Werk im Falle teurer Garantiereparaturen an Motor oder Getriebe.
Beim Nutzungsentgelt spielt natürlich auch die Laufleistung eine Rolle. In diesem Fall wurden nochmal mehr als 25% draufgefahren. Wenn es nur 2.000km gewesen wären würde der Händler vielleicht drauf verzichten.
Weiterhin gibt es keinerlei juristische Handhabe gegen ein Nutzungsentgelt - auch nicht bei krassen Mängeln. Das ist gesetzlich klar festgelegt. In diesem Fall ist er ja 22.000km ohne Probleme mit dem Auto gefahren.
Man kann immer über die Höhe streiten aber auch da gibt es inzwischen eine große Anzahl von Musterurteilen.
Gruß, Marcus
3000 bis 5000 Euro entspricht dem normalen Wertverlust vom Fahrzeug also würde ich wenn du das willst annehmen....