Fahrzeug-Videoüberwachung (aus dem Innenraum)
Hallo,
ich möchte mal eine Diskussion zu diesem Thema anstoßen. Speziell mit dem Hintergrund, um dadurch Schadensverursacher nachweisen zu können, wenn das Fahrzeug abgestellt ist:
- Rempler beim Ein- und Ausparken
- Schrammen an der Tür durch rücksichtsloses Tür aufreißen
- Vandalismus (Kratzer)
- oder beispielsweise auch abgefahrene Außenspiegel
Habt Ihr sowas schon gemacht, hat es Euch genutzt? Oder hättet Ihr es Euch schon mal gewünscht?
In welchem Rahmen ist sowas rechtlich überhaupt erlaubt und/oder als Beweis tragfähig?
Wie kann man so etwas technisch einfach lösen?
Beispielsweise im einfachsten Fall zwei kleine Akkubetriebene Kameras in das Fahrzeug legen (nach vorn und nach hinten blickend) mit Aufzeichnung auf SD-Karte (endlosschleife). Falls man einen Schaden hat, sichtet und sichert man das Videomaterial.
Mir ist es vor ein paar Jahren passiert, das die Beifahrertür zerkratzt war..sehr ärgerlich. Oder wenn ein Jeep hinter einem parkt und am nächsten Morgen ist der Jeep weg, aber in der besonderen Höhe sind Kratzer bei der Heckleuchte vom ausparken...
Man will ja niht paranoid werden und am Ende ist das Auto nur ein Gebrauchsgegenstand, aber wenn es neu ist und in bestimmten Fällen ist es einfach ärgerlich...
Beste Antwort im Thema
Du, die Idee hatte ich schon vor Jahrzehnten... ungelogen...
Eine "Blackbox" fürs Auto.
Spätestens nachdem ich damals (als ich noch jung und frisch war) den ersten Unfall hatte, bei dem ich mir sicher war nicht Schuld zu haben, es aber nicht beweisen zu können, war die Idee sofort zum Greifen nahe...
Also, was sollte daran ein Problem sein?
Heutzutage (20 Jahre später) verstehe ich es noch viel weniger, daß nicht die letzten paar Stunden auf einer Art "Blackbox" aufgezeichnet werden. (meintwegen heutzutage auch gleichzeitig auf mehreren Kameras)
Jede nahmhafte Audi-Vertragswerkstatt lässt das mittlerweile machen. (bei VW kenne ich jemanden, der diese Dienstleistung für Vertragswerkstätten erbringt)
Also, ich wäre auf jeden Fall ein großer Fan von so etwas... und sicherlich nicht nur ich...
Wann bauen wir so etwas?
Klar lässt sich sowas eigentlich (heutzutage) recht "einfach" lösen. 🙂
Nun überlegt dir mal, was sowas dann zusätzlich auch noch im Falle eines Unfalls wert wäre...
Also, das wäre für mich mal wirklich "Vorsprung durch Technik" und nicht nur Marketing-Geschwafel - im Ernst!
Aber "Vorsprung durch Technik" fängt da an, wo die eigenen Mitarbeiter wirklich mal eigene Ideen haben (und diese auch auf die Straße bringen) und nicht nur im Prospekt von Zulieferern eingekauft wird...
18 Antworten
Sofern es denn dann zu einem Gerichtsverfahren kommt, wäre ohnehin fraglich ob die Video(Bild)aufnahmen als Beweismittel verwendet werden können.Meinst Du im Zivil, oder Strafrecht?
Es geht nicht um einpaar Euros. Sondern um Sachschäden um mehrere Tausend Euros, wo man zivil- & strafrechtlich klagen kann.
Wegen einer Delle, versuchtsacht durch einen Fußgänger, wird man wahrscheinlich wenig machen können (Mangel an Beweismittel).
Zitat:
Original geschrieben von Raser297kmh
Es geht nicht um einpaar Euros. Sondern um Sachschäden um mehrere Tausend Euros, wo man zivil- & strafrechtlich klagen kann.
Wegen einer Delle, versuchtsacht durch einen Fußgänger, wird man wahrscheinlich wenig machen können (Mangel an Beweismittel).
Strafrechtlich kann man gar keine Entschädigung einklagen. Dafür ist das Zivilrecht und das BGB, in der Hauptsache § 823 zuständig.
Die rechtliche Sache ist eben schwer zu beantworten. ich denke es wäre noch vertretbar, eben wenn es ein öffentlicher Platz ist und nicht gezielt Personen aufgezeichnet werden, sondern "das Geschehen im Umfeld". Problematisch is es definitiv in fremden Privatgrundstücken oder am Arbeitsplatzbeispiesweise.
Jedenfalls ist es doch auch nicht verboten während der Fahrt mit dem Handy aus der Halterung an der Frontscheibe heraus zu filmen?!
Eine Rolle spielt sicher auch die Verwendung der Kamera. Ggf. könnte man welche einsetzen, die erst durch Erschütterung aktiviert werden und dann z. B. 2 Minuten lang aufzeichnen. Signifikante Beschädigungen des Fahrzeuges sollten ja zu spürbaren und messbaren Erschütterungen führen.