Fahrzeug sicherstellung in Bayern

VW Phaeton 3D

Habt Ihr das eigentlich mitbekommen? In Bayern werden an einigen Stellen Mopeds beschlagnahmt die zu schnell fahren...Ich doch der Hammer, die ändern einfach mal eben das Polizeigesetz und schupp, ist das Fahrzeug weg.

Bitte nicht sagen die bösen Mopedfahrer, wer von uns ist noch nie zu schnell gefahren.

Es durften nicht mal Beifahrer das Moped nach Hause bringen...also von Gefahrenabwehr kein Gedanke...wenn das Schule macht..

Ich wußte immer, Obelix hatte Recht, die spinnen, die Bayern (nicht alle und bitte nicht persönlich nehmen, aber erst Stoiber, jetzt das. Als Preuße bekommt man schon eine ziemlich komsiche Sicht von den Jungs da unten)

35 Antworten

Jooo , ist komplett rechtlich geprüft und doppelt paraphiert..... 😉

dsu

Zitat:

Ich weiß nicht wie es Euch geht, ich fahre auf der BAB so schnell es geht (wo es erlaubt ist), dann kommt ein Schild 120 km/h.....selbst mit einer Vollbremsung NICHT zu schaffen, nein, auch nicht mit einem Phaeton..

Wenn du ein Verkehrschild nicht rechtzeitig erkennen kannst, um vom Gas zu gehen und rechtzeitig zu bremsen, solltest Du eventuell darüber nachdenken, nicht zuvor 250km/h zu fahren. Da kann man nämlich Reaktionsfähigkeit eventuell gebrauchen...😉

BTW wird ja nicht direkt hinter dem Schild kontrolliert.

Zitat:

Original geschrieben von sam66



Zitat:

Ich weiß nicht wie es Euch geht, ich fahre auf der BAB so schnell es geht (wo es erlaubt ist), dann kommt ein Schild 120 km/h.....selbst mit einer Vollbremsung NICHT zu schaffen, nein, auch nicht mit einem Phaeton..

Wenn du ein Verkehrschild nicht rechtzeitig erkennen kannst, um vom Gas zu gehen und rechtzeitig zu bremsen, solltest Du eventuell darüber nachdenken, nicht zuvor 250km/h zu fahren. Da kann man nämlich Reaktionsfähigkeit eventuell gebrauchen...😉

BTW wird ja nicht direkt hinter dem Schild kontrolliert.

Stimmt, da war irgendwas von 100 oder 200 Meter Abstand - hilft bei der Tempodifferenz aber nur begrenzt.

Allerdings wird man von Dir als Fahrer erwarten, dass Du schon von weitem ein Tempolimit Schild erkennst (auch wenn Du das konkrete Limit noch nicht lesen kannst). Das müsste Dir dann schon Anlaß genug sein, um vorab vom Gas zu gehen.

MfG

Nur mal so.

Der Abstand einer Radarfalle zum Beginn des Geschwindigkeitstrichters auf der BAB ist nur in internen Dienstanweisungen geregelt. Darauf kann man sich nicht berufen.

Es gbit höchstrichterliche Urteile, die ab 150 km/h keine Schrecksekunde mehr zubilligen und das man in Höhe des Verkehrsschildes die zulässige Geschwindigkeit zu fahren hat. Das sind zum größten Teil Urteile aus dem Zivilrecht.

Interessant ist ein Urteil bei Geschwindigkeitsmessung mittels nachfahren.

Eine Unterschreitung der vorgeschriebenen Meßstreckenlänge ist zulässig, wenn die Messung schon vor der Geschwindigkeitsbeschränkung begonnne hat oder danach erst endet.

peso

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Ich bin durchaus schon in Geschwindigkeitsbegrenzungen von 100 kmh ohne Vorankündigung hineingefahren. Oft werden diese Schilder ja von irgendeinem Rasenmäher-Trupp aufgestellt, die gerade kein anderes Schild dabei hatten. Ganz abgesehen davon kann in jeder unübersichtlichen Kurve (und ab 200 sind fast alle Kurven "unübersichtlich"😉 auch Tempo 0 angesagt sein, nämlich bei einem Stau-Ende, ohne irgendein Warnschild.

Gruss aus München

Nicht nur in Bayern sondern auch in Hessen und Rheinland-Pfalz. Ist doch ganz einfach, viele Roller/Moppeds werden manipuliert, meist sind es sogar Mofa die mehr als 60 KM/h laufen. Das ist ein Straftatbestand und der erwischte Fahrer geht zu Fuß nach Hause. Die einkassierten Moppeds gehen dann zu einem Gutachter der genau Protokolliert was und wie und wo. Dieses Protokoll ist dann Bestandteil der anschließenden Gerichstverhandlung. Und die Strafen sind nicht knapp, das mindeste ist meist ein Fahrverbot und für die jungen Leute wird oft auch der Führerschein erwerb gesperrt, also Autofahren mit 18, schon gar nicht begleitetes Fahren mit 17, ist in solchen fällen nicht. Bei mehrfach Tätern, soll gar nicht so selten vorkommen, kann der Führerscheinerwerb nicht nur auf Zeit verboten werden sondern auch eine MPU verhängt werden.
In Mainz Hechtsheim stehen im Moment 5 Roller zur Begutachtung, und in Gonsenheim mind. ebenso viele.
Ein bagatell Vergehen ist das nämlich nicht, je nach dem ist es Fahren ohne entsprechenden Führerschein, stets Inbetriebnahme ohne Betriebserlaubniss und damit ohne Versicherungsschutz.

Was noch verschärfend hinzu kommt, sollte der Fahrer auch behaupten das Ding so vom Händler gekauft zu haben, schützt ihn das nicht vor Strafe, denn er hatte ja bereits das Wissen um den Sachstand und hätte das Fahrzeug in die Werkstatt bringen müssen ( schieben ) um den Zustand gem. Betriebserlaubniss herstellen lassen müssen. Und man kann ihn aufgrund der Aussage sogar Vorsatz unterstellen.

Also wie man die Sache auch dreht, es erwischt immer zunächst den Fahrer, ist das Fahrzeug dann noch über einen 3. Versichert (Eltern,Bruder,usw.) bekommt der auch Ärger weil er erlaubt hat, das nicht Betriebskonforme Fahrzeug in Betrieb zu nehmen. ( Ist im Prinziep wie beim Auto )

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