Fahrzeug reserviert aufeinmal Kaufvertrag per Mail
Ich habe ein gutes Auto gefunden und der Verkäufer hat es für mich telefonisch direkt reserviert und ich meinte das ich es wenn alles ok ist es mir gefällt und nach einer kleinen Probefahrt direkt mitnehme.
Der Verkäufer meinte ich solle ihm per Email meine Daten schicken, habe ich getan und mich nochmal für die Reservierung bedankt.
Aufeinmal bekomme ich per Email einen ausgefüllten Kaufvertrag von ihm,, Verbindliche Bestellung eines Gebrauchten '' wo meine Daten schon drin sind und alles.
Bin ich daran jetzt gebunden?
Es ist ein VW Vertragshändler
124 Antworten
Zitat:
@hydrou schrieb am 19. März 2021 um 09:49:39 Uhr:
Nein, da steht Stoßstange und zusätzlich behobener Vorschaden. Das sind zwei Einträge. sonst würde das zusammen stehen.
Auf Nachfrage beim Händler :Behobener Vorschaden ist der Oberpunkt der da immer steht.
Keine Ahnung was ich davon halten soll
Bin gerade ziemlich verunsichert
Was kann ich noch vom Händler anfordern damit ich Sicherheit habe?
Bei den Vertragshändlern ist es üblich, in den Vertragsformularen unfallfrei so zu deklarieren, dass ein unfallfreies Fahrzeug Nachlackierungen an den Stoßstangen und auch in geringem Umfang an anderen Stellen aufweisen kann. Einen gebrauchten Unfallwagen deklariert niemand als solchen, wenn nur kleine Kratzer beseitigt wurden.
Wenn Unfallwagen im Kaufvertrag drinsteht, dann ist es auch einer.
@TE Der Golf GTI ist ein ganz seltenes Exotenfahrzeug und hat als Unfallwagen ein besonders großes Wertsteigerungsppotential ... allerdings nur für den Verkäufer der ihn dir unterjubelt. Also nimm ihn und sei glücklich. Der Verkäufer wird es um so mehr sein.
Leute sagt mir bitte was ich eurer Meinung nach jetzt tun und anfordern sollte um Sicherheit zu haben.
Zitat:
@Fett_Esser_Boy schrieb am 19. März 2021 um 09:42:11 Uhr:
Sodass das Kreuz lieber von Anfang an gesetzt wird, als dass es später Probleme mit dem Kunden gibt.
So erzählt man den Kunden, daß man das Kreuz nur macht, damit das Böxle nicht leer ist und wenn er nachher feststellt, daß der Schaden doch größer war, verweist man auf den Vertrag.
D.h. es gibt genauso Unmut beim Kunden, man ist ihn nur schneller wieder los.
Unterm Strich bleibt. Mit dem Kreuz ist es ein Unfallwagen, was sich beim Wiederverkauf bemerkbar macht. Das sollte zumindest entsprechend im Preis berücksichtigt sein. Argument, daß es sich nur um eine Bagatelle handelt und es deshalb keinen Nachlass gibt, ziehen hier nicht, weil der Minderpreis schon alleine durch das Kreuz im Vertrag entsteht.
Ich habe Dich doch von Anfang an drauf hingewiesen, daß man Dir versuchen wird zu erzählen, das sind nur Steinschläge.
Bin ich auch schon drauf reingefallen, deshalb habe ich versucht Dich davor zu bewahren. Aber Du hast natürlich jedes Recht Deine eigenen Fehler zu machen.
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Sorry, aber du bist so fixiert auf den GTI, dass alles zu spät ist. Ich würde den Wagen nach meinen Erfahrungen mit Unfallwägen nicht kaufen.
Da du dem Verkäufer und dem Autohaus so gerne glauben möchtest:
Eine Möglichket wäre einen Gutachter einzuschalten, der den Wagen speziell auf Unfallschäden prüft.
Alleine die Reaktion des Verkäufers darauf wäre interessant.
Einfach mal bluffen, ob es ok ist mit einem Sachverständigen den Wagen zu prüfen. Wenn nichts ist, zahlst du das Gutachten, wenn doch mehr ist der Verkäufer. Ob er so eine Vereinbarung unterschreibt?
Ich bleibe wie die anderen dabei, das so eine Smartrepair keinen Verkäufer dazu veranlasst, den Wagen als Unfaller zu deklarieren.
Zitat:
@Charly208 schrieb am 19. März 2021 um 10:02:22 Uhr:
Zitat:
@Fett_Esser_Boy schrieb am 19. März 2021 um 09:42:11 Uhr:
Sodass das Kreuz lieber von Anfang an gesetzt wird, als dass es später Probleme mit dem Kunden gibt.So erzählt man den Kunden, daß man das Kreuz nur macht, damit das Böxle nicht leer ist und wenn er nachher feststellt, daß der Schaden doch größer war, verweist man auf den Vertrag.
D.h. es gibt genauso Unmut beim Kunden, man ist ihn nur schneller wieder los.Unterm Strich bleibt. Mit dem Kreuz ist es ein Unfallwagen, was sich beim Wiederverkauf bemerkbar macht. Das sollte zumindest entsprechend im Preis berücksichtigt sein. Argument, daß es sich nur um eine Bagatelle handelt und es deshalb keinen Nachlass gibt, ziehen hier nicht, weil der Minderpreis schon alleine durch das Kreuz im Vertrag entsteht.
Ich habe Dich doch von Anfang an drauf hingewiesen, daß man Dir versuchen wird zu erzählen, das sind nur Steinschläge.
Bin ich auch schon drauf reingefallen, deshalb habe ich versucht Dich davor zu bewahren. Aber Du hast natürlich jedes Recht Deine eigenen Fehler zu machen.
Danke dir Charly deine Beiträge haben mir sehr geholfen und ich bin dankbar das du dir die Zeit nimmst mir zu helfen.
Der Gti sah von außen fast perfekt aus bin trotzdem kurz davor den Vertrag zu widerrufen.
Finde es nur traurig das sowas ein großes VW Autohaus macht.
Hätte sowas von nem Kiesplatzhändler erwartet aber nicht von einem riesen VW Autohaus.
Und wenn du den Golf wieder verkaufen willst, ist der immer noch ein Unfallwagen was du angeben musst.
Btw. nochmal zum "großen und bekannten Händler".
Der verkauft die billigsten GTI in mobile. Das wird schon seinen Grund haben.
Ich halte jede Wette, der weiß selbst nicht was mit den Wagen vorher war. Deshalb macht er auch das Kreuz in den Vertrag. Wenn sich da was rausstellt, was er selbst nicht wußte, ist er fein raus.
Solche Händler kaufen Wagen mit Vorschlägen aus ganz Deutschland auf. Und die verkaufenden Händler haben gute Gründe, warum die das Geschäft nicht selbst machen wollen. Die Wagen werden gekauft, instand gesetzt und möglichst schnell wieder weiter verkauft.
Zitat:
@Charly208 schrieb am 19. März 2021 um 10:02:22 Uhr:
Zitat:
@Fett_Esser_Boy schrieb am 19. März 2021 um 09:42:11 Uhr:
Sodass das Kreuz lieber von Anfang an gesetzt wird, als dass es später Probleme mit dem Kunden gibt.So erzählt man den Kunden, daß man das Kreuz nur macht, damit das Böxle nicht leer ist und wenn er nachher feststellt, daß der Schaden doch größer war, verweist man auf den Vertrag.
D.h. es gibt genauso Unmut beim Kunden, man ist ihn nur schneller wieder los.Unterm Strich bleibt. Mit dem Kreuz ist es ein Unfallwagen, was sich beim Wiederverkauf bemerkbar macht. Das sollte zumindest entsprechend im Preis berücksichtigt sein. Argument, daß es sich nur um eine Bagatelle handelt und es deshalb keinen Nachlass gibt, ziehen hier nicht, weil der Minderpreis schon alleine durch das Kreuz im Vertrag entsteht.
Ich habe Dich doch von Anfang an drauf hingewiesen, daß man Dir versuchen wird zu erzählen, das sind nur Steinschläge.
Bin ich auch schon drauf reingefallen, deshalb habe ich versucht Dich davor zu bewahren. Aber Du hast natürlich jedes Recht Deine eigenen Fehler zu machen.
Ich verstehe was du meinst und bin ähnlicher Meinung nur vielleicht guckt sich der TE als nächstes ein Fahrzeug aus bei dem der Unfallschaden verschwiegen wird. Wenn man das Risiko komplett ausschließen möchte, sollte man Neuwagen kaufen. Wobei da auch einige mit Nachlackierungen aus dem Werk kommen.
Es ist nunmal so, dass es bei jungen Fahrzeugen häufig Ex Mietwagen oder Leasingrückläufer sind mit denen dann entsprechend gefahren wurde.
Vielleicht also kleinere Brötchen backen und dafür einen neuen Polo GTI?
Zitat:
@Fett_Esser_Boy schrieb am 19. März 2021 um 10:12:42 Uhr:
Ich verstehe was du meinst und bin ähnlicher Meinung nur vielleicht guckt sich der TE als nächstes ein Fahrzeug aus bei dem der Unfallschaden verschwiegen wird. Wenn man das Risiko komplett ausschließen möchte, sollte man Neuwagen kaufen.
Ich weiß, daß es schwarze Schafe gibt. Aber der Logik folgend mußt Du Öffis fahren. Und selbst da bin ich schon beschissen worden.
Aber mal ehrlich, ich finde nicht, daß dieser Fall mit einem zu vergleichen ist, bei dem ein Unfall verschwiegen wird.
Es geht hier darum, daß im Vertrag zum Schluß was anderes steht als besprochen wurde. Und wenn der TE unterschreibt, hat er den schwarzen Peter.
Wenn der Preis einem Unfallwagen angemessen ist und der TE auch damit leben, daß er nicht unfallfrei ist, wird doch ein Schuh draus.
Die Verkäufer sind halt immer schnell dabei mit "Garagenwagen, von einer alten Oma gefahren und der Vorschadern ist ein Bagatelle".
Ich will den Wagen eh fahren bis er 200.000 km drauf hat.
Bringt mir aber nix wenn er nach 2 Jahren kaputt geht wegen des Unfallschadens.
Was könnte denn so ein Unfallschaden sein?
Der Verkäufer wirkte echt nett und professionell auf mich, ich bin wohl zu gutgläubig.
Er hat mir VERSICHERT das er Unfallfrei ist und nur diese 300 Euro teure Reperatur gemacht wurde.
Ich werde da morgen mal Aufschlagen und ihm sagen das er mir nen Zettel machen soll wo draufsteht das er Unfallfrei ist
Handeln War auch nicht groß so das ich ihn dann für 27000 (27300 bei Mobile) gekauft habe.
Zitat:
@Charly208 schrieb am 19. März 2021 um 10:20:22 Uhr:
Zitat:
@Fett_Esser_Boy schrieb am 19. März 2021 um 10:12:42 Uhr:
Ich verstehe was du meinst und bin ähnlicher Meinung nur vielleicht guckt sich der TE als nächstes ein Fahrzeug aus bei dem der Unfallschaden verschwiegen wird. Wenn man das Risiko komplett ausschließen möchte, sollte man Neuwagen kaufen.Ich weiß, daß es schwarze Schafe gibt. Aber der Logik folgen mußt Du Öffis fahren. Und selbst da bin ich schon beschissen worden.
Aber mal ehrlich, ich finde nicht, daß dieses Fall mit einem zu vergleichen ist, bei dem ein Unfall verschieben wird.
Es geht hier darum, daß im Vertrag zum Schluß was anderes steht als besprochen wurde. Und wenn der TE unterschreibt, hat er den schwarzen Peter.
Wenn der Preis einem Unfallwagen angemessen ist und der TE auch damit leben, daß er nicht unfallfrei ist, wird doch ein Schuh draus.Die Verkäufer sind halt immer schnell dabei mit "Garagenwagen, von einer alten Oma gefahren und der Vorschadern ist ein Bagatelle".
Ich bezahle Garantiert keine 27000 Euro für einen Unfallschaden.
Das ist wirklich zu viel
Zitat:
@Nordlicht_SB schrieb am 19. März 2021 um 10:23:39 Uhr:
Er hat mir VERSICHERT das er Unfallfrei ist und nur diese 300 Euro teure Reperatur gemacht wurde.
Wenn der unfallfrei ist, dann sollte das auch so im Vertrag stehen.
unfallfreier GTI bei mobile
Und wenn er laut Vertrag nicht unfallfrei ist, dann muß er billiger sein.
Der wird jetzt wohl kaum einen Motorschaden haben, weil er einen Unfall hatte und ist bestimmt ordentlich instand gesetzt sein, egal was er vorher hatte.
Aber ein nicht unfallfreier Wagen ist immer weniger wert. Und Du kannst das nur verschweigen, wenn Du den Wagen an einen Händler verkaufst. Sonst mußt Du es immer ungefragt angeben.