Fahrzeug ohne DPF gekauft

BMW 5er E61

Hallo Zusammen,

vor einem halben Jahr habe ich meinen E61 530d LCI gekauft, der Wagen lief super.

Im Fehlerspeicher kamen allerdings merkwürdige Meldungen, schlussendlich auch "Abgasgegendruck zu Niedrig" etc.

Der Verdacht bestätigt sich.... Der Wagen hat weder DPF noch KAT.

Verkauft wurde der Wagen ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung blablabla.

Nun steht der Tüv an.... Ich denke Rücktritt vom Kauf kann ich knicken, mit welchem Preis muss ich rechnen einen DPF samt KAT wieder einbauen zu lassen - samt Rückprogrammierung des Steuergerätes auf Serienzustand?

Grüße

54 Antworten

Was heißt "rausgenommen"?
Wurde der Inhalt herausgenommen oder anstelle des KAT/DPF ein Leerrohr dazwischen gesetzt?

Wurde der Inhalt herausgenommen, dann wurdest du betrogen!
Wenn ein Rohr eingesetzt worden ist, hättest du es erkennen können.
Ist die Frage ob du ein Laie bist oder z. B. KFZ-Mechaniker, dann hätte es dir auffallen sollen.
"Gekauft wie gesehen" bezieht sich grundsätzlich auf Laien und was diese erkennen können,
wenn gelbe oder rote Kontrollleuchten während der Probefahrt aufgeleuchtet sind, hätte das auch einem Laien auffallen müssen!

Ein leerer KAT samt neuer SW erkennt nur ein Fachmann, das ist eine Manipulation und wenn es dir nicht gesagt worden ist Betrug.
Wenn du den Wagen verkaufen willst fordere dein Geld zurück! Falls der Verkäufer ablehnt nimm dir einen Anwalt!
Evtl. kannst du eine Strafanzeige stellen, wegen Betrugs oder Manipulation am KFZ, dazu sollte dich dein Anwalt beraten!

Was sagt eigentlich der Fehlerspeicher? Bei meinem wird beim TÜV immer sofort ein Gerät an die OBD-Buchse gesteckt. Eine Zeit lang wurde für die "AU" nur der Fehlerspeicher ausgelesen?
Wenn deine Programmierung fehlerhaft ist wirst du keinen TÜV bekommen.
Und davon, dass du alles neu programmierst, damit er über den TÜV kommt, rate ich ab.

Was heißt "rausgenommen"?

Wurde der Inhalt herausgenommen oder anstelle des KAT/DPF ein Leerrohr dazwischen gesetzt?

-> Inhalt rausgenommen, ist von außen nicht ersichtlich.

Ist die Frage ob du ein Laie bist oder z. B. KFZ-Mechaniker, dann hätte es dir auffallen sollen.
Sicherlich ein Laie der sich mit BMW's beschäftigt. Als Fachmann kann man mich definitiv nicht bezeichnen.

Ein leerer KAT samt neuer SW erkennt nur ein Fachmann, das ist eine Manipulation und wenn es dir nicht gesagt worden ist Betrug.
- iSTA kann das auslesen, das versuche ich auch bald.
Ein bekannter bietet Softwareoptimierungen an, mit ihm habe ich mir meine Softwarestände schon durchgeguckt. Da wurden definitiv DPF Kennfelder geleert.

Das Interessante ist, dass er DPF Fehlermeldungen schmeißt, aber keine MKL kommt. Daher denke ich das es sehr unsauber gemacht ist. Reingold meldet auch -> Fahrzeug nicht Seriengleich.

Wenn ich eine KM Angabe oder ein Datum bekomme an dem die Software manipuliert wurde, dann werde ich mich auch mit meinem Anwalt beraten, ansonsten kann ich eh nicht nachweisen das er den Mangel wusste bzw. verursacht hat.

Dann bleibt mir nur den Wagen zu reparieren und dann zu verkaufen.

Normalerweise reicht es die Seriensoftware wieder aufzuspielen UND einen DPF einzubauen.

Was nichts am Umstand "Betrug" ändert, BE ist erloschen. Das Nebenbei erwähnt. Weil egal ob Kat-Attappe oder Fake-DPF, ohne gescheite Messmittel wie Partikelzähler oder AU Sonde nicht zu ermitteln. Jedenfalls so lange "die Leuchte" nicht kommt. Geh zudem davon aus, dass das AGR mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls "stillgelegt" ist.

Dafür wurde der Wagen aber als "Bastlerfahrzeug" verkauft. Das ist in etwa so, als würdet ihr bei e*ay einen Bastelgegenstand kaufen, und darauf beharren, das er 100% funktioniert.

Das könnt ihr vergessen.

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Der Wagen wurde explizit wegen einem Parkschaden als Bastlerfahrzeug verkauft.

Und Bastlerfahrzeug ist gegenstandslos sobald der Wagen weiterverkauft wird um sofort weiter gefahren zu werden, das erschließt sich anhand des Zustandes und Kaufpreis.
So die Rechtslage...

Aber egal, ich kläre das erstmal mit dem Steuergerät ab. Dann seh ich weiter.

Danke euch allen schonmal

Ich würde mir rechtlichen Rat bei einem RA einholen.

Ich halte es für Betrug.

Ich auch

Wie viel hast du für das Auto bezahlt?

Ich habe mal geschaut, was unter dem Begriff "Bastlerfahrzeug" im juristischen Sinne zu verstehen ist.
Es darf nicht der Begriff Bastlerfahrzeug benutz werden wenn:
- Das Fahrzeug betriebssicher ist oder geringe Mängel aufweist oder
- Verkäufer und Käufer davon ausgehen, dass das Fahrzeug weiterhin im Straßenverkehr benutzt werden soll.
Ansonsten könnten Händler ihre Gewährleistungspflicht umgehen, bei Privatpersonen gilt das gleiche.

Ist es ein Bastlerfahrzeug so können später entdeckte Mängel nicht reklamiert werden (=> keine Gewährleistung).
Wie es sich bei vorsätzlich verursachten, nicht sichtbaren Schäden verhält muss im Einzelfall geklärt werden.

Für dich ist die Lage also eindeutig, da der Begriff "Bastlerfahrzeug" aufgrund eines Parkremplers benutzt wurde und das Fahrzeug weiterhin am Straßenverkehr teilnahm ist der Begriff "Bastlerfahrzeug" bedeutungslos.
Ist die Gewährleistung nicht ausgeschlossen worden , gilt diese!

Danke Tyana! Das selbe denke ich nämlich auch.
Dazu kommt noch das der Kaufpreis für ein funktionierendes Fahrzeug üblich ist, also nicht unter Wert etc.

Ich warte gerade noch auf meine Ista installation, heute Abend weiß ich mehr :-)

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