Fahrzeug mit Totalschaden steht mitten in Frankreich, lässt sich nicht abmelden
Hallo zusammen,
meine Schwägerin hatte in Frankreich im Raum Lyon vor ca. 3 Monaten einen Unfall. Ihr Fahrzeug ist ein Totalschaden, fähr nicht mehr, Instandsetzung unmöglich. Der französische Abschlepper hat das Auto bei sich auf den Hof gestellt und für die Verschrottung den Fahrzeugschein behalten (braucht er angeblich). Beim Unfall ist eines der beiden Nummernschilder abhanden gekommen. Geld für die Verschrottung ist bereits bezahlt.
Problem: Die Karre ist noch immer nicht verschrottet. Angeblich will der Schrotti ein paar Autos zusammen kommen lassen bevor er die Presse bestellt. Schwägerin zahlt also jetzt schon seit 3 Monaten Steuer und Versicherung weiter und kann das Auto nicht abmelden (ein Schild fehlt, Fahrzeugschein ist beim Verschrotter). Wir waren gedanklich schon so weit, das Ding einfach mit dem Autotrailer zu holen und hier verschrotten zu lassen. Nur das wird ein größeres Unterfangen weil es sich da um ein Wohnmobil handelt. Normales Zugfahrzeug und normaler Trailer reichen nicht.
Was tun? Kenne mich in diesen Dingen nicht aus.
Gruss
Jürgen
Beste Antwort im Thema
Moin,
es hat sich nun alles geklärt und in Wohlgefallen aufgelöst. Auf dem Rückweg aus dem Sommerurlaub ist Schwägerin beim Schrotti vorbeigefahren und hat ihm die Sachlage erklärt. Der hat ihr darauf hin ohne Diskussion den Schein ausgehändigt und das Schrottauto ist mittlerweile auch abgemeldet 🙂
Vielen Dank für Eure Ratschläge und Hilfestellung.
Gruß
Jürgen
38 Antworten
Anderer Gedankengang: ist damit
"Geld für die Verschrottung ist bereits bezahlt."
nicht schlichtweg ein Kaufvertrag zustande gekommen?
Dann könnte man die Unterlagen entsprechend an das Straßenverkehrsamt, sowie die Versicherung schicken. Auf Kurz oder Lang wird somit immerhin eine Zwangsstilllegung angeleiert. Fraglich bleibt natürlich inwiefern das "Ausland" einem da einen Strich durch die Rechnung macht. Rein Theoretisch würde sich somit jedoch der neue Eigentümer zur Übernahme der ab da anfallenden Kosten verantwortlich machen.
Er muss doch auch vom "Verschrotter" oder ähnlichem irgendeine Quittung erhalten haben??
peso
Zitat:
@OlliA5 schrieb am 30. August 2018 um 11:39:16 Uhr:
Einfach so abmelden wird wohl nicht so gehen, da der Nachweis der Entsorgung irgendwann erfolgen muss.
Nein, ich kann mein Fahrzeug einfach so abmelden und es den Rest meines/seines irdischen Lebens in den Garten stellen und anschauen.
Das abmelden scheitert daran, dass Schein/Schilder nicht entwertet werden können.
Zitat:
@mattalf schrieb am 30. August 2018 um 06:50:53 Uhr:
Ist jetzt nicht das Auto auf den Schrotthaendler uebergegangen?
...
Gute Frage, ansonsten ist es doch noch euer Eigentum.
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Einen Kaufvertrag gibt’s nicht. Daher würde ich auch sagen, daß das Fahrzeug noch unser Eigentum ist. Die Quittung für die Entsorgungskosten nützt uns leider nichts, weil sie zur Abmeldung logischerweise nicht ausreichen.
Die Sache mit der ADAC-Anmeldung und dem angeblich gestern passierten Unfall scheidet für uns aus.
Gruss
Jürgen
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 30. August 2018 um 13:20:47 Uhr:
Einen Kaufvertrag gibt’s nicht. Daher würde ich auch sagen, daß das Fahrzeug noch unser Eigentum ist. Die Quittung für die Entsorgungskosten nützt uns leider nichts, weil sie zur Abmeldung logischerweise nicht ausreichen.
Ein Kaufvertrag hat nichts mit einem ebensolchen Dokument zu tun, wo in der Kopfzeile in großen Lettern Kaufvertrag steht. Anders gesagt: Das Dokument kann ein Kaufvertrag sein. Ein Kaufvertrag muss nicht jenes Dokument sein.
Mit der Quittung für die Entsorgungskosten spricht einiges dafür, dass ihr eben nicht mehr Eigentümer des Fahrzeuges seid.
Du widersprichst dir selbst! Wenn das Fahrzeug noch euer Eigentum ist, dann fordere den Schrotti unter Fristsetzung auf dir deine Dokumente herauszugeben. Damit gehst du dann zum Straßenverkehrsamt. Das Nummernschild ist jetzt wirklich abhanden gekommen oder auch beim Schrotti? Entsprechend machst du dann noch eine Verlustanzeige zum Nummernschild, oder lässt es dir ebenfalls herausgeben.
Oder wann denkst du an sonsten, würde sich das Eigentum übertragen?
Zitat:
@guruhu schrieb am 30. August 2018 um 12:42:49 Uhr:
Zitat:
@OlliA5 schrieb am 30. August 2018 um 11:39:16 Uhr:
Einfach so abmelden wird wohl nicht so gehen, da der Nachweis der Entsorgung irgendwann erfolgen muss.Nein, ich kann mein Fahrzeug einfach so abmelden und es den Rest meines/seines irdischen Lebens in den Garten stellen und anschauen.
Das abmelden scheitert daran, dass Schein/Schilder nicht entwertet werden können.
Und wie machen die das, wenn fahrzeug und schein geklaut werden??
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 30. Aug. 2018 um 14:1:18 Uhr:
Und wie machen die das, wenn fahrzeug und schein geklaut werden??
Dann erstattet man eine Verlust/Diebstahlsanzeige.
Blöd halt, wenn irgendwann dann rauskommt (durch Zufall oder durch das Aufgebot), dass entsprechendes doch nicht abhanden gekommen ist, sondern man es freiwollig herausgegeben hat.
Mir ging es bei dem Post aber eher darum, dass ich keinen Verwertungsnachweis brauche.
Ich verstehe Dich schon. Ein Kaufvertrag muß zumindest in D nicht "Kaufvertrag" heißen. Die Frage ist, wie das französische Recht hier aussieht. Keine Ahnung ehrlich gesagt. Man kanns natürlich auch einfach mal versuchen, den Schrotti schriftlich per Fristsetzung aufzufordern 😉
Fakt ist, daß ein Schild zumindest für uns nicht mehr auffindbar ist. Das ist vermutlich während der Bereinigung der Unfallstelle irgendwie weggekommen. Meine Leute lagen zu dem Zeitpunkt halt im Rettungswagen und können dazu nicht wirklich was sagen. Der Schein wurde vom Schrotti einbehalten mit der Begründung, daß er ohne dieses Dokument das Auto nicht in die Presse schieben darf.
Mal sehen. Vielleicht reicht auch ein energisches Telefonat mit dem Typ.
Vielen Dank schonmal an alle 🙂
Gruss
Jürgen
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 30. August 2018 um 14:05:06 Uhr:
Ich verstehe Dich schon. Ein Kaufvertrag muß zumindest in D nicht "Kaufvertrag" heißen. Die Frage ist, wie das französische Recht hier aussieht. Keine Ahnung ehrlich gesagt. Man kanns natürlich auch einfach mal versuchen, den Schrotti schriftlich per Fristsetzung aufzufordern
Nunja, für die Abmeldung bzw. Veräußerungsanzeige gilt erstmal deutsches Recht 😉
Darüber hinaus: ich kenne mich nicht im französischen Recht aus. Würde aber mal stark dazu tendieren, dass hier auch ein gültiger KV zustande gekommen ist. Das ist EU-weit dann doch sehr ähnlich.
Zitat:
@guruhu schrieb am 30. August 2018 um 14:10:27 Uhr:
Würde aber mal stark dazu tendieren, dass hier auch ein gültiger KV zustande gekommen ist.
wie kommst Du denn darauf?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. August 2018 um 14:34:42 Uhr:
Zitat:
@guruhu schrieb am 30. August 2018 um 14:10:27 Uhr:
Würde aber mal stark dazu tendieren, dass hier auch ein gültiger KV zustande gekommen ist.
wie kommst Du denn darauf?
Das habe ich so im Blut. Aber es kann natürlich aus sein, dass der Verschrotter nur zur Verschrottung beauftragt wurde und den Geschädigten am Ende ein kompakter Klumpen Blech Verbundmaterial zusteht.
In der Schweiz hab ich Monate nach der Verschrottung meines Motorrades ein 20x20cm grossen Metalwürfel abgeholt. Andere Länder andere Sitten.......
Interessant. Das waren 8 l Volumen. Bei Leergewicht eines nicht allzu fetten Motorrads von ca. 150 kg muss das Material also eine Dichte von ca. 19 g/cm³ gehabt haben. Aha, deshalb die Schweiz: Das Ding kam als Gold zurück. 😎