Fahrzeug mit einzigartiger Sonderausstattung ab Werk gestohlen! Was reguliert die Versicherung???
Moin
von einem Bekannten wurde sein BMW E46 mit absoluter Vollausstattung und somit einzigartiger Sonderausstattung vor der Haustür gestohlen. Der Wagen war ein 2002er 320d, 4Zylinder mit Vollausstattung sind absolut selten. Von MPaket, über Xenon, großes 16:9 Navi und Automatik - wirklich alle Sonderausstattungen...
Normalerweise liegen die Preise für diese Wagen ja nicht mehr so hoch, aber mit dieser Ausstattung ab Werk schon müsste er doch mehr reguliert bekommen von der Versicherung oder?
Nimmt die Versicherung jede einzelne Sonderausstattung in ihr Gutachten auf?
Beste Antwort im Thema
Es spielen mehrere Faktoren eine Rolle, aber garantiert nicht irgendwelche phantastischen Wunschvorstellungen von Anbietern bei mobile oder anderen Portalen.
Um es jetzt klipp und klar zu sagen: Die Mehrausstattung wirkt sich in nur sehr geringem Umfange auf den WBW aus - sehr viel weniger, als sich das dein Freund vorstellen kann und wird.
70 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Och menno Meik..........🙄Nu hör doch auf mit den Märchen "so etwas gibt es nicht" .......
Ok, bei einem 2002er BMW ist die Chance hoch was passendes zu finden. Bei älteren Fahrzeugen wird das manchmal schon deutlich schwieriger. Insbesondere wenn es wie hier die Kombination aus kleinem Motor und guter Ausstattung ist. Vollausstattung findet sich am Markt meist nur bei Modellen mit größeren Motoren.
Einen passenden Preis zu finden ist das eine, ein reales Fahrzeug mit vergleichbarem Alter, Laufleistung und Ausstattung zu finden ist oft erheblich schwieriger. Das sollte man als Gutachter auch nicht vergessen, da gilt es ja "nur" einen angemessenen Wiederbeschaffungswert zu ermitteln und nicht dem Kunden ein gleichwertiges Auto vor die Tür zu stellen. Und wenn es ein bestimmtes Auto mit einer bestimmten Ausstattung nicht gibt interessiert es als Gutachter wenig, als Kunde der womöglich lange nach einem solchen Auto gesucht hatte und das jetzt weg ist eine ganze Menge.
Es kommt bei Kunden dann nicht unbedingt gut an das einfach als Gesülze und auf dicke Hose machen abzutun - auch mal drüber nachdenken 😉
Und ja, ich kenne beide Seiten. Sowohl als Geschädigter mit einem topgepflegten älteren Fahrzeug in das ich viel investiert und nach Totalschaden eigentlich viel zu wenig wiederbekommen habe wie als jemand der die WBW festlegen muss/darf. 😉
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Und auch mal bitte über den Begriff "Gleichwertigkeit" nachdenken, bevor man meint gegenüber der Versicherung und auch dem SV einen "auf dicke Hose zu machen" ....😉
Was ist denn gleichwertig?
Da ich ( wie viele hier) nicht täglich mit der Materie zu tun habe, kann gleichwertig alles oder nichts bedeuten.
Angenommen ein Auto hat hat Ledersitze und Sitzheizung.
Wäre Stoffsitze und Sitzheizung oder Ledersitze ohne Sitzheizung gleichwertig?
Was ist bei einer angenommenen Laufleistung von 100 000km gleichwertig?
+ - 5000Km? +- 10000km?
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Es kommt bei Kunden dann nicht unbedingt gut an das einfach als Gesülze und auf dicke Hose machen abzutun - auch mal drüber nachdenken 😉
Maik, hast du eine ungefähre Ahnung wie viele Wiederbeschaffungswerte so tagtäglich in Schadensfällen ermittelt werden ?
Nein
ich ich unterstelle, dass weist du nicht
Hast du ein ungefähre Ahnung wieviel Reklamationen es hierbei gibt?
Nein
ich unterstelle, dass weist du nicht.
Kannst du dir vorstellen, dass die meisten Sachverständigen den Wiederbeschaffungswert so ermitteln, dass das es für den Geschädigten immer "gut aussieht"
Ich kann das.
Kanst du dir vorstellen, dass es immer Leute gibt, denen der WBW nicht ausreicht?
Ich kann das...........
Nein ich weis das.
Noch mal was zum nachdenken.......😉
Gruß
Delle
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@Delle,
wie ihr ermittelt die ganzen Werte und Zahlen?
Ich dachte immer du sitzt da gemütlich vor deiner Glaskugel, mit einem Weizen in der Hand 😁, und schreibst die Zahlen die aus dem Nebel auftauchen in deine Gutachten.
Gruß
Frank, der Erstaunt ist das Delle arbeitet. 😉
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Was ist denn gleichwertig?Da ich ( wie viele hier) nicht täglich mit der Materie zu tun habe, kann gleichwertig alles oder nichts bedeuten.
Angenommen ein Auto hat hat Ledersitze und Sitzheizung.
Wäre Stoffsitze und Sitzheizung oder Ledersitze ohne Sitzheizung gleichwertig?
Was ist bei einer angenommenen Laufleistung von 100 000km gleichwertig?
+ - 5000Km? +- 10000km?
Die Fragen kannst du dir auch selber beantworten joschi.....🙂
Was wäre dir persönlich ein -oder besser dieses von dir ausgesuchte Auto- mit Ledersitzen mehr Wert, wie eines mit Stoffsitzen, wenn du es kaufen möchtest.
Nun sei aber ehrlich zu dir selber.........😉
Was macht das beim Kaufpreis aus?
Was mach das beim Kaufpreis aus, ob vor 8 Jahren ein Navigationssystem "Business" verbaut wurde?
Was hat ein 8 Jahre altes Schiebedach noch für einen Wert ?
Was ist an einer 8 Jahre alten Lackierung noch von Wert?
joschi, du kauft das Auto, so wie es da steht und du bezahlst den Marktpreis und nichts anderes.
Und wenn die Reifen neu sind, dann findest du das gut. Und wenn die Reifen abgefahren sind, dan handelst du 400 Euro vom Kaufpreis herunter, weil du ja neue Reifen kaufen musst, damit du mit dem Auto fahren kannst.........
So sieht das aus in der Praxis, oder will mir hier jetzt ernsthaft etwas anderes erzählen..😕
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von schnegge-hh
opel-delle scheint ja mal richtig ahnung zu haben... 🙂
kann mir auch jemand weiter helfen ?
das wurde hier versucht..........
Nur wenn du es nicht verstehen kannst oder möchtest, ist das wohl nicht zu ändern.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Maik, hast du eine ungefähre Ahnung wie viele Wiederbeschaffungswerte so tagtäglich in Schadensfällen ermittelt werden ?
Ja, ich fange meist damit an die Namen der Kunden richtig zu schreiben 😛
Als Gutachter sollte man auch wenn man schon hunderte kaputte Autos bewertet hat nicht den Blick für den Kunden verlieren. Einen realistischen WBW zu ermitteln ist eine Sache, aber gerade bei besonderer Ausstattung, Sondermodellen etc. kann sich der Kunde trotzdem mit der Summe oft keinen gleichwertigen Ersatz kaufen. Und ich kann den Unmut aus eigener Erfahrung nur zu gut nachvollziehen.
Wenn ich mir mal ein Auto mit Leder und Sitzheizung ausgesucht habe möchte ich auch wieder eins mit beidem. Alles andere ist für mich subjektiv minderwertigerer Ersatz - um mal an dem Beispiel zu bleiben. Selbst wenn die Sitzheizung nur 10€ am Wert ausmachen würde hätte ich eben doch gerne ein Auto dass sie hat.
Als Gutachter hat man den Vorteil nur den finanziellen Gegenwert bestimmen und nicht dem Kunden gleichwertigen Ersatz vor die Tür stellen zu müssen. Und logisch dass gerade der WBW häufiger Grund für Beschwerden ist. Dem Kunden ist der immer zu niedrig, der Versicherung immer zu hoch.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Als Gutachter sollte man auch wenn man schon hunderte kaputte Autos bewertet hat nicht den Blick für den Kunden verlieren. Einen realistischen WBW zu ermitteln ist eine Sache, aber gerade bei besonderer Ausstattung, Sondermodellen etc. kann sich der Kunde trotzdem mit der Summe oft keinen gleichwertigen Ersatz kaufen. Und ich kann den Unmut aus eigener Erfahrung nur zu gut nachvollziehen.
Wenn ich mir mal ein Auto mit Leder und Sitzheizung ausgesucht habe möchte ich auch wieder eins mit beidem. Alles andere ist für mich subjektiv minderwertigerer Ersatz - um mal an dem Beispiel zu bleiben. Selbst wenn die Sitzheizung nur 10€ am Wert ausmachen würde hätte ich eben doch gerne ein Auto dass sie hat.
Als Gutachter hat man den Vorteil nur den finanziellen Gegenwert bestimmen und nicht dem Kunden gleichwertigen Ersatz vor die Tür stellen zu müssen. Und logisch dass gerade der WBW häufiger Grund für Beschwerden ist. Dem Kunden ist der immer zu niedrig, der Versicherung immer zu hoch.
Gruß Meik
Meik, alter Schwede hör auf zu Trommeln..........😉
Die Wiederbeschaffungswerte, welche im KH- Schaden von freiberuflichen Sachverständigen geschrieben werden, sind in der Regel (und Ausnahmen bestätigen die Regel....😁) über jeden Zweifel erhaben.
Das war schon immer so.
Und auch in Kasko ist das so Usus, nennt sich Kundenorientiertes Regulierungsverhalten oder so....😁
Auch das war, bis auf Ausnahmen immer schon so.........
Die Reklamationsrate kann man im übrigen gut Prozentual erfassen.........😎
Sowohl auf der Seite der Anspruchsteller, als auch auf seiten der Versicherung, die regulieren muss.
In Kasko selbstredend genau so..........😉
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Die Wiederbeschaffungswerte, welche im KH- Schaden von freiberuflichen Sachverständigen geschrieben werden, sind in der Regel über jeden Zweifel erhaben.
Sag ich ja meinen Kunden auch immer 😎
Rückfragen gibt´s trotzdem ab und an warum wieso weshalb, vernünftig erklären und gut ist normalerweise. Da ist aber auch eben oft das Thema wo und wie gleichwertiger Ersatz zu bekommen ist - oder eben bei Sondermodellen, seltener Ausstattung etc. das Problem aufkommt nur finanziell entschädigt werden zu können wenn der Markt nichts derartiges hergibt. Hier ist man u.U. eher Seelentröster weil jemand sein armes tolles Auto verloren hat. 😛
Um mal dem TE wieder etwas zu helfen: Mit den paar Angaben hier im Thread ist kaum ein realistischer Wert zu ermitteln. Dazu gehört u.a. auch das Auto gesehen zu haben. Angefangen von Pflegezustand, HU-Laufzeit, Reifenprofiltiefe etc. gehören viele Dinge dazu einen vernünftigen WBW zu ermitteln. Sämtliche Sonderausstattung gehört ebenso dazu, auch wenn viele erschrocken sind dass nach 8 Jahren vom damaligen Aufpreis wenig übrig bleibt.
Und da meine Glaskugel gerade im Keller liegt ... 😁
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Sag ich ja meinen Kunden auch immer 😎Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Die Wiederbeschaffungswerte, welche im KH- Schaden von freiberuflichen Sachverständigen geschrieben werden, sind in der Regel über jeden Zweifel erhaben.
Du wirst mir immer Sympathischer ................😁
Gruß
Delle 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Was wäre dir persönlich ein -oder besser dieses von dir ausgesuchte Auto- mit Ledersitzen mehr Wert, wie eines mit Stoffsitzen, wenn du es kaufen möchtest.Nun sei aber ehrlich zu dir selber.........😉
Was macht das beim Kaufpreis aus?
Da bin ich wohl der Schrecken der Autohäuser.
Mit Sonderausstattung kann man bei mir nicht Punkten. Ledersitze sind mir maximal 0€ Aufpreis wert.
Deshalb habe ich ja das Problem mit dem "gleichwertig".
Meine Autos kaufe ich nach einem ganz einfachen Schema.
Benziner
1,8l oder 2,0l Hubraum
Kombi / Van
Max 5 Jahre alt.
Max 100000km gelaufen
Farbe blau metallic
Alufelgen
Max Preis 8000€
Ob der Wagen nun Bose Soundsystem hat, ESP,Schiebedach, Sitzheizung, Tempomat oder nen Toaster ist mir egal.
😁Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Ob der Wagen nun Bose Soundsystem hat, ESP,Schiebedach, Sitzheizung, Tempomat oder nen Toaster ist mir egal.
Zitat:
Original geschrieben von schnegge-hh
opel-delle scheint ja mal richtig ahnung zu haben... 🙂
Das hast du ganz richtig erkannt - es ist sozusagen sein täglich Brot..
Zitat:
Original geschrieben von schnegge-hh
kann mir auch jemand weiter helfen ?
Nach meiner Meinung wurde dir hier schon weitergeholfen und es wurden auch alle wesentlichen Punkte angesprochen.
Was möchtest du denn jetzt gern hören?
Etwa sowas:" Dein Freund hat ganz klar Anspruch auf mindestens 20 000 EUR - aber nicht einen müden Cent weniger!"
"Er soll sich ja nichts gefallen lassen - nach 8 Jahren bekommt er selbstverständlich jeden einzelnen Cent Aufpreis wieder heraus, der damals für die Extras fällig war"
Wirst du hier aber nicht hören.
Wenn du ein Forum suchst, in dem man dir nach dem Mund redet oder dich in einer falschen Meinung bestärkt, bist du hier leider nicht an der richtigen Stelle.
Einfach nochmal den Thread in Ruhe durchlesen, da ist alles sehr zutreffend geschrieben worden.
Mädl´s nicht streiten, die Polizei findet das Auto doch wieder!😁