Fahrzeug Kaufvertrag - Chiptuning?
Hallo,
bin gerade am vorbereiten eines Kaufvertrages für meinen 120d.
Das Fahrzeug hat eine geänderte Software (Chiptuning) die nicht vom Tüv eingetragen ist.
Wie schreibe ich das in den Kaufvertrag, um von der Haftung ausgeschlossen zu sein.
mfg
PS.: Bitte keine Belehrungen den Chip eintragen zulassen!
Beste Antwort im Thema
@ briley?? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? *kopfschüttel*
@ the_transporter:
"Das Fahrzeug ist aktuell nicht für den öffentlichen Straßenverkehr im Sinne der StVO gedacht! Es besitzt im aktuellen Zustand keine gültige Betriebserlaubnis und auch keinen Versicherungsschutz"
Dann bist im Prinzip auf der sicheren Seit, ob das Auto dann allerdings jemand kauft ist ne andere Frage...
Wie wärs einfach damit, das Tuning wieder rückgängig zu machen? Seriöse Tuner bieten dies durchaus (teilweise sogar kostenlos) an
32 Antworten
schreib doch rein, dass die Garantie mit dem Einbau des Chips unangetastet bleibt.
@ briley?? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? *kopfschüttel*
@ the_transporter:
"Das Fahrzeug ist aktuell nicht für den öffentlichen Straßenverkehr im Sinne der StVO gedacht! Es besitzt im aktuellen Zustand keine gültige Betriebserlaubnis und auch keinen Versicherungsschutz"
Dann bist im Prinzip auf der sicheren Seit, ob das Auto dann allerdings jemand kauft ist ne andere Frage...
Wie wärs einfach damit, das Tuning wieder rückgängig zu machen? Seriöse Tuner bieten dies durchaus (teilweise sogar kostenlos) an
der käufer weiss darüber bescheid !!
mir geht es nur darum das noch schriftlich festzuhalten !
Besonderheiten :
Habs jetzt mal so geschriebn :
- Tieferlegung 60/40 H & R
- Spoiler + 4 Rohr Auspuff
- Chiptuning(ohne Tüv Zulassung)
reicht das ??
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Hallo,
ich geh mal davon aus, dass der Käufer darüber informiert ist und die "Software" behalten will.
Schreib doch einfach, dass auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers die geänderte Software im Chip verbleibt und diese vom Käufer beim TÜV noch einzutragen ist. Erwähne auch, dass du keine Haftung für Schadensfälle übernimmst, die im Zusammenhang mit dem Chiptuning auftreten und der Käufer sich über die Risiken durch das Verbleiben dieser Software im Chip bewust ist. Weise ihn darauf hin ,dass unter Umständen der Versicherungsschutz beeinträchtigt wird.
Gruß
trave
Wenn Du das schriftlich dokumentierst, kann Dir ein nicht-Wohlgesonnener mächtig Probleme bereiten.
Auch im Nachinein kannst Dír die Versicherung Ärger machen (Vortäuschung falscher Tatsachen etc.).
Sowas gehört nicht in eine Kaufvertrag, denn damit gestehst Du einen Gesetzesverstoß.
Zitat:
Original geschrieben von spiti01
Wenn Du das schriftlich dokumentierst, kann Dir ein nicht-Wohlgesonnener mächtig Probleme bereiten.
Auch im Nachinein kannst Dír die Versicherung Ärger machen (Vortäuschung falscher Tatsachen etc.).Sowas gehört nicht in eine Kaufvertrag, denn damit gestehst Du einen Gesetzesverstoß.
das chiptuning kann ja am tag des verkaufs erst eingebaut worden sein!
bin zwar kein jurist, aber für probleme im nachhinein fehlt mir ein relevanter tatbestand!
und der verlust des versicherungsschutzes ist m.E. nur dann relevant, wenn ein versicherungsfall eintritt...
ausserdem kann sich jeder ein chiptuning einbauen, wenn er damit in seinem garten um den geräteschuppen heizt!
erstmal muss dir einer nachweisen, dass du mit chiptuning im bereich der stv(z)o unterwegs warst!!
nur meine bescheidene meinung...
lg,
martin
Das glaube ich auch !!
Mir geht es eigentlich nur darum den Käufer nochmal in schriftlicher Form drauf hinzuweisen das ich keinerlei Verantwortung dafür übernehme.
Rückrüstung will der Käufer nicht, da er ihn eh gechippt hätte !
mfg
Re: Fahrzeug Kaufvertrag - Chiptuning ?
Zitat:
Original geschrieben von the_transporter
Hallo,
bin gerade am vorbereiten eines Kaufvertrages für meinen 120d.
Das Fahrzeug hat eine geänderte Software(Chiptuning) die nicht vom Tüv eingetragen ist.
Wie schreibe ich das in den Kaufvertrag um von der Haftung ausgeschloßen zu sein.
mfg
PS.: Bitte keine Belehrungen den Chip eintragen zulassen !
ich denke, es ist am einfachsten, wenn du dir vom käufer eine EXTRA-erklärung unterschreiben lässt, dass er vom nicht genehmigten tuning beim kauf bescheid gewusst hat.
dann bist du raus, und er hat den quatsch nicht im kaufvertrag stehen. dort sollte nur drinstehen: "wie besichtigt und probegefahren"
sonst hat er u.U. probs beim anmelden.
und sollte er mal wirklich lästig werden, dann holst du einfach den zettel wieder hervor!
lg,
martin
Zitat:
Original geschrieben von the_transporter
Dieser Vorschlag klingt gut !
So werd ichs wohl machen !
...weil drankriegen kann er dich nur wg. vortäuschung falscher tatsachen bzw. betrugs, und wenn du nachweisen kannst, dass er es zum zeitpunkt des kaufs (auf datum und uhrzeit achten! der kaufvertrag darf nicht vor der erklärung unterschrieben worden sein!) wusste, dann bist fein raus!
lg,
martin
EDIT: "der käufer xy erklärt, vom verkäufer yz über das noch nicht tüv-genehmigte chiptuning im fahrzeug (Fgst.nr...) informiert worden zu sein und verzichtet auf alle schadenersatzansprüche ..." oder so ähnlich
Zitat:
Original geschrieben von justmammal
...weil drankriegen kann er dich nur wg. vortäuschung falscher tatsachen bzw. betrugs, und wenn du nachweisen kannst, dass er es zum zeitpunkt des kaufs (auf datum und uhrzeit achten! der kaufvertrag darf nicht vor der erklärung unterschrieben worden sein!) wusste, dann bist fein raus!
lg,
martinEDIT: "der käufer xy erklärt, vom verkäufer yz über das noch nicht tüv-genehmigte chiptuning im fahrzeug (Fgst.nr...) informiert worden zu sein und verzichtet auf alle schadenersatzansprüche ..." oder so ähnlich
Genau so funktioniert das! Nur bitte nicht im Kaufvertrag - wie schon gesagt.....
ach so meinst du da s🙂 Dahcte du willst einen kauufen, hatte das falsch vertsanden. Dann ist es wie oben besprochen am besten!