Fahrzeug Beschädigung durch Hausmeister Service
Hallo liebe Gemeinde,
meine Frage ist keinen Fahrzeugtyp zuzuordnen und vielleicht schon jemand Erfahrung mit solch einen Fall.
Am Wochenanfang war der Hausmeisterservice bei uns und hat auf dem Hof mit dem Rasenkantenmäher Unkraut beseitigt. Dabei wurde mein parkendes Auto beschädigt. Die Scheibe der Fahrertür hat einen Riss, was ich gestern feststellte, als ich das Auto benutzte. Wie ist das jetzt Versicherungstechnisch zu regeln?
Für den Stellplatz zahle ich Miete und nehme an, dass die Gebäudeversicherung/Haftpflicht des Hausbesitzers dafür aufkommen muss, da ja von ihm der Service beauftragt wurde?
Oder muss ich mich an den Hausmeisterservice persönlich wenden, der den Schaden verursacht hat?
129 Antworten
Lass dich nicht verunsichern. Mach es so, wie ich empfohlen habe. Nach Jahrzehnten im Versicherungsgeschäft sollte ich mich auskennen.
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 13. Juli 2024 um 22:07:46 Uhr:
Lass dich nicht verunsichern. Mach es so, wie ich empfohlen habe. Nach Jahrzehnten im Versicherungsgeschäft sollte ich mich auskennen.
Danke, werde den Weg so gehen. Melde mich, wie es ausgegangen ist.
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 13. Juli 2024 um 22:09:15 Uhr:
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 13. Juli 2024 um 22:07:46 Uhr:
Lass dich nicht verunsichern. Mach es so, wie ich empfohlen habe. Nach Jahrzehnten im Versicherungsgeschäft sollte ich mich auskennen.Danke, werde den Weg so gehen. Melde mich, wie es ausgegangen ist.
Da du dich im Versicherungsgeschäft auskennst, habe ich mal noch eine Frage. Ist durch die Teilkasko auch ein Schaden an der Beleuchtung (Rückleuchte) versichert? Ich habe jetzt zusätzlich noch einen Riß in der linken Rückleuchte festgestellt.
MfG Jörg
das zählt als Glasbruch und ist versichert. Nur die Frage, ob man es dem gleichen Schadenereignis zuordnen kann, sonst wäre der SB noch einmal fällig.
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Ja, Glas und alles was die Funktion von Glas hat, auch wenn es aus Kunststoff ist, ist versichert.
Die SB wird richtigerweise einmal je Schadenereignis fällig.
Bei Glasschaden gilt übrigens Naturalersatz. D. h. Austausch in der Werkstatt wird voll erstattet. Bei Abrechnung über Kostenvoranschlag oder Gutachten wird nur der Zeitwert erstattet. Das sind meist nur wenige Euro, lohnt sich also nicht.
Eine Rückleuchte kauft man sich beim Verwerter oder in der Bucht und baut sie selber ein......oder lässt sie einbauen, wenn man das nicht kann.
Wer weiß ob die Kosten überhaupt so hoch sind, das die SB überschritten wird. Seitenscheiben sind z.T. gar nicht so teuer.
Gruß jaro
Ich würde mich zuerst an den Vermieter wenden. Als normale Sachbeschädigung. Wenn der abblockt, Kfz-Teilkasko.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 17. Juli 2024 um 08:09:47 Uhr:
Ich würde mich zuerst an den Vermieter wenden. Als normale Sachbeschädigung. Wenn der abblockt, Kfz-Teilkasko.
Warum an den Vermieter? Kannst Du mal den Paragraphen aus dem BGB rauskramen, warum der haften sollte?
Am Haus und IN der Wohnung könnte anders gelagert sein als auf einem frei zugänglichen PKW-Stellplatz
Wieso? Es ist der Mieter der sein Fahrzeug auf dem Grundstück des Mietobjektes abgestellt hat. Das BGB macht bezüglich des Schadenersatzrechts hier keinen Unterschied ob ein vom Vermieter beauftragter Hausmeisterservice nun was innerhalb Wohnung oder außerhalb der Wohnung seines Mieters beschädigt. Nach deinem Ansatz wäre die Vase die im Wohnzimmer steht im Schadensrecht so zu regeln wie in meinem Link beschrieben. Stünde die Vase aber auf der Terrasse des Mieters und der Hausmeisterservice beschädigt sie dort durch z.B. einen herumfliegenden Stein ist der Vermieter raus?
In der Grundsätzlichkeit haftet natürlich der Hausmeisterservice und es ist gut, wenn es auf dem direkten Weg geht. Rein formal ist aber der korrekte Weg über den Vermieter.
Ich denke auch, dass der Vermieter über solche Vorfälle bescheid wissen sollte. Nur so kann er, für zukünftige Aufträge, die Schutz- und Sorgfaltspflicht des Unternehmers bewerten.
Ich habe mir die Beiträge durchgelesen, und bin etwas verwirrt.
Ein Hausmeisterservice macht einen Schaden, die eigene Teilkasko soll dafür aufkommen, und man will sich die Selbstbeteidigung vom Vermieter oder Hausmeisterservice wieder holen?
Müste nicht die versicherung vom Vermieter/Hausmeisterservice den ganzen Schaden begleichen?
Vorausgesetzt das Spiel "Der Schaden kann schon vorher da gewesen sein", kommt nicht zum Einsatz.
Zitat:
@MvM schrieb am 17. Juli 2024 um 16:30:23 Uhr:
Vorausgesetzt das Spiel "Der Schaden kann schon vorher da gewesen sein", kommt nicht zum Einsatz.
Oder, dass in den 3 Tagen jemand anderes den Schaden verursacht hat. Es fehlt halt jeder Beweis.
Zitat:
@MvM schrieb am 17. Juli 2024 um 16:30:23 Uhr:
Ich habe mir die Beiträge durchgelesen, und bin etwas verwirrt.
Ein Hausmeisterservice macht einen Schaden, die eigene Teilkasko soll dafür aufkommen, und man will sich die Selbstbeteidigung vom Vermieter oder Hausmeisterservice wieder holen?Müste nicht die versicherung vom Vermieter/Hausmeisterservice den ganzen Schaden begleichen?
Vorausgesetzt das Spiel "Der Schaden kann schon vorher da gewesen sein", kommt nicht zum Einsatz.
Das ist alles richtig.
Nur genau der Satz: "Der Schaden kann schon vorher da gewesen sein" ist das Problem!
Da man es nicht beweisen kann, egal was man auch für Argumente bringt und der Hausmeisterservice es auch als Möglichkeit gelten lässt, ist er dennoch nicht bereit den Schaden zu begleichen. Er stellt sich einfach stur. Nun könnte man mit dem Anwalt daherkommen, aber das wird auch nichts daran ändern. Ich werde meine Selbstbeteiligung von 150,-€ noch einmal anmahnen und hoffen, dass er seine Versicherung aktiviert.
Man ist einfach der Dumme bei solchen Beschädigungen.