Fahrzeug Beschädigung durch Hausmeister Service

Hallo liebe Gemeinde,
meine Frage ist keinen Fahrzeugtyp zuzuordnen und vielleicht schon jemand Erfahrung mit solch einen Fall.

Am Wochenanfang war der Hausmeisterservice bei uns und hat auf dem Hof mit dem Rasenkantenmäher Unkraut beseitigt. Dabei wurde mein parkendes Auto beschädigt. Die Scheibe der Fahrertür hat einen Riss, was ich gestern feststellte, als ich das Auto benutzte. Wie ist das jetzt Versicherungstechnisch zu regeln?

Für den Stellplatz zahle ich Miete und nehme an, dass die Gebäudeversicherung/Haftpflicht des Hausbesitzers dafür aufkommen muss, da ja von ihm der Service beauftragt wurde?
Oder muss ich mich an den Hausmeisterservice persönlich wenden, der den Schaden verursacht hat?

129 Antworten

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 17. Juli 2024 um 16:37:23 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 17. Juli 2024 um 16:30:23 Uhr:


Vorausgesetzt das Spiel "Der Schaden kann schon vorher da gewesen sein", kommt nicht zum Einsatz.

Oder, dass in den 3 Tagen jemand anderes den Schaden verursacht hat. Es fehlt halt jeder Beweis.

Genau, da ist der Hund begraben. Da kann man nicht einmal eine Anzeige bei der Polizei aufnehmen lassen, da die Beschädigung auf privaten Grundstück passiert ist. Im öffentlichen Raum würde eine Anzeige wenigstens die Dinge etwas in Gang bringen.

Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen privatem und öffentlichen Raum diesbezüglich. Das ist ein Mythos.

Aber wie auch immer. Wen sollen die denn wie ermitteln? Da wird sicherlich keine Sonderkomission tätig werden.

Zitat:

@eva-roxi schrieb am 17. Juli 2024 um 19:24:21 Uhr:



Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 17. Juli 2024 um 16:37:23 Uhr:



Oder, dass in den 3 Tagen jemand anderes den Schaden verursacht hat. Es fehlt halt jeder Beweis.

Genau, da ist der Hund begraben. Da kann man nicht einmal eine Anzeige bei der Polizei aufnehmen lassen, da die Beschädigung auf privaten Grundstück passiert ist. Im öffentlichen Raum würde eine Anzeige wenigstens die Dinge etwas in Gang bringen.

Was für eine Anzeige? Fahrlässige Sachbeschädigung, und darum geht’s hier, ist keine Straftat. Das hat mit privatem Grund nichts zu tun. Sachbeschädigung, wenn vorsätzlich begangen, ist überall strafbar. Fahrlässige grundsätzlich nicht.

Zitat:

.......
Das ist alles richtig.
Nur genau der Satz: "Der Schaden kann schon vorher da gewesen sein" ist das Problem!

Da man es nicht beweisen kann, egal was man auch für Argumente bringt und der Hausmeisterservice es auch als Möglichkeit gelten lässt, ist er dennoch nicht bereit den Schaden zu begleichen. Er stellt sich einfach stur. Nun könnte man mit dem Anwalt daherkommen, aber das wird auch nichts daran ändern. Ich werde meine Selbstbeteiligung von 150,-€ noch einmal anmahnen und hoffen, dass er seine Versicherung aktiviert.
Man ist einfach der Dumme bei solchen Beschädigungen.

Sorry,

solche Mieter wie Dich habe ich als Immobilienbesitzer gefressen.
Nix an Miete bezahlen wollen, aber ALLES fordern.
Ich würde Dich bei nächster Gelegenheit als Mieter rausschmeißen,
wenn Du mir einen Anlass bietest.

Und da wundert Ihr Euch noch, dass es kaum Wohnraum gibt
bei der Anspruchshaltung seitens der Mieter.
Bestätigt mich nur in meiner Entscheidung, keine weitere
Immobilien zum Vermieten gekauft zu haben, sondern ne
schöne Yacht in Südfrankreich - da muss ich mich nicht mit Mietern
rumärgern.

Du hast keinerlei Beweise, dass es der Hausmeisterservice gewesen sein könnte.
Schaden DREI Tage später erst bemerkt????
Da kann - wie von vielen gepostet - alles mögliche in der Zwischenzeit passiert sein.
Vielleicht wollte auch nur xy seinen neuen Notausstiegshammer ausprobieren???
Beweis mir das Gegenteil - wir haben als Jugendliche viel Mist gebaut.
Auch auf angeblich - wie von Dir behauptet - unzugänglichen Geländen.

Also sei ein Mann und zahl die 150 Euro Selbstbeteiligung und verbuch es unter
Shit happens. Freu Dich über die neue Scheibe mit klarer Sicht.

Bei Deiner Anspruchshaltung soll der Vermieter wahrscheinlich auch noch
eine Hagelschaden bezahlen, weil er so dreist war den Stellplatz nicht zu überdachen.

Sorry, aber die Anspruchshaltung, der doofe Vermieter soll für alles zahlen,
kotzt mich einfach an.

Damit keine Missverständnisse aufkommen, hättest Du das ein bis zwei Stunden
nach den Arbeiten bemerkt und gemeldet, dann wäre das ein ganz anderes Thema.

Wer garantiert mir eigentlich als Vermieter, dass Du das Auto in den drei Tagen nicht
benutzt hast und der Schaden woanders entstanden ist???? Wo sind die Beweise dafür?

Deshalb der Wutausbruch, hier musste auch mal die Sicht der anderen Seite artikuliert werden.

just my 5 cents
kajakspider

Ähnliche Themen

Zitat:

@kajakspider schrieb am 18. Juli 2024 um 03:31:12 Uhr:



Zitat:

.......
Das ist alles richtig.
Nur genau der Satz: "Der Schaden kann schon vorher da gewesen sein" ist das Problem!

Da man es nicht beweisen kann, egal was man auch für Argumente bringt und der Hausmeisterservice es auch als Möglichkeit gelten lässt, ist er dennoch nicht bereit den Schaden zu begleichen. Er stellt sich einfach stur. Nun könnte man mit dem Anwalt daherkommen, aber das wird auch nichts daran ändern. Ich werde meine Selbstbeteiligung von 150,-€ noch einmal anmahnen und hoffen, dass er seine Versicherung aktiviert.
Man ist einfach der Dumme bei solchen Beschädigungen.

Sorry,

solche Mieter wie Dich habe ich als Immobilienbesitzer gefressen.
Nix an Miete bezahlen wollen, aber ALLES fordern.
Ich würde Dich bei nächster Gelegenheit als Mieter rausschmeißen,
wenn Du mir einen Anlass bietest.

Und da wundert Ihr Euch noch, dass es kaum Wohnraum gibt
bei der Anspruchshaltung seitens der Mieter.
Bestätigt mich nur in meiner Entscheidung, keine weitere
Immobilien zum Vermieten gekauft zu haben, sondern ne
schöne Yacht in Südfrankreich - da muss ich mich nicht mit Mietern
rumärgern.

Du hast keinerlei Beweise, dass es der Hausmeisterservice gewesen sein könnte.
Schaden DREI Tage später erst bemerkt????
Da kann - wie von vielen gepostet - alles mögliche in der Zwischenzeit passiert sein.
Vielleicht wollte auch nur xy seinen neuen Notausstiegshammer ausprobieren???
Beweis mir das Gegenteil - wir haben als Jugendliche viel Mist gebaut.
Auch auf angeblich - wie von Dir behauptet - unzugänglichen Geländen.

Also sei ein Mann und zahl die 150 Euro Selbstbeteiligung und verbuch es unter
Shit happens. Freu Dich über die neue Scheibe mit klarer Sicht.

Bei Deiner Anspruchshaltung soll der Vermieter wahrscheinlich auch noch
eine Hagelschaden bezahlen, weil er so dreist war den Stellplatz nicht zu überdachen.

Sorry, aber die Anspruchshaltung, der doofe Vermieter soll für alles zahlen,
kotzt mich einfach an.

Damit keine Missverständnisse aufkommen, hättest Du das ein bis zwei Stunden
nach den Arbeiten bemerkt und gemeldet, dann wäre das ein ganz anderes Thema.

Wer garantiert mir eigentlich als Vermieter, dass Du das Auto in den drei Tagen nicht
benutzt hast und der Schaden woanders entstanden ist???? Wo sind die Beweise dafür?

Deshalb der Wutausbruch, hier musste auch mal die Sicht der anderen Seite artikuliert werden.

just my 5 cents
kajakspider

Was für ein tollwütiger Besitzstandverwalter ohne Sinn und Verstand
(als doofer Vermieter haben sie sich selbst geoutet, der Ausbruch stammt nicht von mir)
1. Ich zahle Miete für Wohnung und Stellplatz.
2. Was für eine "Anspruchshaltung" wenn man als Geschädigter nur sein Recht einfordert?
3. Ich habe keinen Anspruch an den Vermieter gestellt, sondern dem Verursacher Hausmeisterservice.
4. Hast als Jugendlicher viel Mist gebaut, das scheint sich bis heute nicht geändert zu haben.
5. Wahrscheinlich hast du auf deiner Yacht zu lang in der Sonne gelegen.
6. Gehts dir jetzt besser?

Der kajakspider wollte doch nur bekannt machen, wie vermögend er ist. Das ist ihm gelungen. Ansonsten ist ihm höchstens gelungen, sich zu blamieren.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 18. Juli 2024 um 07:30:41 Uhr:


Der kajakspider wollte doch nur bekannt machen, wie vermögend er ist. Das ist ihm gelungen. Ansonsten ist ihm höchstens gelungen, sich zu blamieren.

Unfassbar, welche Typen selbst hier im Forum unterwegs sind!

Gab es bereits ein Gespräch mit dem Vermieter und/oder Hausmeisterservice? Wie war das Ergebnis? Vorher brauchen wir nicht weiterzudiskutieren.

Das ergibt sich alles aus dem Verlauf dieses Threads. Lesen hilft...

Guckst du hier.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 18. Juli 2024 um 07:30:41 Uhr:


Der kajakspider wollte doch nur bekannt machen, wie vermögend er ist. Das ist ihm gelungen. Ansonsten ist ihm höchstens gelungen, sich zu blamieren.

Das schlimme ist aber, dass er wohl trotzdem auch Befürworter hat. Oder wie erklärst du dir, dass er dafür 3 Daumenhoch bekommen hat?

kajakspider hat ja nicht Unrecht. Nur der Ton und das Großkotzige lassen es in einem schlechten Licht erscheinen.

Mal das Beispiel anders herum:

@eva-roxi parkt ihr Auto auf einem Privatgrundstück. 3 Tage später erhält sie einen Anruf des Grundeigentümers, sie soll 1000 Euro für Beseitigung von einem Ölfleck durch die Feuerwehr zahlen, der 3 Tage später genau auf dem Platz gefunden wurde, wo ihr Auto stand. Es könne nur durch ihr Auto verursacht worden sein, es sei das einzige, an das sich der Grundbesitzer erinnere, das da gestanden habe.

Wir würdest du zu dem Anspruch stehen? Locker - gegen jede Vernunft, weil in 3 Tagen ja noch andere Autos hätten da stehen können - zugeben, dass das wohl von deinem Auto kommt (obwohl du am Auto nichts siehst) und deine Versicherung informieren oder würdest du ablehnen, weil es eben keinerlei Beweis gibt, dass es von deinem Auto kommt?

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 18. Juli 2024 um 09:07:04 Uhr:


kajakspider hat ja nicht Unrecht. Nur der Ton und das Großkotzige lassen es in einem schlechten Licht erscheinen.

Mal das Beispiel anders herum:

@eva-roxi parkt ihr Auto auf einem Privatgrundstück. 3 Tage später erhält sie einen Anruf des Grundeigentümers, sie soll 1000 Euro für Beseitigung von einem Ölfleck durch die Feuerwehr zahlen, der 3 Tage später genau auf dem Platz gefunden wurde, wo ihr Auto stand. Es könne nur durch ihr Auto verursacht worden sein, es sei das einzige, an das sich der Grundbesitzer erinnere, das da gestanden habe.

Wir würdest du zu dem Anspruch stehen? Locker - gegen jede Vernunft, weil in 3 Tagen ja noch andere Autos hätten da stehen können - zugeben, dass das wohl von deinem Auto kommt (obwohl du am Auto nichts siehst) und deine Versicherung informieren oder würdest du ablehnen, weil es eben keinerlei Beweis gibt, dass es von deinem Auto kommt?

Das Beispiel hinkt.
Wenn mein Auto da steht, kann kein andres gleichzeitig da einen Ölfleck verursachen.
Ich würde mein Auto in der Werkstatt untersuchen lassen, ob da etwas leckt und wenn es so ist, dann würde ich meine Versicherung dazu beauftragen den Hausbesitzer zu entschädigen.
Ein Auto, was leckt, ohne daran den Beweis zu finden, gibt es nicht.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 18. Juli 2024 um 09:07:04 Uhr:


kajakspider hat ja nicht Unrecht. Nur der Ton und das Großkotzige lassen es in einem schlechten Licht erscheinen.

Er hat nur im Grundsätzlichen recht, nämlich, dass ein Grundstückseigentümer nicht für jeden Schaden verantwortlich gemacht werden kann.

Er ist aber absolut im Unrecht, was seine Vorwürfe an die TE anbelangt, weil diese nämlich mit keinem Wort erwähnt hat, den Eigentümer zur Erstattung des Schadens auffordern zu wollen.

Zitat:

@eva-roxi schrieb am 18. Juli 2024 um 09:14:11 Uhr:



Wenn mein Auto da steht, kann kein andres gleichzeitig da einen Ölfleck verursachen.
Ich würde mein Auto in der Werkstatt untersuchen lassen, ob da etwas leckt und wenn es so ist, dann würde ich meine Versicherung dazu beauftragen den Hausbesitzer zu entschädigen.
Ein Auto, was leckt, ohne daran den Beweis zu finden, gibt es nicht.

Du kannst Paypal beauftragen, Zahlungen zu leisten, aber nicht die Versicherung. Und die würde vom Hausbesitzer erst einmal einen Nachweis fordern, dass in den drei Tagen kein anderes Auto da gestanden hat. Und die Frage stellen, warum ihm der Ölfleck anscheinend zwei Tage lang nicht aufgefallen ist.

Ähnliche Themen