Fahrzeug aus Monaco hier anmelden?

Ich werde in dieser Woche ein noch in Monaco zugelassenes Fahrzeug nach hier bewegen und auf mich zulassen.
Gibt es Besonderheiten und welche Papiere benötige ich für die deutsche Zulassung ?
Wer hat so etwas schon mal abgewickelt?

Danke für die Antworten .

55 Antworten

Na vielleicht einfacher es mit d alten kennzeichnen einfach weiter zu fahren. .. oder einen weg zu finden es in f zuzulassen... ohne dort direkt e Wohnsitz anmelden zu müssen

Wenn das fz in d erst mal zum tüv muss u dann alle 2 jahre dort wieder hin muss... alter schwede.
Als ich in italien wohnte hatten die jungs ihre fz in Bulgarien angemeldet weil steuer u Versicherung e bruchteil war... u inmerhalb der eu freier verkehr herrschte... schade f d deutsche kfz steuer dann

Ich muss das Thema nochmals kurz aufmachen. Ich habe ein A6 gekauft, welcher in Österreich ausgeliefert wurde und auch kurze Zeit (1,5 Jahre) in Österreich angemeldet war und dann nach Monaco ging gekauft.

EG Übereinstimmungspapier habe ich da. Jedoch kein COC und kein Datenblatt, wobei auf dem EG steht so gut wie alles drauf wie auf einem Datenblatt.

Wie sieht es hier aus?

Muss für das Fahrzeug eigentlich eine Import Steuer bezahlt werden?

Zitat:

@audi-a6-v6-4f schrieb am 3. Juli 2023 um 18:04:56 Uhr:


Ich muss das Thema nochmals kurz aufmachen. Ich habe ein A6 gekauft, welcher in Österreich ausgeliefert wurde und auch kurze Zeit (1,5 Jahre) in Österreich angemeldet war und dann nach Monaco ging gekauft.

EG Übereinstimmungspapier habe ich da. Jedoch kein COC

https://www.adac.de/.../

Zitat:

Auf deutschen CoC steht meist "EG-Übereinstimmungsbescheinigung"
[...]
Wer keine CoC-Papiere für sein Fahrzeug hat oder diese verloren hat, kann diese beim Hersteller anfordern. Das klappt über einen Händler, die Niederlassung oder oft auch über die Online-Seite des Herstellers gegen Gebühr. Die Kosten sind unterschiedlich hoch

Zitat:

Muss für das Fahrzeug eigentlich eine Import Steuer bezahlt werden?

Weiß nicht was bzw. ob was davon bei Monaco zutrifft, weil Monaco ist in einigen Sachen mit der EU verbandelt und in anderen nicht:
https://www.adac.de/.../
https://www.adac.de/.../

notting

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War gar kein Problem, Monaco wird da behandelt wie Frankreich.

Einzig der TÜV Heinzi meinte mit einem Wikipedia Artikel vor ihm dass Monaco nicht zur EU gehört und daher vollabnahme notwendig war.

Ist aber Quatsch, war dann bei der Dekra weil der Typ auch sonst unfreundlich war und es war ganz normal HU AU fertig.

Also keine Steuer und ganz normal „TÜV“ machen.

Es war übrigens genau anders rum, hab grad nochmal nachgeschaut 😉 der tüv Heinzi war der gute und der Dekra Typ kam mit „ist nicht EU“. Aber sinngemäß eben kein Problem gewesen.

Ok also wenn es Probleme gibt, dann einfach zu einer anderen Prüfstelle.

Gut, dass die Einfuhrsteuer entfällt, habe mir hier schon sorgen gemacht.

Ich hab den dicken sogar immernoch, ist steuerfrei dann mit in die Schweiz und jetzt bald steuerfrei nach Spanien mit umgezogen, als umzugsgut.

Sieht das steuerrechtlich bei Umzugsgut nicht etwas anders aus, als bei Erwerb im Ausland?

Zitat:

Sieht das steuerrechtlich bei Umzugsgut nicht etwas anders aus, als bei Erwerb im Ausland?

Ja klar, das war auch eher OT. Mein ursprünglicher Erwerb in Monaco hatte auch nichts mit dem Umzug zu tun, also genau das was du machst.

Alles klar, das hört sich gut an. Werde morgen probieren das Fahrzeug so anzumelden, der TÜV aus Monaco geht noch über knapp 9 Monate, mal sehen was die sagen.

Hast Du den Prüfbericht aus Monaco?
Muss ein Verweis auf die EU Richtlinie vorhanden sein,nach der geprüft wurde,dann wird der auch anerkannt. Auf den holländischen ist es bspw unten im Kleingedruckten vermerkt

In Monaco gibt es wohl kein Bericht, wird jährlich ein neuer Zulassungschein ausgestellt . Dort muss das Fahrzeug komplett Mängelfrei sein, denke die Zulassungsstelle hat da bestimmt eine Liste ob das anerkannt wird oder nicht, im Internet konnte ich dazu nichts finden. Ein TÜV aus Österreich wird ohne weiteres anerkannt, das habe ich schon mal hinter mir

Zitat:

@-Magnethelm- schrieb am 3. Juli 2023 um 18:44:12 Uhr:


War gar kein Problem, Monaco wird da behandelt wie Frankreich.

Einzig der TÜV Heinzi meinte mit einem Wikipedia Artikel vor ihm dass Monaco nicht zur EU gehört und daher vollabnahme notwendig war.

An sich ist es auch völlig egal, aus welchem Land das Fahrzeug kommt.
Das Fahrzeug, wie hier vom Fragesteller hervorgebracht, hat eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (also eine EG-Typgenehmigung).
Da ist IMMER nur eine HU notwendig (Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
ist durchzuführen, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen.)

Kommt das Fahrzeug außerhalb der EU, ist vor der Inbetriebnahme immer eine HU durchzuführen.

Achtung:
Monaco ist kein Mitglied der Europäischen Union.
Aus dem Grund ist hier auf jeden Fall eine HU durchzuführen.

Ich würde mich nicht trauen, die letzte (fett gedruckte) Aussage uneingeschränkt zu vertreten. Möglicherweise gibt es ja bilaterale Verträge zwischen Deutschland und Monaco, nach denen bestimmte Sachverhalte so geregelt sind, als ob Monaco EU-Mitglied wäre. Ich weiß es aber nicht.

Mit der Schweiz gibt es z.B. solche Verträge, aber auch bei denen weiß ich nicht, auf welche Sachverhalte die sich erstrecken und auf welche nicht...

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