Fahrzeug aus Monaco hier anmelden?
Ich werde in dieser Woche ein noch in Monaco zugelassenes Fahrzeug nach hier bewegen und auf mich zulassen.
Gibt es Besonderheiten und welche Papiere benötige ich für die deutsche Zulassung ?
Wer hat so etwas schon mal abgewickelt?
Danke für die Antworten .
55 Antworten
Zitat:
@Ostelch schrieb am 30. Mai 2016 um 10:54:00 Uhr:
Wie Tecci schon richtig gesagt hat: Die Zulassungsstelle ist die richtige Adresse für die Frage. Erst wenn die merkwürdige Hürden aufrichten sollte, muss man überlegen, wie man reagiert. Hier jetzt weitere Meinungen von "Unzuständigen" einzuholen, bringt dich keinen Schritt weiter. Du steigerst nur deine Verwirrung.Grüße vom Ostelch
So so, die Zulassungsstelle ist die richtige Adresse.
Dann schau mal, was der TE dazu geantwortet hat.
Genau diese Momente liebe ich hier. Es wir tagelang rumgeschwafelt,
dann kommt die (richtige) Lösung.
Ja, die Zulassungsstelle IST der richtige Ansprechpartner. Weil die das Auto zulässt. Nicht der TÜV, nicht die Dekra, nicht sonst eine Prüforganisation. Wenn die Zulassungsstelle was anderes sagt, dann nützt die Aussage eines Prüfers null und nix. Im Idealfall stimmen die Antworten trotzdem überein.
Die Zulassungsstelle lässt aber nur dann zu, wenn der TÜV vorher abgenickt hat.
Es geht hier um die Art der Untersuchung und nicht das Ergebnis derselbigen...sollte man schon wissen und unterscheiden können.
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Zitat:
@Lagebernd schrieb am 30. Mai 2016 um 11:23:58 Uhr:
Die Zulassungsstelle lässt aber nur dann zu, wenn der TÜV vorher abgenickt hat.
Was der TÜV in diesem Fall "abzunicken" hat, entscheidet die Zulassungsstelle. Die entscheidet über die Zulassung, der TÜV arbeitet nur zu. Wenn der TE beim TÜV gut beraten wurde (im Gegensatz zum Dekra-Mann) und die Zulassung nunauch klappt, ist ja alles paletti und deine Entrüstung war umsonst.
Grüße vom Ostelch
Man kann es sich auch passend reden....
Ich kenne es genau so, wie der TE es erlebt hat.
Vor der Zulassung unter anderem
- Vollabnahme durch den TÜV gemäß § 21
zu finden auf jeder Seite irgendeines Straßenverkehrsamtes unter "Zulassung eines Nicht-EU Fahrzeugs.
(Monaco / Monte Carlo = Nicht EU)
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 30. Mai 2016 um 11:47:50 Uhr:
Man kann es sich auch passend reden....Ich kenne es genau so, wie der TE es erlebt hat.
Vor der Zulassung unter anderem
- Vollabnahme durch den TÜV gemäß § 21
Hier wurde ja genau KEINE Untersuchung nach §21 StVZO durchgeführt und benötigt, sondern einfach eine simple HU nach §29 StVZO. Vielleicht solltest du dir erst mal die Unterschiede vergegenwärtigen, bevor du hier "was passend reden" willst...du liegst schlicht falsch.
Egal ob 29 (Sicherheitsprüfung) oder 21 alle Prüfungen. Der TÜV muss seinen Segen geben, dann folgt die Zulassungsstelle! Darum gings!
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 30. Mai 2016 um 11:47:50 Uhr:
Man kann es sich auch passend reden....Ich kenne es genau so, wie der TE es erlebt hat.
Vor der Zulassung unter anderem
- Vollabnahme durch den TÜV gemäß § 21zu finden auf jeder Seite irgendeines Straßenverkehrsamtes unter "Zulassung eines Nicht-EU Fahrzeugs.
(Monaco / Monte Carlo = Nicht EU)
Du möchtest jetzt deine neben der Sache liegende Kritik "passend reden". Wie auch dieser Beitrag zeigt. Monaco ist zwar kein EU-Mitglied, aber so weit assoziiert, dass für Monaco die gleichen Vorschriften gelten.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 30. Mai 2016 um 12:02:45 Uhr:
Egal ob 29 (Sicherheitsprüfung) oder 21 alle Prüfungen. Der TÜV muss seinen Segen geben, dann folgt die Zulassungsstelle! Darum gings!
Nein, darum ging es nicht. Es ging darum, welche Untersuchung überhaupt durchzuführen ist. Sorry, du hast schlicht keine Ahnung von der Materie. Ist ja auch nicht schlimm, muss ja auch nicht sein. Aber dann verwirre doch wenigstens nicht andere Leute, wenn du einen Threadverlauf nicht folgen kannst oder rechtliche Grundlagen nicht kennst oder verstehst.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 30. Mai 2016 um 12:04:49 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 30. Mai 2016 um 12:02:45 Uhr:
Egal ob 29 (Sicherheitsprüfung) oder 21 alle Prüfungen. Der TÜV muss seinen Segen geben, dann folgt die Zulassungsstelle! Darum gings!
Nein, darum ging es nicht. Es ging darum, welche Untersuchung überhaupt durchzuführen ist. Sorry, du hast schlicht keine Ahnung von der Materie. Ist ja auch nicht schlimm, muss ja auch nicht sein. Aber dann verwirre doch wenigstens nicht andere Leute, wenn du einen Threadverlauf nicht folgen kannst oder rechtliche Grundlagen nicht kennst oder verstehst.
Habt ihr gelesen, was der TE geschrieben hat?
Ja, haben wir. Auch verstanden und beantwortet. Genauso wie auch die Folgefrage und die Ausführungen von -Magnethelm- von uns gelesen und verstanden wurden. Was uns zur Königin aller Fragen führt: hast du alles gelesen und verstanden, was die Leute hier geschrieben haben? Deine Antworten lassen jedenfalls nur den Schluss zu, dass dem nicht so ist...
Hallo. Darf ich eine etwas andere Frage stellen?
Möchte e 125er Vespa mit mc Kennzeichen in D zulassen und es in Frankreich benutzen.
Verdtehe dass ich ein coc benötige und ggf. e Bescheinigung des lokalen TÜV dh contrôle technique. Muss ich d Roller nach D bringen oder kann ich das nur mit d Papieren machen? Der Transport wäre teurer als das Teil Wet ist. Besten Dank.
Für die Zulassung muss es dem tüv vorgeführt werden. So habe ich das verstanden.
Das Fahrzeug muss nach D kommen, da es a) identifiziert werden muss und alles andere b) eine unerlaubte Fernzulassung wäre.