fahrwerkseintragung fehlgeschlagen wegen 4mm zu tief an der vorderachse....

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo gemeinde....

gestern war ich beim TÜV, und wollte mein 60\40 fahrwerk eintragen lassen...hab mich vorher informiert was ich alles brauche und hab alle benötigten papiere mitgebracht...fahrzeugschein, teilegutachten, achsvermessungsprotokoll...hab auch licht einstellen lassen und spur\sturz korrigieren lassen....

Nun haben sie den wagen auf so dicke balken gestellt,...links hinten und rechts vorne und ich sollte langsam einschlagen mit dem lenkrad...
Soweit passte alles doch dann rief er so nen dicken 150kg fettsack von lehrling der auf dem kotflügel rumwippen sollte...dann sollte ich mir des ansehen und beim wippen waren am radlauf nurnoch ca 6mm platz...der prüfer meinte es müssen mindestens 10mm sein....

Auf meine frage ob das fahrzeug im normalen fahrbetrieb überhaupt soweit einfedert sagte er mir doch "ja klar,...sogar noch viel tiefer"
meine frage war dann, warum -wenn es ja noch tiefer geht- nur 10mm frei bleiben müssen....darauf bekam ich keine antwort und er verschwand in seiner kleinen hütte....

Nun meine frage: kann ich einfach woanders zum tüv und es nochmal probieren??? meine werkstatt meinte das soll ich versuchen....

Ich habe das auto hinten mit 3 leute auf rücksitzbank, einem beifahrer und stahlfelgen im kofferraum beladen, bin die schlimmsten strecken hier gefahren und nix von schleifen oder so hat sich bemerkbar gemacht.... langsam geht mir das echt an die nerven und zu teuer ist der spaß mittlerweile auch schon geworden 🙁

Kann ich die radkastenverbreiterungen mit nem heißluftföhn irgendwie dehnen? bzw die radhausschale ?

ist doch alles schitte langsam....

gruß, heinzhassel

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Auf jeden Fall noch zu einer anderen Prüforganisation! Du hast einfach einen sehr genauen Prüfer erwischt.

Bei meiner letzten FW-Eintragung am Polo hatte ich einen sehr jungen Prüfer, der das Fzg. 45 Min. geprüft hat (sogar im Innenraum 😁). Danach hat er mir alle Rad-Reifen-Kombinationen ausser der gerade auf dem Fzg. befindlichen Sommeralufelge ausgetragen (und diese original-VW-Felge sogar mit eingravierter Nummer eingetragen). Auf meine Reklamation weigerte er sich, die Eintragung korrekt vorzunehmen, der danebensitzende Prüfer gab an, alles habe seine Richtigkeit.

Da ich aber nicht das erste Mal ein FW eintragen lasse, habe ich mich beim gleichen Betrieb an eine andere Stelle gewandt. Von dort aus wurde dann auch die alte Eintragung eingezogen, vernichtet, eine neue korrekt ausgestellt und der vorherige Prüfer auf seinem Privathandy (da nicht mehr dienstlich erreichbar) angerufen und zusammengefaltet.

Also: Nicht aufgegeben.

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naja eingetragen bekommt mans immer... irgendwie... aber siehs doch mal so .... der bürokratie kannst du nur trotzen in dem du dir den weg suchst der funktioniert um so etwas hin zu bekommen... sonst verlangen die irgendwann noch geld dafür das man sich ne andere antenne aufs auto schraubt...🙁 und bei mir ist alles richtig gemacht aber es liegt eben nür an der tüvlaune... ne normale fahrwerkseintragung kostet ca.47€ alles was drüber geht ist geldmacherrei und das sollte man sich nicht gefallen lassen.... meine meinung... und mit deinem zettel kannst du wohl zu nem anderen tüv is ja deine entscheidung....wo du dein auto begutachten lässt
MFG Alex

Verstehe ich nicht.Bei meinem Golf II hat der gute Mann von KÜS ! das Auto auch so auf Klötze gestellt.Trotz 15mm Tieferlegungsfederteller und 10mm Spurplatten und 185er Reifen hat der beim 60/40er Fahrwerk seine Taschenlampe in den Radausschnitt bekommen.Die Scheinwerfer hat er sogar noch etwas höher gedreht  😁 Würde auch beim nächsten Prüfer nichts von der Misere erzählen.
Grüße

hab jetzt nicht alles genau durchgelesen, deswegen sorry, wenns schon gesagt wurde:

Zitat:

wie serial schon sagte: bei uns gibts keinen einzigen paragraphen, der die tieferlegung an sich begrenzt. nur einige richtlinien (8cm holzklotz SOLLTE überfahren werden können). leider gibt es jedoch eben einige festgeschriebene maße, wie hoch lichttechnische einrichtungen am fzg sein müssen. so zb der berühmte §50 stvzo, der besagt, dass die leuchtende fläche des abblendlichtscheinwerfers an der unteren kante mindestens 500mm von der fahrbahn entfernt sein muss. der macht meistens den strich durch die rechnung (besonders beim einser golf).

Dieser Paragraph greift erst bei Fahrzeugen, die nach Inkrafttreten des Paragraphen am 1.1.1988 Ihre Erstzulassung haben. Manche Gerichte legen es sogar so aus, dass diese Fahrzeuge Ihre Typisierung danach haben mussten, so könnte man ein 93er Golf 1 Cabrio theoretisch sogar noch unterhalb der 50cm-Marke betreiben, dieses "Facelift" seine Typisierung irgendwann 1987 hatte - ist allerdings wohl mittlerweile nicht mehr oft gesehen...

Meiner war EZ 1.3.88 - da hats auf jeden Fall gegriffen und ich musste hochschrauben....

hm heute war der prüfer von letzter woche nicht da, also soll ich morgen nochmal vorbei schaun....

Hab in der anderen prüfstelle davon ja auch nur berichtet, um kosten zu sparen...quasi woanders nochmal vorführen, nur halt ohne die ganzes test, und überprüfungen ob alles stimmt...auf dem zettel war ja auch nur angegeben wegen vorn...naja ich werd ja morgen sehen ob es dem prüfer nun so passt...

grüße, heinzhassel

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So, heute habe ich es geschafft und das fahrwerk wurde eingetragen 🙂
Kostenpunkt insgesammt 73,00€

doch auf der rückfahrt mussten die gelben engel anrücken, da mein kupplungsseil gerissen ist...morgen steht hochzeit an und keine zeit zum rep also ist auto nun inner werke 🙁

danke für eure hilfe, gruß

also 73€ find ich is ne abzocke!!! sorry aber das find ich echt zu viel!!!🙁

hm,bei uns köst ne standart eintragung 43 euro.
beim tüv süd.

bei mir um die 30€🙂 habe vorhin erst wieder für 31€ was eintagen lassen und da kostet das fahrwerk max 10€ mehr ach ja ich lasse immer von küs eintragen

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