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Fahrwerk & Felgen - TÜV Hessen

Themenstarteram 30. April 2014 um 18:49

Hallo Leute,

ich wollte mir mal von euch ein paar Meinungen bzw. Ratschläge holen.

Ich habe bei einem KW Stützpunkt Raum FFM ein KW Gewindefahrwerk für mein Fahrzeug geordert inklusive Einbau. Gleichzeitig habe ich mir noch neue OZ Felgen(in normalen Dimensionen) für mein Fahrzeug geordert. Für beides liegt selbstredend ein Teilegutachten vor.

Da sich der Einbau um 3 Wochen verzögert hatte, hatte ich die Felgen schonmal montiert und bin mit denen dann hin gefahren und habe drum gebeten, diese doch bitte gleichzeitig mit dem Fahrwerk beim TÜV eintragen zu lassen, sozusagen in einem Aufwasch und um doppelte TÜV Gebühren zu sparen. Da wurde in der Werkstatt schonmal das Gesicht verzogen und das Ende vom Lied war, das ich noch die original Sommerräder holen musste, weil das KW Gutachten nur mit original Rädern nach §19 begutachtet werden könnte, ansonst nämlich nach $21 und dann müsste ich gleich mal 300-400€ für eine Vollabnahme hinlegen laut Aussage von der Werkstatt. Auch hätte ein TÜV'ler in der Werkstatt vorbei geschaut und gesagt, mit den OZ Felgen is nich.

Nun wie dem auch sei, mit den original Felgen war es dann kein Problem und das Fahrwerk ist jetzt auch eingetragen. Dann ist die Werkstatt noch zur Haupt TÜV-Stelle in Frankfurt am Main vorbei um meine OZ Felgen eintragen zu lassen.

Dort wäre vom TÜV die Aussage getroffen worden, es müssten Fahrtests mit meinem Fahrzeug durchgeführt werden, ich müsste das Fahrzeug 2-3 Tage da lassen und mit ca. 800€ rechnen!

Ist das normal? Für das Fahrwerk sowie die Felgen liegt jeweils ein Teilegutachten des Herstellers bei, aber diese beziehen sich natürlich auf Serienzustand, und sind nicht in Kombination gültig.

Aber ich gehe mal davon aus, dass das auf alle Teilegutachten zutrifft, die es für Felgen und Fahrwerke gibt.

Kann mir doch keiner erzählen das es gängige Praxis ist, extra Fahrtests durchzuführen. Für 800€ würde das doch kaum einer machen lassen?

Wäre für ein paar Ratschläge echt dankbar ;-)

Gruß

Chris

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ist das normal? Für das Fahrwerk sowie die Felgen liegt jeweils ein Teilegutachten des Herstellers bei,

Und?

Die Auflagen der Gutachten müssen erfüllt sein.

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Hi,

bei solchen Umbauten ist selbstverständliche eine Einzelabnahme fällig. Die darf im Westen (also Hessen) nur der Tüv machen.

Erschwerend kommt in Hessen (und nur dort) hinzu das Einzelabnahmen nachträglich noch von einer Zentralen stelle überprüft werden. Das kostet zusätzlich und die Prüfer sind gezwungenermaßen extrem pinkelig damit sie hinterher keinen Ärger bekommen.

Normalerweise müßte ein Verschränkungstest reichen, aber auch Fahrversuche sind nicht unüblich. Ob die Kosten aber gerechtfertigt sind!?

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

 

Erschwerend kommt in Hessen (und nur dort) hinzu das Einzelabnahmen nachträglich noch von einer Zentralen stelle überprüft werden. Das kostet zusätzlich und die Prüfer sind gezwungenermaßen extrem pinkelig damit sie hinterher keinen Ärger bekommen.

Ich denke, dass DAS das Problem ist.

Der TÜV in Hessen ist mittlerweile dafür bekannt, die meisten Probleme zu machen. Selbst wenn man in einem Nachbarbundesland problemlos 'ne Abnahme bekommt, kann es bei der Eintragung in die Papiere durch die Zulassungsbehörde Schwierigkeiten geben.

Die Berichte bei den Gas-Abnahmen sprechen Bände...

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

 

Normalerweise müßte ein Verschränkungstest reichen, aber auch Fahrversuche sind nicht unüblich. Ob die Kosten aber gerechtfertigt sind!?

Gruß Tobias

Ja, so läuft das in Bayern. Zwar nicht mehr so lax wie früher, aber trotzdem mit vertretbaren Kosten und Aufwand. Allerdings hängt es hier auch vom Prüfer ab. Ist der Prüfer nicht soo fit in der speziellen Materie, dann blockt der und verlangt tw. unmögliche Nachweise.

Das ging mir so mit der Eintragung der Spurverbreiterung so (die 18" waren nicht Bestandteil des Gutachtens der SV, also Einzelabnahme nach §19.2 und §21 StVZO). Die eine Prüfstelle wollte nix machen, da die einen Festigkeitsnachweis vom SV-Hersteller (H&R) haben wollte. Dem anderen Prüfer war das Schnuppe, weil er keinen entscheidenen Unterschied zwischen den Serien 17"ern und den 18"ern sah (gleiche Reifenbreite, gleiche Traglast, nur etwas anderer Querschnitt). Es musste nur passen.

Von den Kosten her war es die doppelte Gebühr von Abnahmen nach §19.3 StVZO. Mehr nicht.

Eine Einzelabnahme bei Teilen mit gültigem Gutachten sollte nie wirklich teuer werden, da es ja 'ne Prüfgrundlage gibt.

Einzig beim Einbau von Teilen oder Motorumrüstungen die nie für das entsprechende Fahrzeug vorgesehen waren, kann es schnell teuer werden, da man hier oft auch aufwändige Versuche starten muss.

 

Gruß

Bau ein Fahrwerk ein, mit einer festen Tieferlegung, dann wird auch eine Abnahme nach §21 kein großer Aufwand sein. Da ein Gewindefahrwerk mit einem Verstellbereich, zum unüberschaubaren Risiko für einen TÜV-Ing. wird, wenn Prüfgrundlagen abweichen, wäre dieser ganz schön dämlich, einfach so seinen Stempel drunter zusetzen. Da reicht eben euer Bauchgefühl, sondern nur ein fundierter Versuch.

Und nochmal:

Ein Gewindefahrwerk in die höchste, danach in die tiefste Stellung bringen, dazu jedes Mal Spur und Sturz komplett vermessen und korrigieren, je einen Verschränkungstest, Brems und Fahrversuch im ausgeladenen Zustand, lassen sich einfach nicht in einer halben Stunde und für €50,- erledigen. Seit doch bitte realistisch...

Der TÜV in Hessen ist wirklich so eine Sache.. eventuell besser zur Dekra nach Thüringen fahren :D Mit einem TÜV in Hessen habe ich positive Erfahrungen: Gießen. Allerdings ging es da "nur" um die Eintragung von Felgen und Spurplatten.

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Bau ein Fahrwerk ein, mit einer festen Tieferlegung, dann wird auch eine Abnahme nach §21 kein großer Aufwand sein. Da ein Gewindefahrwerk mit einem Verstellbereich, zum unüberschaubaren Risiko für einen TÜV-Ing. wird, wenn Prüfgrundlagen abweichen, wäre dieser ganz schön dämlich, einfach so seinen Stempel drunter zusetzen. Da reicht eben euer Bauchgefühl, sondern nur ein fundierter Versuch.

Da gibt's kein unüberschaubares Risiko.

Das Fahrwerk hat einen "TÜV-geprüften Einstellbereich" für eine 10-40mm Tieferlegung.

Liest man sich das Gutachten und die dazugehörige Einbauanleitung durch, steht da nix von der Prüfung im Einstellbereich, sondern nur für 'ne feste Größe, die eingestellt wurde. Muss auch so dokumentiert sein.

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Und nochmal:

Ein Gewindefahrwerk in die höchste, danach in die tiefste Stellung bringen, dazu jedes Mal Spur und Sturz komplett vermessen und korrigieren, je einen Verschränkungstest, Brems und Fahrversuch im ausgeladenen Zustand, lassen sich einfach nicht in einer halben Stunde und für €50,- erledigen. Seit doch bitte realistisch...

Es geht hier nich um 50 Euro. Meist wird mindestens die doppelte Gebühr für Änderungsabnahmen nach §19.2 in Verbindung mit §21 StVZO berechnet. Die einfache Gebühr liegt mittlerweile bei ca. 40 Euro.

Interessant ist eher, dass der Prüfer bei Einzelabnahmen zusätzlich noch nach Zeitaufwand berechnen darf. Und hier hängt's eben vom Prüfer ab.

 

In unserem Fall hier müsste der TE also das Fahrwerk auf einen Wert einstellen (s. Gutachten). Damit dann zum Vermessen (mit den anderen Felgen, direkte Fahrten sind nur zum TÜV auch mit erloschener BE möglich, zum Vermessen wird's legal schwierig). Die Felgen müssen nun auch drunter passen (s. Auflagen Felgen).

Der Hinweis, das Gewindefahrwerk nach ganz nach oben bzw. nach unten zu schrauebn, geht an der Praxis vorbei, da man nach dieser Logik den kompletten Verstellbereich durchmessen müsste, was niemals gehen kann. Das Einstellen des Sturzes (sofern möglich) auf Herstellerwerte ginge hier gar nicht. Also muss man hier einen Kompromiss eingehen, steht auch so im Einbauhandbuch des FW drinne: Die Fahrwerksgeometrie ist gemäß Vorgaben des Fahrzeugherstellers neu einzustellen. Sollten die Werte aufgrund

einer erheblichen Höhenabweichung nicht einstellbar sein, so ist ein optimaler Wert in Nähe des Toleranzbereiches des

Fahrzeugherstellers einzustellen.

 

Es ist halt schon immer so gewesen, dass selbst Prüfer beim TÜV nicht richtig lesen (können) und nicht von ihrer Meinung ablassen.

Oft sind Prüfer, die oft bei Tunern unterwegs sind, die bessere Wahl. Eben weil die die Gemeinheiten der StVZO kennen und sich durch diverse Vorfälle in der Vergangenheit, die Spreu vom Weizen getrennt hat. Gefälligkeitsgutachten gibt es im Gegensatz zur HU fast gar nicht mehr, da sich der Prüfer im Gegensatz zu HU nicht auf die Momentaufnahme berufen kann.

Wichtig für den Pürfer ist in unserem Fall, dass der geprüfte zulässige Verstellbereich mit dokumentiert wurde, damit der Prüfer im Falle einer Verkehrskontrolle aus dem Schneider ist. Früher war es ja Gang und Gäbe, dass das Gewinde-FW eingetragen wurde (ohne Verstellbereich) und dann gnadenlos runtergeschraubt wurde. Da musste dann ein Gutachter erst feststellen, wieviel es zu tief war. Heute kann der Gutachter genau bei den hinterlegten Abnahmen schauen, wer was abgenommen hat...

 

In diesem Sinne

Themenstarteram 2. Mai 2014 um 17:21

Hallo zusammen,

bin heute kurz nach Mainz zum TÜV Rheinland gefahren, sind nur 30km von mir zuhause, hatte vorher angerufen und gefragt ob ich noch kommen kann um Alu's einzutragen.

Das Ende vom Lied war das ich in nicht mal 1h wieder vom Hof war, hat mich 112,30€ gekostet ohne das ich dem Prüfer irgendwas gut zureden musste. Der hat selbst nur mit dem Kopf geschüttelt über den TÜV Hessen. Der hat auch kein Wort darüber gesagt das Fahrwerk hoch und runter zu drehen, macht auch keinen Sinn, wie hmld schon schrieb, ist die Tieferlegung ja in der Änderungsabnahme fest eingetragen.

Muss jetzt nochmal auf die Zulassungsstelle und alles in den Schein eintragen lassen, hoffe da erwarten mich dann keine bösen Überraschungen mehr.

Das Alles sein Geld kostet ist richtig und habe ich auch nichts dagegen, aber man muss auch auf dem Teppich bleiben, 800€ wäre ein Witz gewesen. Den Aufwand den die betrieben wollen geht völlig an der Realität vorbei. Die Felgen sind mit den Maßen die ich habe sehr nah an den Serien 19er, was der TÜV Hessen da machen wollte kann einfach nicht normal sein.

so long

Gruß

Chris

Zitat:

Original geschrieben von Aufzuender

 

Muss jetzt nochmal auf die Zulassungsstelle und alles in den Schein eintragen lassen, hoffe da erwarten mich dann keine bösen Überraschungen mehr.

Hi,

da drück ich dir die Daumen. Einige Hessische Zulassungsstellen in Hessen machen da wohl wirklich Ärger weil natürlich viele ins "Ausland:rolleyes:" ausweichen für solche eintragungen.

Gruß Tobias

am 3. Mai 2014 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Zitat:

Original geschrieben von Aufzuender

 

Muss jetzt nochmal auf die Zulassungsstelle und alles in den Schein eintragen lassen, hoffe da erwarten mich dann keine bösen Überraschungen mehr.

Hi,

da drück ich dir die Daumen. Einige Hessische Zulassungsstellen in Hessen machen da wohl wirklich Ärger weil natürlich viele ins "Ausland:rolleyes:" ausweichen für solche eintragungen.

Gruß Tobias

Auch eine hessischen Zulassungsstelle hat garnix zu maulen, wenn der Kunde mit einer Änderung der Räder und des Fahrwerks im Brief kommt und dazu einen neuen KFZ-Schein braucht. Diese Änderung ist wie in diesem Fall von einem TüV-Sachverständigen geprüft und abgenommen. Das Ganze ist dann entweder im Brief oder auf einem separaten Arbeitsblatt ausgeführt. Und das die Zulassungsstelle zu akzeptieren, egal wo die ist.

Themenstarteram 3. Mai 2014 um 9:41

Ich habe diese Aussage hier von jemandem erhalten:

In Hessen ist allerdings manches etwas strenger als in anderen Bundesländern. In Baden-Württemberg werden die Gutachten üblicherweise von den Zulassungsstellen direkt in die Fahrzeugpapiere übernommen. In Hessen ist noch eine sogenannte Bündelungsbehörde zwischengeschaltet, welche die Gutachten überprüft. Diese Überprüfung ist nach meiner Kenntnis recht streng, vor allem wenn es sich um extremere Umbauten handelt. Daher scheuen manche Sachverständige solche Abnahmen oder treiben den Aufwand in die Höhe.

Naja mal abwarten was es bei mir gibt, werde wohl am Dienstag hinfahren.

Gruß

Chris

muss es denn überhaupt eingetragen werden? Reicht nicht das Mitführen der Abnahmebescheinigung?

Ansonsten bin ich auch der Meinung das hier nicht die Zulassungsbehörde entscheidet ob das Gutachten/ Abnahmebescheinigung des Prüfers eintragungsfähig ist. Sonst könnten wir ja gleich zur Zulassungsstelle statt zum TÜV fahren. mMn. Wäre das Amtsanmaßung.

Hi,

es ist ja nicht die Zulassungsstelle sondern diese seltsame Behörde. ;)

Gruß Tobias

Themenstarteram 3. Mai 2014 um 9:51

Nein das Mitführen reicht nicht aus hat mir der TÜV Prüfer erklärt, für die Felgen war eine Einzelabnahme nach §21 erforderlich wegen dem Gewindefahrwerk, und deswegen muss das unverzüglich in den Schein eingetragen werden, z.Z. fahre ich ohne Betriebserlaubnis wie es so schön heisst.

am 3. Mai 2014 um 9:52

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

es ist ja nicht die Zulassungsstelle sondern diese seltsame Behörde. ;)

Gruß Tobias

Die Zulassungsstelle stellt den neuen KFZ-Schein aus. Und das auf Grundlage der Papiere, die sie vorgelegt bekommt.

Ob das jetzt eingetragen werden muss, ist ein anderes Thema.

Zitat:

Nein das Mitführen reicht nicht aus hat mir der TÜV Prüfer erklärt,

Steht ja dann auch so in der Abnahme-Bescheinigung.

Ich weiß nicht, ob ich da etwas falsch verstanden haben, doch wenn bei einem Gewindefahrwerk die Verstellbarkeit für den Kunden auch nach der Eintragung erhalten bleiben soll, dann eben nur nach den geprüften Voraussetzungen. In diesem Falle die Originalräder. Andernfalls muss man dem TÜV-Ing. zugestehen, dass er die Extremsituationen erst prüft, bevor er seinen guten Namen daruntersetzt.

Wird die Tieferlegung fest eingetragen ist der Aufwand geringer, da die neuen Räder ja lediglich bei dieser Einstellung passen müssen. Das ist dann nicht viel anders als bei einem normalen Sportfahrwerk.

Es ist eine irrige Meinung, dass die Radgeometrie keinen Einfluss auf eine Eintragung hat. Die Freigängigkeit kann beispielsweise durch Sturz und Spur verändert werden, aber egal: Der TE hat seinen Eintrag und ich keinen Ärger, wenn etwas passiert...

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