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Fahrwerk & Felgen - TÜV Hessen

Themenstarteram 30. April 2014 um 18:49

Hallo Leute,

ich wollte mir mal von euch ein paar Meinungen bzw. Ratschläge holen.

Ich habe bei einem KW Stützpunkt Raum FFM ein KW Gewindefahrwerk für mein Fahrzeug geordert inklusive Einbau. Gleichzeitig habe ich mir noch neue OZ Felgen(in normalen Dimensionen) für mein Fahrzeug geordert. Für beides liegt selbstredend ein Teilegutachten vor.

Da sich der Einbau um 3 Wochen verzögert hatte, hatte ich die Felgen schonmal montiert und bin mit denen dann hin gefahren und habe drum gebeten, diese doch bitte gleichzeitig mit dem Fahrwerk beim TÜV eintragen zu lassen, sozusagen in einem Aufwasch und um doppelte TÜV Gebühren zu sparen. Da wurde in der Werkstatt schonmal das Gesicht verzogen und das Ende vom Lied war, das ich noch die original Sommerräder holen musste, weil das KW Gutachten nur mit original Rädern nach §19 begutachtet werden könnte, ansonst nämlich nach $21 und dann müsste ich gleich mal 300-400€ für eine Vollabnahme hinlegen laut Aussage von der Werkstatt. Auch hätte ein TÜV'ler in der Werkstatt vorbei geschaut und gesagt, mit den OZ Felgen is nich.

Nun wie dem auch sei, mit den original Felgen war es dann kein Problem und das Fahrwerk ist jetzt auch eingetragen. Dann ist die Werkstatt noch zur Haupt TÜV-Stelle in Frankfurt am Main vorbei um meine OZ Felgen eintragen zu lassen.

Dort wäre vom TÜV die Aussage getroffen worden, es müssten Fahrtests mit meinem Fahrzeug durchgeführt werden, ich müsste das Fahrzeug 2-3 Tage da lassen und mit ca. 800€ rechnen!

Ist das normal? Für das Fahrwerk sowie die Felgen liegt jeweils ein Teilegutachten des Herstellers bei, aber diese beziehen sich natürlich auf Serienzustand, und sind nicht in Kombination gültig.

Aber ich gehe mal davon aus, dass das auf alle Teilegutachten zutrifft, die es für Felgen und Fahrwerke gibt.

Kann mir doch keiner erzählen das es gängige Praxis ist, extra Fahrtests durchzuführen. Für 800€ würde das doch kaum einer machen lassen?

Wäre für ein paar Ratschläge echt dankbar ;-)

Gruß

Chris

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ist das normal? Für das Fahrwerk sowie die Felgen liegt jeweils ein Teilegutachten des Herstellers bei,

Und?

Die Auflagen der Gutachten müssen erfüllt sein.

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Bin nur Laie, aber meiner Ansicht nach ist es richtig was der TÜV sagt, zulässig und abgenommen nur wie bei Serienausstattung und alles andere ist Einzelabnahme.

Denke aber nicht dass da das Fahrzeug 3 Tage dort bleiben muss, denn mit Sicherheit werden da keine Tests von 3 Tagen Dauer durchgeführt. Aber dazu kann Dir nur ein Fachmann eine 100%ige Auskunft geben und hoffe es findet sich einer der antwortet.

Nur vom logischen ist halt die Aussage die Du bezüglich der Einzelabnahme hast normalerweise für jeden verständlich und nachvollziehbar. Was Dein Satz betrifft es fahren so viele damit herum die dafür sicher nicht das Geld ausgeben, da hast Du sicher auch recht.

Nur wenn die einen Unfall haben wird es für die teuer, da es nicht eingetragen und damit die Zulassung des Fahrzeuges an sich erloschen ist. Es fahren auch so viele mit den blauen Birnchen vorne in den Lampen herum die haben auch alle keine Zulassung, das nur mal nebenbei.

Zitat:

Ist das normal? Für das Fahrwerk sowie die Felgen liegt jeweils ein Teilegutachten des Herstellers bei,

Und?

Die Auflagen der Gutachten müssen erfüllt sein.

Themenstarteram 30. April 2014 um 19:19

Die Auflage des Felgen Teilegutachten ist ein Fahrwerk im Serienzustand, was ja nicht mehr der Fall ist. Alle anderen Auflagen sind erfüllt bzw eingehalten. Das hilft mir also erstmal nicht weiter.

Da du ja lieber verschweigst, um welche Rad-/Reifenkombi es sich auf welchem Fahrzeug handelt, und ich nicht aus dem Kaffeesatz lesen kann, muss ich sagen, dass die Aussagen des TÜV's grundsätzlich richtig sind.

Fahrwerk und Räder können nur nach einer Begutachtung nach §21 abgenommen werden. Die angegebenen Kosten dafür und die erforderliche Zeit halte ich allerdings für sehr ambitioniert...

Themenstarteram 30. April 2014 um 20:21

Ich halte die Angaben um welche Rad/Reifenkombi und um welches Fahrzeug es sich handelt für irrelevant im Bezug auf mein Problem, denn an der Aussage, dass die Felgen mit dem zugehörigen Teilegutachten nach $19 eingetragen werden könnten, wenn ich noch das Serienfahrwerk drinne hätte, ändert sich ja nichts.

Aber vielleicht irre ich mich ja auch, es handelt sich um OZ Supertourismo LM 8,5x19 ET44 mit 255/35 95Y auf einem Audi A6 4F Avant Quattro 3,0 TFSI mit KW Street Comfort 30mm vo/hi.

Serienbereifung wäre 8x17 ET48 mit 245/45

Gruß

Chris

Nachdem es sich nicht um ein höhenverstellbares Fahrwerk handelt, halte ich das Vorgehen für leicht übertrieben. Wenn sowohl die Veränderungen durch das Fahrwerk als auch durch die Räder der Originalzustand des jeweils Anderen nicht berührt wird, sollte man davon ausgehen dürfen, dass es passt.

Einen Verschränkungstest und eine kurze Probefahrt mit Beladung würde ich dennoch durchführen, bevor ich solch eine Abnahme machen würde.

Würde dann aber trotzdem eine Eintragung werden, im Bereich von etwa €150,-. Für Beides!

Themenstarteram 30. April 2014 um 20:48

Das KW Street Comfort ist ein Gewindefahrwerk, für mein Fahrzeug kann man es im Bereich 20-40mm verstellen, meins ist jetzt in der Mitte mit 30mm vo/hi eingestellt und auch beim TÜV abgenommen aber mit meinen original Rädern, nicht mit den OZ

Zitat:

Original geschrieben von Aufzuender

Das KW Street Comfort ist ein Gewindefahrwerk, für mein Fahrzeug kann man es im Bereich 20-40mm verstellen, meins ist jetzt in der Mitte mit 30mm vo/hi eingestellt und auch beim TÜV abgenommen aber mit meinen original Rädern, nicht mit den OZ

Okay, dann ist eh alles klar!

Ein Gewindefahrwerk wird in beiden "Extremeinstellungen" geprüft. Wie sich da ein Rad verhält, das sowohl breiter ist, als auch die Spur verbreitert, steht in den Sternen. Das muss der Ing. dann im Einzelfall prüfen, also das Fahrwerk hoch- und runterschrauben. Dazu dann noch jedes Mal Spur und Sturz einstellen...

Da brauch man sich dann auch nicht mehr über die Zeit und die Kosten wundern, oder?

Themenstarteram 1. Mai 2014 um 7:57

Nee alles klar ist mir nichts, bin ja kein Ingenieur ;)

Deine Ausführungen hören sich auf der einen Seite logisch an, auf der anderen Seite bietet Audi den A6 von werk aus schon mit 4 verschiedenen Fahrwerken an (normal, Sport -20mm, S-Line -30mm und Luftfederung, sprich variabler Höheneinstellung) zum anderen konnte man den Wagen auch von Werk aus mit 19 Zoll Felgen und 255/35er Reifen bestellen, was der Erstbesitzer von meinem Fahrzeug leider nicht getan hat.

Was ich damit eigentlich sagen möchte, ist, das es so schon einige Kombinationen gibt, die alle dem Serienzustand entsprechen und die OZ Felgen im Handumdrehen für 80€ eingetragen wären. Und nur weil jetzt ein KW Gewindefahrwerk drin ist, soll alles anderst sein und mal eben 800€? Da fehlt mir scheinbar der Horizont zu, das Fahrwerk ist ja extra für mein Fahrzeug konfiguriert. Und ich kann mir kaum vorstellen dass das Felgengutachten mit 4 verschieden A6 gemacht wurden, wenn sich die Aussage auf Serienzustand des Fahrwerks bezieht um alle Optionen abzudecken.

Zitat:

Original geschrieben von Aufzuender

Nee alles klar ist mir nichts, bin ja kein Ingenieur ;)

Deine Ausführungen hören sich auf der einen Seite logisch an, auf der anderen Seite bietet Audi den A6 von werk aus schon mit 4 verschiedenen Fahrwerken an (normal, Sport -20mm, S-Line -30mm und Luftfederung, sprich variabler Höheneinstellung) zum anderen konnte man den Wagen auch von Werk aus mit 19 Zoll Felgen und 255/35er Reifen bestellen, was der Erstbesitzer von meinem Fahrzeug leider nicht getan hat.

Was ich damit eigentlich sagen möchte, ist, das es so schon einige Kombinationen gibt, die alle dem Serienzustand entsprechen und die OZ Felgen im Handumdrehen für 80€ eingetragen wären. Und nur weil jetzt ein KW Gewindefahrwerk drin ist, soll alles anderst sein und mal eben 800€? Da fehlt mir scheinbar der Horizont zu, das Fahrwerk ist ja extra für mein Fahrzeug konfiguriert. Und ich kann mir kaum vorstellen dass das Felgengutachten mit 4 verschieden A6 gemacht wurden, wenn sich die Aussage auf Serienzustand des Fahrwerks bezieht um alle Optionen abzudecken.

damit gibst du die Antwort doch selbst ! Das KW Gewindefahrwerk ist nicht orginal und somit nicht mit werksseitig vergleichbar. denn auch bei den werksseitigen Fahrwerk wurden die verschiedenen Test und Einstellungen vorgenommen und geprüft, nur eben mit der Hausmarke. Da du nun andere Hersteller verbaust muss du alles einzeln abnehmen / prüfen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Aufzuender

Nee alles klar ist mir nichts, bin ja kein Ingenieur ;)

Deine Ausführungen hören sich auf der einen Seite logisch an, auf der anderen Seite bietet Audi den A6 von werk aus schon mit 4 verschiedenen Fahrwerken an (normal, Sport -20mm, S-Line -30mm und Luftfederung, sprich variabler Höheneinstellung) zum anderen konnte man den Wagen auch von Werk aus mit 19 Zoll Felgen und 255/35er Reifen bestellen, was der Erstbesitzer von meinem Fahrzeug leider nicht getan hat.

Was ich damit eigentlich sagen möchte, ist, das es so schon einige Kombinationen gibt, die alle dem Serienzustand entsprechen und die OZ Felgen im Handumdrehen für 80€ eingetragen wären. Und nur weil jetzt ein KW Gewindefahrwerk drin ist, soll alles anderst sein und mal eben 800€? Da fehlt mir scheinbar der Horizont zu, das Fahrwerk ist ja extra für mein Fahrzeug konfiguriert. Und ich kann mir kaum vorstellen dass das Felgengutachten mit 4 verschieden A6 gemacht wurden, wenn sich die Aussage auf Serienzustand des Fahrwerks bezieht um alle Optionen abzudecken.

Da war eben Audi etwas fleißiger als KW und hat alles prüfen lassen. ;)

Da ich aber die Firma KW sehr gut kennen (bin mit dem Firmengründer gut bekannt) und weiß, dass diese sehr aufwändige Test durchführen und auch gebräuchliche Modellvarianten mit einschließen, gehe ich davon aus, dass bei deinem A6 eben nicht alles so easy passt. Als TÜV-Ing. würde ich mich da auch nicht so weit aus dem Fenster lehnen und einfach eintragen, ohne einen sehr genauen Blick darauf zu werfen...

am 1. Mai 2014 um 20:28

Ich würde das Ganze nochmal bei einem seriösen Reifenhändler/Tuner oder einer kompetenten Werkstatt vorstellen - die Prüfer kommen ja regelmäßig raus.

Ich gehe mal nicht davon aus, dass sich inzwischen etwas geändert hat, aber bei meiner Rad/Reifenkombination in Verbindung mit Fahrwerk und jeweils vorhandenen Teilegutachten hat das damals sogar die GTÜ abnehmen/eintragen dürfen.

Zuerst hatte ich die Felgen/Räder (auch Teilegutachten, keine ABE) montiert und begutachten/"eintragen" lassen. Also einfach eine Änderungsabnahme.

Das Fahrwerk 2 Jahre später (H&R mit Teilegutachten) wurde ebenfalls per Änderungsabnahme begutachtet/eingetragen.

Soweit ich mich erinnern kann, ist in den Teilegutachten vermerkt, dass das Gutachten unter Serienbedingungen gilt und Abweichungen "gesondert zu beurteilen/begutachten" sind.

Grundsätzlich gehts da aber um Auflagen wie Freigängigkeit der RR-Kombination, Radabdeckung etc.

Dies lässt sich ja alles in Kombination beurteilen.

So war es dann auch bei Rädern und Fahrwerk.

Als das Fahrwerk abgenommen wurde, wurde im Gutachten vermerkt, dass der Einbau in Verbindung mit der Sonder-Rad-Reifen-Kombination geprüft wurde.

Dafür reicht ja eine Probefahrt (mit Beladung) und/oder der sog. Verschränkungstest auf der Hebebühne.

Es ging zwar "nur" um einen Kleinwagen Seat Ibiza mit 195/50 15 und 60/40 Sportfahrwerk, aber das war für das Fahrzeug schon ne deutliche Veränderung, bzw. mit Änderung vom Radausschnitt hinten verbunden. Aber grundsätzlich mal gleiche Bedingungen, würde ich sagen.

 

In Bezug auf Gewindefahrwerke kenn ich es so, dass die eingestellte Höhe zum Prüfzeitpunkt in die Änderungsabnahme eingetragen wird (also nicht der gesamte Verstellbereich "getestet").

 

##############

Edit:

Ok, hast Du Dir das Teilegutachten von KW mal durchgelesen?

Auf Seite 7 stehts:

Bei der Verwendung von anderen Rad/Reifenkombinationen ist eine Begutachtung nach

§ 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen an einer Technischen Prüfstel-

le erforderlich.

(Quelle: KW automotive GmbH, TÜV Teilegutachten Street Comfort

Nr. / No. 1559/10 vom / of 18.11.2010 )

Zitat:

Original geschrieben von Aufzuender

Ich halte die Angaben um welche Rad/Reifenkombi und um welches Fahrzeug es sich handelt für irrelevant im Bezug auf mein Problem, denn an der Aussage, dass die Felgen mit dem zugehörigen Teilegutachten nach $19 eingetragen werden könnten, wenn ich noch das Serienfahrwerk drinne hätte, ändert sich ja nichts.

Da du aber eben nicht das Serienfahrwerk drin hast, werden diese Angaben nun relevant.

Eigentlich logisch, oder?

Finde es schon lustig, es wird als wieder gestritten, ist doch alles nur ein hin und her einzog und allein und ausschlaggebend ist der Prüfer und nicht das was der eine oder andere hier denkt/vermutet.

Und nachdem da einige TÜV`s schon Ärger hatten wegen einfach mal Stempel wird sich jeder Prüfer da heute hüten etwas ein zu tragen was nicht 100% ok ist, denn dann ist es seinen Job los.

Von daher nützen doch alle Diskussionen nicht nur wenig, sondern rein gar nichts. Wer so etwas haben möchte, das auch eingetragen um im Extremfal ( Unfall ) auf der sicheren Seite zu sein, der muss es auch zahlen.

Selber habe ich auch in meinem 5er E30 ein Bilstein Gewindefahrwerk und die Serien Reifen und wenn ich schon gesehen habe, was dessen Abnahme für ein Akt war, oh du fröhliche. Wollte auch noch die Räder nach aussen haben, aber das wäre auch Einzelabnahme gewesen und das und die Kosten war es mir definitiv nicht wert.

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