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Fahrwerk Eintragen Probleme

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 7. April 2014 um 8:57

Hallo

und zwar hab ich folgendes Problem bei meinem 2er 16V ist vom Vorbesitzer das Fahrwerk, Reifen und Spurplatten im Fahrzeugschein eingetragen hab damit auch so schon letzten male TÜV bekommen ohne Probleme.

Jetzt habe ich aber ein neues Fahrwerk eingebaut und wollte das natürlich eintragen lassen jetzt stellt sich mein TÜVer quer.

Verbaut ist

Gewindefahrwerk,

Reifen sind 215/35 18x8 ET38,

Spurplatten Vorne 50mm (25mm pro Rad) und Hinten 60mm (30mm pro Rad)

Mein Problem ist das sich jetzt der TÜV ein Problem mit den Spurplatten.

Teilegutachten habe ich für alle Bauteile.

Wie gesagt Spurplatten und alles ist ja schon eingetragen will ja nur das neue Fahrwerk eintragen lassen kann man da was mit der Einzelabnahme machen oder wie?

Danke im Voraus

Gruß Basti

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13 Antworten

Welches Problem hat der TÜV denn mit den Spurplatten?

Ich tippe darauf, dass die Radabdeckung nicht passt, die Räder schleifen irgendwo oder die Spurweitenänderung ist mehr als 2%.

Letzteres ist am wahrscheinlichsten bei den Werten.

Edit: Schnell nachgerechnet:

Spurweite vorn 1427mm, sind also maximal 15mm pro Rad möglich (und damit eigentlich auch schon aus der Toleranz von 2%)

Themenstarteram 7. April 2014 um 9:25

Es schleift nichts, es steht auch keine Lauffläche raus oder ähnliches da ist alles okay.

es geht um diese 2% aber wie hat das dann der Vorbesitzer geschafft das einzutragen?

Per Einzelabnahme müsste das doch alles gehen oder nicht?

Was soll eigentlich so ne Einzelabnahme kosten weißt das einer?

Zitat:

Original geschrieben von Basti-Golf2

Es schleift nichts, es steht auch keine Lauffläche raus oder ähnliches da ist alles okay.

schonmal gut

Zitat:

Original geschrieben von Basti-Golf2

es geht um diese 2% aber wie hat das dann der Vorbesitzer geschafft das einzutragen?

eventuell hat einer nicht so genau hingesehen, hilft dir jetzt aber nicht, da ein neuer Ingenieur seine Unterschrift unter die kompletten Eintragungen in Summe macht und alles zulässig sein muss. Heute ist alles nicht mehr so easy wie vor 10 Jahren.

Zitat:

Original geschrieben von Basti-Golf2

Per Einzelabnahme müsste das doch alles gehen oder nicht?

Nein. Einzelabnahme ist nur dann möglich, wenn es geht. Da es nicht geht, geht es nicht. Also nein, es geht nicht. Mach die Spurplatten weg, dann geht's vielleicht.

Zitat:

Original geschrieben von Basti-Golf2

Was soll eigentlich so ne Einzelabnahme kosten weißt das einer?

Nach Aufwand. Die Stunde kostet ca. 120 Euro. Ich tippe auf mindestens 2 Stunden Beschäftigung für einen aaSmT. Also Minimum 240 Euro + Unverzügliche Änderung der Fahrzeugpapiere.

Themenstarteram 7. April 2014 um 9:57

Okay alles DANKE für die Antwort

Themenstarteram 7. April 2014 um 19:35

So und zwar folgendes ich war heute mal bei der Dekra hab da einfach mal nachgefragt und der wollte mir das alles Eintragen denk mal das er an diese 2% nicht gedacht oder so der hat sich meine Papiere angeguckt und meinte es steht der Eintragung nichts im Wege...ABER DANN...

Hat er mein Lenkrad gesehen es ist ein Sportlenkrad von Sparco mit Papiere habe damit noch nie Probleme gehabt weder beim TÜV noch bei der Polizeikontrolle.

Er hat sich die Papiere angeguckt und meinte das es jetzt durch das Lenkrad ne Einzelabnahme erforderlich ist okay dachte mir dann komme ich wieder mit dem Standard Lenkrad.

Okay und als ob er Gedanken lesen kann hat er mir dann noch gesagt das ich jetzt nicht mit dem Standard vorbeikommen soll weil er weiß das ich danach wieder das andere Lenkrad draufbaue und er wird seinen Arbeitskollegen bescheid sagen das sie das dann nicht machen sollen.

Jetzt mal ne Frage darf er das so einfach?

Blöde Frage, wo wohnst du?

Wenn du in den alten Bundesländern wohnst, dann darf die Dekra das nicht machen! Die Dekra kann in den alten Bundesländern nur §19.3 Abnahmen machen. Die Eintragungen, die du hast, erfordern aber immer eine Abnahme nach §19.2. Diese Abnahme nach §19.2 ist auch als Einzelabnahme bekannt.

Diese §19.2 kann ausschließlich ein aaSmT oder aaS anfertigen, wenn er einer TP angehört. In den seltensten Fällen kommen solche Ingenieure in die Werkstätten, denn das sind meistens Prüfingenieure und diese gehören nur einer ÜO an!

Heißt für dich du MUSST zum TÜV an eine richtige Prüfstelle wo mindestens ein aaSmT arbeitet. Alles andere geht nicht.

Solltest du in den neuen Bundesländern wohnen musst du Dekra durch TÜV ersetzen und anders herum, da in den neuen Bundesländern die Dekra die TP inne hat.

PS: ich habe mich gestern übrigens nochmal informiert, es gibt auch Spurplatten, die eine Spurweitenänderung von mehr als 2% zulassen. Hierfür musst du aber für den Golf II spezifische Platten kaufen, wo der Golf II explizit im Gutachten aufgezählt ist. Solche Platten sind dann entsprechend teuer.

Themenstarteram 8. April 2014 um 16:15

Ich komme aus Braunschweig also Niedersachen.

Also der Typ bei der Dekra meinte das er es hätte machen können wenn es keine Einzelabnahme wäre aber da es eine ist muss ich zum TÜV oder ich fahre Richtung Osten und da könnte es auch die Dekra machen das ist das was er zu mir gesagt hat.

Das einzige was ich eigentlich ziemlich scheiße von ihm finde das er sagt das er das jetzt nicht mehr macht wegen meinem Lenkrad sogar wenn ich das Originale einbaue macht er das nicht weil er weiß das ich danach wieder das andere einbauen würde.

Aber das kann ihm doch eigentlich egal sein es zählt doch für ihn der zustand den das Auto bei der Untersuchen hat was danach oder davor ist brauch ihn doch nicht interessieren.

Danke für deine Mühe

Themenstarteram 8. April 2014 um 17:12

Ich habe jetzt Spurplatten gefunden da steht in dem Teilegutachten

Für Spurweitenänderung >2% wurde vom Auftraggeber der Nachweis über die ausreichende Betriebsfestigkeit vorgelegt. Die Prüfungen wurden gem. VdTÜV - Merkblatt Nr.751 durchgeführt.

Sind das die Spurplatten die ruhig über 2% gehen dürfen? Weil der Text steht bei meinen jetzigen Spurplatten nicht drin.

Wie erkläre ich dir das jetzt.

Der Dekra Typ hat dir nur irgendwas erzählt. Er darf die Eintragung nicht machen, niemals, garnicht, unter keinen Umständen. Es ist gesetzlich nicht möglich und nicht vorgesehen. Die Dekra hat diese Befugnisse NICHT in den alten Bundesländern. Macht er es trotzdem, kann das Straßenverkehrsamt sagen: Stopp, der durfte das nicht, Eintragung ungültig. Seine Aussage mit den neuen Bundesländern ist hingegen korrekt, so wie ich das oben auch bereits schrieb.

Warum darf er es nicht?

Die Teile die du eingetragen haben möchtest, sind alle voneinander abhängig. Sogar mehrfach.

Einfaches Beispiel:

Die Dekra darf dir üblicherweise eintragen

Nur Räder

Nur Lenkrad

Nur Fahrwerk

...

Räder + Lenkrad = geht nicht. Denn im Gutachten der Räder und des Lenkrades steht üblicherwiese etwas drin wie "Abnahme nach §19.3, wenn Fahrzeug sonst im serienmäßigen Zustand". Denn für das Lenkrad ist nur die serienmäßige Rad+Reifenkombination abgeprüft, ob die zulässigen Lenkräfte aber mit deinen 18 Zoll Rädern eingehalten werden (erst recht mit den Spurplatten und dem Fahrwerk) darf der Dekra Mann in Niedersachen nicht beurteilen. Das ist eine Abnahme nach §19.2!

So verhält es sich mit allen deinen Teilen, die sind ALLE voneinander abhängig. Lenkrad + Fahrwerk + Spurplatten + Räder. Die gehören alle zusammen.

Ein anderes Beispiel wäre jetzt zum Beispiel Sportauspuff + Fahrwerk. Hier kann auch jeweils eine Abnahme nach §19.3 erfolgen. Die Dinger sind halt nicht voneinander abhängig und beeinflussen sich nicht gegenseitig.

Zu deinen Spurplatten.

Ich kenne weder dein Auto noch die Spurplatten noch den Rest. Ich empfehle dir, BEVOR du die Platten kaufst und einbaust mit dem TÜV Prüfter vom letzten Mal zu sprechen, ihm das komplette Gutachten der Spurplatten zu zeigen und mit ihm darüber zu sprechen. Wenn er sagt, könnte gehen, dann fragst du ihn freundlich nach einem Termin, was du noch an Unterlagen mitbringen sollst und ob du irgendwas beachten sollst.

Anschließend machst du alles genauso wie er gesagt hat und es gibt eine Einigung. Die 200€ solltest du aber trotzdem einplanen.

Themenstarteram 13. April 2014 um 8:17

Okay danke für deine Mühe

Das ist nicht richtig querys, natürlich dürfen wir Eintragungen durchführen, welche sich beeinflussen.

Das habe ich auch so in Erinnerung.

Felgen und Fahrwerk. In der Eintragung steht das lediglich der Zusatz, dass beide Komponenten im Zusammenhang eingetragen wurden und die Änderung EINER Komponente eine Prüfung zur möglichen Änderung der EIntagung der ANDEREN Komponente nach sich zieht. (oder so ähnlich :D)

Die Aussage "Komme nicht mit den Originallenkrad wieder, weil ich weiß, dass Du danach das andere wieder ranbaust" ist absoluter und kompletter Dünnschiss.

Wenn er es eintragen darf, darf er diese nicht aufgrund dieser Vermutung ablehnen. Es fällt auch nicht in seine Verantwortung, wenn Du das machst.

Sen

Ja, Konsequenz daraus: Das Lenkrad wird ausgetragen. Ich vermute das möchte der Prüfer vermeiden, nett das er das vorher sagt.

In der Regel brauchst Du einen Fahrwerksfestigkeitsnachweis. Nicht mehr ganz einfach zu bekommen. Hatte das 2001 auch durch, schlanke 280 Tacken bezahlt. Aber gut, dafür bis ET -2 freigegeben.

Ich schlage Dir vor, das Du das mit Deinem Prüfer besprichst BEVOR Du überhaupt irgendwas neues kaufst. Der soll Dir sagen was Du brauchst und machen sollst.

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