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Fahrverbot vom Arzt - Neurologie - erteilt bekommen

Themenstarteram 24. April 2018 um 13:17

Ich leide an einer Schlafapnoe. Das geht seit 2 Jahren und ich habe ein Cpap Gerät bekommen. Seit dem geht es besser, aber ich denk das Gerät ist noch nicht optimal eingestellt. Denn:

Leider bin ich auch tags oft mal müde und schlafte dann zu Hause im Bett.

Um die Sache aber klarer zu fassen, und weil ich ab und zu mal Alpträume habe, die mich beunruhigen, bin ich zum Hausarzt, der mich zum Neurologen überwiesen hat.

Da war ich heute und habe ihm meine Krankengeschichte erzählt. Er war ganz besorgt, gab mir 2 Überweisungen, eine MRT ( Bild machen vom Kopf ) und ein anderes Schlaflabor, wo ich hin soll.

Gut. Ok. Dann wollte ich gehen und er sagte: " Fahrverbot ! "

Ich hab ihn gar nicht verstanden, denn 1. fahre ich nicht so oft Auto und 2. hatte ich noch nie einen Unfall und 3. hab ich keine Punkte und 4. keine Verkehrsstrafen zu bezahlen. Nix. Alles im grünen Bereich.

Warum also ein Fahrverbot ? " Ja , ich bin Arzt, ich darf das ! Sie bekommen ein Fahrverbot !!! "

Ich bin raus und hab meinen Anwalt angerufen. Die Anwältin war vom Arzt begeistert. Sie sagt: Klar, jeder Arzt muss das melden. Wenn jemand sein Kind schlägt muss das auch gemeldet werden. Sie schreibt ferner, der Arzt meldet das automatisch an das Strassenverkehrsamt. Da muss ich den Führerschein abgeben. Ich sei eine Gefährdung im Strassenverkehr !!!

Ich bin total fertig, mir gar keiner Schuld bewusst.

Nur weil ich zu Hause mal einschlafe ... ich bin im Auto noch nie eingeschlafen, halte die Ruhezeiten ein und wenn ich müde bin fahr ich zur Seite. Hatte noch nie einen Unfall, gar nichts.

Was sagt ihr dazu, weis jemand wie das jetzt funktionniert ?

 

Beste Antwort im Thema

Anlage 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Tagesschläfrigkeit:

Liegt eine messbare auffällige Tagesschläfrigkeit vor, dürfen Betroffene nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Bei Schlafapnoe kann sogar der Führerschein entzogen werden, kann aber bei erfolgreicher Behandlung wieder erteilt werden.

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51 Antworten
am 24. April 2018 um 22:20

Übrigens Schafabnoe kommt meist durch Adipositas, hier könnte man verbessern!

Zitat:

@Marc.B schrieb am 25. April 2018 um 00:07:17 Uhr:

Zitat:

 

Ergebnis:

Der Arzt unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht, wenn er dagegen verstößt macht er sich strafbar (du kannst ihn anzeigen). Bei berechtigten Zweifeln darf er aber die Fahrerlaubnisbehörde informieren, allerdings nur über die mangelnde Eignung und nicht die ganze Krankenakte dorthin schicken.

Das ist falsch, wenn eine Gefährdung des Allgemeinwohls vorliegt, muß der Arzt handeln und er hat es korrekt gehandelt, wie der Anwalt bestätigt hat.

Da liegst Du in jeder Hinsicht vollkommen daneben.

 

Zitat:

@Marc.B schrieb am 25. April 2018 um 00:13:24 Uhr:

Zitat:

Der Arzt wird sicher nicht die FE-Behörde informieren - dagegen steht die Schweigepflicht. Somit ist der Schein auch nicht in Gefahr. Sollte aber der Belehrte trotz erteilten Fahrverbotes fahren und in einen Unfall verwickelt werden, dann ist die warme braune Masse richtig am Dampfen.

Der Arzt muß die Führerscheinstelle informieren, wenn der Fahrer nicht fahrtüchtig ist, bzw. der Fahrer sich nicht einsichtig zeigt und freiwillig darauf verzichtet. Die FE einscheidet dann mit eigenen Ärzten.

Sollte dann ein Unfall folgen und die Erkrankung kommt raus, muß die versicherung nicht zahlen!!!

Wenn der "fiktive" Arzt im "fiktiven" Fall des TE das machen würde, würde er sich nach § 203 StGB strafbar machen und seine Approbation "gefährden".

Solange der "Schläfer" sich nicht verplappert, wird die Kfz-Versicherung nichts davon erfahren. Die HP müsste davon unabhängig zahlen.

Zitat:

@Marc.B schrieb am 25. April 2018 um 00:20:21 Uhr:

Übrigens Schafabnoe kommt meist durch Adipositas, hier könnte man verbessern!

Blödsinn. Mein BMI stimmt, ich grunze wie eine Wildsau. Adipositas kann eine Ursache sein, muss aber nicht.

Mal ne Frage am Rande, wieviel von euch die ihr hier antwortet, kennen sich mit Schlafapnoe aus?

Zitat:

@otto2111 schrieb am 25. April 2018 um 01:17:02 Uhr:

Mal ne Frage am Rande, wieviel von euch die ihr hier antwortet, kennen sich mit Schlafapnoe aus?

Ich ;) - die letzten Beiträge haben meine Hypothese der Laiendiskussion auch eindrucksvoll bestätigt :D

Zitat:

@Marc.B schrieb am 25. April 2018 um 00:13:24 Uhr:

 

Sollte dann ein Unfall folgen und die Erkrankung kommt raus, muß die versicherung nicht zahlen!!!

Hier muss man differenzieren. Die Versicherung ist hier nicht leistungsfrei. Bei einer Vollkasko gehst du vermutlich leer aus, die Ansprüche des Unfallgegners werden aber immer bezahlt.

Und die Versicherung könnte an dich Nachforderungen stellen, welche allerdings gedeckelt sind.

Zitat:

@otto2111 schrieb am 25. April 2018 um 01:17:02 Uhr:

Mal ne Frage am Rande, wieviel von euch die ihr hier antwortet, kennen sich mit Schlafapnoe aus?

Seid 7 Jahren ein Gerät von ResMed mit FullFace Maske . Es war und ist ein Segen

Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. April 2018 um 20:28:44 Uhr:

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 24. April 2018 um 20:09:31 Uhr:

Würde in dem Fall die Schweigepflicht des Arztes bezüglich der Diagnose aufgehoben ?

Darum geht es hier nicht. Deshalb würde dir auch kein Arzt raten, nicht Auto zu fahren. Der TE oist akut erkrankt und es besteht nicht nur die hypothetische Gefahr, dass er am Steuer einschläft. Eigentlich sollte der TE selbst so vernünftig sein, diesem Verbot zu folgen. Verursacht er einen Unfall, weil er die dirngende Empfehlung, nicht zu fahren (mehr ist das rechtlich nicht) mißachtet hat, riskiert er seinen Kasko-Versicherungsschutz und macht sich u.U. strafbar.

Grüße vom Ostelch

Die Frage bezog sich direkt auf den Post von Twindance

am 25. April 2018 um 9:59

Zitat:

....Das ist falsch, wenn eine Gefährdung des Allgemeinwohls vorliegt, muß der Arzt handeln und er hat es korrekt gehandelt, wie der Anwalt bestätigt hat.

Da liegst Du in jeder Hinsicht vollkommen daneben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. April 2018 um 00:38:13 Uhr:

Zitat:

@Marc.B schrieb am 25. April 2018 um 00:13:24 Uhr:

 

Der Arzt muß die Führerscheinstelle informieren, wenn der Fahrer nicht fahrtüchtig ist, bzw. der Fahrer sich nicht einsichtig zeigt und freiwillig darauf verzichtet. Die FE einscheidet dann mit eigenen Ärzten.

Sollte dann ein Unfall folgen und die Erkrankung kommt raus, muß die versicherung nicht zahlen!!!

Wenn der "fiktive" Arzt im "fiktiven" Fall des TE das machen würde, würde er sich nach § 203 StGB strafbar machen und seine Approbation "gefährden".

Solange der "Schläfer" sich nicht verplappert, wird die Kfz-Versicherung nichts davon erfahren. Die HP müsste davon unabhängig zahlen.

Sorry ich weiß nicht woher dieses Fehlewissen kommt, ich bin Arzt und kenne das Arztrecht

Zitat:

@twindance schrieb am 24. April 2018 um 22:10:07 Uhr:

Aber sowas kommt bei Laiendiskussionen raus - wenn die Halbwissenden einfach mal Zurückhaltung zeigen könnten statt auf Biegen und Brechen den Checker geben zu wollen :rolleyes:

Entschuldige meine Laienhaften Einbringungen; aber ich wusste nicht dass hier nur Medizinisch und Fachlich korrekte aussagen erwünscht sind.:(

Wenn ich über meinen Gesundheitszustand eine Diagnose wünsche gehe ich zum Arzt meines Vertrauens.

Zitat:

@Marc.B schrieb am 25. April 2018 um 11:59:02 Uhr:

Zitat:

....Das ist falsch, wenn eine Gefährdung des Allgemeinwohls vorliegt, muß der Arzt handeln und er hat es korrekt gehandelt, wie der Anwalt bestätigt hat.

Da liegst Du in jeder Hinsicht vollkommen daneben.

 

[/quote

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. April 2018 um 00:38:13 Uhr:

 

Zitat:

@Marc.B schrieb am 25. April 2018 um 11:59:02 Uhr:

Zitat:

@Marc.B schrieb am 25. April 2018 um 00:13:24 Uhr:

 

Der Arzt muß die Führerscheinstelle informieren, wenn der Fahrer nicht fahrtüchtig ist, bzw. der Fahrer sich nicht einsichtig zeigt und freiwillig darauf verzichtet. Die FE einscheidet dann mit eigenen Ärzten.

Sollte dann ein Unfall folgen und die Erkrankung kommt raus, muß die versicherung nicht zahlen!!!

Wenn der "fiktive" Arzt im "fiktiven" Fall des TE das machen würde, würde er sich nach § 203 StGB strafbar machen und seine Approbation "gefährden".

Solange der "Schläfer" sich nicht verplappert, wird die Kfz-Versicherung nichts davon erfahren. Die HP müsste davon unabhängig zahlen.

[/quote

Sorry ich weiß nicht woher dieses Fehlewissen kommt, ich bin Arzt und kenne das Arztrecht

Dann passt Du in das Profil der bei mir Rat suchenden.

Zitat:

@Marc.B schrieb am 25. April 2018 um 00:20:21 Uhr:

Schafabnoe

Zitat:

@Marc.B schrieb am 25. April 2018 um 11:59:02 Uhr:

ich bin Arzt

Das ist mir sofort aufgefallen.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 25. April 2018 um 08:41:33 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. April 2018 um 20:28:44 Uhr:

 

Darum geht es hier nicht. Deshalb würde dir auch kein Arzt raten, nicht Auto zu fahren. Der TE oist akut erkrankt und es besteht nicht nur die hypothetische Gefahr, dass er am Steuer einschläft. Eigentlich sollte der TE selbst so vernünftig sein, diesem Verbot zu folgen. Verursacht er einen Unfall, weil er die dirngende Empfehlung, nicht zu fahren (mehr ist das rechtlich nicht) mißachtet hat, riskiert er seinen Kasko-Versicherungsschutz und macht sich u.U. strafbar.

Grüße vom Ostelch

Die Frage bezog sich direkt auf den Post von Twindance

Nein, die Schweigepflicht würde in diesem Fall nicht aufgehoben. Auch wenn der mitdiskutierende Arzt hier andere Ansichten hat - seiner Haftpflichtversicherung würde sich bei derartigen Beiträgen das Nackenhaar sträuben

Zitat:

@Marc.B schrieb am 25. April 2018 um 00:13:24 Uhr:

Der Arzt muß die Führerscheinstelle informieren, wenn der Fahrer nicht fahrtüchtig ist, bzw. der Fahrer sich nicht einsichtig zeigt und freiwillig darauf verzichtet. Die FE einscheidet dann mit eigenen Ärzten.

das ist prinzipiell richtig, aber dazu braucht es mehr als ein reines Fahrverbot. Da muss der Arzt schon konkrete Indizien für eine reale Gefahr haben (er muss davon ausgehen, dass der Patient das Verbot missachtet und es muss eine konkrete Gefahr bestehen, dass die Wirkung der Krankheit zu einer Verkehrsgefährdung führt). Ist ein bisschen eine Grauzone.

Was wir bisher wissen, reicht aber nicht aus, damit der Arzt seine Schweigepflicht durchbrechen darf.

Hallo, prinzregent94,

Zitat:

@prinzregent94 schrieb am 24. April 2018 um 15:17:31 Uhr:

Ich leide an einer Schlafapnoe. Das geht seit 2 Jahren und ich habe ein Cpap Gerät bekommen. Seit dem geht es besser, aber ich denk das Gerät ist noch nicht optimal eingestellt.

hast Du ein Gerät mit einer Vollmaske und mit einem Luftbefeuchter?

Wenn nicht, kann es daran liegen, dass Du nicht ausreichend gut schläfst, z. B., weil der Mund trocken wird.

Bei einer Vollmaske und Luftbefeuchter muss man einfach mal selber testen, welche Einstellung für einen am besten ist und vor Allem, dass die Maske dicht abschließt und keine Luft nach außen lässt, denn das kann beim Schlafen sehr stören.

Da Du ja eine Überweisung an ein Schlaflabor bekommen hast: Nimm das Gerät auf jeden Fall mit und lass Dich ausführlich beraten.

Gegen Alpträume gibt es allerdings m. W. kein Mittel, das wirklich hilft.

Man sollte sich allerdings fragen, ob man diese Alpträume nicht möglicherweise selber verursacht (direkt vor dem Schlafengehen noch Fernsehen, Alkohol trinken oder viel essen, oder ob man anfängt, kurz vor dem Einschlafen noch sämtliche Problem zu überdenken, die man so hat).

Hier kann man zumindest ein wenig gegensteuern, indem man beruhigende Musik hört oder ein gutes Buch liest.

Zum Thema ärztliches Fahrverbot:

Wie von einigen schon richtig geschrieben wurde, kann es sich hier um eine dringende Empfehlung des Arztes handeln, die aus seiner Sicht begründet ist und man sollte sich dann genau hinterfragen, ob man dieser Empfehlung nicht wirklich Folge leistet.

Bei einer Schlafapnoe, wie Du sie beschreibst, ist der arzt m. E. noch nicht berechtigt, die Fsst zu informieren.

Anders wäre es, wenn tatsächlich konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die darauf hinweisen, dass Du beim Fahren eine Gefahr für Dich und andere darstellst, z. B., wenn Du immer wieder mal sogar während eines Gesprächs plötzlich einschläfst.

Viele Grüße,

Uhu110

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