Fahrverbot
Hallo,
Ich habe eine Frage zum Fahrverbot bei Wiederholungstätern.
Mir wurde ein Fahrverbot verhängt wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Dann noch mal mit mehr als 25 km/h drüber erwischt worden. Das heißt dann ja denke ich noch ein Fahrverbot wegen Wiederholungstäterschaft.
Kann ich jetzt noch eins bekommen, weil ich 2x innerhalb von 2 Jahren ein Fahrverbot hatte? Meinte ein Freund aber ich kann das nicht ganz glauben.
Ist wichtig für mich, weil ich überlege Einspruch einzulegen.
78 Antworten
Natürlich würde ich nicht spekulieren, dafür fehlt mir die Qualifikation (bin ja kein Spekulant 🙂).
Aber ich weiß einfach wie gut die Original Bilder sind, wie @windelexpress schon erwähnt hat.
Mein Bruder hatte auch schon mal Einspruch eingelegt, da sein Gesicht zur Hälfte von einem tragbaren Navi verdeckt war. Der Anwalt hat das Original Bild begutachtet und das Urteil war ganz klar. Dabei war in seinem Fall sogar ein Auge "unsichtbar".
In diesem Fall hier ist aber nur ein relativ schmaler Diagonalstrich vor dem Gesicht vorhanden, daher sehe ich Null Problemo.
Ein Scheibenwischer alleine wird nie genug vom Gesicht verdecken (habe das Bild nicht gesehen). Die Bilder, die mitgeschickt werden sind von einer schlechten Qualität und nicht im entferntesten mit dem Material was die Behörde vorliegen hat vergleichbar. Auf den gestochen scharfen hochauflösenden Bildern wird er zu 99,9% zu erkennen sein.
Zitat:
@srh schrieb am 8. Januar 2022 um 13:01:55 Uhr:
Aber der Halter muss doch auch, wenn er mich angegeben hat, aber die mich nicht erkennen können, ein Fahrtenbuch führen?
Nein, aber dann erübrigt sich ein Einspruch deinerseits.
Die Möglichkeit, dass ich da raus komme und es kein Fahrtenbuch gibt, gibt es also nicht?
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Der Halter hat Dich doch angegeben. Das Fahrtenbuch ist für ihn vom Tisch. Lies doch mal,was hier geschrieben wird.
Wie stellst Du Dir vor aus der OWi rauszukommen.
Willst den Halter bezichtigen einen falschen Fahrer angegeben zu haben.
Nein, ich würde Einspruch einlegen, weil ich nicht dafür belangt werden kann, weil ich nicht zu erkennen bin.
Zitat:
@srh schrieb am 9. Januar 2022 um 00:31:27 Uhr:
Nein, ich würde Einspruch einlegen, weil ich nicht dafür belangt werden kann, weil ich nicht zu erkennen bin.
Träum weiter. Hoffentlich wirst du bald aus dem Verkehr gezogen. Zeit wird es auf jeden Fall.
Ich glaube das ist nicht nur meine Meinung!
Zitat:
@srh schrieb am 9. Januar 2022 um 00:31:27 Uhr:
Nein, ich würde Einspruch einlegen, weil ich nicht dafür belangt werden kann, weil ich nicht zu erkennen bin.
Aahhh der Spruch ist geil
bist du wirklich so naiv, oder einfach nur nen troll?
Zitat:
@srh schrieb am 9. Januar 2022 um 00:31:27 Uhr:
Nein, ich würde Einspruch einlegen, weil ich nicht dafür belangt werden kann, weil ich nicht zu erkennen bin.
Bist Du doch.eindeutig.
Und der Halter hat Dich als Fahrer benannt, ergo in Verbindung mit dem Anhörungsschreiben und dem Foto auch erkannt.
Also was schwebt Dir vor für die Begründung?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 9. Januar 2022 um 05:54:26 Uhr:
Zitat:
@srh schrieb am 9. Januar 2022 um 00:31:27 Uhr:
Nein, ich würde Einspruch einlegen, weil ich nicht dafür belangt werden kann, weil ich nicht zu erkennen bin.Bist Du doch.eindeutig.
Und schon wieder einer, der das Originalbild gesehen hat und auch den TE persönlich kennt.
Zitat:
@srh schrieb am 9. Januar 2022 um 00:31:27 Uhr:
Nein, ich würde Einspruch einlegen, weil ich nicht dafür belangt werden kann, weil ich nicht zu erkennen bin.
Und Du meinst, damit ist das durch und die sagen: „oh wie schade, der Fahrzeughalter hat sich geirrt. Aber nun ist’s eben so ….“?
Was die Bilddaten anbelangt gibt es da keine Option, die eine Identifikation verhindern kann. Da kommen 2 nette Leute vom Kostümverein der städt Behörden mit einem hervorragenden Bild und identifizieren Dich. Ende. Schön wenn die sich bei Nachbarn durchfragen „kennen Sie den Herrn x - ist der das“. Oder beim Arbeitgeber, hatten wir auch schon. Dazu die Zeugenaussage des Halters „der war es“. Allein damit ist die Identität ja erstmal schon festgestellt worden. Die Aktion „der Halter lügt nicht und irrt sich nicht, aber ihr könnt mir nur was wenn ich mit ganzem Gesicht erkennbar bin“ läuft eben nicht.
Hier in der Gegend werden in solchen Fällen die Fotos beim Einwohnermeldeamt mit den dort hinterlegten Passbildern verglichen. Meist mit eindeutigem Ergebnis.
Ich denke halt einfach nicht, dass die bei jeder kleinen Geschwindigkeitsüberschreitung so einen Aufriss machen. Ich meine die Beamten sind teuer und ob sich das dann schlussendlich lohnt…
Bei Verstößen im Punktebereich machen sie das auf jeden Fall. Es geht hier nicht primär darum, ob sich das wirtschaftlich lohnt.
Zitat:
@srh schrieb am 9. Januar 2022 um 09:58:08 Uhr:
Ich denke halt einfach nicht, dass die bei jeder kleinen Geschwindigkeitsüberschreitung so einen Aufriss machen. Ich meine die Beamten sind teuer und ob sich das dann schlussendlich lohnt…
Du scheinst nicht zu verstehen, warum du strafen bekommst. Wird Zeit für n Fahrverbot.