Fahrverbot
Hallo,
Ich habe eine Frage zum Fahrverbot bei Wiederholungstätern.
Mir wurde ein Fahrverbot verhängt wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Dann noch mal mit mehr als 25 km/h drüber erwischt worden. Das heißt dann ja denke ich noch ein Fahrverbot wegen Wiederholungstäterschaft.
Kann ich jetzt noch eins bekommen, weil ich 2x innerhalb von 2 Jahren ein Fahrverbot hatte? Meinte ein Freund aber ich kann das nicht ganz glauben.
Ist wichtig für mich, weil ich überlege Einspruch einzulegen.
78 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 6. Januar 2022 um 20:16:56 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 6. Januar 2022 um 19:32:58 Uhr:
Ja, das ist durchaus möglich und der Hinweis deines Freundes ist korrekt.
Ein Fahrverbot, weil man ein Fahrverbot hatte, gibt es nicht.
So habe ich das
nichtgemeint.
Das Fahrverbot gibt es logischerweise für den Geschwindigkeitsverstoß.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 6. Januar 2022 um 20:15:34 Uhr:
Das Fahrverbot kann mit einer Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verhängt werden.
In dem Fall sind die beiden FV jeweils genau einen Monat lang. Für das Erste hat man vier Monate Zeit, es anzutreten. Das zweite schließt sich dann nahtlos an.
Zitat:
@srh schrieb am 6. Januar 2022 um 19:44:05 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 6. Januar 2022 um 19:41:27 Uhr:
Bist Du nicht gefahren, oder was versprichst Du Dir davon?
Auf dem Bild habe ich einen Scheibenwischer übers Gesicht. Ich hab nur Angst, dass wenn ich da raus kommen, der Besitzer des Autos ein Fahrtenbuch am A… hat. War nicht in meinem Auto
Der Besitzer muss nur mitteilen dass er weiß wer gefahren ist und das angeben. Womit sich auch etwaige Probleme der Identifizierung erledigt haben sollten.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 6. Januar 2022 um 20:20:27 Uhr:
So habe ich das nicht gemeint. Das Fahrverbot gibt es logischerweise für den Geschwindigkeitsverstoß.
Danach hatte der TE aber nicht gefragt. Ein FV nach der 2*26 km/h drüber-Regel hat er ja schon.
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Zitat:
@srh schrieb am 6. Januar 2022 um 19:29:00 Uhr:
Kann ich jetzt noch eins bekommen, weil ich 2x innerhalb von 2 Jahren ein Fahrverbot hatte?
Ich verstehe das jetzt so, ob es für einen dritten Geschwindigkeitsverstoß im Bereich von > 26 km/h nochmals ein Fahrverbot gibt, obwohl es davor schon zwei mit Fahrverboten belegte Geschwindigkeitsverstöße > 26 km/h gab.
Es ist so es gab Verstoß x (hatte ein normales Fahrverbot zur Folge, was ich noch nicht angetreten bin).
Dann gab es noch Verstoß y ( hat normalerweise kein FV zur Folge aber weil ich wegen Verstoß x schon mal in einem Jahr über 25 drauf hatte, wird es da wohl ein geben). Die Frage von mir ist, kann ich jetzt auch noch was bekommen, weil ich ja 2x FV innerhalb von zwei Jahren hatte?
Zitat:
@srh schrieb am 6. Januar 2022 um 20:31:34 Uhr:
Die Frage von mir ist, kann ich jetzt auch noch was bekommen, weil ich ja 2x FV innerhalb von zwei Jahren hatte?
Nur für
neueGeschwindigkeitsverstöße in Bereichen, für die ein FV vorgesehen ist.
War denn der erste Verstoß beim zweiten schon rechtskräftig? Sonst gibt es auch kein weiteres FV nach der 2*26 Regel
Okay, dann bin ich also im Bezug aufs FV kein Wiederholungstäter und kann mir im 4 Monatszeitraum aussuchen wann ich es mache?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 6. Januar 2022 um 20:42:14 Uhr:
In Deinem Fall wird es nur das erste FV geben, denn der erste Verstoß war ja beim zweiten noch nicht rechtskräftig und dann gibt es auch kein weiteres FV nach der 2*26 Regel
Doch, der war leider schon rechtskräftig
Zitat:
@srh schrieb am 6. Januar 2022 um 20:47:33 Uhr:
Okay, dann bin ich also im Bezug aufs FV kein Wiederholungstäter und kann mir im 4 Monatszeitraum aussuchen wann ich es mache?
Ja, das zweite kommt aber dann - Rechtskraft vorausgesetzt - ohne Frist unmittelbar danach. Die Rechtskraft kann man natürlich auch hinauszögern.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 6. Januar 2022 um 20:49:50 Uhr:
Zitat:
@srh schrieb am 6. Januar 2022 um 20:47:33 Uhr:
Okay, dann bin ich also im Bezug aufs FV kein Wiederholungstäter und kann mir im 4 Monatszeitraum aussuchen wann ich es mache?
Ja, das zweite kommt aber dann - Rechtskraft vorausgesetzt - ohne Frist unmittelbar danach. Die Rechtskraft kann man natürlich auch hinauszögern.
Oder anders ausgedrückt es sind dann 2 Monate am Stück.