Fahrt zur Zulassungsbehörde bzw. AU/HU

Ford Mondeo Mk1 (GBP,BNP)

Ich werd morhen mal schauen. habe mich gestern im I-net nochmal schlau gemacht zwecks ohne Zulassung zum TÜV. Laut §23 Absatz4 Satz7 darf man Zulassungsrelevante Sachen sprich zum TÜV und zur Zulassungsstelle ohne Zulassung erledigen. Allerdings sollte man Rücksprache mit seiner Versicherung halten.

Beste Antwort im Thema

ich bins auch nicht

***closed***

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Ja so stand es auch im anderen Forum. Dann hat er den falschen § und den falschen Absatz dazugeschriebn. Vielen Dank. Wusste ich es doch. Das erleichtert ja schonmal einiges.

Ich werde mir wohl doch Kurzzeitkennzeichen holen. Muss man da 5 Tage nehmen oder geht auch weniger?

Überführungskennzeichen sind nur mit der 5-Tageszahl verfügbar! 🙄

MfG

Naja was solls 😁

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Also ich hab damals wo ich meine Mondeo abgeholt habe beim Händler, bei der Polizei und bei STVA nachgefragt.

Wenn eine Doppelkarte vorhanden ist, und die Versicherung bescheit weiß, darf man ohne Nummerschilder auf den direkten wege zur Zulassungstelle mit dem Fahrzeug fahren um es dort anzumelden. Das Gilt aber nicht für TÜV Fahrten.

So wurde mir das mitgeteilt am Telefon, was ich dann auch so gemacht habe.

Bei uns ist es aber so das man ohne Gültige HU/AU gar keine Auto angemeldet bekommt.

War aber nicht korrekt! Du musst dir eine Nummer erteilen lassen. Diese wird dir nur zugeordnet. (Du kannst dir Schilder machen lassen!) Nicht auf dem Schild gestempelt! (Weil keine HU/AU vorliegt!) Zusammen mit der Deckungskarte, darfst du dann mit montierten Schildern und ohne Stempel zum TÜV und Zulassungsstelle gurken. Ohne Schilder, darfst du das Auto nicht bewegen! (Keine Erkennbarkeit deiner Fahrzeugidentität für andere!)

Hast du AU/HU, kannst du die Schilder fertig stempeln lassen und dein Auto anmelden! Du musst es nicht zur Zulassungsstelle bringen! Daher, darfst du mit einem Fahrzeug, was eine gültige HU/AU hat, nicht fahren, wenn es nicht angemeldet ist.

MfG

dann kann ich ja auch meine jetzigen dranklatschen 😁

Zitat:

Original geschrieben von Johnes


War aber nicht korrekt! Du musst dir eine Nummer erteilen lassen. Diese wird dir nur zugeordnet. Nicht auf dem Schild gestempelt! Zusammen mit der Deckungskarte, darfst du dann mit montierten Schildern und ohne Stempel zum TÜV und Zulassungsstelle gurken. Ohne Schilder, darfst du das Auto nicht bewegen! (Keine Erkennbarkeit deiner Fahrzeugidentität für andere!)

MfG

Ansich richtig deine Aussagen bzw auch Logisch, mir wurde es damals leider anders mitgeteilt. Da ich beim STVA auch keine Schilder bekommen hätte ohne gültige HU/AU.

Man könnte doch aber wenn man Kennzeichen Reserviert hat, diese Nummer auf ein Stück Pappe oder what ever schreiben und dran machen für zur Zulassung?

Hast du den Essi abgemeldet, kannst du die Schilder sofort für den Mondeo anmelden und brauchst keine neuen Schilder! Du kannst deine Nummer behalten. Und wenn du diese auf den Mondeo gemeldet hast, darfst du mit der Deckungskarte und entstempelten Schildern fahren! Ausser: Der Mondeo war vorher in deinem Zulassungsbereich angemeldet und hat schon eine Nummer zugewiesen! (Dann dessen alte Schilder nutzen!)

Zitat:

Man könnte doch aber wenn man Kennzeichen Reserviert hat, diese Nummer auf ein Stück Pappe oder what ever schreiben und dran machen für zur Zulassung?

NEIN!

MfG

Oh mein Gott bloß nicht. Das ist urkundenfälschung glaub ich. Naja verboten ist es aufjedenfall

Malst du dir eigene Kennzeichen ist das Missbrauch!
Da es klare Regeln dazu gibt, musst du dich an diese halten! Also: Keine Fahrt mit Pappschildern oder ohne Schilder!

MfG

🙄 unser armes forum.

Zitat:

Original geschrieben von bstid20


🙄 unser armes forum.

Warum armes Forum? Falls das auf mich bezogen sein sollte bzw auf meine Frage/Antwort... Geschenkt wa :-)

nein nein, nicht an dich 🙂 die User wissen das. Weil solche fragen per Google erledigt werden können 🙂 und wenn man bei der Fahrschule und bisschen sich mit den Gesetzen auskennt.

Zitat:

Original geschrieben von bstid20


nein nein, nicht an dich 🙂 die User wissen das. Weil solche fragen per Google erledigt werden können 🙂 und wenn man bei der Fahrschule und bisschen sich mit den Gesetzen auskennt.

naja ok mit dem gemalten Kennzeichen blöde idee von mir :-D Hab das mal gemacht wo sie mir die dinge geklaut haben 🙄

Ich habe aber vorhin nochmal nachgefragt bei der Polizei bei uns, leider sagen die mir das selbe wie beim ersten mal, hat auch seinen Kollegen nochmal gefragt.

Schön verrückt das die mir nun ne "auskunft" geben die nicht richtig ist, und auch schwere folgen mit sich tragen wenn dann was passiert oder der gleichen...

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