Fahrradfahrer Vorfahrt genommen?
Guten Abend Liebe Community 🙂
Ich wollte mal euch erzählen was heute passiert ist und wie ihr die Situation betrachtet.
Zu mir: Ich bin Fahranfänger seit ca. 2 Monaten und fahre ein Elektrowagen.
Ich habe 3 von meinen Freunden heute abgeholt und diese in die Innenstadt gefahren. Ich bin innerorts gefahren und hatte vor mir 2 Radfahrer, habe diese (es gab in dem Moment kein Auto im Gegenverkehr) mit ausreichenden Abstand überholt und habe dann schon gemerkt, dass ich in die Seitenstraße abbiegen muss, kurz vorm Abbiegen also nochmal Schulterblick und Spiegel benutzt. Der Radfahrer war ca. 10-12m von der Einmündung entfernt weshalb ich eine Behinderung des Radfahrers ausgeschlossen habe und zügig abgebogen bin. Ca. 4 Sekunden nach der Abbiegung schrie der Radfahrer von hinten Beleidigungen in meine Richtung (Fenster hatte ich offen). Ich natürlich aus Reflex direkt in Rückspiegel geguckt und gesehen das er grad am ende des Bordsteines von der Einmündung angekommen war (Er war nicht auf der Straße sondern noch auf dem Bordstein vor der Einmündung). Aus Verwirrung merkte ich dann, dass ich Falsch gefahren bin und entschied mich also nochmal den Weg zu fahren um dann die Richtige Einmündung zu nehmen. Dort bemerkte mein Beifahrer den Radfahrer und seine Frau. Der Radfahrer bemerkte uns und fing an uns zu beleidigen, auf die Frage von meinem Beifahrer wo denn das Problem liege ist der Radfahrer auf die Straße gerannt zu meinem Fahrzeug und hat mit seinem Rucksack(Wo der Fahrradhelm drauf war) auf mein Auto eingeschlagen wo eine Delle und ein kleiner Riss in der Scheibe entstanden sind. Im schock hab ich auf dem Behinderten Parkplatz mit Warnblinker geparkt und bin zu dem Mann hin der schon mit der Polizei telefonierte. Es folgten seitens Radfahrer noch mehr Beleidigungen und die Bedrohung man könne es gleich ohne Polizei klären (Damit war Gewalt gemeint).
Als die Polizei ankam und die Sachlage geschildert haben wollte, meinte der Mann ich hätte ihn beim Abbiegen mit meinem Fahrzeug gestreift (Nochmal zum Anfang, als ich in den Rückspiegel schaute kam der Radfahrer erst am ende der Straße an und hatte den Übergang bei der Einmündung noch nicht überquert. Die Polizei nahm dann den Sachschaden auf. Von einem Schaden wegen einem Fahrrad (Kratzer, Reifenabdruck etc.) war keine Spur. Auch der Mann hatte keinerlei Verletzungen und sein Fahrrad hatte keine Beschädigung.
In dem Fall habe ich jetzt 3 Zeugen + Ich selbst und der Fahrradfahrer seine Frau als Zeugin.
Habe ich mich in dieser Situation falsch verhalten? Ich denke ich hätte dem Fahrradfahrer die Vorfahrt geben können, jedoch bin ich mir bewusst das ich keine Gefährdung verursacht habe, da der Radfahrer noch über 10 Meter von der Einmündung entfernt war..
239 Antworten
Ist dieses Gefühl der absoluten Überlegenheit, das der ein oder andere als PKW-Fahrer hier an den Tag legt, eigentlich angeboren oder entwickelt sich das erst im Laufe der Zeit nach Erwerb der Fahrerlaubnis?
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 17. Juni 2021 um 18:06:43 Uhr:[/i
Du hast nix verstanden. Wer zum Henker redet von Sonderrechten für Radfahrer?
Deine Drohung lässt allerdings eh schon tief blicken.
Welche Drohung bitte? Dass ich beim erneuten Überholen einen kurzen Gasstoß erzeuge um schnell und ohne weitere Gefährdung vorbeizukommen?
Welchen Vorteil hat ein Radfahrer dadurch, dass er unbedingt noch an dem Fahrzeug vorbei muss, dass gerade vor ihm ist. Warum muss er unbedingt rechts daran vorbei fahren. Er setzt sich dadurch einer Eigengefährdung aus, da er wissen sollte, dass er im Verkehrsfluss der langsamere Teilnehmer ist und an seiner aktuellen Position am sichersten aufgehoben ist. Er gewinnt auserdem keinen Zeitvorteil.
Ich käme nie auf die Idee einen Radfahrer, der vor mir fährt nur deshalb zu überholen, weil er gerade vor mir ist. Wenn er jedoch an mir vorbei fährt, keinerlei Rücksicht auf mich und mein Fahrzeug nimmt (Aussenspiegel beinahe touchieren -> §1 hatten wir hier schonmal!); soll ich ihm dann applaudieren?
Bei nächster Gelegenheit wird er ohne Gefährdung überholt... und mein Auto qualmt dabei nunmal.
Gerade gestern hatte ich auf unübersichtlicher Strecke einen Radfahrer vor mir, der mit 10km/h vor sich hin fuhr. Ich blieb fast 10 Minuten hinter ihm, da ein gefahrloses Überholen nicht möglich war... und hatte keinerlei Agression oder ähnliche Probleme damit. Bei einer Bahnschranke war er dann wieder hinter mir und wartete dort. Alles gut.
Wäre er an mir vorbei gefahren, wäre das sehr sinnfrei von ihm gewesen.
Auch Fahrradfahrern ist zuzumuten, dass sie warten. Ich verlange nicht, dass Fahrradfahrer den KfZ-Fahrern Vorrang einräumen, aber ich erwarte ein gutes Miteinander auf Augenhöhe mit gegenseitigem Respekt füreinander. Und wer mir dabei keinen Respekt entgegenbringt und meint sich vorbei zuquetschen darf diesen Respekt nicht mehr von mir erwarten.
Ich gehöre im übrigen zu den Menschen, die andere im Strassenverkehr auch mal vor lassen, oder räume Linksabbiegern vorrang ein, die mir entgegen kommend abbiegen wollen... ja, auch Radfahrern. Aber für Radfrahrer, die sich mit 2cm Abstand an meinem Aussenspiegel mit 20km/h vorbeiquetschen habe ich kein Verständnis.
Oder mit denen, die mich über den Haufen fahren, wenn ich als Fußgänger unterwegs bin.
Die Diskussion ist ohne Sinn, gerade die anti Radler Fraktion hat da große Lücken bei den Rechten der Radler.
Da ist allerdings auch kein Wunder wenn bei ihnen Radler alle böse sind wenn ihnen Rechte abgesprochen werden die sie haben.
@WeissNicht
Du kennst nicht die Rechte der Radler, zum Beispiel das sie vor der Ampel wenn du stehst oder langsam fährst, rechts an die vorbei fahren dürfen und versuchst sie daran zu hindern das sie ihr Recht ausüben. Du siehst keinen Sinn in diesem Recht ? Wie wäre es damit das der Radler vielleicht schneller über die Kreuzung kommt und nicht solange in deinen Abgasen rumsteht ?
Oh je, wenn Die Grünen den Kanzler stellen, wird glaube ich schlagartig die Selbstmordrate hochgehen. Viele werden einfach nicht damit klar kommen, das sie nicht mehr der King sind in ihren Blechkisten.
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Welchen Sicherheitsabstand muss ich beim Überholen eines Radfahrers einhalten, der zuvor rechts an mir vorbeifuhr, als ich an einer Kreuzung hielt.
Darf ich mich darauf berufen, auch wenn es mir so nie in den Sinn käme?
Jedem Radfahrer, der sich auf sein Recht nach §5 Abs 8 StVO beruft, sollte klar sein, welcher Gefahr er sich damit aussetzt, die aus §5 Abs 4 Satz 4 resultiert.
Ja, ernst gemeint... welcher Sicherheitsabstand ist in einem solchen Falle vorgeschrieben. Ich käme allerdings nie auf die Idee das auszureizen.
Jeder Radfahrer sollte es allerdings im Eigeninteresse wissen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 17. Juni 2021 um 18:44:55 Uhr:
@WeissNicht
Du kennst die nicht die Rechte der Radler, zum Beispiel das sie vor der Ampel wenn du stehst oder langsam fährst, rechts an die vorbei fahren dürfen und versuchst sie daran zu hindern das sie ihr Recht ausüben.
Lies doch bitte ganz genau, wie dieses Recht ausgestaltet ist. Das Recht ist nur vorhanden, wenn genug Raum dafür vorhanden ist. Es ist keine Pflicht diesen Raum zu lassen. Ist kein Raum zum gefahrlosen Vorbeifahren vorhanden, so besteht dieses Recht nicht.
Die Pflicht den Raum zu lassen besteht nur bei einem Schutzstreifen für Radfahrer...
Mich nicht möglichst weit rechts einzuordnen wäre im übrigen ein Verstoß gegen die StVO; daher habe ich die Pflicht mich weitmöglichst rechts einzuordnen.
Aber sehr interessant, dass aufgrund der Fahrzeuge, die ich fahre darauf geschlossen wird, ich sei der King in meiner Blechkiste. Immer diese Vorurteile.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 17. Juni 2021 um 18:54:22 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 17. Juni 2021 um 18:44:55 Uhr:
@WeissNicht
Du kennst die nicht die Rechte der Radler, zum Beispiel das sie vor der Ampel wenn du stehst oder langsam fährst, rechts an die vorbei fahren dürfen und versuchst sie daran zu hindern das sie ihr Recht ausüben.Lies doch bitte ganz genau, wie dieses Recht ausgestaltet ist. Das Recht ist nur vorhanden, wenn genug Raum dafür vorhanden ist. Es ist keine Pflicht diesen Raum zu lassen. Ist kein Raum zum gefahrlosen Vorbeifahren vorhanden, so besteht dieses Recht nicht.
Die Pflicht den Raum zu lassen besteht nur bei einem Schutzstreifen für Radfahrer...
Mich nicht möglichst weit rechts einzuordnen wäre im übrigen ein Verstoß gegen die StVO.
Also ich lasse ihnen den Raum, zum ersten weil ich mit beiden Spiegeln meine Autos am chicsten finde, zum anderen weil ich den Sinn dieser Reglung akzeptiere. Ansonsten drehst du dir gerade die STVO wie sie dir passt.
Edit, dein ungekennzeichnetes Edit ist Unfug, ich weiß gar nicht was du für Autos fährst, meine Bemerkung war allg. gemeint, das man sich den Radlern hier überlegen fühlt ist ja nicht zu übersehen.
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 17. Juni 2021 um 18:59:17 Uhr:
Ich schätze mal, du hast im Verkehr nicht nur Probleme mit Fahrradfahrenden.
Eigentlich nicht... nur mit einigen Wenigen.
Auf die persönliche Ebene sollte wir aber nicht gehen; einer hitzigen Diskusion auf Sachebene bin ich jedoch nie abgeneigt.
Du hast aber noch nicht dargelegt, warum du nicht bereit bist bei einem Müllwagen einfach zu warten. Bricht dir beim Warten ein Zacken aus der Krone?
Wenn F4F mal wieder die Strassen dicht macht, schalte ich den Motor aus und lese Zeitung, während ich warte... so what.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 17. Juni 2021 um 18:59:27 Uhr:
Ansonsten drehst du dir gerade die STVO wie sie dir passt.
Der Wortlaut ist eindeutig; da gibt es nichts zu drehen.
Willst du den Radfahrern ausreichend Raum gewähren, stehst du mancherorts auf der Gegenspur.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 17. Juni 2021 um 18:47:47 Uhr:
Welchen Sicherheitsabstand muss ich beim Überholen eines Radfahrers einhalten, der zuvor rechts an mir vorbeifuhr, als ich an einer Kreuzung hielt.
Darf ich mich darauf berufen, auch wenn es mir so nie in den Sinn käme?Jedem Radfahrer, der sich auf sein Recht nach §5 Abs 8 StVO beruft, sollte klar sein, welcher Gefahr er sich damit aussetzt, die aus §5 Abs 4 Satz 4 resultiert.
Unterschiedliche Gefährdungen sind dir aber prinzipiell schon ein Begriff ?
Gefährdet dich ein Radfahrer wenn er, während dein Auto steht, und er rechts an dir Vorbeifährt ?
Gefährdest du einen Radfahrer wenn du diesen mit einer wahrscheinlichen Geschwindigkeitsdifferenz von 30-40 km/h in zu geringem Abstand überholst ?
Ersterer wohl nicht. Er wird dein Auto mitsamt dir wohl kaum mit seinem Sog in die Luft schleudern :-)
Dazu kann man prinzipiell stehen wie man will. Aber überleg dir mal warum Radfahrstreifen mittlerweile sehr oft ihre Haltelinie deutlich VOR jener der Autos haben. Eben um die Gefahr durch abbiegende Fahrzeuge für Radfahrer zu minimieren.
Was du dir hier vorstellst oder forderst wäre, letztendlich, nur zum Nachteil der Autofahrer. Stell dir mal vor ein Radfahrer macht es wie von dir gewünscht. Rote Ampel an der zehn Autos stehen. Radfahrer ist brav. Ordnet sich auf der Fahrstreifen mitte ein und stellt sich als Elfter an. Du bist mit deinem Auto dann Zwölfter. Wird grün. Die zehn Autos fahren zügig los. Der Radfahrer auch. Er beschleunigt aber logischerweise nicht so stark wie die Autos. Du hinten dran. Der Radfahrer kommt gerade noch über fie grüne Ampel. Du nicht mehr. Ist dann rot.
Dich würde es nicht stören, auch nicht wenn du das 20mal am Tag hast. Einige andere hätten hier dann regelrechte Aufreger-Threads :-).
Würde mir an deiner Stelle überlegen ob du wirklich willst dass sich Radfahrer künftig so einreihen sollen.
Selbst die StVO spricht in dem Zusammenhang von "ausreichend Raum". D. h. um das Recht auszuüben, zu nutzen müssen bestimmte Bedingungen/Gegebenheiten erfüllt sein.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 17. Juni 2021 um 19:03:38 Uhr:
Willst du den Radfahrern ausreichend Raum gewähren, stehst du mancherorts auf der Gegenspur.
Wo ein Wille meist ein Weg, aber vllt.habe ich damit kein Problem weil mein Privatwagen ein Kleinwagen ist und meine Dienstwagen immer Kompakte.
Aber wenn man deine Zeilen liest kann man schnell den Eindruck bekommen das es bei Dir am fehlenden Willen liegt.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 17. Juni 2021 um 19:06:40 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 17. Juni 2021 um 18:47:47 Uhr:
Welchen Sicherheitsabstand muss ich beim Überholen eines Radfahrers einhalten, der zuvor rechts an mir vorbeifuhr, als ich an einer Kreuzung hielt.
Darf ich mich darauf berufen, auch wenn es mir so nie in den Sinn käme?Jedem Radfahrer, der sich auf sein Recht nach §5 Abs 8 StVO beruft, sollte klar sein, welcher Gefahr er sich damit aussetzt, die aus §5 Abs 4 Satz 4 resultiert.
Unterschiedliche Gefährdungen sind dir aber prinzipiell schon ein Begriff ?
Gefährdet dich ein Radfahrer wenn er, während dein Auto steht, und er rechts an dir Vorbeifährt ?
Gefährdest du einen Radfahrer wenn du diesen mit einer wahrscheinlichen Geschwindigkeitsdifferenz von 30-40 km/h in zu geringem Abstand überholst ?
Ersterer wohl nicht. Er wird dein Auto mitsamt dir wohl kaum mit seinem Sog in die Luft schleudern :-)
Lies mein fett Hervorgehobnenes.... Und nun bitte die Antwort auf meine sachliche Frage.
Formal gibt es dann keinen "zu geringen Abstand" mehr.
Gefährdung meines Eigentums ist dann aber auch noch eine Sache... schau mal in die Gesetzestexte, wie weit ein Mensch gehen darf um sein Eigentum zu schützen ohne dafür belangt werden zu können...