Fahrradfahrer Vorfahrt genommen?

239 Antworten

Guten Abend Liebe Community 🙂

Ich wollte mal euch erzählen was heute passiert ist und wie ihr die Situation betrachtet.

Zu mir: Ich bin Fahranfänger seit ca. 2 Monaten und fahre ein Elektrowagen.

Ich habe 3 von meinen Freunden heute abgeholt und diese in die Innenstadt gefahren. Ich bin innerorts gefahren und hatte vor mir 2 Radfahrer, habe diese (es gab in dem Moment kein Auto im Gegenverkehr) mit ausreichenden Abstand überholt und habe dann schon gemerkt, dass ich in die Seitenstraße abbiegen muss, kurz vorm Abbiegen also nochmal Schulterblick und Spiegel benutzt. Der Radfahrer war ca. 10-12m von der Einmündung entfernt weshalb ich eine Behinderung des Radfahrers ausgeschlossen habe und zügig abgebogen bin. Ca. 4 Sekunden nach der Abbiegung schrie der Radfahrer von hinten Beleidigungen in meine Richtung (Fenster hatte ich offen). Ich natürlich aus Reflex direkt in Rückspiegel geguckt und gesehen das er grad am ende des Bordsteines von der Einmündung angekommen war (Er war nicht auf der Straße sondern noch auf dem Bordstein vor der Einmündung). Aus Verwirrung merkte ich dann, dass ich Falsch gefahren bin und entschied mich also nochmal den Weg zu fahren um dann die Richtige Einmündung zu nehmen. Dort bemerkte mein Beifahrer den Radfahrer und seine Frau. Der Radfahrer bemerkte uns und fing an uns zu beleidigen, auf die Frage von meinem Beifahrer wo denn das Problem liege ist der Radfahrer auf die Straße gerannt zu meinem Fahrzeug und hat mit seinem Rucksack(Wo der Fahrradhelm drauf war) auf mein Auto eingeschlagen wo eine Delle und ein kleiner Riss in der Scheibe entstanden sind. Im schock hab ich auf dem Behinderten Parkplatz mit Warnblinker geparkt und bin zu dem Mann hin der schon mit der Polizei telefonierte. Es folgten seitens Radfahrer noch mehr Beleidigungen und die Bedrohung man könne es gleich ohne Polizei klären (Damit war Gewalt gemeint).

Als die Polizei ankam und die Sachlage geschildert haben wollte, meinte der Mann ich hätte ihn beim Abbiegen mit meinem Fahrzeug gestreift (Nochmal zum Anfang, als ich in den Rückspiegel schaute kam der Radfahrer erst am ende der Straße an und hatte den Übergang bei der Einmündung noch nicht überquert. Die Polizei nahm dann den Sachschaden auf. Von einem Schaden wegen einem Fahrrad (Kratzer, Reifenabdruck etc.) war keine Spur. Auch der Mann hatte keinerlei Verletzungen und sein Fahrrad hatte keine Beschädigung.

In dem Fall habe ich jetzt 3 Zeugen + Ich selbst und der Fahrradfahrer seine Frau als Zeugin.

Habe ich mich in dieser Situation falsch verhalten? Ich denke ich hätte dem Fahrradfahrer die Vorfahrt geben können, jedoch bin ich mir bewusst das ich keine Gefährdung verursacht habe, da der Radfahrer noch über 10 Meter von der Einmündung entfernt war..

239 Antworten

Jetzt wird es wirklich lächerlich.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. Juni 2021 um 19:3:38 Uhr:


Du hast aber noch nicht dargelegt, warum du nicht bereit bist bei einem Müllwagen einfach zu warten. Bricht dir beim Warten ein Zacken aus der Krone?

Es bringt vermutlich nix außer weitere Worte zum verdrehen, aber gut: Ich habe bereits 1x gewartet und bei der folgenden und genannten Station hätte der Fahrer die Möglichkeit gehabt, mich "einfach" vorbei zu lassen. Einfach, indem er einen Tick früher stehen geblieben wäre. Hat er nicht. Hat es für mich spürbar aufwändiger gemacht. Und nun? Wo leite ich hier ein Sonderrecht ab?

Hätte es diese Möglichkeit nicht gegeben, hätte ich halt wieder gewartet, was auch sonst?

Ähnlich wie beim Auto bei Schnarchnasen, die Abbiegespuren blockieren, weil sie nicht "5cm" weiter vor fahren.

Mit Fahrrad wie auch Auto warte ich ungern.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. Juni 2021 um 19:09:55 Uhr:


Lies mein fett Hervorgehobnenes.... Und nun bitte die Antwort auf meine sachliche Frage.
Formal gibt es dann keinen "zu geringen Abstand" mehr.

Gefährdung meines Eigentums ist dann aber auch noch eine Sache... schau mal in die Gesetzestexte, wie weit ein Mensch gehen darf um sein Eigentum zu schützen ohne dafür belangt werden zu können...

Das war eine sachliche Antwort. Der Gesetzgeber war eben so intelligent genau dass zu erkennen.

Deine Frage ist ja auch einfach. Du hast schlicht und einfach 1,5 Meter Mindestabstand beim überholen einzuhalten.

Der Radfahrer muss diesen Abstand beim rechts überholen von stehenden Fahrzeugen nicht einhalten weil für dich dadurch keine Gefahr besteht.

Und eine Gefährdungen daraus abzuleiten dass ein Radfahrer möglicherweise deinen Spiegel abrasiert... naja. Darf er nicht (dann hat er ja selbst gegen die StVO) verstoßen und ist dann, ganz normal, zivilrechtlich auch haftbar. Und ? Wo ist jetzt die große Gefährdung für dich in so einem Fall ? Du hast vielleicht einen Kratzer in einer Kiste Blech. Ärgerlich, ja. Aber bringt keinen um.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 17. Juni 2021 um 19:30:07 Uhr:



Das war eine sachliche Antwort. Der Gesetzgeber war eben so intelligent genau dass zu erkennen.
Deine Frage ist ja auch einfach. Du hast schlicht und einfach 1,5 Meter Mindestabstand beim überholen einzuhalten.

Lies nochmal nach... du liegst falsch. Die Stelle wo du es findest wurde genannt. (Es sind keine 1,5m)

Um Schäden am Eigentum zu vermeiden dürfen alle notwendigen Mittel eingesetzt werden, sofern sie angemessen sind. Also auch rechts keinen Platz lassen. Ein Radfahrer der sich deswegen in seinen Rechten eingeschränkt sieht, darf gern Anzeige erstatten; aber er darf sein Recht nicht erzwingen.

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 17. Juni 2021 um 19:28:27 Uhr:


Mit Fahrrad wie auch Auto warte ich ungern.

Ich warte auch ungern, aber oft muss man warten. Auch, wenn man es nicht möchte. Wäre ich in der beschriebenen Situation... ich würde das Rad entweder über den Gehweg schieben, weiter warten, oder umdrehen und eine andere Strecke fahren.

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Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. Juni 2021 um 21:10:37 Uhr:


Um Schäden am Eigentum zu vermeiden dürfen alle notwendigen Mittel eingesetzt werden, sofern sie angemessen sind. Also auch rechts keinen Platz lassen.

Das muss mir beim Lesen der StVO bislang entgangen sein.

Grüße vom Ostelch

Da Eigentum nicht in der StVO geregelt ist, wird es wohl die falsche Quelle sein...

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. Juni 2021 um 21:45:46 Uhr:


Da Eigentum nicht in der StVO geregelt ist, wird es wohl die falsche Quelle sein...

Eben. Darum hat das beim Thema Verkehrsregeln auch nichts verloren.

Grüße vom Ostelch

MT ist immer wieder sehr hilfreich die Zustände im Straßenverkehr zu verstehen.
Heute war das Kapitel:“ Eigentumsschutz durch Beschneidung Rechte anderer.“

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. Juni 2021 um 19:09:55 Uhr:



Gefährdung meines Eigentums ist dann aber auch noch eine Sache... schau mal in die Gesetzestexte, wie weit ein Mensch gehen darf um sein Eigentum zu schützen ohne dafür belangt werden zu können...

Mir doch egal,

Um mein Leben zu schützen darf ich alles machen

Moin, wollte paar Sachen klarstellen bevor es zu falsch verstanden wird 🙂

1. Ich bin nicht nochmal um den Block gefahren um bewusst nach dem Radfahrer zu suchen, sondern weil ich zur Bank musste und die Einmündung die ich genommen habe einfach eine zu früh war, da in der Straße in die ich eingebogen bin man nur nach Rechts abbiegen durfte (Bank war links) kam die zweite Runde zustande.

2. Es waren sicherlich mehr als 10-12 Meter, nach mehrmaligen Abfahren und ablaufen der Strecke kann ich dies wie bereits erwähnt bestätigen. Ich habe ebenso vor dem Abbiegevorgang den ich angekündigt habe durchs blinken in die Spiegel geschaut um sicherzugehen das ich den Radfahrer nicht gefährde. FALLS ich es getan hätte, hätte ich es offen vor der Polizei zugegeben. Ehrlichkeit währt am längsten. Wäre der Fahrradfahrer auch nicht aggressiv auf mein Auto zugelaufen und draufgeschlagen, hätte ich geparkt um mich zu erkundigen was passiert ist und mich ggfls. entschuldigt für das zügige Abbiegen.

Es war eine 30er Zone, Radfahrer war ca. 16-20 kmh unterwegs und ich habe mit Punkt 30/31 kmh den Radfahrer mit genug abstand überholt. Was mir unschlüssig ist.. in der Straße gibt es links einen Radweg (Schilder sind von beiden Seiten ausgestellt weshalb ich mal davon ausgehe das der Radstreifen für beide Seiten gedacht ist. Wäre hierbei die Pflicht des Radfahrers nicht gewesen auf dem Radweg zu fahren? Klärt mich gerne auf wenn ich hier falsch liege.

Gibts hier bereits vielleicht Erfahrungen inwieweit die Sache verfolgt wird? Gestern bei Nachfrage auf dem Polizeirevier sprach der Beamter von einem "Beinahe-Unfall", wo doch der Radfahrer gemeint hätte ich hätte ihn gestriffen.. wäre das dann nicht ein Unfall generell?

Was mich und meine Insassen betrifft, natürlich werden wir 1:1 das widerspiegeln was passiert ist und was wir erlebt haben, sich zu verstellen oder gar zu lügen halte ich besonders in dieser Situation für nicht richtig und nicht Fair.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. Juni 2021 um 21:10:37 Uhr:


Lies nochmal nach... du liegst falsch. Die Stelle wo du es findest wurde genannt. (Es sind keine 1,5m)

Um Schäden am Eigentum zu vermeiden dürfen alle notwendigen Mittel eingesetzt werden, sofern sie angemessen sind. Also auch rechts keinen Platz lassen. Ein Radfahrer der sich deswegen in seinen Rechten eingeschränkt sieht, darf gern Anzeige erstatten; aber er darf sein Recht nicht erzwingen.

Nö. Du legst dies einfach zu weit aus. Wenn du meinst dass, sollte dich an einer Ampel an der du hälst ein Radfahrer rechts an dir vorbeifahren bzw. neben dir stehen musst du, beim wieder anfahren natürlich erstmal nicht die 1.5 Meter einhalten, geht ja auch eher schlecht. Wenn du dich aber vermeintlich darauf berufen willst dass, wenn du den Radfahrer 100 Meter weiter mit weniger als 1.5 Meter Abstand überholst, du den gesetzlichen Abstand nicht einhalten müsstest wird dir, im Zweifelsfall ein Gericht, dein Rechtsverständnis ganz schnell zu recht rücken.
Und natürlich zwingt dich niemand rechts Platz zu lassen wenn du verkehrsbedingt halten musst. Behauptet ja keiner. Hier nun mit Schutz von Eigentum zu kommen finde ich...nun denn.... wir reden hier von einem letztendlich bedeutungslosen Stück Blech. Aber, lassen wir es eskalieren und drehen es um: Dann wäre es legitim wenn, solche Konsorten gibt es ja leider auch, ein Radfahrer der mit zu wenig Abstand überholt wird, dann eben mal seinen Fuß ausschlagen lässt und dir ne Delle in die Tür tritt ? Er will ja sein Eigentum schützen.
Seis drum. Wundere mich nur dass hier teilweise oft das Argument kommt der Radfahrer hier wäre auf Provokation aus. Bist du es nicht auch irgendwie ? Hauptsache Du und deine Kiste. Ob nötig, sinnvoll oder nicht. Hauptsache extra weit rechts ranfahren damit ja kein Radfahrer vorbeifahren kann. Ist mir persönlich zu kindisch. Ich achte nicht extra darauf rechts nun besonders viel Platz zu lassen, ebensowenig mache ich aber extra die Lücke dicht. Wenn ein Radfahrer vorbei fährt juckt es mich nicht. Steht er dann an der Ampel vor mir mache ich eben etwas langsamer, juckt mich auch nicht. habe mein leben soweit durchaus im Griff. Wie schon erwähnt sind an vielen Stellen inzwischen die fahrradspuren eh so ausgelegt dass Radfahrer ganz bewusst an einer Ampel rechts bis ganz nach vorne fahren können und die Haltelinie für Radfahrer ebenso bewusst mindestens eine Fahrradlänge vor hinter jener der Autos liegt. Find ich persönlich gut. Sowohl als Autofahrer weil es auch mein Risiko deutlich minimiert beim abbiegen dann evt. einen Radfahrer umzubügeln und wenn ich mim Rad unterwegs bin freut es mich umso mehr weil ich so durch Autofahrer definitiv wahrgenommen werde und weil ich dahingehend relativ gefahrlos am verkehr teilnehmen kann

Zitat:

@RobRob12 schrieb am 17. Juni 2021 um 23:26:27 Uhr:


Moin, wollte paar Sachen klarstellen bevor es zu falsch verstanden wird 🙂

in der Straße gibt es links einen Radweg (Schilder sind von beiden Seiten ausgestellt weshalb ich mal davon ausgehe das der Radstreifen für beide Seiten gedacht ist. Wäre hierbei die Pflicht des Radfahrers nicht gewesen auf dem Radweg zu fahren? Klärt mich gerne auf wenn ich hier falsch liege.

Wenn der vorhandene Rad weg mit blauen, runden, Schildern und einem weißen Fahrrad drauf (Zeichen 237, 240 und oder 241) ausgeschildert war, handelt es sich in der Tat um einen "benutzungspflichtigen" Radweg.

Zitat:

@RobRob12 schrieb am 17. Juni 2021 um 23:26:27 Uhr:


Gibts hier bereits vielleicht Erfahrungen inwieweit die Sache verfolgt wird? Gestern bei Nachfrage auf dem Polizeirevier sprach der Beamter von einem "Beinahe-Unfall", wo doch der Radfahrer gemeint hätte ich hätte ihn gestriffen.. wäre das dann nicht ein Unfall generell?

Wenn der Radfahrer behauptet von Dir gestreift worden zu sein, aber nicht gestürzt ist, so kann man das schon als "Beinahe-Unfall" betrachten.
Das hat aber für Dich keine Bedeutung und sollte dich deshalb auch nicht einschüchtern lassen.
Du zeigst den Radfahrer wegen Beleidigung inkl Androhung von Gewalt, Nötigung und Sachbeschädigung an

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Juni 2021 um 18:44:55 Uhr:


@WeissNicht
Du kennst nicht die Rechte der Radler, zum Beispiel das sie vor der Ampel wenn du stehst oder langsam fährst, rechts an die vorbei fahren dürfen und versuchst sie daran zu hindern das sie ihr Recht ausüben.

@Diedicke1300
Also das ist so nicht richtig, bzw. nur bedingt richtig !

Der Radfahrer hat zwar das Recht, im Rückstau an einer Ampel z.B. rechts am Stau vorbei zu fahren.
Dabei hat aber auch der Radler sich an Regeln zu halten.
das rechts Überholen für Radfahrer und Mofa-Fahrende wird in § 5 Abs. 8 der STVO geregelt.

Wichtigster Punkt, nur, wenn "ausreichend" Platz vorhanden ist. Und hier ist soviel mir bekannt ist von einem Meter die Rede.
Ist dieser Platz nicht vorhanden, darf der Radler auch nicht vorbei.

Das scheint aber den Radler in der Situation herzlich wenig zu interessieren... da quetscht man sich auch deutlich unter einem Meter Abstand durch.
Der Autofahrer ist aber der Bösewicht, wenn der beim Überholen eines Radfahrers nicht die 1,5 Meter Abstand einhält.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. Juni 2021 um 08:07:25 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Juni 2021 um 18:44:55 Uhr:


@WeissNicht
Du kennst nicht die Rechte der Radler, zum Beispiel das sie vor der Ampel wenn du stehst oder langsam fährst, rechts an die vorbei fahren dürfen und versuchst sie daran zu hindern das sie ihr Recht ausüben.

@Diedicke1300
Also das ist so nicht richtig, bzw. nur bedingt richtig !

Der Radfahrer hat zwar das Recht, im Rückstau an einer Ampel z.B. rechts am Stau vorbei zu fahren.
Dabei hat aber auch der Radler sich an Regeln zu halten.
das rechts Überholen für Radfahrer und Mofa-Fahrende wird in § 5 Abs. 8 der STVO geregelt.

Wichtigster Punkt, nur, wenn "ausreichend" Platz vorhanden ist. Und hier ist soviel mir bekannt ist von einem Meter die Rede.
Ist dieser Platz nicht vorhanden, darf der Radler auch nicht vorbei.

Das scheint aber den Radler in der Situation herzlich wenig zu interessieren... da quetscht man sich auch deutlich unter einem Meter Abstand durch.
Der Autofahrer ist aber der Bösewicht, wenn der beim Überholen eines Radfahrers nicht die 1,5 Meter Abstand einhält.

Das ist doch richtig denn es geht hier um :

"Ich lasse erstmal mit Absicht gar keinen Platz damit der Radler nicht vorbei kommt."

1m Platz heißt das der Radler mit 10-20cm mit seinem Lenker an deinem Auto vorbei fährt. Aber das reicht auch vollkommen aus weil die Autos stehen.

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