Fahrradfahrer Vorfahrt genommen?
Guten Abend Liebe Community 🙂
Ich wollte mal euch erzählen was heute passiert ist und wie ihr die Situation betrachtet.
Zu mir: Ich bin Fahranfänger seit ca. 2 Monaten und fahre ein Elektrowagen.
Ich habe 3 von meinen Freunden heute abgeholt und diese in die Innenstadt gefahren. Ich bin innerorts gefahren und hatte vor mir 2 Radfahrer, habe diese (es gab in dem Moment kein Auto im Gegenverkehr) mit ausreichenden Abstand überholt und habe dann schon gemerkt, dass ich in die Seitenstraße abbiegen muss, kurz vorm Abbiegen also nochmal Schulterblick und Spiegel benutzt. Der Radfahrer war ca. 10-12m von der Einmündung entfernt weshalb ich eine Behinderung des Radfahrers ausgeschlossen habe und zügig abgebogen bin. Ca. 4 Sekunden nach der Abbiegung schrie der Radfahrer von hinten Beleidigungen in meine Richtung (Fenster hatte ich offen). Ich natürlich aus Reflex direkt in Rückspiegel geguckt und gesehen das er grad am ende des Bordsteines von der Einmündung angekommen war (Er war nicht auf der Straße sondern noch auf dem Bordstein vor der Einmündung). Aus Verwirrung merkte ich dann, dass ich Falsch gefahren bin und entschied mich also nochmal den Weg zu fahren um dann die Richtige Einmündung zu nehmen. Dort bemerkte mein Beifahrer den Radfahrer und seine Frau. Der Radfahrer bemerkte uns und fing an uns zu beleidigen, auf die Frage von meinem Beifahrer wo denn das Problem liege ist der Radfahrer auf die Straße gerannt zu meinem Fahrzeug und hat mit seinem Rucksack(Wo der Fahrradhelm drauf war) auf mein Auto eingeschlagen wo eine Delle und ein kleiner Riss in der Scheibe entstanden sind. Im schock hab ich auf dem Behinderten Parkplatz mit Warnblinker geparkt und bin zu dem Mann hin der schon mit der Polizei telefonierte. Es folgten seitens Radfahrer noch mehr Beleidigungen und die Bedrohung man könne es gleich ohne Polizei klären (Damit war Gewalt gemeint).
Als die Polizei ankam und die Sachlage geschildert haben wollte, meinte der Mann ich hätte ihn beim Abbiegen mit meinem Fahrzeug gestreift (Nochmal zum Anfang, als ich in den Rückspiegel schaute kam der Radfahrer erst am ende der Straße an und hatte den Übergang bei der Einmündung noch nicht überquert. Die Polizei nahm dann den Sachschaden auf. Von einem Schaden wegen einem Fahrrad (Kratzer, Reifenabdruck etc.) war keine Spur. Auch der Mann hatte keinerlei Verletzungen und sein Fahrrad hatte keine Beschädigung.
In dem Fall habe ich jetzt 3 Zeugen + Ich selbst und der Fahrradfahrer seine Frau als Zeugin.
Habe ich mich in dieser Situation falsch verhalten? Ich denke ich hätte dem Fahrradfahrer die Vorfahrt geben können, jedoch bin ich mir bewusst das ich keine Gefährdung verursacht habe, da der Radfahrer noch über 10 Meter von der Einmündung entfernt war..
239 Antworten
Den Radfahrer würde ich direkt nach Russland verfrachten! Arbeitsdienst im Steinelager 🙂.
Der zahlt und gut ist!
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 16. Juni 2021 um 19:06:49 Uhr:
Egal welcher Scheiß hier konstruiert wird,Sachbeschädigung und Nötigung ist ein NO GO.
Ich möchte mal einen von Euch sehen falls ihm das mal mit einem Radfahrer passieren würde.
Ich glaube kaum das da einer von Euch auch nur den Hauch von Verständnis hätte wenn ein ausrastender Radfahrer Euch beleidigt,nötigt und Euren schönen Wagen zerhämmert.Verständnis für seinen Ärger hin oder her.
Möchte dich mal sehen, wenn du verletzt im KH liegst, weil dich jemand rasiert hat?
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 16. Juni 2021 um 16:44:30 Uhr:
[...] im Zweifel hat der Fahrer des Fahrzeugs, von dem die höhere Betriebsgefahr ausgeht, die schlechteren Karten.
Absolut richtig. Zudem liegt's auf der Hand, dass man beispielsweise mit einer "C(E)" od. "D(E)" Fahrerlaubnis auf das Thema "Radfahrer" (im wortwörtlichen Sinne) aus einer anderen Perspektive blickt.
Ist das Gefahrenbewusstsein eines BKF im Straßenverkehr nicht hochentwickelt, überlebt er nicht lange in dem Job.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 16. Juni 2021 um 19:06:49 Uhr:
Ich glaube kaum das da einer von Euch auch nur den Hauch von Verständnis hätte wenn ein ausrastender Radfahrer Euch beleidigt,nötigt und Euren schönen Wagen zerhämmert.Verständnis für seinen Ärger hin oder her.
Kommt immer drauf an was ich mir vorher geleistet habe.
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Wie weit muss der Radfahrer von der Kreuzung weg sein, dass man ihn überholen darf?
100,200, xxx m ?
Da würdest in der Stadt keinen mehr überholen
Wieweit wollt Ihr denn den Scheiß noch drehen und wenden bis es für Euch paßt?
Hier wurde einem Radfahrer der Vorrang genommen,der Radfahrer hat keine Verletzung noch ist etwas an seinem Rad beschädigt.
Auch hat er den Ausraster erst gehabt nachdem der TE einmal um den Block gefahren ist.
Das ist mit keinem Verständnis der Welt gut zu heißen,und alles andere danach ist nach Lust und Laune konstruiert worden.
Für den TE gibt es in diesem Fall klar nur eine Ansage,beim nächsten Male etwas mehr aufpassen.
Ansonsten Anzeige wegen Beleidigung;Nötigung nd Sachbeschädigung stellen.
Alles andere ist sowas von OT das es schon weh tut.
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 16. Juni 2021 um 19:15:59 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 16. Juni 2021 um 19:06:49 Uhr:
Egal welcher Scheiß hier konstruiert wird,Sachbeschädigung und Nötigung ist ein NO GO.
Ich möchte mal einen von Euch sehen falls ihm das mal mit einem Radfahrer passieren würde.
Ich glaube kaum das da einer von Euch auch nur den Hauch von Verständnis hätte wenn ein ausrastender Radfahrer Euch beleidigt,nötigt und Euren schönen Wagen zerhämmert.Verständnis für seinen Ärger hin oder her.
Möchte dich mal sehen, wenn du verletzt im KH liegst, weil dich jemand rasiert hat?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 16. Juni 2021 um 20:09:10 Uhr:
Wie weit muss der Radfahrer von der Kreuzung weg sein, dass man ihn überholen darf?100,200, xxx m ?
Da würdest in der Stadt keinen mehr überholen
Lächerliche Frage, aber genauso wie bei anderen VT: Soweit, dass er nicht abbremsen muss (oder zumindest genug Zeit dazu hat) während du abbiegst.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 16. Juni 2021 um 19:58:37 Uhr:
Und die Moral der Geschicht, vor dem Rechts Abbiegen überholt man Radfahrer nicht…..
Dachte ich mir auch so, ich wäre vermutlich kurz blinkend hinter dem Radler geblieben.
Die militanten Kraftfahrer reiten doch (nur) darauf rum. Wurde oben aber schon mehrmals, auch von anderen, drauf hingewiesen.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 16. Juni 2021 um 20:16:26 Uhr:
Wieweit wollt Ihr denn den Scheiß noch drehen und wenden bis es für Euch paßt?
Hier wurde einem Radfahrer der Vorrang genommen,der Radfahrer hat keine Verletzung noch ist etwas an seinem Rad beschädigt.
Auch hat er den Ausraster erst gehabt nachdem der TE einmal um den Block gefahren ist.
Das ist mit keinem Verständnis der Welt gut zu heißen,und alles andere danach ist nach Lust und Laune konstruiert worden.Für den TE gibt es in diesem Fall klar nur eine Ansage,beim nächsten Male etwas mehr aufpassen.
Ansonsten Anzeige wegen Beleidigung;Nötigung nd Sachbeschädigung stellen.Alles andere ist sowas von OT das es schon weh tut.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 16. Juni 2021 um 20:16:26 Uhr:
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 16. Juni 2021 um 19:15:59 Uhr:
Möchte dich mal sehen, wenn du verletzt im KH liegst, weil dich jemand rasiert hat?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 16. Juni 2021 um 20:09:10 Uhr:
Wie weit muss der Radfahrer von der Kreuzung weg sein, dass man ihn überholen darf?100,200, xxx m ?
Da würdest in der Stadt keinen mehr überholen
Das hat man im Gefühl wenn man oft in unterschiedlichen Großstädten unterwegs ist, da muss man immer ein Augenmerk, mehr als woanders, auf Radler legen.
Da kann man irgendwie keine Patententfernung geben, ist immer Situationsabhängig wie vieles im Straßenverkehr.
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 16. Juni 2021 um 20:19:39 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 16. Juni 2021 um 20:09:10 Uhr:
Wie weit muss der Radfahrer von der Kreuzung weg sein, dass man ihn überholen darf?100,200, xxx m ?
Da würdest in der Stadt keinen mehr überholen
Lächerliche Frage, aber genauso wie bei anderen VT: Soweit, dass er nicht abbremsen muss (oder zumindest genug Zeit dazu hat) während du abbiegst.
Und dazu reichen meiner Meinung nach auch 10m, wenn man nicht beim Abbiegen anhält.
Den Radler vom Rad zu holen hab ich nicht geschrieben
Zitat:
@windelexpress schrieb am 16. Juni 2021 um 20:25:30 Uhr:
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 16. Juni 2021 um 20:19:39 Uhr:
Lächerliche Frage, aber genauso wie bei anderen VT: Soweit, dass er nicht abbremsen muss (oder zumindest genug Zeit dazu hat) während du abbiegst.
Und dazu reichen meiner Meinung nach auch 10m, wenn man nicht beim Abbiegen anhält.
Den Radler vom Rad zu holen hab ich nicht geschrieben
Auf der Autobahn ist es ja ganz cool im letzten Moment aus der linken Spur über die rechte Spur noch auf die Auffahrt zu huschen.
Du bist dann bestimmt positiv amüsiert wenn dir da einer vor die Haube fährt das Du in die Eisen musst.
So, oder ähnlich war es ja im Falle des TE.
Ich versuche immer den entspannteren Weg zu gehen.
Du hast dich letztens beschwert über den Stinkefinger als Du jemanden überholt hast. Wird langsam auch verständlicher. Immer Kante und ohne Reserven.
Der TE hat nicht geschrieben,dass er knapp vor dem Radler rein gezogen ist.
Das hast Du daraus gemacht.
Und beim dem Stinkefingerzeiger bin ich 50 , 80 Meter links geblieben.
Also bastel Dir nicht schon wieder was, um mir eine gefährliche Fahrweise ans Bein zu quatschen.
Doch hat er.
Da steht der Radfahrer war 10-12m von der Einmündung entfernt war.
Nicht jeder Radfahrer fährt Schnittgeschwindigkeit auf der Straße.
Wenn da einer vor dir abbiegt kann das schon eng werden.
Meist sind Kfz um die 4m lang