Fahrradfahrer Vorfahrt genommen?
Guten Abend Liebe Community 🙂
Ich wollte mal euch erzählen was heute passiert ist und wie ihr die Situation betrachtet.
Zu mir: Ich bin Fahranfänger seit ca. 2 Monaten und fahre ein Elektrowagen.
Ich habe 3 von meinen Freunden heute abgeholt und diese in die Innenstadt gefahren. Ich bin innerorts gefahren und hatte vor mir 2 Radfahrer, habe diese (es gab in dem Moment kein Auto im Gegenverkehr) mit ausreichenden Abstand überholt und habe dann schon gemerkt, dass ich in die Seitenstraße abbiegen muss, kurz vorm Abbiegen also nochmal Schulterblick und Spiegel benutzt. Der Radfahrer war ca. 10-12m von der Einmündung entfernt weshalb ich eine Behinderung des Radfahrers ausgeschlossen habe und zügig abgebogen bin. Ca. 4 Sekunden nach der Abbiegung schrie der Radfahrer von hinten Beleidigungen in meine Richtung (Fenster hatte ich offen). Ich natürlich aus Reflex direkt in Rückspiegel geguckt und gesehen das er grad am ende des Bordsteines von der Einmündung angekommen war (Er war nicht auf der Straße sondern noch auf dem Bordstein vor der Einmündung). Aus Verwirrung merkte ich dann, dass ich Falsch gefahren bin und entschied mich also nochmal den Weg zu fahren um dann die Richtige Einmündung zu nehmen. Dort bemerkte mein Beifahrer den Radfahrer und seine Frau. Der Radfahrer bemerkte uns und fing an uns zu beleidigen, auf die Frage von meinem Beifahrer wo denn das Problem liege ist der Radfahrer auf die Straße gerannt zu meinem Fahrzeug und hat mit seinem Rucksack(Wo der Fahrradhelm drauf war) auf mein Auto eingeschlagen wo eine Delle und ein kleiner Riss in der Scheibe entstanden sind. Im schock hab ich auf dem Behinderten Parkplatz mit Warnblinker geparkt und bin zu dem Mann hin der schon mit der Polizei telefonierte. Es folgten seitens Radfahrer noch mehr Beleidigungen und die Bedrohung man könne es gleich ohne Polizei klären (Damit war Gewalt gemeint).
Als die Polizei ankam und die Sachlage geschildert haben wollte, meinte der Mann ich hätte ihn beim Abbiegen mit meinem Fahrzeug gestreift (Nochmal zum Anfang, als ich in den Rückspiegel schaute kam der Radfahrer erst am ende der Straße an und hatte den Übergang bei der Einmündung noch nicht überquert. Die Polizei nahm dann den Sachschaden auf. Von einem Schaden wegen einem Fahrrad (Kratzer, Reifenabdruck etc.) war keine Spur. Auch der Mann hatte keinerlei Verletzungen und sein Fahrrad hatte keine Beschädigung.
In dem Fall habe ich jetzt 3 Zeugen + Ich selbst und der Fahrradfahrer seine Frau als Zeugin.
Habe ich mich in dieser Situation falsch verhalten? Ich denke ich hätte dem Fahrradfahrer die Vorfahrt geben können, jedoch bin ich mir bewusst das ich keine Gefährdung verursacht habe, da der Radfahrer noch über 10 Meter von der Einmündung entfernt war..
239 Antworten
Wenn ich in 100m abbiegen muss.... dann überhole ich doch keinen Radfahrer vor mir. Warum sollte ich mir für 30 Sekunden Zeitersparniss den Aufwand machen.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 16. Juni 2021 um 20:50:22 Uhr:
Doch hat er.
Da steht der Radfahrer war 10-12m von der Einmündung entfernt war.
Nicht jeder Radfahrer fährt Schnittgeschwindigkeit auf der Straße.
Wenn da einer vor dir abbiegt kann das schon eng werden.
Meist sind Kfz um die 4m lang
Also Ich hab grad mal 10, bzw. 12 Meter auf dem Geweg ausgemessen.
Wenn man sich das so anschaut ist das schon weit. Jedenfalls weit genug um als Radfahrer erkennen zu können, daß abgebogen wird und rechtzeitig zu reagieren.
Wenn Ich mit dem Auto so einen Unfall baue, wird mir Unterschreitung des Sicherheitsabstands vorgeworfen.
Aber wenn man es drauf anlegt, da gebe Ich Dir Recht... dann könnte es tatsächlich eng werden.
Gibt ja sogar User hier, die halten nen Schulterblick für überbewertet und sinnlos.
Wenn man vor so einer Einmündung überholt wird rechnet man nicht das der der grade überholt auch noch nach rechts in die Einmündung fährt.
Meist bremst das Auto um dort einzubiegen.
Und wenn ich mit einem Trekking Rad oder MTB unterwegs bin dann fahre ich auch grader Strecke so um die 25-30km/h.
Dann habe ich ca. 1 sek zu reagieren.
Das ist einfach knapp.
Klar wenn ich mit Schritttempo fahre juckt mich das nicht, zu Fuß auch nicht.
Aber die Pflicht liegt beim überholenden das abzuschätzen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 16. Juni 2021 um 20:37:49 Uhr:
Der TE hat nicht geschrieben,dass er knapp vor dem Radler rein gezogen ist.
Ne gar nicht, und die 10 Meter die du für normal hälst habe ich auch geträumt.
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Der TE schreibt...
Zitat:
@RobRob12 schrieb am 16. Juni 2021 um 00:07:26 Uhr:
...Der Radfahrer war ca. 10-12m von der Einmündung entfernt weshalb ich eine Behinderung des Radfahrers ausgeschlossen habe und zügig abgebogen bin...
Die Kernaussage des TE ist, dass er eine Behinderung des Radfahrers ausgeschlossen hat. Dass der Radfahrer nur 10-12 Meter entfernt war ist eine reine Schätzung des TE. Wenn der Radfahrer beim Spiegel- und/oder Schulterblick so weit entfernt war, dass der TE keine Gefährdung beim Abbiegen sah, war er wahrscheinlich weiter als die geschätzten 10-12 Meter entfernt. Oder der TE hat die Situation falsch eingeschätzt und es war doch knapp. Auch das würde aber nicht das Verhalten des Radfahrers rechtfertigen. Aufgrund der Sachbeschädigung sollte er angezeigt werden. Die Beschimpfungen kann man anzeigen, mir persönlich wäre eine Anzeige wegen Beleidigung aber zu "kindisch".
Zitat:
@pk79 schrieb am 16. Juni 2021 um 21:39:44 Uhr:
Auch das würde aber nicht das Verhalten des Radfahrers rechtfertigen. Aufgrund der Sachbeschädigung sollte er angezeigt werden. Die Beschimpfungen kann man anzeigen, mir persönlich wäre eine Anzeige wegen Beleidigung aber zu "kindisch".
Ich weiß nicht... jeder wie Er mag.
Aber wenn jamand mir Gewalt androht, mich beleidigt und dazu mit dem Helm aufs Auto eindrischt, so, daß die Windschutzscheibe kaputt ist, hat Er nix anderes verdient und bekommt somit das volle Programm.
Wäre ja noch schöner, wenn man sich alles gefallen lassen müsste
Wäre schön, wenn sich @RobRob12 diesbezüglich nochmals meldet.
Jap, die Sachbeschädigung würde mich auch die Anzeige machen lassen, so ne Windschutzscheibe kostet auch wenn man ne TK hat muss man die SB zahlen. Fragt die Versicherung ob der Schaden durch jemanden zugefügt wurde ?
Der Rest das da einer mal abgeht wir ein in den PO gestochener Stier, passiert doch oft und solange er nicht Handgriflich wird wird da nix passieren.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 16. Juni 2021 um 20:16:26 Uhr:
Hier wurde einem Radfahrer der Vorrang genommen,
Echt? War das so? Der Radler war auf dem Bordstein, der TE mit seinem Auto auf der Straße. Wer hat da nochmal die Vorfahrt?
Der Vorfall ist zwar eine Vorgeschichte, hat aber nichts mit der Sachbeschädigung zu tun. Das sind 2 Paar Schuhe.
Zitat:
@Rasanty schrieb am 16. Juni 2021 um 22:46:42 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 16. Juni 2021 um 20:16:26 Uhr:
Hier wurde einem Radfahrer der Vorrang genommen,
Echt? War das so? Der Radler war auf dem Bordstein, der TE mit seinem Auto auf der Straße. Wer hat da nochmal die Vorfahrt?Der Vorfall ist zwar eine Vorgeschichte, hat aber nichts mit der Sachbeschädigung zu tun. Das sind 2 Paar Schuhe.
Ich hab gelernt: Fahrrad und Fußgänger und was sich sonst so darauf rumtreibt... meine Frau ist anno dazumal sogar deswegen durch die Prüfung geflogen 😛
Zitat:
@Geisslein schrieb am 16. Juni 2021 um 21:49:27 Uhr:
Zitat:
@pk79 schrieb am 16. Juni 2021 um 21:39:44 Uhr:
Auch das würde aber nicht das Verhalten des Radfahrers rechtfertigen. Aufgrund der Sachbeschädigung sollte er angezeigt werden. Die Beschimpfungen kann man anzeigen, mir persönlich wäre eine Anzeige wegen Beleidigung aber zu "kindisch".Ich weiß nicht... jeder wie Er mag.
Aber wenn jamand mir Gewalt androht, mich beleidigt und dazu mit dem Helm aufs Auto eindrischt, so, daß die Windschutzscheibe kaputt ist, hat Er nix anderes verdient und bekommt somit das volle Programm.
Wäre ja noch schöner, wenn man sich alles gefallen lassen müssteWäre schön, wenn sich @RobRob12 diesbezüglich nochmals meldet.
Danke für alle eure Antworten. Ich werde Samstag nochmal zur Polizeistelle fahren und dort eine Anzeige wegen der Sachbeschädigung stellen. Die Kollegen vor Ort haben ja alle Beweise gesichert, ich denke da geht es aber im ersten Fall um den "Verkehrsunfall".
Ich bin heute 4x die Strecke nochmal abgefahren und habe den Vorgang nochmal nachgestellt. Es handelt sich um eine 30er Zone in der Stadt wo ein Fahrradweg links von der Straßenseite ist (m.M.n für beide Richtungen). Mit Überholen + Abbiegen hatte der Herr aufjedenfall noch mehr als die angegeben 12m vor der Einmündung. Abstand zum Radfahrer beim Überholen ca. 1,5m. Natürlich streite ich es nicht ab dass es sinnvoll gewesen wäre zu Warten und dem Radfahrer Vorrang zu gewähren. In der gestrigen Situation hielt ich aber den Abstand für ausreichend da der Radfahrer noch einige Meter von mir entfernt war (Schulterblick, Rückspiegel, Seitenspiegel) als ich abgebogen bin. Wie bereits erwähnt erst als ich in der abgebogenen Straße einige Sekunden schon gefahren bin kam die Beleidigung von hinten. Falls ich den Herren gestreift oder berührt hätte, wäre die Reaktion früher gekommen + wäre vermutlich mit einem Unfall tatsächlich ausgegangen. Aber der Herr kam erst quasi am Straßenrand der Einmündung an als ich schon abgebogen war und da bin ich mir zu 1000% sicher.
Eine Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung überlege ich mir, aber wie bereits ein anderer Post gemeint hat wäre mir das auch selbst zu Kindisch, bei der Sachbeschädigung sehe ich hier schon Rot vor allem weil der Wagen erst 2 Monate alt ist.
Da ich ADAC Plus Mitglied bin werde ich vielleicht auch mal dort einen Anwalt über die vorhandene Rechtschutzsversicherung kontaktieren. Ob es jetzt Vorfahrt genommen mit Behinderung oder Gefährdung war entscheiden wohl andere Abteilungen, ich kann nur das sagen was ich bereits euch geschildert habe und hoffe das ich den Schaden vom Radfahrer wenigstens gezahlt bekomme und am ende nicht Dumm dastehe mit 4 Jahren Probezeit
Zitat:
@RobRob12 schrieb am 17. Juni 2021 um 00:54:57 Uhr:
Eine Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung überlege ich mir, aber wie bereits ein anderer Post gemeint hat wäre mir das auch selbst zu Kindisch, bei der Sachbeschädigung sehe ich hier schon Rot vor allem weil der Wagen erst 2 Monate alt ist.
Nimm die Vorwürfe wegen Nötigung und Beleidigung mit rein wenn du schon Anzeige erstattest.
Nur wegen der Beleidigung Anzeige zu erstatten kämer mir persönlich auch nicht in den Sinn, aber da es hier zusammen gehört, würde ich es nicht weglassen.
Meine persönliche Meinung.
Zitat:
@Rasanty schrieb am 16. Juni 2021 um 22:46:42 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 16. Juni 2021 um 20:16:26 Uhr:
Hier wurde einem Radfahrer der Vorrang genommen,
Echt? War das so? Der Radler war auf dem Bordstein, der TE mit seinem Auto auf der Straße. Wer hat da nochmal die Vorfahrt?
Nicht dein ernst jetzt, oder doch ?
@RobRob12
Mit der Anzeige würde Ich nicht zuuu lange warten.
Hätte der Radler Dich gestreift wäre der Kontakt beim Abbiegen zustande gekommen.
Da müssten dann auch Spuren am Auto zu sehen sein.
Wenn Du aber sagst der Radfahrer kam erst an der Kreuzung oder Einmündung an wo Du schon "lange" eingebogen warst, kann es unmöglich sein, daß Er dich streifen konnte.
Schau, daß das so auch Deine Zeugen aussagen.
Und nochmals:
Zeig den Typ nicht nur wegen der kaputten Windschutzscheibe an, sondern auch wegen Beleidigung und Androhung von Gewalt.
Edit...
Hab grad nochmals den Startbeitrag gelesen.
Nicht nur die Windschutzscheibe ist kaputt, sondern eine Delle gibt es auch noch.
Darf man fragen, wo sich das Ganze zugetragen hat ?