Fahrradfahrer Vorfahrt genommen?

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Guten Abend Liebe Community 🙂

Ich wollte mal euch erzählen was heute passiert ist und wie ihr die Situation betrachtet.

Zu mir: Ich bin Fahranfänger seit ca. 2 Monaten und fahre ein Elektrowagen.

Ich habe 3 von meinen Freunden heute abgeholt und diese in die Innenstadt gefahren. Ich bin innerorts gefahren und hatte vor mir 2 Radfahrer, habe diese (es gab in dem Moment kein Auto im Gegenverkehr) mit ausreichenden Abstand überholt und habe dann schon gemerkt, dass ich in die Seitenstraße abbiegen muss, kurz vorm Abbiegen also nochmal Schulterblick und Spiegel benutzt. Der Radfahrer war ca. 10-12m von der Einmündung entfernt weshalb ich eine Behinderung des Radfahrers ausgeschlossen habe und zügig abgebogen bin. Ca. 4 Sekunden nach der Abbiegung schrie der Radfahrer von hinten Beleidigungen in meine Richtung (Fenster hatte ich offen). Ich natürlich aus Reflex direkt in Rückspiegel geguckt und gesehen das er grad am ende des Bordsteines von der Einmündung angekommen war (Er war nicht auf der Straße sondern noch auf dem Bordstein vor der Einmündung). Aus Verwirrung merkte ich dann, dass ich Falsch gefahren bin und entschied mich also nochmal den Weg zu fahren um dann die Richtige Einmündung zu nehmen. Dort bemerkte mein Beifahrer den Radfahrer und seine Frau. Der Radfahrer bemerkte uns und fing an uns zu beleidigen, auf die Frage von meinem Beifahrer wo denn das Problem liege ist der Radfahrer auf die Straße gerannt zu meinem Fahrzeug und hat mit seinem Rucksack(Wo der Fahrradhelm drauf war) auf mein Auto eingeschlagen wo eine Delle und ein kleiner Riss in der Scheibe entstanden sind. Im schock hab ich auf dem Behinderten Parkplatz mit Warnblinker geparkt und bin zu dem Mann hin der schon mit der Polizei telefonierte. Es folgten seitens Radfahrer noch mehr Beleidigungen und die Bedrohung man könne es gleich ohne Polizei klären (Damit war Gewalt gemeint).

Als die Polizei ankam und die Sachlage geschildert haben wollte, meinte der Mann ich hätte ihn beim Abbiegen mit meinem Fahrzeug gestreift (Nochmal zum Anfang, als ich in den Rückspiegel schaute kam der Radfahrer erst am ende der Straße an und hatte den Übergang bei der Einmündung noch nicht überquert. Die Polizei nahm dann den Sachschaden auf. Von einem Schaden wegen einem Fahrrad (Kratzer, Reifenabdruck etc.) war keine Spur. Auch der Mann hatte keinerlei Verletzungen und sein Fahrrad hatte keine Beschädigung.

In dem Fall habe ich jetzt 3 Zeugen + Ich selbst und der Fahrradfahrer seine Frau als Zeugin.

Habe ich mich in dieser Situation falsch verhalten? Ich denke ich hätte dem Fahrradfahrer die Vorfahrt geben können, jedoch bin ich mir bewusst das ich keine Gefährdung verursacht habe, da der Radfahrer noch über 10 Meter von der Einmündung entfernt war..

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Deshalb halte ich wenn möglich "ausreichend" Abstand, damit der Radler rechts vorbei kann. Mir fällt da kein Zacken aus der Krone und ich sehe auch mein Eigentum nicht in Gefahr. Ich habe Radler an der Ampel lieber rechts vor mir, wo ich sie sehen kann, als hinter mir, womöglich im toten Winkel, weil ich den Raum rechts blockiert habe.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Juni 2021 um 08:12:07 Uhr:



Das ist doch richtig denn es geht hier um :

"Ich lasse erstmal mit Absicht gar keinen Platz damit der Radler nicht vorbei kommt."

Das hat keinerlei Bedeutung, ob hier Absicht im Spiel ist oder nicht.
Der Radler darf nur rechts überholen, wenn auch ausreichend Platz vorhanden ist.
Es gibt auch andere Gründe, warum man im Rückstau an einer Ampel z.B sein Fahrzeug eher rechtsorientiert zum Stillstand bringt (bringen sollte).

Wenn ich einfach und ohne Sachschaden vorbeikomme, ist ausreichend Platz. No-Brainer.

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 18. Juni 2021 um 08:31:27 Uhr:


Wenn ich einfach und ohne Sachschaden vorbeikomme, ist ausreichend Platz. No-Brainer.

Und genau hier sind wir beim Schubladendenken vieler Radfahrer angekommen.
Juckt mich nicht, Ich komm ja vorbei somit ist ausreichend Platz vorhanden. Rote Ampeln haben keine Bedeutung für mich... entweder drüber oder über den Fußgängerweg ausweichen und Radwege sind auch nur zur Zierde gemacht.

Gesetze gelten nur für die Autofahrer.
Oder soll Ich so auch denken und Radfahrer mit meinem Auto in Zukunft mit 10 cm Abstand überholen ?! 10 cm... war ja noch genug Abstand vorhanden.

Wir sollten jetzt mal wieder zurück zum eigentlichen Thema kommen.

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Ja, finde ich auch, bevor noch mehr von dem Schmarrn und den haltlosen Allgemeinplätzen kommt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. Juni 2021 um 08:18:07 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Juni 2021 um 08:12:07 Uhr:



Das ist doch richtig denn es geht hier um :

"Ich lasse erstmal mit Absicht gar keinen Platz damit der Radler nicht vorbei kommt."

Das hat keinerlei Bedeutung, ob hier Absicht im Spiel ist oder nicht.
Der Radler darf nur rechts überholen, wenn auch ausreichend Platz vorhanden ist.
Es gibt auch andere Gründe, warum man im Rückstau an einer Ampel z.B sein Fahrzeug eher rechtsorientiert zum Stillstand bringt (bringen sollte).

Genau, die Rechte, ein Volk von Rechthabern sind wir, Pflichten haben wir keine, schon gar nicht das wir unnötige Behinderungen vermeiden müssen.

Ich sollte mich als Radler auch nicht mehr mit den Autos arrangieren, in Engstellen fahre ich nicht mehr äußerst rechts sondern nur rechts, äußerst rechts ist mir zu gefährlich. Dann müssen die Autos hinter mir eben warten bis ich durch bin, und auf Grund meines Alters wird das laaaaaange dauern, ich muss mich da nicht beeilen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Juni 2021 um 09:48:16 Uhr:


Genau, die Rechte, ein Volk von Rechthabern sind wir, Pflichten haben wir keine, schon gar nicht das wir unnötige Behinderungen vermeiden müssen.

*räusper*

§2 Abs 2 StVO... Pflicht zum möglichst weit rechts fahren... möglichst weit rechts fahren und dann doch etwas versetzt zum stehen kommen geht nur, wenn das Auto hüpfen kann. Also ist es die Pflicht vor der Ampel möglichst weit rechts zu sein... alles andere ist eine Pflichtverletzung.

Solltest du einmal mit dem Rad hinter mir an der Ampel stehen und nicht rechts vorbeikommen, bitte ich dich die Polizei zu rufen, zwecks Anzeige... das Ergebnis würde mich brennend interessieren.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Juni 2021 um 09:48:16 Uhr:


Ich sollte mich als Radler auch nicht mehr mit den Autos arrangieren, in Engstellen fahre ich nicht mehr äußerst rechts sondern nur rechts, äußerst rechts ist mir zu gefährlich. Dann müssen die Autos hinter mir eben warten bis ich durch bin, und auf Grund meines Alters wird das laaaaaange dauern, ich muss mich da nicht beeilen.

Und wo ist dabei das Problem? Wenn ein Autofahrer nicht an dir vorbei kommt... dann muss er hinter dir bleiben. Nirgends steht geschrieben, dass ein Radfahrer die Fahrspur nicht nutzen dürfte. Zumal es manchmal sicherer ist in der Mitte zu fahren, damit ein Autofahrer nicht auf die Idee kommt zwischen dem Radfahrer und dem Gegenverkehr zu überholen. "möglichst weit recht fahren" ist sehr individuell und nicht genau definiert.

Vielleicht werde ich auch die Ganze Zeit falsch verstanden. Ich habe absolut Null Probleme damit, wenn ein Radfahrer vor mir ist und langsam fährt... ich habe ein Problem damit, wenn mir wieder eine Macke ins Auto gefahren wird und der Radfahrer abhaut... daher auch meine Meinung, das Radfahrer ein Kennzeichen und eine Haftpflicht brauchen.
Danke, ich hab das inzwischen oft genug gehabt, dass Radfahrer nicht zum angerichteten Schaden stehen und flüchten. Gebranntes Kind sozusagen. Wäre diese Erlebnisse derart gewesen, dass der jeweilige Radfahrer anhält, sich entschuldigt und wenn es nur eine kleine Schramme ist -> Schwamm drüber. Aber leider konnte ich genau dieser Radfahrer nie habhaft werden. Da ich nicht vorher weiss, ob ein Radfahrer hinter mir zu Kategorie: "Sachschaden an einem Auto... mir egal, ich hau ab" gehört lasse ich solche Situationen gar nicht mehr zu.

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 18. Juni 2021 um 08:31:27 Uhr:


Wenn ich einfach und ohne Sachschaden vorbeikomme, ist ausreichend Platz. No-Brainer.

Schreibe ich doch die ganze Zeit. So sehe ich das ebenfalls.
Aber da es keinerlei Pflicht zum Platz lassen gibt... dann ist da halt kein Platz und ein Radfahrer hat hinten dran zu warten (oder links zu überholen, das darf er auch). Ein absolutes Recht zum Vorbeifahren kann der Radfahrer aus der StVO nicht ableiten, er darf es, aber es ist kein durchsetzungsfähiges Recht, da es einer Einschränkung unterliegt.
Ich mag die Reductio ad Absurdum... was viele anscheined nicht verstehen. (-> Ich treibe ein Problem bis ins Absurde um das eigentliche Problem aufzuzeigen; so wie auch hier). So habe ich das Recht auf der Autobahn so schnell zu fahren, wie ich möchte, sofern keine Geschwindigkeitsbeschränkung vorgegeben ist... darf ich dann einen langsamer Fahrenden vor mir, der "nur" 200km/h fährt, anzeigen, weil er mein Recht beschneidet? Nein, natürlich darf ich das nicht, denn mein Recht unterliegt einer Einschränkung.

Absurde Dinge? Meine Frage nach dem Sicherheitsabstand direkt nach dem rechts vorbeifahrenden Radfahrer... Ich habe das Recht komplett ohne Sicherheitsabstand wieder vorbei zu fahren; da es "auf den ersten Metern" keinen vorgeschrieben Abstand gibt. Ich würde dies Recht niemals gebrauchen oder durchsetzen; nur sollten Radfahrer, die meinen, ein Recht auf Vorbeifahrt zu besitzen auch darüber Bescheid wissen, falls ein anderer Autofahrer sein Recht durchsetzen sollte.

-> Wenn ich etwas von mir gebe, was extrem überzogen ist... dann ist es meistens eine Reductio ad Absurdum. Ich komme üblicherweise gut mit meinen Mitmenschen aus. Einen Radfahrer, der sich an mir vorbeiquetscht lasse ich unbehelligt fahren... gut finden muss ich das dennoch nicht.

Ggf. sollte der Gesetzgeber einen Abschnit in die StVO einpflegen, dass grundsätzlich 1m zum Bordstein frei zu bleiben hat. Mit gefiele jedoch besser, dass Zweiräder nur vorbei dürfen, wenn sie einen seitlichen Abstand X einhalten.
Daran würde ich mich halten.

Solange ich das Recht besitze möglichst weit rechts zu stehen, dann stehe ich dort. Allerdings ist es nicht nur mein Recht, es ist nach StVO meine Pflicht.

Zum eigentlichen Thema passt es nur noch am Rande, der betreffende Radfahrer aus dem Eingangsthread passt jedoch möglicherweise in die Kategorie, dass er der Meinung ist vermeintlich jede Menge Rechte zu besitzen und der TE keine (oder nur untergeordnete). Gab es ein touchieren beim Abbiegen oder Überholen, so ist die Sachlage recht eindeutig. Hätte der Radfahrer in der Gefahrensituation seinen Rucksack auf das Auto geschleudert, so wäre es keine Sachbeschädigung, sondern ggf. Notwehr. Zur Sachbeschädigung wurde es, weil der Radfahrer dies tat nachdem die Bedrohungslage längst geendet hatte.
Man sollte bei der geschilderten Situatioin aber eindeutig trennen. Es ist einmal der Vorwurf des Radfahrers, dass der TE ihn gestreift hätte. Wenn dem so war, dann liegt der Fehler dafür auf Seiten des TE. Die andere Sache ist die nachfolgende Sachbeschädigung, Nötigung und Beleidigung. Auch ein vorhergehendes Fehlverhalten des TE rechtfertigt nicht den "Ausraster" des Radfahrers. Sofern der Ausraster direkt nach einem Zusammenstoß passiert habe ich dafür sogar vollstes Verstädnis; aber nicht mehr, nachdem der TE nochmals eine Runde um den Block gefahren ist; die zeitliche Distanz ist zu groß um noch von Handlung im Affekt zu sprechen.
Letztendlich wird dem TE hier jedoch niemand weiter helfen können, da ich davon ausgehe, dass ein Gericht dies letztendlich entscheiden wird.

Oh, weil es weiter oben aufkam... Wenn ein Radfahrer einem Autofahrer in die Tür tritt, weil er mit zu wenig Sicherheitsabstand überholt, dann habe ich dafür Verständniss, denn wenn er die Tür treffen kann, ist da eindeutig zu wenig Abstand... (Jetzt mal ohne Absurditäten)

@WeissNicht

Zitat:

Solltest du einmal mit dem Rad hinter mir an der Ampel stehen und nicht rechts vorbeikommen, bitte ich dich die Polizei zu rufen, zwecks Anzeige... das Ergebnis würde mich brennend interessieren.

Ruf dir doch alleine deine Polizei !

Falls es dir noch nicht entgangen ist geht es mir in der Diskussion um zwischenmenschliche Beziehungen, da hilft auch keine Polizei.

Du hingegen jonglierst hier mit §§ die aussagen was deine Rechte sind.
Das unterscheidet uns.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Juni 2021 um 09:48:16 Uhr:


Dann müssen die Autos hinter mir eben warten bis ich durch bin, und auf Grund meines Alters wird das laaaaaange dauern, ich muss mich da nicht beeilen.

Du wirfst den Autofahrern Absicht vor, wenn diese keinen Platz lassen, damit der Radfahrer rechts überholen kann.
Lässt Dir aber alle Zeit der Welt weil Du es nicht eilig hast, wenn Autos hinter Dir herfahren, und sie nicht überholen können, bzw. dürfen ?!
Ist jetzt doch etwas auf kindlichem Niveau das Verhalten, bzw. die Einstellung.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Juni 2021 um 10:34:12 Uhr:


Du hingegen jonglierst hier mit §§ die aussagen was deine Rechte sind.
Das unterscheidet uns.

Wieso soll Er die Polizei rufen, wenn Du Dich am Verhalten anderer im Straßenverkehrt gestört oder in Deinen Rechten verletzt fühlst ?!

Es sind nicht nur seine Rechte und Pflichten, sondern auch Deine Rechte und Pflichten, die Du ebenfalls zu befolgen hast.

Ach? Egoshootern ist jetzt auf einmal kindisch, wenn es Radler machen?

@WeissNicht
Also teilweise widersprichst du dir ja selbst. Zum einen sagst du dass man gemäß StVO möglichst weit Rechts zu fahren hat. Ist ja alles ok. Wenige Sätze später schreibst du dass "möglichst weit rechts fahren" sehr individuell ist. Was denn nun ? Wie schon geschrieben kann man sich auch völlig unnötig das leben schwer machen. Deine "Wünsche" in die Praxis umgesetzt...naja. hatte es ja schon mal geschrieben. Radfahrer reihen sich, an einer roten Ampel, ganz brav und vorbildlich ein. Um Eventualitäten zu entgehen dass man dann so einen Autofahrer wie dich dann plötzlich neben sich in der Reihe hat weil man rechts stand lieber mittig in der Fahrspur. Je nach Gegend oder Strecke stelle ich mir das lustig vor wie die Schlange vor einer roten Ampel dann aussieht. Vor allem wenn dann die Ampel grün wird und sich die Schlange in Bewegung setzt. Wenn dann in Summe vielleicht drei oder vier Autos in der Grünphase über die Kreuzung kommen wäre das wohl schon viel. Die müssen ja schließlich hinter einem Radfahrer der selbst erst anfahren muss warten. Aber gut...wenn man es so will... Es mag auch sein dass du vermeintlich unheimlich viel Pech mit Radfahrern hast. mag einfach dummer Zufall sein aber manchmal oder oft hört man solche Aussagen (nicht nur im Straßenverkehr) von Mitbürgern die selbst einen ganz erheblichen teil dazu beitragen. Wieviele Diskussionen gab es hier z.B. schon im Zusammenhang mit Verkehrskontrollen. Komisch, ich hatte ab und an auch schon welche, die waren in 1-2 Minuten erledigt. Manche geraten gefühlt täglich in Kontrollen und immer werden sie ungerecht mäßig behandelt.... Eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder brauchen wir denke ich nicht zu diskutieren. ich persönlich finde sowas eh absoluten Quatsch und ganz ehrlich: Würde dir rein gar nichts bringen wenn es die Radfahrer dann ganz genauso machen wie die Autofahrer: "Bin nicht gefahren". Neben dem Kennzeichen an sich welches du erstmal entziffern und dir merken müsstest käme dann noch eine Beschreibung des Fahrrades dazu und selbstverständlich eine Personenbeschreibung. Und, wie wäre es in dem Fall hier ? Mal angenommen der Radfahrer wäre gestürzt, der TE hätte es einfach gar nicht mitbekommen. Er wäre ebenso auf und davon. Nicht schön. Wenn es aber jemand darauf anlegt hast du eh keine Chance. Bis du dich gesammelt hast ist der über alle Berge und du hast nicht mal das Kennzeichen. Bürokratischer Quatsch mit Null Benefit

NeuerBesitzer,

leider ist es aber so, dass man ohne Kennzeichen eben nicht erkannt werden kann. Das ist ein Fakt. Darum können sich Fahrer mit FZ ohne Kennzeichen auch die tollsten Sachen erlauben - wie eben bei rot über die Ampel. Und jetzt mal Hand aufs Herz: Wie oft sieht man sowas ? Sehr oft, oder ?

Natürlich wäre es bürokratischer Wahnsinn.
Aber eben nicht umsonst haben sonst alle FZ Kennzeichen.
Das hat einen ganz einfachen Sinn.
Man kann ein FZ einem Besitzer zuordnen, nicht wahr ?

Was nützt dir eine Cam ?
Was nützt dir eine Aufnahme damit, zB auf deinem Grundstück ?
Nix, wenn du einfach nur eine Gestalt ohne Namen und Gesicht hast.
Deshalb haben im Knast eben alle Nummern auf dem Shirt/Jacke/Hemd.

Ich weiß, ich weiß, dummer Vergleich.
Ist aber sonst ganz einfach zu verstehen, oder ?

Ich weiß zwar nicht, ob es dem TE hilft,
aber wir haben was zum tippen.... 😁

Gruß Jörg

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 18. Juni 2021 um 11:45:50 Uhr:



leider ist es aber so, dass man ohne Kennzeichen eben nicht erkannt werden kann. Das ist ein Fakt. Darum können sich Fahrer mit FZ ohne Kennzeichen auch die tollsten Sachen erlauben - wie eben bei rot über die Ampel. Und jetzt mal Hand aufs Herz: Wie oft sieht man sowas ? Sehr oft, oder ?

Natürlich wäre es bürokratischer Wahnsinn.
Aber eben nicht umsonst haben sonst alle FZ Kennzeichen.
Das hat einen ganz einfachen Sinn.
Man kann ein FZ einem Besitzer zuordnen, nicht wahr ?

Gruß Jörg

Ich betrachte es Realistisch. Wenn reden wir hier maximal über Kennzeichen in Größe der Versicherungskennzeichen bei Mofas. Wenn dich ein Radfahrer streift ist der, bis du das wirklich mitbekommst, weit genug weg als dass du das Kennzeichen noch lesen könntest. Bringt also nix. Und selbst wenn: Dann hast den Halter. Bringt dir nix. Machen ja genug Autofahrer auch. War ich nicht, bin nicht gefahren. Fertig.
Kinder/Jugendlich fallen ganz raus. Selbst wenn man diesen bzw. den Eltern blödinnigerweise eine Versicherungspflicht aufs Auge drücken würde wären die Einzigen Profiteure die Versicherer. Keine von denen würde dir eine müde Mark zahlen wenn von mir aus ein 8jähriger dir mit seinem Rad nen Kratzer ins Auto macht.
Wie gesagt: Bürokratischer Aufwand den wir Steuerzahler finanzieren mit letztendlich null benefit

Zitat:

@RobRob12 schrieb am 17. Juni 2021 um 23:26:27 Uhr:


Gestern bei Nachfrage auf dem Polizeirevier sprach der Beamter von einem "Beinahe-Unfall", wo doch der Radfahrer gemeint hätte ich hätte ihn gestriffen.. wäre das dann nicht ein Unfall generell?

Im Strafrecht gibt es keinen Beinahe-Unfall. Entweder ist es ein Unfall (Schaden muss eingetreten sein) oder es ist gerade nochmal gut gegangen. Das wäre dann eine Gefährdung in Verbindung mit irgendeinem Tatbestand.

Die Polizei brauchst Du nicht anrufen. In der Ordnungswidrigkeitensache gegenüber dem Radfahrer wird man Dir keine konkrete Auskunft geben. In der Strafsache (Sachbeschädigung) ist die Staatsanwaltschaft zuständig, nicht die Polizei.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 18. Juni 2021 um 11:45:50 Uhr:


NeuerBesitzer,

leider ist es aber so, dass man ohne Kennzeichen eben nicht erkannt werden kann. Das ist ein Fakt. Darum können sich Fahrer mit FZ ohne Kennzeichen auch die tollsten Sachen erlauben - wie eben bei rot über die Ampel. Und jetzt mal Hand aufs Herz: Wie oft sieht man sowas ? Sehr oft, oder ?

Klar sieht man das sehr oft.

Ich wollte mal auf der Landstraße einen Rennradler überholen, obwohl nebenan (fahrbahnbegleitend) ein toller und benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg vorhanden war.
Dem Rennradler ging es schon auf den Sack, daß Ich hinter Ihm war. Als kein Gegenverkehr kam, wollte Ich zum Überholen ansetzen. Er blieb nicht auf seiner Spur, sondern zog unerwartet weiter nach links, so, daß Ich meinen Überholvorgang wieder abbrechen musste. Das hat Er drei Mal gemacht.
Als nach dem dritten Mal wieder frei war hab Ich mich auf die Gegenfahrspur begeben und bin an Ihm vorbei.
Komischerweiße mußte Ich, weil verschmutzt, Windschutzscheibe und Scheinwerfer reinigen.
Hab mir auch einiges von diesem I****** anhören müssen.

Nach dem Ortseingang musste Ich an der Kreuzung warten, da ist der Rennradler von hinten angerauscht gekommen, nannte mich durchs offene Fenster alles mögliche und haute mit der Faust aufs Dach und auf die Motorhaube und verkrümelte sich dann rechts am Stau vorbei. So feige wie man ist.
Aber was willst da machen... der Typ ist weg. Da kannst keine Anzeige machen.

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