Fahrradfahrer nebeneinander - dürfen die das?
Man erlebt es neuerdings öfter, dass zwei Fahrradfahrer nebeneinander radeln und damit die Spur blockieren. Das Selbstbewußtsein steigt offenbar mit jeder Aktion von Greta.
Davon ab, was sagt die STVO - dürfen die das?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@harald76 schrieb am 26. Dezember 2019 um 14:42:24 Uhr:
Man erlebt es neuerdings öfter, dass zwei Fahrradfahrer nebeneinandern radeln und damit die Spur blockieren. Das Selbstbewußtsein steigt offenbar mit jeder Aktion von Greta.
Das einzige, was zunimmt ist das sinnlose gebrabbel über Greta.
Da habe ich schon keine Lust mehr zu diskutieren.
Nein, man erlebt es nicht erst neurdings, das war schon seit meiner Jugend so.
Ob es erlaubt ist, kann man googeln. Aber mir kommt es so vor, als wenn der Beitrag mal wieder als Hetzkampagne gegen Greta dienen soll...
https://www.recht-gehabt.de/.../...radfahrer-nebeneinander-fahren.html
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Zitat:
@Opelowski schrieb am 27. Dezember 2019 um 23:15:25 Uhr:
Besonders gefährlich und äquivalente Ausdrücke kommen da
oft vor im Entwurf, man lese ganz doll versprochen wir machen es nur
wenn ohne das die Menschheit verschwindet, also fast.
Ich bin mal gespannt (nein nicht wirklich) wie lange diese Einschränkungen halten,
wahrscheinlich bis zum ersten Schild das schon drauf pfeift, die nächsten 1000 nicht anders.
Und natürlich sind Diskussionen vor Ort sinnlos, durchgedrückt wird es eher,
mit Geplärre-begleitung so dass es dir auch bloß vergeht mit schwulen Fakten zu stören.
Dann darf man mit Kostenrisiko klagen, um zu erfahren das man uns keine Unfallstatistik schuldig ist
die belegt dass das Schild da zu recht steht.
Sollte man doch gewinnen, träumen wir mal kurz, bedeutet das für diejenigen die vorher zahlten noch mal was ?
Automatische Rückerstattung, so dass es nicht lohnt darauf zu spekulieren dass ein Teil zahlt ?
Tja soviel zum Thema.
Hääh. Was hast Du Dir denn eingeworfen?
Das verschrobene wirre Gestammel verstehe wer will...
Entschuldigung, falls das pampig war.
Eventuell lieferst Du eine plausible Begründung nach. Danke.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 27. Dezember 2019 um 19:36:27 Uhr:
Kommt das nicht auch erst jetzt demnächst?Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 27. Dezember 2019 um 19:16:02 Uhr:
Cool, hab ich aber in freier Wildbahn noch nicht gesehenVor allem ist das Schild unglücklich gestaltet; es hätte genügt, ein Einspurfahrzeug wie auch ein Mehrspurfahrzeug übereinander abzubilden. Damit wäre doch das Überholen von Motorrad/Roller/Fahrrad und Pkw/Lkw durch Pkw/Lkw untersagt? Oder zählt ein Gespannfahrzeug nicht als Mehrspurfahrzeug?
Wenn Du von einem Motorradgespann sprichst:
Nein, das zählt (in Deutschland) juristisch tatsächlich als Einspurfahrzeug.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 28. Dezember 2019 um 09:29:22 Uhr:
Ich sehe im Überholen von Fahrradfahrern keine erhöhte Gefahr
Es hat auch ältere Radfahrer/innen und Radfahrer/innen, die auf Grund von Gleichgewichtsstörungen auf ein 3-Rad angewiesen sind; selbst jene Frau hier im Ort, die sich aus einer unfallbedingten Querschnittslähmung fast vollständig herausgearbeitet hat, fährt ein derartiges 3-Rad.
Warum ihr immer nur von Euch ausgeht, entzieht sich mir.
Laß Dich mal auf dem Fahrrad von einem Pkw. überholen, evtl. noch bei Seitenwind oder auf einer etwas rutschigen Fahrbahn; Du redest evtl. anders, wenn der seitliche Abstand des Dich überholenden Fahrzeuges derart knapp ist, daß Deine ausgestreckte Hand den Spiegel des Fahrzeuges berühren könnte.
Steht ja alles schon oben, ich fahre auch ein im Grunde viel zu schnelles Pedelec (man kann die auch langsamer fahren), eine Konfliktsituation geht immer zu Lasten des Radfahrers. Wenn jetzt die Rechte der Radfahrer gestärkt werden (dann spart man sich ja den Radwegebau), könnte es vermehrt zu Kollisionen kommen.
Hat ja oben schon einer angedeutet: Ich will ein Urnengrab, da passt der Spruch: Ich war im Recht, bin aber jetzt tot, nicht drauf.
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Zitat:
@tomold schrieb am 28. Dezember 2019 um 23:37:27 Uhr:
Steht ja alles schon oben, ich fahre auch ein im Grunde viel zu schnelles Pedelec (man kann die auch langsamer fahren), eine Konfliktsituation geht immer zu Lasten des Radfahrers. Wenn jetzt die Rechte der Radfahrer gestärkt werden (dann spart man sich ja den Radwegebau), könnte es vermehrt zu Kollisionen kommen.
Schade, wenn Vernunft nicht ausreicht oder vorhanden ist, auch anderen ihren Freiraum zu belassen.
Wenn die radfahrer alle vorhandenen radwege nutzen würden,
Würden so diskussionen wie die auf der strasse zu fahren haben selten aufkommen.
Wenn denn mal häufiger Radwege vorhanden wären, würde die Diskussion noch seltener aufkommen.
Dass vorhandene Radwege von Radlern nicht genutzt werden, kenne ich eigentlich nur von den Rennradfahrern. Die Anderen nutzen zu über 99% die Radwege, falls sie eben vorhanden sind..
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 30. Dezember 2019 um 17:23:00 Uhr:
Dass vorhandene Radwege von Radlern nicht genutzt werden, kenne ich eigentlich nur von den Rennradfahrern.
Und die stellen meiner Erfahrung nach, zumindest in ländlichen Gegenden, das Hauptproblem dar.
Zu zweit oder dritt nebeneinander, in ihren Jan-Ulrich-Gedächtnisklamotten, die Straße blockieren und von den Autofahrern die Rücksichtnahme einfordern, die sie selbst den langsameren Radlern auf dem Radweg neben der Straße nicht geben wollen. Auf dem Radweg muss man ja ständig bremsen und ausweichen... Lieber überlässt man das den Autofahrern.
Zitat:
@Turboklette schrieb am 30. Dezember 2019 um 17:06:47 Uhr:
Wenn die radfahrer alle vorhandenen radwege nutzen würden,
Wenn mal auch alle Radwege auch benutzbar wären, ohne nach Benutzung alle Schrauben am Rad nachziehen zu dürfen, weil das Rad sonst unterwegs ohne Schraubennachziehen auseinanderfallen würde.
Es genügt eben nicht, einen Radweg top zu asphaltieren; nein, dieser Radweg bedarf auch der regelmäßigen Pflege, gerade auch ob des Umstandes, daß viele Fahrräder auch heute noch ohne wirksame Federung sind. Und von den "Radwegen", die nur so ausgewiesen sind, aber nicht über die gesetzliche Mindesbreite verfügen und damit auch nicht benutzungspflichtig sind, sei an dieser Stelle mal noch gar nicht berichtet.
Genau so ist es; wenn vernünftige, rüttelfreie Radwege vorhanden sind, werden diese auch von fast 100% aller Nichtrennradfahrer benutzt.
Normalerweise liegt es nicht in der Entscheidung des Radfahrers, ob er einen ausgeschilderten und damit benutzungspflichtigen Radweg nutzt oder nicht.
Doch, genau der entscheidet ob der Radweg benutzbar ist oder nicht!
Grüße vom Armani-Biker...
Die Kriterien, die aussagen, dass ein beschilderter Radweg nicht benutzungspflichtig wird, sind sehr schwammig und enden notfalls vor Gericht. Der Radfahrer mag für sich nach Gefühl entscheiden, Recht muss er deshalb nicht unbedingt haben.
Jeder, der es nicht verstehen kann, warum ein (Rennrad)-Radfahrer nicht den ausgeschilderten Radweg benutzt, sollte einfach mal sein Rad aus der Garage holen und diesen Radweg selbst befahren. Evtl. hilft es, das Verhalten der Radfahrer besser zu verstehen. Dann kann man zum nächsten Thema-dem des Freds- "Nebeneinanderfahren" übergehen...
Zitat:
@woidcruiser schrieb am 30. Dezember 2019 um 17:55:33 Uhr:
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 30. Dezember 2019 um 17:23:00 Uhr:
Dass vorhandene Radwege von Radlern nicht genutzt werden, kenne ich eigentlich nur von den Rennradfahrern.Und die stellen meiner Erfahrung nach, zumindest in ländlichen Gegenden, das Hauptproblem dar.
Für mich stellen die kein Problem dar. Die sind im allgemeinen recht zügig unterwegs und ob die nun hintereinander oder nebeneinander fahren ist mir egal. Zum Überholen fahre ich sowieso komplett auf die Gegenfahrbahn.
Der ADFC ist übrigens jahrelang der Meinung, dass es für Radfahrer sicherer ist, auf der Straße zu fahren. Allerdings weiß ich nicht, ob der ADFC zur z.Zt. auch noch der Meinung ist.