Fahrradfahrer gestreift =(

Hallo liebe Autofahrer...

Ich habe es heut das erste mal geschafft,einen Radfahrer vom Rad zu holen...🙁

Ich fahre aus einer Einfahrt raus,wo links und rechts große Torpfosten sind...
Ich taste mich vorsichtig über den Fußweg in Richtung Straße...
Schaue nach Links,wo der Verkehr normalerweise ja herkommt,will rausfahren...

Aufeinmal schlüpft ein Radfahrer von rechts auf dem Fußweg kommend vor meinem Auto vorbei und ich hab Ihn beim Anfahren vom Fahrrad geschubst.

Er hat sich halt fürchterlich aufgeregt,warum ich nicht nach rechts schau,ich hab versucht Ihm zu erklären,dass der Verkehr normalerweise von links kommt...

Jetzt bin ich als Autofahrer natürlich schuld...

Aber hat er nicht eine Teilschuld,da er auf der falschen Seite und auf dem Fußweg gefahren ist?
Was erwartet mich nun?

31 Antworten

Meine Mutter hatte mal einen Unfall mit einem 13jährigen Radfahrer. Er nahm ihr die Vorfahrt und sie hat ihn übersehen und fuhr ebenfalls an. Die Polizei hat kein Verwarnungsgeld verhängt und es wurde kein Verfahren eingeleitet. Auch hat meine Mutter dem Radfahrer nichts ersetzen müssen. Sie hatte eine guten Verkehrsanwalt.

Ich denke, Du hättest auf jeden Fall - so oder so - nach links UND rechts gucken müssen, aber der Radfahrer hat meiner Meinung nach eine nicht unerhebliche Teilschuld, weil er auf der falschen Seite fuhr.

Wenn Du rechtsschutzversichert bist nimm Dir auf jeden Fall einen Anwalt. Das kann sich lohnen.

Hi,

es gibt zumindest ein Urteil, welches in einem solchen Fall die größere Schuld beim Radfahrer sieht, welcher Verkehrswidrig den Gehweg benutzte.

Guck mal hier:
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl02575.html

(Bei Kindern kann das allerdings wieder anders aussehen, weil die ja u.U. den Gehweg mit dem Rad benutzen müssen).

Gruss
Trambolubi

hmm,

bin nicht Rechtsschuttzversichert...

Ich mein,klar ist,dass der Radler der schwächere Verkehrsteilnehmer ist...!
Ist mir immer so gesagt worden...

Der Witz ist ja,dass ich schon zur hälfte aufm Gehweg war...

Aber erstmal Danke für Eure Antworten,

Grüße,

Matze

Zitat:

bin nicht Rechtsschuttzversichert...

das ist wohl am falschen ende gespart...

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von TresXF


das ist wohl am falschen ende gespart...

Muss eine Rechtsschutzversicherung jetzt zur Grundausstattung eines jeden Bürgers gehören oder weshalb dieser oberschlaue Satz?

Das hilft dem Kamikaze auch nix. Und solche Unfälle können jeden passieren, auch Dir!

Da du aus einer Ausfahrt gekommen bist, hast du eine besondere Sorgfaltspflicht. Selbst wenn der Radfahrer regelwidrig gefahren ist, trifft dich wohl oder übel die Hauptschuld. Auch wenn ich anmerken muss, dass der Radler stockd**f gewesen sein muss, einfach vor ein anfahrendes Auto zu radeln. NENE!
Hab ja das selbe Problem. Komm direkt von der Toreinfahrt auf den Bürgersteig. Ich guck aber immer nach beiden Seiten und rolle wirklich seehhrr langsam nach vorne. Außerdem hab ich bis jetzt keinen Radfahrer oder Fußgänger erlebt, der sich dann noch einfach vors Auto schiebt, wenn die Schnauze schon draußen ist.

Naja, mittlerweile gehört ne Rechtschutzversicherung ja wirklich schon dazu... weil jeder Vollidiot eine hat und meint, rege Gebrauch davon machen zu müssen!!!

Zu der Fahrradfahrergeschichte: Was ist ihm denn passiert? Ist was am Fahrrad kaputt, hat er sich verletzt, oder hat er nur so am Rad gedreht und will jetzt seinen Kopf durchsetzen?

... ich bin auch schon mal vom Rad geholt worden. Der Fahrerin war das unglaublich peinlich und sie war glaub ich fertiger als ich, aber es ist ja nix passiert außer ner kleinen Schürfwunde, also was soll's?

Zitat:

Muss eine Rechtsschutzversicherung jetzt zur Grundausstattung eines jeden Bürgers gehören oder weshalb dieser oberschlaue Satz?

tja, heiko, die antwort lautet leider ja - private/berufliche und kfz-rechtschutz ist heute ein muss.

das mir so ein fahrradunfall oder sonstige missgeschicke nicht passieren könnten, hab ich ja auch garnicht behauptet - deswegen bin ich im übrigen auch gut versichert.

mich hat nur gewundert, das kamikaze so viel in tuning investierte, und dann an einer durchaus sinnvollen und gar nicht mal teuren versicherung gespart hat...

Zitat:

Kadett GSI Cabrio,32er Victor(in Wagenfarbe),195-50-15 auf 7x15 Oxigin1 ET38,JVC Chameleon+12fach Wechsler,blaue Neons im Fußraum,
Jetex Edelstahl Gruppe A ab Kat mit 70x140 DTM=D

🙄

War die Polizei da? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wurde Anzeige erstattet bzw. wird von der Polizei ermittelt?

Gruß
Christian 😉

@KamikazeAstraF
Netter Nickname. 😉
Warum hast du den Fahrradfahrer nicht gleich Frontal gerammt? So machst du deinem Nick ja keine Ehre. 🙁

Ryoukai?😉

Den Radfahrer kann ja meines wissens nach auch eine kleine Teilschuld aufgebrummt werden, da er bei unübersichtlichen Passagen ebenfalls auf den Verkehr achten muss.
Unter Umständen kann es auch ausschlaggebend sein ob du Licht an hattest oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von TresXF


tja, heiko, die antwort lautet leider ja - private/berufliche und kfz-rechtschutz ist heute ein muss.
das mir so ein fahrradunfall oder sonstige missgeschicke nicht passieren könnten, hab ich ja auch garnicht behauptet - deswegen bin ich im übrigen auch gut versichert.

mich hat nur gewundert, das kamikaze so viel in tuning investierte, und dann an einer durchaus sinnvollen und gar nicht mal teuren versicherung gespart hat... 🙄

Naja, im Grunde hast Du ja Recht. Aber Dein erster Beitrag im Thread kam irgendwie oberschlau daher. Weil was nützt ihm das im Nachhinein? Helfen tuste ihm mit solchen Sprüche nicht. Und Belehrungen kann er mit Sicherheit grad nicht gebrauchen. Hättest es ja etwas netter als Tip für die Zukunft verpacken können ;o)))

Ich denke, daß man die Situation durchaus mit einem Radweg vergleichen kann, der in der falschen Richtung befahren wird. Da ist nach meinem Kenntnisstand die Rechtsprechung uneinheitlich. Die einen sagen, wer fährt wo er nicht fahren darf, der kann auch keine Vorfahrt haben. Die anderen meinen, daß der Autofahrer auf jeden Fall aufpassen muß. Mit dem Fahrrad durfte er auf dem Gehweg überhaupt nicht fahren, soviel ist schon mal klar.

Gruß

Die Frage ist ja erstmal, ob überhaupt anzeige erstattet wurde.

Mti dem Gehweg lautet das Gesetz so, dass Kinder bis 8 auf dem Gehweg fahren müssen, bis 10 dürfen sie! Alle darüber müssen die Straße benutzen. Deshalb hat er auf jeden Fall eine Teilschuld

Desweiteren habt ihr beide gegen §1 Verstoßen... dass jeder ständige vor- und rücksicht zeigen muss.

Du, indem du nicht nach Rechts geschaut hast (hätte ja auch ein Fußgänger sein können!!!) und er, indem er in so einer unklaren Situation nicht angehalten hat um die Lage zu überschauen, bzw. sich mit dir zu verständigen (dafür z.B. die Klingel)! Da du schon halb auf dem Gehweg warst, und er sich ja quasi vor dich gedrängelt hat, kann man ihm auf jeden Fall vorwerfen, dass er unachtsam war.

Falls er dich angezeigt hat, bzw. dich anzeigen will, würde ich ihn einfach mal mit den Sachen konfrontieren, und vorschlagen dass ihr das aussergerichtlich klärt...

So Leute...war dieses WE nicht da und hab jetzt erst Eure Beiträge gelesen...

-Der Radfahrer ist mit dem Lenker so auf meine Motorhaube gefallen,dass ich einen ca.30 cm langen Kratzer habe.

-Er hat sich "nur" am Unterarm und an der Hand etwas aufgeschürft.

-Fahrrad ist nix kaputt.

-Polizei war keine da,Zeugen waren keine da.

@TresXF:

Mein Dad hat seit mittlerweile über 35 einen Führerschein und noch nie eine Rechtsschutz benötigt...Man kann sich ja auch nicht schließlich gegen alles Versichern.Aber manchmal wäre eine solche schon von Vorteil...

@Anonex:

Kamikaze bedeutet ja lediglich "Wind der Götter"
...und der soll ja schließlich nicht die Radfahrer vom Rad wehen...😉

@Velocy:

Ja und wann weis ich,ob er mich angezeigt hat?
Wenn mir ein Brief vom Amtsgericht ins Haus flattert?

Ausserdem hab ich Ihm meine Tel.Nr. und Name freiwillig gegeben...!
Nicht dass er mich zum Schluss wegen Fahrerflucht anzeigt!

Vielen Dank @ alle,

Matze

Deine Antwort
Ähnliche Themen