fahrlässigkeit bei autoreperatur? rechtslage?
hallo hab vor kurzen schon mal nen thread erstellt wo es um die gebrauchtwagengarantie ging. es kam nun zu einer einigung mit dem händler der das defekte getriebe meines golf IV wechselte wobei wir jedoch 900 € selbst zahlen mussten. nun rund 200 km später bemerkte ich bei der heimfahrt von der arbeit (strecke ca 20km) das das linke vorderrad bei rechtskurven ein klappern von sich gab, je schneller man fuhr um so lauter wurde es. bei linkskurven war nichts zu hören. zuhause hab ich einfach mal geschaut ob die schrauben fest sind, naja was soll ich sagen, man konnte sie beinahe mit den fingern rausdrehen.
nun möchte ich wissen wie es mit der rechtslage aussieht kann ich ihn irgendwo dranbekommen vielleicht einen preisnachlass forden? es ist einfach schlamperei, und sowas kann nachdem er beim ersetzen des getriebes schon so unkooperativ war nicht angehen!!! ich bin stink sauer werd in nun morgen anrufen und würd bis dahin gern wissen ob ich was gegen ihn in der hand hab. (rechtsschutz ist vorhanden der bis zum äußersten zahlt).
wenn nichts geht rein rechtlich ist es doch mein gutes recht wenigstens einen bösen leserbrief in der regionalen zeitung zu veröffentlichen wo ich die schlamperei in dem betrieb offenlege oder?
15 Antworten
@ Bayer-Blaier:
In der Hand hast Du eigentlich nicht mehr als die nicht korrekt angezogenen Radschrauben.
Meiner Meinung nach gibt es da keinen Preisnachlass; warum auch: Es ist ja zu keinem Schaden gekommen.
Tip:
Wenn die Werkstatt Mitglied einer KFZ-Innung ist, kannst Du den Sachverhalt bei der zuständigen Stelle vortragen.
Infos, wo sich die zuständige Stelle in deinem Bereich befindet, gibt es z. B. beim ADAC.
Dort erhälst Du (kostenlos) Beratung und Hilfestellung.
Meine Meinung zur Werkstatt:
Die werden sich höflich bei dir entschuldigen und erzählen, dass Sie mit dem Mechaniker darüber sprechen werden.
Wenn die Super-kooperativ sind, sogar in deinem beisein.
Vielleicht noch so ein Spruch wie: "Wir sind ja alle nur Menschen, und obwohl es nicht vorkommen sollte, ist uns hier ein Fehler unterlaufen..."
Das war es aber auch!
Einfach beim nächsten mal eine andere aufsuchen!
Zum Leserbrief:
Von einem Artikel in der Zeitung (Leserbrief) halte ich persönlioch nicht viel.
Neben evtl. rechtlichen Problemen interessiert es eh keinen Menschen der die Zeitung liest, da in solchen Fällen der Leserbriefautor meist gern etwas zu spitz formuliert.
Einen Schaden in Form von abwandernden Kunden wirst Du der Werkstatt damit jedenfalls nicht bescheren, außerdem werden die sich über (entschuldige bitte) solch ein pubertäres Verhalten höchstwahrscheinlich gut amüsieren.
Edit:
Das bringt nichts, Du investierst Zeit und hast am Ende vielleicht sogar wirklich noch eine Strafanzeige wegen "was weis ich was" am Hals.
MfG!