fahrlässigkeit bei autoreperatur? rechtslage?

VW Golf 4 (1J)

hallo hab vor kurzen schon mal nen thread erstellt wo es um die gebrauchtwagengarantie ging. es kam nun zu einer einigung mit dem händler der das defekte getriebe meines golf IV wechselte wobei wir jedoch 900 € selbst zahlen mussten. nun rund 200 km später bemerkte ich bei der heimfahrt von der arbeit (strecke ca 20km) das das linke vorderrad bei rechtskurven ein klappern von sich gab, je schneller man fuhr um so lauter wurde es. bei linkskurven war nichts zu hören. zuhause hab ich einfach mal geschaut ob die schrauben fest sind, naja was soll ich sagen, man konnte sie beinahe mit den fingern rausdrehen.
nun möchte ich wissen wie es mit der rechtslage aussieht kann ich ihn irgendwo dranbekommen vielleicht einen preisnachlass forden? es ist einfach schlamperei, und sowas kann nachdem er beim ersetzen des getriebes schon so unkooperativ war nicht angehen!!! ich bin stink sauer werd in nun morgen anrufen und würd bis dahin gern wissen ob ich was gegen ihn in der hand hab. (rechtsschutz ist vorhanden der bis zum äußersten zahlt).
wenn nichts geht rein rechtlich ist es doch mein gutes recht wenigstens einen bösen leserbrief in der regionalen zeitung zu veröffentlichen wo ich die schlamperei in dem betrieb offenlege oder?

15 Antworten

klar, geht das was...kannst du ihm denn nachweisen, dass die reifen für die getriebe-montage abmontiert worden sind bzw. war der wagen nur zum getriebewechsel dort oder danach zwecks reifenmontage nochmal? wüsste jetzt nicht weshalb bei einem getriebewechsel die reifen abgeschraubt werden müssen, aber kann ja sein....

wenn du es ihm nachweisen kannst, gibts bestimmt ne möglichkeit da was zu drehen. ist ja grob fahrlässig. es wird zwar glaube ich darauf verwiesen, dass man selbst die schrauben nach einer bestimmten kilometerlaufleistung selbst noch einmal nachziehen soll, aber wenn das direkt nach der fahrt vom hof auftritt ist es sicher nicht ok.

mit rechtsschutz bist du da sicherlich auf der sicheren seite, deswegen mag es einen versuch wert sein, bin aber kein jurist und rechtsberatung soll es in diesem forum wohl auch nicht geben.

wg. der getriebereparatur ruhig mal bei vw direkt in wolfsburg vorstellig werden wenns gemessen an der km-laufleistung + bj. lohnend erscheint, mein händler wollte mir 70% kulanz geben, nachträglich wurden es dann 100% nachdem ich mich direkt in wolfsburg um weitergehende kulanz bemüht habe..wagen hatte aber auch erst unter 50.000 drauf.

viel glück!

naja zeuge ist mein dad der war beim festziehen bei mir zuhause dabei. trat halt 200km danach auf und wir wurden NICHT darauf hingewiesen. mit vw hatte ich schon versucht geht nix mehr. naja ich finds übel. kann er mich wegen übler nachrede dranbekommen wenn ich nen artikel in der zeitung veröffentliche?

Zitat:

Original geschrieben von faulpelzxl


wenn du es ihm nachweisen kannst, gibts bestimmt ne möglichkeit da was zu drehen. ist ja grob fahrlässig. es wird zwar glaube ich darauf verwiesen, dass man selbst die schrauben nach einer bestimmten kilometerlaufleistung selbst noch einmal nachziehen soll, aber wenn das direkt nach der fahrt vom hof auftritt ist es sicher nicht ok.

es ist "nur" fahrlässig! der händler hat eine fürsorgepflicht welcher er nachkommen muss. tut er das nicht und es lässt sich beweisen, so hat er schlechte karten

ja und wie siehts nun in meinen fall aus? er hat mich ja auf nix hingewiesen... können meine alufelgen nen schaden nehmen?

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ist doch kein schaden entstanden. ansonsten mal hin fahren und ihn drauf hinweisen. aber ansonsten hast du rechtlich nichts in der hand.

@Bayer-Blaier
Für die Zukunft solltest du auf jeden Fall die Werkstatt wechseln.

lol danke naja habs halt bei ihm gemacht weil ich dort des auto gekauft hab sonst würd ich net da hin gehn

führsorgepflicht ist denke ich auch verletzbar, nachweis vorausgesetzt, allerdings wird das wohl erst nach wiederholter verletzung geahndet. in strafrechtlicher hinsicht (kohle für dich) hast du wohl keine chance...

Zitat:

Original geschrieben von faulpelzxl


in strafrechtlicher hinsicht (kohle für dich) hast du wohl keine chance...

??? was soll das denn??? kohle sieht er nur im schadensersatzfall.

jo, gut...ich sollte besser mal die schnauze halten, wenn ich keine ahnung auf dem gebiet der rechtswissenschaften habe -dafür gibts anwälte 🙂

herr b hat gesprochen 😉

Zitat:

Original geschrieben von faulpelzxl


jo, gut...ich sollte besser mal die schnauze halten, wenn ich keine ahnung auf dem gebiet der rechtswissenschaften habe -dafür gibts anwälte 🙂

herr b hat gesprochen 😉

ich hab auch keine ahnung davon! und bin auch kein anwalt...

Zitat:

Original geschrieben von herr b


ich hab auch keine ahnung davon! und bin auch kein anwalt...

aber scheinbar mehr ahnung als ich 😉

Re: fahrlässigkeit bei autoreperatur? rechtslage?

Zitat:

Original geschrieben von Bayer-Blaier



nun möchte ich wissen wie es mit der rechtslage aussieht kann ich ihn irgendwo dranbekommen vielleicht einen preisnachlass forden? es ist einfach schlamperei, und sowas kann nachdem er beim ersetzen des getriebes schon so unkooperativ war nicht angehen!!! ich bin stink sauer werd in nun morgen anrufen und würd bis dahin gern wissen ob ich was gegen ihn in der hand hab. (rechtsschutz ist vorhanden der bis zum äußersten zahlt).
wenn nichts geht rein rechtlich ist es doch mein gutes recht wenigstens einen bösen leserbrief in der regionalen zeitung zu veröffentlichen wo ich die schlamperei in dem betrieb offenlege oder?

Hatte vor drei Jahren ähnlichen Fall - Kopfdichtung war hinüber. Wurde gewechselt, auf der Heimfahrt nach 300km bei 190 plötzlich Geräusche von vorn, Leistungsverlust und Motorstillstand. An den Standstreifen ran, Haube auf und mir "fiel" die Riemenscheibe entgegen. Die hatten "vergessen", die mit dem richtigen Drehmoment anzuziehen. Die Reparaturkosten in der Unterwegswerkstatt habe ich dann der ursprünglichen Werkstatt aufs Auge gedrückt...

du hast ja auch einen schaden durch deren nachlässigkeit erlitten. das hat der treaderstellre in diesem fall ja nicht. grundsätzlich haftet der auftragnehmer für schäden die durch seine nachlässigkeit entstanden sind, sofern man das nachweisen kann.

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