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Fahrlässige Körperverletzung

Themenstarteram 25. Januar 2008 um 22:20

Moin,

seit heute bin ich offenbar Angeklagter in einem Strafverfahren wegen Fahrlässiger Körperverletzung. Wer schonmal in derselben Situation weiß wohl, worauf ich hinauswill....ich bin Jemandem hinten reingefahren und der hat nun ein Schleudertrauma.

Das Ganze passierte, als angeblich Jemand innerorts bei dichtem Verkehr abrupt bremste, weil sie meinte, sie hätte ihre Einfahrt verpasst und dann doch weiterfuhr. Die folgenden Autos bremsten, die A-Klasse vor mir kam schließlich zum Stillstand. Da ich kurz auf den Tacho geschaut hab, um meine Geschwindigkeit zu kontrollieren (an der Stelle wird oft geblitzt), war ich kurz "unaufmerksam" und als ich wieder die Straße im Blick hatte, stand 15-20m vor mir das Auto...

Die A-Klasse ist noch in einen FIAT Tipo hineingerutscht, die meinten zwar, nicht viel gemerkt zu haben, aber dazu später mehr.

Bis dahin hab ich immer behauptet, sowas könne mir nicht passieren...nun ja.

Mich interessiert jetzt, wie ich mich verhalten soll. Womöglich werde ich noch vorgeladen oder son Blödsinn. Sollte ich mir direkt n Anwalt nehmen, alleine schon, weil Regelei mit mehreren Parteien zuviel Arbeit? Das Beste war noch, dass der Angehörige der FIAT-Fahrerin, der eilig hinzugezogen wurde, nach Verschwinden der Polizei anfing, an dem Tipo herumzudoktorn. Offensichtlich ein KFZler im Blaumann und er hat dann eifrig die Heckklappe immer wieder zugeschmissen. Er kam nochmal zu mir an und meinte "Nur dass sie es wissen, da kommt dann noch was von uns." Seine Frau meinte nach mehrmaligem Nachfragen der Polizisten irgendwann sie hätte auf einmal Kopfschmerzen und fühle sich gar nicht gut. Daher musste ich keine €35 bezahlen, da es keine Ordnungswidrigkeit mehr ist, sondern eine Straftat. Soviel dazu.

Der Schaden an meinem Wagen ist ganz ordentlich, die Front ist rechts verzogen bzw. der Kotflügel ist nach hinten gedrückt um vielleicht 1-2mm an der Hinterkante, aber man sieht, dass er insgesamt leicht aufgebogen ist. Beifahrertür geht daher nicht mehr auf. Der Haupteinschlag ging aber genialerweise 20cm von der Mitte links direkt über den Prellbock. A-Klasse Heck verträgt sich nicht gut mit 8L-Front...ihr Prellbock ist direkt über meinem eingeschlagen und das Kennzeichen ist dazwischen um 90° gefaltet worden. Wagen fuhr noch, aber die Kühlschläuche waren gut eingeklemmt. Schlossträger an etlichen Stellen geborsten und die Motorhaube natürlich schön gefaltet. Glücklicherweise kein Glas zu Bruch gegangen und nix ausgelaufen. Und ich hab noch VK mit €300 SB...yes!

da_baitsnatcha

 

20 Antworten
am 25. Januar 2008 um 22:25

Was ist mit der "Besatzung" der A-Klasse?

Themenstarteram 25. Januar 2008 um 22:28

Dem Mädel ging es gut, sie hat es zwar wohl auch nicht kommen sehen, aber sie meinte, sie sei halt einmal ordentlich in den Sitz gedrückt worden. Aber ging wohl. Ich fand den Aufprall selber auch gar nicht so heftig. Hat mich gewundert, was alles kaputt war. Aber lag wohl auch daran, dass ich schlecht getroffen hab.

EDIT: Hört sich grad übel an, aber mein Wagen war eigentlich der Einzige, der kaputt aussah...

da_baitsnatcha

am 25. Januar 2008 um 22:45

Das Problem ist die Nachweisbarkeit von Kopfschmerzen, bzw der Beweis des Gegenteils. Mit einem Anwalt wärst du gut beraten, da Körperverletzung kein Kavalliersdelikt ist. Wie siehts mit Rechtsschutz aus?

Mir liegt der Verdacht nahe, daß die versuchen Geld zu schinden. Der Tipo dürfte ja eh Nichts mehr wert sein...

Themenstarteram 25. Januar 2008 um 22:56

Ja, danke ich wollte es ja nicht aussprechen...der Typ faselte die andere auch die ganze Zeit voll von wegen bloß zum Arzt gehen, die Folgeschäden könne man ja gar nicht absehen. Ich hab ja nichts dagegen, wenn sie zum Arzt gehen. Ich weiß aber auch, wie das da läuft :D

Schleudertrauma ist ja praktisch nicht nachzuweisen durch irgendeine spezielle Untersuchungsmethode. Wenn die Geschichte (Auffahrunfall) und die Symptome (Kopf-/Nackenschmerzen) passen, dann ist die Diagnose ja praktisch schon gestellt.

Ich hab keinen Bock, dass ich nachher drangekriegt werde, für Dinge, die Jemand, wenn auch nur teilweise, vortäuscht....ich will ja noch nix unterstellen, aber n ungutes Gefühl hab ich allemal. Deswegen nochmal: Wie geht sowas normal weiter?

Ich hab mich ein bisschen gewundert, als sie mir das erzählt haben mit dem Strafverfahren. Auch irgendwie beiläufig, so: "Ach ja, ist jetzt übrigens ne Straftat, sie kriegen dann Post. Wir müssen dann, ne?"

da_baitsnatcha

am 25. Januar 2008 um 23:16

Zitat:

Original geschrieben von da_baitsnatcha

Ja, danke ich wollte es ja nicht aussprechen...der Typ faselte die andere auch die ganze Zeit voll von wegen bloß zum Arzt gehen, die Folgeschäden könne man ja gar nicht absehen. Ich hab ja nichts dagegen, wenn sie zum Arzt gehen. Ich weiß aber auch, wie das da läuft :D

Schleudertrauma ist ja praktisch nicht nachzuweisen durch irgendeine spezielle Untersuchungsmethode. Wenn die Geschichte (Auffahrunfall) und die Symptome (Kopf-/Nackenschmerzen) passen, dann ist die Diagnose ja praktisch schon gestellt.

Und dsa stimmt eben nicht. Ein Schleudertrauma lässt sich sehr wohl nachweisen. Wenn ich meinen Bruder (examinierter Krankenpfleger und Rettungsassistent) mal erwische sage ich dir auch wie. Kopfschmerzen alleine sind so ne Sache...

Ich hab keinen Bock, dass ich nachher drangekriegt werde, für Dinge, die Jemand, wenn auch nur teilweise, vortäuscht....ich will ja noch nix unterstellen, aber n ungutes Gefühl hab ich allemal. Deswegen nochmal: Wie geht sowas normal weiter?

Deswegen meine Frage nach der A-Klasse. Offensichtlich haben eure Autos den größten Teil der Aufprallenergie vernichtet und der Fahrerin ist Nichts passiert. Das steht in klarer Konkurenz zur Aussage der Tipo Fahrerin, deren Wagen augenscheinlich die geringsten Schäden haben dürfte. Ein versierter Anwalt weiß, was in einem solchen Fall zu tun ist... Die Frage ist, ob Anklage wegen Körperverletzung erhoben wird, sollte die Frau wirklich was haben oder sich gut verkufen können oder aber ist es eine Owig? Im ersten Fall kannst du dich schrifftlich zur Sache einlassen, oder das durch einen RA tun. Dann entscheidet sich, ob das Verwahren (gegen Bußgeld) eingestellt wird, was aufgrund der geringfügigkeit wahrscheinlich ist, oder es kommt zur Verhandlung. Ich sehe das aber nicht so dramatisch.

Ich hab mich ein bisschen gewundert, als sie mir das erzählt haben mit dem Strafverfahren. Auch irgendwie beiläufig, so: "Ach ja, ist jetzt übrigens ne Straftat, sie kriegen dann Post. Wir müssen dann, ne?"

Staftaten bleiben 5 Jahre im Zentralregister stehen. Ich schau mal, ob mein Nachbar noch wach ist, der ist RA...

da_baitsnatcha

Der Thread wäre im Versicherungs-Bereich wahrscheinlich besser aufgehoben, da sich dort einige Fachleute für solche Fragen tummeln. Wenn ich den Thread verschieben soll --> PN!

Ansonsten kann ich Dir nur raten zum Anwalt zu gehen. Was das Schmerzensgeld angeht, brauchst Du Dir keine Sorgen machen, da Deine KFZ-Haftpflicht ja nicht nur berechtigte Ansprüche befriedigt, sondern auch auch unberechtigte ablehnt und wenn es sein muss, das auch gerichtlich.

Zitat:

Original geschrieben von da_baitsnatcha

Schleudertrauma ist ja praktisch nicht nachzuweisen durch irgendeine spezielle Untersuchungsmethode. Wenn die Geschichte (Auffahrunfall) und die Symptome (Kopf-/Nackenschmerzen) passen, dann ist die Diagnose ja praktisch schon gestellt.

Doch, das ist nachweisbar. Bei einem starken Aufprall nimmt das Genick eine Schutzhaltung ein. Solch eine Haltung lässt sich nicht erzwingen. Auf Röntgenphotos ist das ersichtlich.

Gruß

PowerMike

Themenstarteram 26. Januar 2008 um 11:52

Naja, ganz so leicht ist es dann doch nicht immer. Ich komme ja aus dem Bereich, von daher ist mir das schon recht klar. In einem konventionellen Röntgen kann man nur die Haltung der HWS beurteilen. Sollte es zu Bandrupturen oder zu einer starken Distorsion (also Verstauchung) gekommen sein, kann man dies sicherlich sehen. Im Prinzip braucht man aber zu sicheren Beurteilung immer eine Vergleichsaufnahme von vorher und die wird nicht da sein. Außerdem wäre es schon ungewöhnlich, wenn bei dem Unfall solche extremen Verletzungen aufgetreten wären.

Sicherer zu beurteilen wäre es mit einer MRT-Aufnahme, die die umliegenden Weichteile besser oder überhaupt erst zur Darstellung bringt. Aber eine leichte HWS-Distorsion, die auch schon zu Kopf- und Nackenschmerzen führen kann, muss man da auch nicht unbedingt sehen. Daher stützt sich die Diagnosestellung meist auf Anamnese (Geschichte) und Symptome. Ist auch billiger und geht schneller, als Arzt muss man heutzutage immer wirtschaftlich denken!

Nun ja, ich werde jetzt erstmal abwarten. Es ging ja allen soweit gut, es ist nichts Ernstes passiert, das ist ja schonmal die Hauptsache. Außerdem ist es ja das Standardverfahren mit Strafverfahren, wenn jeder Unfallverursacher in den Knast käme (übertrieben), dann wäre die Straßen wohl bald leer. Kann ja auch sein, dass es in Nachhinein noch ne OWiG wird.

Ich hab jetzt mal nen Schrieb an meine Rechtsschutzversicherung aufgesetzt, werde denen das am Montag mal zukommen lassen. Mal sehen, ob die sagen, sie decken solche Fälle. Weiß gar nicht genau, aber Verkehrsrecht müsste ja eigentlich abgedeckt sein...

Danke an den mod, kannte den Bereich nicht. Will aber lieber hier bleiben, wenn es ernst wird kann ich da ja nochmal detaillierter posten!

EDIT: Wer sich näher zu dem Thema Schleudertrauma, Ursachen und Diagnose informieren will, der Wikipedia-Artikel ist ganz gut!

da_baitsnatcha

Zitat:

Original geschrieben von da_baitsnatcha

Ich hab jetzt mal nen Schrieb an meine Rechtsschutzversicherung aufgesetzt, werde denen das am Montag mal zukommen lassen. Mal sehen, ob die sagen, sie decken solche Fälle. Weiß gar nicht genau, aber Verkehrsrecht müsste ja eigentlich abgedeckt sein...

Erstmal mein Beileid!

Wenn du einen Rechtsschutz hast dann würde ich wie schon geschrieben schnellst möglich einen Anwalt hinzuziehen und soweit ich weiß kann man sich dann auch den Gutachter selbst aussuchen und muss nicht den von der Versicherung nehmen (die sind ja meist auf "ihren" Vorteil bedacht).

MFG, Alex

am 26. Januar 2008 um 12:16

Tag,

es liegt jetzt bei der A-Klasse Fahrerin, ob es noch ein Nachspiel für dich haben wird, oder nicht...

Ach, ich weiss jetzt nicht mehr genau wie es heisst, aber sie kann entscheiden ob es von dir fährlässige Körperverletzung war oder nicht. Die kann da was beantragen, dass ein Verfahren gegen dich eingeleitet wird.

War bei mir auch so, als mir ne Frau hinten reingefahren ist, aber ich habs gelassen, bin ja kein unmensch ;) und der Polizist meinte, ICH persönlich hätte eh nix davon.

Ich hatte damals auch ein leichtes Schleudertrauma und eine Zerrung im Nacken und ein Totalschaden, nach einer Woche mit dem Auto :mad: :(.

 

MfG

Themenstarteram 26. Januar 2008 um 12:25

Richtig, die Geschädigten werden angeschrieben und haben dann die Möglichkeit "Ich erstatte Strafanzeige" anzukreuzen oder so. Mal sehen, was da noch draus wird.

Ich dachte eigentlich, dass die Geschädigten dann Schmerzensgeld fordern können...hat man dir da nix zu gesagt?

@alexander-barth: Dem Gutachter werde ich nur widersprechen, wenn er den Schaden nicht als angemessen oder was auch immer ansieht. Ich weiß ja, wie er entstanden ist. Ich war bestimmt nicht schneller als 50 km/h unterwegs (ich hab ja geguckt), ich hab nur nicht ausreichend Abstand gehalten. Wenn er meint, die Versicherung würde nur nen Teil übernehmen oder sowas, dann gehts gleich zum Anwalt, da lass ich dann auch lieber die Finger raus.

da_baitsnatcha

am 26. Januar 2008 um 12:32

Zitat:

Original geschrieben von da_baitsnatcha

 

Ich dachte eigentlich, dass die Geschädigten dann Schmerzensgeld fordern können...hat man dir da nix zu gesagt?

da_baitsnatcha

Na klar, logo. Aber damit hast du nix am Hut, das macht alles deine Versicherung. Ich hab damals alles übern Anwalt machen lassen (zahlt übrigens auch deine Versicherung bzw. die Versicherung des Verursachers) und der hat die Versicherung angeschrieben bezüglich des Schmerzengeldes.

Wenn sie keine Straftat beantragen, wirst du nicht mehr viel von den anderen Geschädigten bzw. vom Unfall hören. Ok gut deine Prozente steigen und du hast ein kaputtes Auto. ;)

 

Themenstarteram 26. Januar 2008 um 12:35

Hast Recht, ich weiß nur nicht, ob von solchen Dingen (Schmerzensgeldforderung, Schadenshöhe, etc.) nicht evtl. das Ausmaß der Hochstufung abhängt...

Hab leider keine Möglichkeit gehabt n Unfallfoto zu machen. Hätte ich gerne mal gepostet.

Hmmm....so langsam glaub ich, ich brauch auch mal n Avatar hier.

da_baitsnatcha

am 26. Januar 2008 um 12:40

Zitat:

Original geschrieben von da_baitsnatcha

Hast Recht, ich weiß nur nicht, ob von solchen Dingen (Schmerzensgeldforderung, Schadenshöhe, etc.) nicht evtl. das Ausmaß der Hochstufung abhängt...

da_baitsnatcha

Doch, ich denke sicher sogar.

Ist schon ein unerschied, ob du jemand mit 30 hinten reinfährst oder ein schweren Unfall mit mehreren Autos und Personenschaden verursachst...

Je mehr die Versicherung blechen muss, desto mehr musst du im Endeffekt blechen. ;)

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