Fahrlässige Körperverletzung
Moin,
seit heute bin ich offenbar Angeklagter in einem Strafverfahren wegen Fahrlässiger Körperverletzung. Wer schonmal in derselben Situation weiß wohl, worauf ich hinauswill....ich bin Jemandem hinten reingefahren und der hat nun ein Schleudertrauma.
Das Ganze passierte, als angeblich Jemand innerorts bei dichtem Verkehr abrupt bremste, weil sie meinte, sie hätte ihre Einfahrt verpasst und dann doch weiterfuhr. Die folgenden Autos bremsten, die A-Klasse vor mir kam schließlich zum Stillstand. Da ich kurz auf den Tacho geschaut hab, um meine Geschwindigkeit zu kontrollieren (an der Stelle wird oft geblitzt), war ich kurz "unaufmerksam" und als ich wieder die Straße im Blick hatte, stand 15-20m vor mir das Auto...
Die A-Klasse ist noch in einen FIAT Tipo hineingerutscht, die meinten zwar, nicht viel gemerkt zu haben, aber dazu später mehr.
Bis dahin hab ich immer behauptet, sowas könne mir nicht passieren...nun ja.
Mich interessiert jetzt, wie ich mich verhalten soll. Womöglich werde ich noch vorgeladen oder son Blödsinn. Sollte ich mir direkt n Anwalt nehmen, alleine schon, weil Regelei mit mehreren Parteien zuviel Arbeit? Das Beste war noch, dass der Angehörige der FIAT-Fahrerin, der eilig hinzugezogen wurde, nach Verschwinden der Polizei anfing, an dem Tipo herumzudoktorn. Offensichtlich ein KFZler im Blaumann und er hat dann eifrig die Heckklappe immer wieder zugeschmissen. Er kam nochmal zu mir an und meinte "Nur dass sie es wissen, da kommt dann noch was von uns." Seine Frau meinte nach mehrmaligem Nachfragen der Polizisten irgendwann sie hätte auf einmal Kopfschmerzen und fühle sich gar nicht gut. Daher musste ich keine €35 bezahlen, da es keine Ordnungswidrigkeit mehr ist, sondern eine Straftat. Soviel dazu.
Der Schaden an meinem Wagen ist ganz ordentlich, die Front ist rechts verzogen bzw. der Kotflügel ist nach hinten gedrückt um vielleicht 1-2mm an der Hinterkante, aber man sieht, dass er insgesamt leicht aufgebogen ist. Beifahrertür geht daher nicht mehr auf. Der Haupteinschlag ging aber genialerweise 20cm von der Mitte links direkt über den Prellbock. A-Klasse Heck verträgt sich nicht gut mit 8L-Front...ihr Prellbock ist direkt über meinem eingeschlagen und das Kennzeichen ist dazwischen um 90° gefaltet worden. Wagen fuhr noch, aber die Kühlschläuche waren gut eingeklemmt. Schlossträger an etlichen Stellen geborsten und die Motorhaube natürlich schön gefaltet. Glücklicherweise kein Glas zu Bruch gegangen und nix ausgelaufen. Und ich hab noch VK mit €300 SB...yes!
da_baitsnatcha
20 Antworten
Denke ich mir ja auch. Daher interessiert es mich dann ja doch wieder, was die anderen Leute so reparieren lassen oder an Schmerzen angeben. Naja, spekulieren kann man jetzt viel, mal sehen wann die ersten Briefe ankommen!
So, gleich hab ich dann auch n Avatar!
da_baitsnatcha
da so ne schmerzensgeldsache dann eh übern den anwalt von deinem gegener läuft, rate ich dir auf jedenfall auch nen anwalt hinzuzuziehen.
Das mit der Straftat von wegen fahrlässiger Körperverletzung... hm... naja, hm, ansich heists ja genug abstand halten, aber im stadtverkehr hab ich sowas noch nie gesehen.
Da würd ich auch nen anwalt fragen, die situation genau schildern, das du eben grad aufn tacho geschaut hast, halt saudoofer zufall, das grad in dieser bruchteilsekunde die vor dir ne vollbremsung machen. Wennst geraucht hättest, oder am radio rumgemacht hättest, wär die sache ja klar, du bist schuld, das problem ist nur, weiß das mal nach, das du aufn tacho geschaut hast und ned auf irgendwelchen hübschen mädels am straßen rand. Da bist mit nem Anwalt, auf jedenfall besser beraten, als mit aussagen von hier, beim besten willen
den schaden... da ist der fall ja eh klar, kannst ja deiner versicherung melden, das du vermutest, das der unfallgegner scheinbar noch mehr schaden verursachen wollte/und tat, es ist dann gutes recht von der versicherung ein zweites gutachten einzubringen, außer die haben das schon schlagartig repariert, aber da muss dann meines wissens die versicherung auch nichts zahlen, wenn ein begründeter verdacht auf betrug vorliegt... nicht lügen, aber auch nix weglasen
die allerbeste seite im netz zum thema hws-schäden nach unfällen ist definitiv die folgende:
http://de.whiplash-connection.com/index.php/Hauptseite
ich musste leider auch schonmal einen unverschuldeten unfall über mich ergehen lassen. habe mich aus diesem grund auch intensiv mit diesem thema beschäftigt und kann dir ebenfalls nur zu einem anwalt raten. vorallendingen weil du sowieso rechtschutzversichert bist, besser kann es garnicht laufen. die symptome nach einem auffahrunfall sind eigentlich immer die gleichen und es ist auch nicht verwunderlich, dass der ein oder andere erst einige zeit nach dem unfall die schmerzen verspürt. schließlich rechnet niemand mit einem auffahrunfall und die daraus resultierende konsequenz lautet schock. im schockzustand spürt man garnichts, das ist nunmal das tolle an der droge die sich adrenalin schimpft. ich hatte mir damals bei meinem autounfall eine ulnaschaftfraktur (bruch der elle im linken arm) zugezogen und davon absolut garnichts gemerkt. naja als ich dann auf dem gehweg saß und den arm sah plötzlich schon. aber das ist eben der punkt, der schmerz kommt erst wenn man die situaion realisiert hat.
nackenschmerzen und schleudertrauma sind bei einem auffahrunfall absolut normal. und wie du selbst schon gesagt hast sind diese symptome kaum nachzuweisen. die meisten patienten können nach einem solchen unfall nicht einmal im krankenhaus diagnostiziert werden und werden damit automatisch nach hause geschickt. also mach dir erstmal keinen allzugroßen kopf. schalte den anwalt ein und lass den rest auf dich zukommen.
und meiner kenntis nach hat die einstufung bei der versicherung absolut nichts mit der schadenhöhe zu tun. das habe ich noch nie gelesen. normalerweise läuft es so, dass du nach einem festen system neu eingestuft wirst. bist du also z.b. in der sfk6 und baust einen unfall, dann wirst du automatisch in die sfk3 zurückgesftuft (nur mal als beispiel). genau aus diesem grund gibt es häufig unfälle (wenn der verursachte schaden gering ist), die vom versicherten selbst bezahlt werden (freiwillig natürlich).
Versicherung technisch kan ich nix sagen das einzige was ich weiß ist das es wohl auf schleudertrauma nix mehr geben soll.
Zum Technischen , Airbag is zu denke ich mal .
Die a Klasse hat auch nix großartiges kaputt .
Und das Auto dahinter soll ein riesigen schaden haben un die insassen ein Schleuder trauma
na mit einem kleinen winke an die versicherung regeln die das selber , da will ja wohl ganz offesichtlich jemand schnelles gels machen.
Nicht das ich hier betrug vorwerfen möchte aber ist schon komisch, es sei denn ich habe hier was nicht richtig mitbekommen.
Rechtschutz ist schon mal klasse , also ab zum rechtsanwalt.
Zitat:
Original geschrieben von GBunit
Doch, ich denke sicher sogar.Zitat:
Original geschrieben von da_baitsnatcha
Hast Recht, ich weiß nur nicht, ob von solchen Dingen (Schmerzensgeldforderung, Schadenshöhe, etc.) nicht evtl. das Ausmaß der Hochstufung abhängt...da_baitsnatcha
Ist schon ein unerschied, ob du jemand mit 30 hinten reinfährst oder ein schweren Unfall mit mehreren Autos und Personenschaden verursachst...
Je mehr die Versicherung blechen muss, desto mehr musst du im Endeffekt blechen. 😉
Nein das stimmt so nicht, Du wirst nur einmal hochgestuft egal ob der Schaden 200 Euro ist oder 2000000 Euro.
Aha, na das ist ja schonmal interessant.
Der Schaden an dem Auto davor, also an dem FIAT war halt nicht zu sehen. Mag ja sein, dass da irgendwas verzogen ist oder so...mal sehen. Ich denke, dass es wohl besser ist mit Anwalt, alleine wegen der Schmerzensgeldgeschichten. Bin mal gespannt, was meine Rechtsschutzversicherung morgen sagt.
da_baitsnatcha