Fahrkomfort und Lautstärke 18 Zoll vs 17 Zoll
Ich habe gestern meinen B8 (Jahreswagen) abgeholt. Ich habe nur 17 Zoll Ganzjahresreifen. Ich möchte die Ganzjahresreifen nur als Winterreifen und im Frühjahr <= 20 Grad nutzen und zusätzlich einen Satz Sommerreifen zulegen (zum einen halte ich nicht viel von GJR und zum anderen fahre ich etwa 2 mal im Jahr nach Italien mit dem Auto. Da sind die GJR ganz einfach überfordert).
Mich würde eure Erfahrung bzgl. 17 vs 18 Zoll Reifen was Komfort und Lautstärke der Reifen angeht interessieren. Ich bin noch unentschlossen bzgl. der Größe.
Ich hab übrigens DCC, falls das einen Unterschied macht.
Falls es 17er werden sollten, denke ich derzeit an diese Felgen hier:
http://www.borbet.de/de/brilliant-silver/c-CLASSIC_F19/a-P000372
Beste Antwort im Thema
Nein! Auch wenn die 18 Zöller und sogar 19 Zöller ab Werk bestellbar sind, müssen sie eingetragen werden, wenn das entsprechende Reifenpaket nicht im Versionenschlüssel der Zulassungsbescheinigung aufgeführt wird. Habe ich gerade selber durch das Thema. Bei mir war Reifenpaket 61 freigegeben (bis 17"😉. Im Paket 61 sind 18" optional und müssen eingetragen werden. Beim Paket 62 dürfen sie ohne gesonderte Eintragung gefahren werden. Heißt wer ab Werk 18" bestellt hat Paket 62 oder 65 im Versionenschlüssel (letzten beiden Ziffern)
Quelle:
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=734981
39 Antworten
Zitat:
@dynamo_matz schrieb am 22. Februar 2016 um 09:10:49 Uhr:
Moin Johnny,ich vermute eher, dass VW seine Originale für bestimmte Autos vorsieht. Wer was anderes will, muss zum TÜV.
Felgenhersteller gehen diesen Weg zum TÜV auch, aber nur 1x, quasi stellvertretend für den Kunden. Das Ergebnis gibt's dann in Form von ABE / Gutachten zum Verbleib im Handschuhfach. Wenn dann da drin steht "keine weitere Eintragung der aufgeführten Reifengrößen notwendig", dann wars das.
Richtig. Bei einer VW Felge ist ja kein Gutachten dabei. Dann muss die Änderung eingetragen werden. Habe meine Borbet ABE nochmal durchgeschaut. Da muss nichts eingetragen werden.
Habe gerade eine Mail von Borbet erhalten:
Die Eintragung ist nicht erforderlich! Die ABE ist lediglich im Handschuhfach mitzuführen.
Also was für VW Felgen notwendig ist, hat keinerlei Relevanz für meine Borbet Felgen!!!
Quentin
Ok dann wäre das für Zubehörfelgen ja auch geklärt. Für die Originalfelgen gilt, was ich geschrieben habe. Eine technische Umrüstung ist natürlich nicht erforderlich und das habe ich auch nicht geschrieben, aber die formale Eintragung bei 18 Zoll (Originalfelge) und Paket 61 ist eben erforderlich.
Was ist denn 63 in diesem Zusammenhang?
Gibt es eine Herleitung?
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Zitat:
@johnny ramone schrieb am 22. Februar 2016 um 08:41:43 Uhr:
Also zumindest was Originalfelgen angeht, kann ich mit 100% Sicherheit sagen, dass man 18 Zoll Felgen mit Paket 61 ohne Eintragung nicht fahren darf. Man muss quasi auf das Paket 62 umsteigen. Und dieser formale Vorgang kann nur durch eine Tüv-Abnahme erfolgen. Ich gehe aber auch bei Zubehörfelgen mit ABE davon aus, dass trotz der Erlaubnis sie am B8 zu montieren (die gibt es ja logischerweise bei den Originalfelgen auch)der für die Felgengröße passende Versionenschlüssel vorhanden sein muss. Sonst wären ja die ganzen Reifenpaketzuordnungen von VW irgendwie überflüssig.
Ich glaube hier werden einige Begrifflichkeiten durcheinander geworfen. Unabhängig davon was VW sagt und was meine Zulassungsbescheinigung sagt, kann ich an meinem PKW alles montieren was mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis versehen ist, denn das ist die Voraussetzung dafür, dass es im öffentlichen Verkehrsraum in Betrieb genommen werden darf. Grundsätzlich wurde die Betriebserlaubnis ja zuvor für meinen PKW erteilt und zwar so wie er von mir bestellt wurde und darüber hinaus noch mit einigen optionalen Extras. Sollten nun die ein oder anderen Felgen-/Reifenkombinationen für meinen PKW nicht freigegeben sein, so habe ich zwei Möglichkeiten:
1. Ich fahre zum TÜV und lasse sie mir im Rahmen einer Einzelabnahme eintragen. Dadurch wird die bestehende Betriebserlaubnis praktisch erweitert.
2. Ich besorge mir Felgen für welche bereits eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt wurde. Hier hat der Felgenhersteller bereits Sorge dafür getragen und die erforderliche ABE eingeholt. In diesem Fall reicht es aus, dass ich die ABE einfach nur im Wagen mit führe und auf Verlangen vorzeige.
Anders ist es wenn man z.B. vom Felgenhersteller nur ein Teilegutachten bekommt. In diesem Fall ist die Felge geprüft und grundsätzlich geeignet, um an meinem Wagen im öffentlichen Verkehrsraum gefahren zu werden. In diesem Fall ist aber noch eine Prüfung durch einen Sachverständigen, z.B. TÜV, erforderlich. Das Teilegutachten ist dann für den Prüfer ein Hilfsmittel, denn es sagt, dass die Felge selbst den Erfordernissen entspricht. Passt sie nun auch an meinem PKW, iist alles ok. Und genau das Prüft dann der Sachverständige. Sagt auch der Sachverständige, dass es so ok ist, wird das ganze in die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen.
Ja genau. Alles was ich sage ist, dass bei originalen VW-Felgen mit einer Größe von 18 Zoll eine Eintragung erforderlich ist, WENN das entsprechende Reifenpaket nicht im Versionenschlüssel enthalten ist, es gilt folgendes:
Durch den Anbau einer Rad-/Reifenkombination, die nicht in den Zulassungsdokumenten oder in dem
COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) enthalten ist, erlischt in Deutschland die Betriebserlaubnis
des Fahrzeugs. Zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis ist das Fahrzeug einem amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr zu einer Begutachtung nach
§19.2 / §21 StVZO vorzuführen. Anschließend ist die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis bei der zuständigen
Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) zu beantragen.
Dass der Schritt bei Zubehörfelgen mit ABE offensichtlich überflüssig ist (weil der Felgenhersteller diesen Schritt bereits erledigt hat) , wurde ja jetzt geklärt.
Zitat:
@#1850 schrieb am 22. Februar 2016 um 11:34:30 Uhr:
Was ist denn 63 in diesem Zusammenhang?
Gibt es eine Herleitung?
Einfach in die Tabelle schauen. Bei Paket 63 ist die Nachrüstung von originalen VW-Felgen in 18 Zoll "optional", sprich muss eingetragen werden.
Zitat:
Es ist immer nur ein Reifenpaket in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 dem Fahrzeug zugeordnet. Wahlweise
kann auf ein anderes Reifenpaket in der nachfolgend aufgeführten Übersicht umgerüstet werden. Dieses
kann dann aber nur durch Einzelabnahme gemäß §19.2 / §21 StVZO erfolgen
Um mal die ursprüngliche Frage zu beantworten:
wenn man am B8 18 Zoll statt 17 Zoll montiert und bei den von VW vorgesehenen Laufraddimensionen und Reifenbreiten bleibt, dann
- sinkt der Fahrkomfort merklich
- steigt die Lautstärke aufgrund der 2cm größeren Reifenbreite deutlich an - merken tut man das im Fahrzeug nur ganz leicht, dafür aber umso stärker von außen wenn das Auto mit der gleichen Geschwindigkeit und dem grundsätzlich gleichen Reifentyp vorbeifährt
- steigt die Verbindlichkeit des Handlings in den Kurven enorm
- steigt der Verbrauch um ca. 0,2-0,4l
- sinkt die Elastizität des Fahrzeuges (Durchzug) merklich, die Beschleunigung aus dem Stand kann sich beim FWD sogar aufgrund des besseren Grips minimal verbessern.
- verringern sich Torque Steer Effekte bei FWDs mit höherer Motorisierung spürbar
- erhöht sich der Verschleiß der Fahrwerksteile wohl ebenso, das Ausmaß ist abhängig von der Fahrbahnqualität.
Zitat:
@martinp85 schrieb am 22. Februar 2016 um 21:29:03 Uhr:
Um mal die ursprüngliche Frage zu beantworten:wenn man am B8 18 Zoll statt 17 Zoll montiert und bei den von VW vorgesehenen Laufraddimensionen und Reifenbreiten bleibt, dann
- sinkt der Fahrkomfort merklich
- steigt die Lautstärke aufgrund der 2cm größeren Reifenbreite deutlich an - merken tut man das im Fahrzeug nur ganz leicht, dafür aber umso stärker von außen wenn das Auto mit der gleichen Geschwindigkeit und dem grundsätzlich gleichen Reifentyp vorbeifährt
- steigt die Verbindlichkeit des Handlings in den Kurven enorm
- steigt der Verbrauch um ca. 0,2-0,4l
- sinkt die Elastizität des Fahrzeuges (Durchzug) merklich, die Beschleunigung aus dem Stand kann sich beim FWD sogar aufgrund des besseren Grips minimal verbessern.
- verringern sich Torque Steer Effekte bei FWDs mit höherer Motorisierung spürbar
- erhöht sich der Verschleiß der Fahrwerksteile wohl ebenso, das Ausmaß ist abhängig von der Fahrbahnqualität.
Danke, aber das war mir bereits klar und ist nichts Neues. Ich bin eher an konkreten Praxiserfahrungen interessiert - von jemandem der am B8 mal 17er und 18er dran hatte. Theorie und Praxis sind zwei paar Schuhe.
Für meinen alten Golf hatte ich damals einen großen Test, speziell für den Golf, gefunden. Dort wurde Handling, Komfort etc auf dem gleichen Fahrzeug mit unterschiedlichen Felgendurchmessern und unterschiedlichen Reifen probiert. Beim Golf war der 17er der beste Kompromiss zwischen Handling und Komfort. Erst der 18 wurde deutlich unkomfortabler (beimnochmals besserem Handling).
Da der Passat einen wesentlich höheren Reifenquerschnitt hat (bei 17er Felgen sind es ja noch 55er Ballonreifen beim Passat vs 45er beim Golf) liegt die Vermutung nicht fern, dass ein 18er am Passat wegen des höheren Querschnitts ebenso noch einen guten Kompromiss darstellt.
Soweit meine Gedanken dazu. Wie gesagt braucht man da Berichte aus der Praxis, am gleichen Fahrzeug. Da kann man dann schon was näheres zu sagen.
Wenn es nur um die Fahreigenschaften geht wäre ich bei 17" geblieben. Ein entscheidender Grund für 18" ist doch die Optik.Und die ist bei dem langen Radstand erst mit 18" wirklich passend finde ich.
Die Optikmist mir wiederum relativ wurscht. Meine 17er Helsinki finde ich ebenfalls ok. Mir gehts rein um Handling vs Komfort in der Praxis - am / im B8.
Zitat:
@Ernstloeffel schrieb am 22. Februar 2016 um 00:21:44 Uhr:
Zitat:
@quentin20 schrieb am 21. Februar 2016 um 23:09:11 Uhr:
Hallo,
nimm auf jeden Fall 18 Zoll. Das sieht viel stimmiger aus als 17 Zoll.Ich habe bei meinem scheinbar den 61 er Schlüssel. Serienmäßig sind 16 Zoll montiert.
Ich habe mir auch 18 Zoll Borbet Felgen Modell CW1 gekauft. Diese sind laut ABE eintragungsfrei. Wurde mir auch von meinem Fachhändler (Premio) so bestätigt.P.s.: Schau Dir doch mal alternativ die Borbet S, CW1, CW2 oder XRT an.
Hallo,
konntest du bei dir beim Wechsel einen Unterschied im Komfort feststellen?
Hast du vielleicht ein paar Fotos von deinen Felgen am Auto? Es fällt mir meistens schwer mir vorzustellen, wie die Felgen nachher am Auto aussehen.
Hallo,
bin die Sommerreifen noch nicht gefahren, da ja noch die MS Räder montiert sind. Ein 45er Reifen ist natürlich etwas verbindlicher. Er stellt aber einen guten Kompromiss dar. Das Laufgeräusch wird i.d.R. nicht lauter. Hatte an meinem Vorgängerwagen auch 225 45er Räder montiert. Das war sehr angenehm zu fahren.
Als Foto kann ich Dir leider nur ein Handyfoto vom ziemlich schmutzigen Wagen anbieten, da ich die Räder einmal probeweise montiert habe.
Quentin
bei vielen 18" Felgen ist laut Gutachten zudem bei 45er Höhe 215, 225 oder 235 als Breite möglich. Ist vermutlich auch nicht ganz unerheblich, was handling und Komfort betrifft.
Zitat:
@quentin20 schrieb am 23. Februar 2016 um 05:26:28 Uhr:
Hallo,
bin die Sommerreifen noch nicht gefahren, da ja noch die MS Räder montiert sind. Ein 45er Reifen ist natürlich etwas verbindlicher. Er stellt aber einen guten Kompromiss dar. Das Laufgeräusch wird i.d.R. nicht lauter. Hatte an meinem Vorgängerwagen auch 225 45er Räder montiert. Das war sehr angenehm zu fahren.
Als Foto kann ich Dir leider nur ein Handyfoto vom ziemlich schmutzigen Wagen anbieten, da ich die Räder einmal probeweise montiert habe.
Quentin
Vielen Dank. Das sieht gut aus. Welchen Motor hast du bei dir jetzt drin und welchen hattest du beim Vorgänger? Wir war da der Unterschied beim Wechsel von 17 auf 18 bei der Beschleunigung?