Fahrerflucht
Hallo Leute,
Habe einen riesen Fehler gemacht. Bin vor ein paar Tagen von einer Veranstaltung heimgefahren und an der Straßenseite waren viele betrunkene Jugendliche unterwegs. Ich habe 2 betrunkene Frauen mit meinem Autospiegel gerammt. Die beiden Frauen sind dabei über die Böschung gefallen und haben sich dabei leicht verletzt. Da ich dachte, daß betrunkene Jugendliche mein Auto demolieren wollen, dachte ich zuerst nicht daran, dass ich jemanden gerammt haben könnte. Erst am nächsten Tag erfuhr ich über Medien, daß mit den Frauen. Dauraufhin ging ich zur Polizei um mich zu melden und nach dem Befinden der Frauen zu erkundigen.
Jetzt kommt eine Strafe wg. Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung auf mich zu. Ich habe es verdient.
Ich versuch es auch gar nicht schön zu reden.
Wollt nur mal wissen mit welcher Strafe ich rechnen muss!!???
die Traurige
Beste Antwort im Thema
Hi!
Ab zum Anwalt.
Alles andere wäre noch ungeschickter.
Du hast Dich gemeldet, die Situation war ggf. unklar. Möglicherweise hast Du Dich bedroht gefühlt.
Hier gilt es m.E. nun, mit der bestmöglichen juristischen Unterstützung zur Aufklärung beizutragen und dabei die eigenen Interessen zu wahren.
Gruß,
M.
P.S.: an die Fahreignungs-Sachverständigen hier: wart Ihr dabei? Solche blöden Kommentare braucht kein mensch.
65 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Ja, so stehts in der Theorie geschrieben. Wie es beim Fahren selber ist muesstest du auch wissen. Und nicht umsonst bekommen fussgænger mittlerweile eine Mitschuld wenn sie nachts in dunkler Kleidung angefahren werden. Und falls du es nicht glaubst, die Google-Suche wird dir helfen
Es geht hier ja nicht primär um die Schuldverteilung,wieviel Schuld prozentual jeder bekommt sondern darum wie man Unfälle am besten vermeinden kann und hier reicht die Vorgabe des Gesetzgebers aus, nämlich die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen.
Zitat:
Übrigens, ich fahr jetzt seit über 10 Jahren Auto und ich hatte noch nie einen Unfall.
Doch, hattest Du: Einen Unfall mit Personenschaden an mehreren Geschaedigten. Laut Deinen eigenen Einlassungen bedingt durch zu laute Musik, zu hohe Geschwindigkeit und zu geringen Seitenabstand. In Bezug auf Deine unterlassene Hilfeleistung und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort argumentierst Du mit Wahrnehmungsstoerungen - das kann nach hinten losgehen...
Es ist Dir in jedem Falle angeraten, einen erfahrenen Anwalt aufzusuchen. Der kann Dir aus seiner Praxis auch sagen, welche Strafen fuer solche Faelle in der letzten Zeit in Deiner "Ecke" so ausgesprochen wurden - aber im Endeffekt musst Du das Verfahren abwarten, denn je nachdem ob und welche "Vorgeschichte" Du hast, welche Einlassungen Du vor Gericht machst und wie das Gericht das bewertet, ist die Bandbreite sehr gross - abgesehen von den obligatorischen sieben Punkte duerften eine spuerbare Geldstrafe und ein Fahrverbot nicht unwahrscheinlich sein...
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Schreckliche Gegend wo Ihr wohnt. 😕Zitat:
Original geschrieben von Juline2009
Das ist aber unberechenbar. Manchmal läuft dieses Pack hier sogar durch die Villengegend in Richtung Bushaltestelle - Fahrtrichtung Brennpunktviertel.Tja und wenn man dann nichtsahnend auf dem Weg nachhause durch dieses Villenviertel fährt, kann es schonmal passieren dass ne Horde von 30 Versagern auf der Strasse auftaucht und einem den Weg versperrt und dich aus Spaß anhält und gegens Auto tritt.
Lies', von wem es kommt: Juline2009, ein bekannter Troll...
Hier in der boesen grossen Stadt gibt es auch nicht ganz so vertrauenswuerdige Viertel, aber "dass ne Horde von 30 Versagern auf der Strasse auftaucht und einem den Weg versperrt und dich aus Spaß anhält und gegens Auto tritt" kommt fuer den normalen Autofahrer schlicht nicht vor - wenn man zu einer gegnerischen ethischen oder kulturellen Randgruppe oder Kleinkriminellen-Vereinigung gehoert, mag das anders aussehen...
Zitat:
Original geschrieben von die traurige
ja wurde. 0,00 Promille!!!!!!!!Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
@te: wurde bei der polizei ein alkoholtest bei dir durchgeführt?
Was im Ergebnis bedeutet, dass nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob und ggf. welchen Alkoholgehalt Du zum Zeitpunkt des Unfalles und der Fahrerflucht hattest...
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Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Ausserdem ne unbeleuchtete Strasse bei regen. Da erkennst in dunklen Sachen niemand so schnell.
Genau - dann ist man zu schnell...
Es gibt da einen Paragrafen in der StVO, die Nummer 3, da steht u.a. [Der Fahrzeugführer] "... darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann." (Ausnahme: Autobahn).
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Ja, so stehts in der Theorie geschrieben. Wie es beim Fahren selber ist muesstest du auch wissen. Und nicht umsonst bekommen fussgænger mittlerweile eine Mitschuld wenn sie nachts in dunkler Kleidung angefahren werden. Und falls du es nicht glaubst, die Google-Suche wird dir helfen
Hast Du mal entsprechende Fundstellen, aus denen hervorgeht, dass ein Fussgaenger, der sich ansonsten korrekt verhalten hat, bei einem Unfall mit einem KFZ eine Mitschuld bekommt?
Zitat:
Original geschrieben von juergen5
Hast Du mal entsprechende Fundstellen, aus denen hervorgeht, dass ein Fussgaenger, der sich ansonsten korrekt verhalten hat, bei einem Unfall mit einem KFZ eine Mitschuld bekommt?Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Ja, so stehts in der Theorie geschrieben. Wie es beim Fahren selber ist muesstest du auch wissen. Und nicht umsonst bekommen fussgænger mittlerweile eine Mitschuld wenn sie nachts in dunkler Kleidung angefahren werden. Und falls du es nicht glaubst, die Google-Suche wird dir helfen
Oh, Google ist so schwer zu bedienen? Aber was solls hier findest was drueber z.b.
http://www.rp-online.de/.../...-bei-Daemmerung-Fussgaenger-haftet.html
Du findest auch noch andere Urteile wo dann der Schadensersatz bzw Schmerzensgeld in geringerer høhe zu gesprochen wurde.
Und wenn du es richtig nimmst mit der StVO dann sollten wir alle bei dunkelheit und Regen das Auto lieber stehen lassen. Ich glaube kaum das auch nur ein einziger hier das richtige Tempo bei dem Wetter fæhrt. Durch den Regen und das Reflektieren des Licht`s siehst nun mal nicht viel bzw spæt. Ich hab noch niemanden sein Auto dann fast schiebend vortbewegend gesehen. Da ist dann 30 km/h eigendlich zu viel. Fæhrst du die ausserhalb der Ortschaft ??? Wenn du jetzt ,,JA`` sagst,Luegst du sicher.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Oh, Google ist so schwer zu bedienen? Aber was solls hier findest was drueber z.b.http://www.rp-online.de/.../...-bei-Daemmerung-Fussgaenger-haftet.html
Dieses Urteil ist aber kein Grundsatzurteil für den Autofahrer muss es sich hierbei um ein unabwendbares Ereignis handeln, zb wenn ein dunkel gekleidetert Mann unvermittelt über die Strasse rennt. Bei einer Gruppe von besoffenen muss man mit dem fehlverhalten der Gruppe rechnen und mit Abstand und verminderter Geschwindigkeit an dieser vrobeifahren.
§ 17 STVG
(3) Die Verpflichtung zum Ersatz nach den Absätzen 1 und 2 ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wird, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs noch auf einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht. Als unabwendbar gilt ein Ereignis nur dann, wenn sowohl der Halter als auch der Führer des Fahrzeugs jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet hat. Der Ausschluss gilt auch für die Ersatzpflicht gegenüber dem Eigentümer eines Kraftfahrzeugs, der nicht Halter ist.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Dieses Urteil ist aber kein Grundsatzurteil (...)Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Oh, Google ist so schwer zu bedienen? Aber was solls hier findest was drueber z.b.http://www.rp-online.de/.../...-bei-Daemmerung-Fussgaenger-haftet.html
Grundsatzurteile gibt es in Deutschland so oder so nicht. Die Richter sind ans Gesetz gebunden, nicht an die Weisung anderer Gerichte. Ganz anders sieht es da zb in UK aus....
ich würde das alles nicht zu schwarz sehen, grundsätzlich ist m.w. auch ein entfernen vom unfallort "ok", wenn es die eigensicherung erfordert.
auch das phänomen "schock" ging in den 80ern mehrfach als "entschuldigung" für das unerlaubte entfernen (im westen) durch.
wie dir bereits ans herz gelegt wurde - RA konsultieren.
Zitat:
Was im Ergebnis bedeutet, dass nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob und ggf. welchen Alkoholgehalt Du zum Zeitpunkt des Unfalles und der Fahrerflucht hattest...
...und nichtnachvollziehbaren auch nicht (primär) negativ bewertet werden
darf. bin selbst zwar auch für eine "bessere" welt... dabei sollte man aber den bezug zur realität nicht vollständig aus den augen verlieren.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
...grundsätzlich ist m.w. auch ein entfernen vom unfallort "ok", wenn es die eigensicherung erfordert.
Da ist es aber an sehr enggefaßte Rahmenbedingungen gebunden.
Zitat:
...grundsätzlich ist m.w. auch ein entfernen vom unfallort "ok", wenn es die eigensicherung erfordert.
Das setzt dann aber voraus das MINDESTENS direkt nach dem entfernen die Polizei telefonisch oder persönlich alarmiert wird!
Ansonsten ist und bleibt es Vorsatz, und bei Personenschäden und 'Unfallflucht' verstehen weder Richter noch Staatsanwälte spaß.
Ganz so einfach würde ich die ganze Sache allerdings nicht abstempeln. Die bedrohliche Wirkung von besoffenen Leuten, die sich dem Fahrzeug nähern und dagegenschlagen kann schon enorm sein, vor allem wenn man sich nicht zur Wehr setzen kann. Und diese Leute halten sich mitnichten am Straßenrand, sondern auch gerne direkt auf der Straße auf. Na klar kann man dann stehenbleiben, um sich dann evtl. umringt von Besoffenen Randalierern zu sehen. Ich denke das kann durchaus zu Stress führen, bei dem man nicht bemerkt, ob man mit dem Spiegel jemanden erwischt oder nicht.
Ich will jetzt keinen Freibrief ausstellen, die Gesetzeslage ist da eindeutig, aber auch so etwas gilt es mal zu überdenken.
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Das setzt dann aber voraus das MINDESTENS direkt nach dem entfernen die Polizei telefonisch oder persönlich alarmiert wird!Zitat:
...grundsätzlich ist m.w. auch ein entfernen vom unfallort "ok", wenn es die eigensicherung erfordert.
Ansonsten ist und bleibt es Vorsatz, und bei Personenschäden und 'Unfallflucht' verstehen weder Richter noch Staatsanwälte spaß.
Wenn man aber selber besoffen ist, ruft man die Polizei erst am nächsten Tag an wegen den Schuldgefühlen. Dann kommt bei nem Promilletest auch 0,0 raus 🙂.