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Unfall mit Fahrerflucht, gegenteilige Behauptung mit Anzeige

Themenstarteram 19. August 2017 um 15:50

Guten Tag,

dies ist mein erster Post hier, bisher war ich nur interessierter Leser.

Nun zum Thema:

Ich habe auf einem Parkplatz geparkt, bin danach zum Frisör gegangen und habe eingekauft, dies hat ca. 1 Std. gedauert. Danach habe ich an meinem Wagen einen Zettel gefunden, mit der Nachricht, dass ich einen Schaden verursacht hätte und einer Telefonnr.

Ich habe diese Nr. dann angerufen und mich erkundigt was es damit auf sich hat. Die Frau des "Unfallopfers" ist ans Telefon gegangen und ist insgesamt agressiv aufgetreten und hat von mir gefordert den Schaden zu ersetzen, ausserhalb der Versicherung, zuerst normal später zunehmend drohend und agressiv.

Daraufhin habe ich erwidert den Schaden nicht begangen zu haben. Im weiteren Verlauf des Gesprächs hat die Frau sich verplappert und erwähnt ihr Mann habe eine Gehbehinderung und ich hätte sie eingeparkt. Dies implizierte natürlich die eigene Schuldigkeit. Daraufhin habe ich die Frau damit konfrontiert und gesagt, dass es die eigene Schuld ist wenn man leute beim aussteigen mit der Tür rammt. Kurz darauf und nach weiteren unfreundlichen Kommentaren ihrerseits habe ich aufgelegt und die Polizei angerufen.

Zu dieser Zeit habe ich mich immer noch am Unfallort befunden, die Polzei angerufen und diese haben dann den Schaden aufgenommen. Die Polizisten faden die geschichte recht skuril und haben sich auchgewundert warum die Geschädigten den Tatort verlassen haben. Ich habe gesagt mir ist der minimale Schaden an meinem alten Opel Corsa, Wert 600€, relativ egal. Ich wollte nur auf Nummer sicher gehen und die Polzei einschalten.

Nun habe ich eine Anzeige bekommen wegen Fahrerflucht und Beleidigung, die Opfer haben zudem 3 Zeugen angegeben.

Ich überlege eine Gegenanzeige wegen Fahrerflucht und Nötigung am Telefon zu stellen.

Die Frage ist nun, wie sollte ich hier weiter handeln, was habe ich zu befürchten?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 23. August 2017 um 20:51

So bin direkt Dienstag beim Anwalt gewesen, der sagt auch, dass die Fahrerflucht komplett haltlos ist und wahrscheinlich die Gegenpartei im weiteren Verlauf angezeigt wird und/oder dass das Verfahren eingestellt wird. Wegen der Beleidigung holt er erstmal Akteneinsicht und schaut was dort überhaupt angegeben ist. 3 Zeugen sind wahrscheinlich das alte Ehepaar und bekannte/verwandte meint er bezüglich des telefonats.

Falls Zeugen bezüglich der Fahrerflucht aussagen will er von ihnen eine Täterbeschreibung, wie sehe ich aus, dick, dünn, haarfarbe, 2 Meter, 1,20m, Brille, Kleidung? etc. Was sie natürlich nicht wissen

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am 19. August 2017 um 15:59

Du bist doch vor Ort gewesen. Die Polizei hattest auch gerufen. Also ich wuerde wegen Fahrerflucht eine Anzeige machen. Ich hoffe du hast den Zettel noch den die angebracht haben. ;)

Mal ohne die Gegenseite gehoert zu haben, wenn es wirklich so war, es laufen schon Idioten frei rum :)

Themenstarteram 19. August 2017 um 16:03

Ja, hier kann ich ja die Wahrheit erzählen, so war es wirklich. Ich habe den Zettel den Polizisten gegeben und diese haben dann versucht dort anzurufen. Die Frau ist ans Telefon gegangen, hat jedoch keine Aussage dazu gemacht und wurde gebeten ins Präsidium zu kommen. Mehr weiss ich dazu nicht.

edit: ich kann natürlich nicht nachweisen, dass ich den schaden nicht selbst begangen habe. Und darauf scheinen die Leute sich zu verlassen. Jedoch habe ich den Vorteil am Unfallort geblieben zu sein...Immerhin.

Idioten kann man schlecht sagen.Die sind mit allen Wassern gewaschen. Hier hilft nur eine Anzeige.

Themenstarteram 19. August 2017 um 16:11

Danke schonmal für die schnellen Antworten,

ich habe das Gefühl, dass die gegnerische Partei danach eine Flucht nach vorne gemacht hat und mich angezeigt hat, dazu noch eine Beleidigung die ich nicht begangen habe und auf einmal 3 Zeugen aus dem Hut gezaubert hat. Fotos haben sie auch gemacht ( kann man auch fälschen,aber naja das Thema ist heikel. Auto umparken etc.)

Ich habe noch nie eine Anzeige bekommen oder gestellt, aber was sollst du denn nun genau machen? Angaben zum Vorfall machen?

Du kamst zum Auto, du hattest eine Delle drin, weil dir jemand die Tür draufgehauen hat...

Du hast die Polizei verständigt... die hat den Schaden aufgenommen...

Ist doch alles klar und logisch und Nötigung am Telefon... finde ich interessant. Wie geht das genau?

Wie in "Nicht auflegen!"?

Da ich Laie bin und keinen brauchbaren Tipp habe, verweise ich auf die anderen "Experten" hier, aber ich würde als unbescholtener Bürger mit der vorliegenden Beweislage das eben genau so schildern wie es sich zugetragen hat. Was soll dann dabei (negatives) rumkommen? Ohne selbst einen Schaden zu haben (habe selbst zwei solche Kisten), würde ich es im Sand verlaufen lassen...

Jetzt dürfen wieder die anderen ran.

Themenstarteram 19. August 2017 um 16:21

Danke für die Antwort einsdreivier,

ob der Beriff nun wirklich Nötigung heisst oder es einen anderen Fachbegriff gibt weiss ich nicht. Jedoch ist es garantiert nicht rechtens so eine Forderung nach einem Unfall zu stellen, ob es wirklich strafbar ist weiss ich nicht. Dazu konnte ich bisher nichts finden. Jedoch unterstützt es, wie ich finde meinen Standpunkt unschuldig zu sein.

Nötigung oder Beleidigung und was ist denn nun eigentlich kaputt? :confused:

Wurde dir die Tür ins Auto geknallt? Wenn ja, wie? Mit der Kante an die Seite deines Autos oder mit der Fläche an eine Ecke deines Autos? Recht viel mehr andere Möglichkeiten gibt´s doch da nicht und das spricht doch für sich...

Schon irgendwie skurril und was heißt jetzt du wüsstest nicht, ob es strafbar ist?

Gibt´s denn nun eine Anzeige (Post bekommen, Vorladung, was auch immer?) oder nicht?

:confused:

Themenstarteram 19. August 2017 um 16:29

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 19. August 2017 um 18:22:45 Uhr:

Nötigung oder Beleidigung und was ist denn nun eigentlich kaputt? :confused:

Wurde dir die Tür ins Auto geknallt? Wenn ja, wie? Mit der Kante an die Seite deines Autos oder mit der Fläche an eine Ecke deines Autos? Recht viel mehr andere Möglichkeiten gibt´s doch da nicht und das spricht doch für sich...

Schon irgendwie skurril und was heißt jetzt du wüsstest nicht, ob es strafbar ist?

Gibt´s denn nun eine Anzeige (Post bekommen, Vorladung, was auch immer?) oder nicht?

:confused:

Der Schaden an meinem Auto ist eine kaum sichtbare Macke am Spiegel, sie wäre mir selbst nicht aufgefallen, circa 1cm lang 1 cm hoch, nur oberflächlich das Plastik abgerieben.

Ich habe eine Anzeige bekommen von der Polizei, ich soll mich nun schriftlich äußern als Beschuldigter.

Bezogen auf das Telefonat, ich bin mir nicht sicher inwiefern die Forderungen überhaupt strafbar sind, wahrscheinlich eher nicht. Eher das entfernen vom Unfallort ihrerseits.

Zudem ist die Tatsache, dass ich weiss, dass der andere Fahrer eine Gehbehinderung hat hilfreich.

Lass dich vor einer Aussage erst mal von einem Anwalt beraten und wenn überhaupt eine mit Ihm abgestimmte Aussage machen. Wobei du als Beschuldigter gar nichts sagen brauchst. Aber da es sich bei Unfallflucht um eine Straftat handelt nichts ohne Anwalt machen. Der kann Einsicht in die Akten nehmen und die Dinge die sich dort finden auch richtig interpretieren.

Gegenanzeige kann man später immer noch machen.

Themenstarteram 19. August 2017 um 17:03

Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe wollte ich dies erstmal nicht machen aus kostengründen, eine Akteneinsicht über einen Anwalt wäre jedoch vielleicht sinnvoll.

edit: In dem Schreiben steht, dass ich auch ohne Anwalt Abschriften/Kopien der Akten beantragen kann.

Zitat:

@Davesi85 schrieb am 19. August 2017 um 18:29:15 Uhr:

 

Ich habe eine Anzeige bekommen von der Polizei, ich soll mich nun schriftlich äußern als Beschuldigter.

Geht das mal genauer. Was wird dir in der Anzeige genau vorgeworfen?

am 19. August 2017 um 17:12

Das ist keine Rechtsberatung, nur wie ich in einem änhlichen Fall gehandelt habe:

Anwalt einschalten, Anzeige abweren, Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung und und danach falls notwendig zivilrechtlich die gesamten Kosten geltend machen. Sollte der Anwalt sowieso alles übernehmen.

Die Chancen stehen relativ gut, du hast den Zettel als ein Schuldeingeständnis sowie die Unfallaufnahme durch die Polizei. Also voll drauf, mit der Gegenpartei ist sowieso nichts vernünftiges mehr möglich.

Themenstarteram 19. August 2017 um 17:15

Beleidigung und unerlaubtes entfernen vom Unfallort wird mir vorgeworfen.

Ich soll telefonisch die Frau des Beschuldigten beleidigt haben, mit welcher ich auch telefoniert habe. Jedoch war die Frau agressiv, ich war es nicht.

Unfallflucht:

"Es besteht der Verdacht, dass sie beim Einparken ein anderes Auto beschädigt und sich anschliessend vom Unfallort entfernt haben."

@Fahrspaz der TE hat geschrieben das er auf dem Zettel einen Schaden verursacht hätte und das macht die Sache undurchsichtig und riecht für mich nach einer Masche.

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