Fahrerflucht

Hallo Leute,

Habe einen riesen Fehler gemacht. Bin vor ein paar Tagen von einer Veranstaltung heimgefahren und an der Straßenseite waren viele betrunkene Jugendliche unterwegs. Ich habe 2 betrunkene Frauen mit meinem Autospiegel gerammt. Die beiden Frauen sind dabei über die Böschung gefallen und haben sich dabei leicht verletzt. Da ich dachte, daß betrunkene Jugendliche mein Auto demolieren wollen, dachte ich zuerst nicht daran, dass ich jemanden gerammt haben könnte. Erst am nächsten Tag erfuhr ich über Medien, daß mit den Frauen. Dauraufhin ging ich zur Polizei um mich zu melden und nach dem Befinden der Frauen zu erkundigen.

Jetzt kommt eine Strafe wg. Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung auf mich zu. Ich habe es verdient.
Ich versuch es auch gar nicht schön zu reden.
Wollt nur mal wissen mit welcher Strafe ich rechnen muss!!???

die Traurige

Beste Antwort im Thema

Hi!

Ab zum Anwalt.
Alles andere wäre noch ungeschickter.

Du hast Dich gemeldet, die Situation war ggf. unklar. Möglicherweise hast Du Dich bedroht gefühlt.
Hier gilt es m.E. nun, mit der bestmöglichen juristischen Unterstützung zur Aufklärung beizutragen und dabei die eigenen Interessen zu wahren.

Gruß,
M.

P.S.: an die Fahreignungs-Sachverständigen hier: wart Ihr dabei? Solche blöden Kommentare braucht kein mensch.

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Zitat:

Original geschrieben von JKL05



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Dieses Urteil ist aber kein Grundsatzurteil (...)

Grundsatzurteile gibt es in Deutschland so oder so nicht. Die Richter sind ans Gesetz gebunden, nicht an die Weisung anderer Gerichte. Ganz anders sieht es da zb in UK aus....

Die gibt es wohl. Und zwar Urteile meistens von Amtsgerichten, aber auch Oberlandes- bzw. vom Verfassungsgericht, die als Grundsatzurteile für Situationen herangezogen werden. Jedoch immer unter der Maßgabe der vergleichbaren Umstände.

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt



Zitat:

Original geschrieben von JKL05


Grundsatzurteile gibt es in Deutschland so oder so nicht. Die Richter sind ans Gesetz gebunden, nicht an die Weisung anderer Gerichte. Ganz anders sieht es da zb in UK aus....

Die gibt es wohl. Und zwar Urteile meistens von Amtsgerichten, aber auch Oberlandes- bzw. vom Verfassungsgericht, die als Grundsatzurteile für Situationen herangezogen werden. Jedoch immer unter der Maßgabe der vergleichbaren Umstände.

Ich will nochmals darauf hinweisen, dass die Richter in Deutschland nicht an die Entscheidungen anderer Gerichte gebunden sind.

Somit trifft die Aussage "Grundsatz" nicht zu, da ein und der selbe Fall von einem anderen Richter ohne neue Erkenntnisse, auf Grund der gleiche Sachlage also, anders entschieden werden kann, wenn dies auf Basis bestehender Gesetze geschieht.

Deshalb werden ja so viele Urteile von anderen Instanzen aufgehoben bzw. bei einem ähnlichen / gleichen Fall wird oftmals unterschiedlich entschieden....

Wenn aber ein offiziell anerkanntes Referenz-Urteil vorliegt, wird es ein Richter eines anderen Gerichtes ohne vernünftige Begründung für die Abweichung mehr als schwer haben, in einem vergleichbaren Fall auf einmal anders zu entscheiden.

Und er öffnet mit einer solchen Handlungsweise einer Revision oder Berufung Tür und Tor. Und ich gehe jede Wette mit, daß spätestens bei der 2. Instanz sich das Urteil bei vergleichbaren Umständen an das Referenzurteil anlehnt oder es gar zu 100% übernimmt.

Liegen andere Umstände vor, ist es etwas anderes.

Zudem wird auch nicht automatisch jedes gefällte Urteil als Grundsatz- oder Referenzurteil in Listen aufgenommen. Sondern nur einige.

Zitat:

Original geschrieben von JKL05


Ich will nochmals darauf hinweisen, dass die Richter in Deutschland nicht an die Entscheidungen anderer Gerichte gebunden sind.
Somit trifft die Aussage "Grundsatz" nicht zu, da ein und der selbe Fall von einem anderen Richter ohne neue Erkenntnisse, auf Grund der gleiche Sachlage also, anders entschieden werden kann, wenn dies auf Basis bestehender Gesetze geschieht.
Deshalb werden ja so viele Urteile von anderen Instanzen aufgehoben bzw. bei einem ähnlichen / gleichen Fall wird oftmals unterschiedlich entschieden....

Du hast da nur einen kleinen Denkfehler eingebaut:

Bundesgerichte sprechen Grundsatzurteile, die sind dann auch in gleich gelagerten Fällen bindent!

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"bindend" stimmt nicht so ganz - "massgebend" oder "richtungsweisend", eher.

aber wieviele fälle sind zu 100% gleich?
meisst ist es doch so, dass einige begleitumstände ganz wegfallen oder durch andere ersetzt werden...

Faktisch gibt es Grundsatzurteile.

Und zwar wenn der BGH eine Auffassung vertritt werden 99% aller Richter einen Teufel tun, dies anders zu sehen.
Der Restprozent wird von den Quotenquerulanten gestellt.
Die Leiten dann ein paar Grundstudiumskurse in jura, vertreten dann irgendeine absurde Sondermeinung in ihrem Buch, dass jedes Semester dann 1000 Studenten kaufen müssen, weil sie ihn sonst nicht durchblicken. So kommt man auch zu Geld😉

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